Wem's mit dem ORF reicht - Abmeldung vom Programmentgelt


monty05

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monty05 schrieb am 21.10.2010 um 02:16 :

Hallo,

als ansonsten stiller Leser des ASB melde ich mich nun hier auch einmal zu Wort. Mir ist es mit dem ORF endgültig zu bunt geworden - lausige Qualität, mangelnde Objektivität und schlussendlich die Geschichte mit der Livespiel-Auswahl.

Dankenswerterweise muss man sich das nun nach einem Urteil der Höchstrichter des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr bieten lassen. Wer keinen DVB-T Empfänger besitzt und nicht ans Kabel angeschlossen ist, kann nunmehr fernsehen, ohne an den Sinnlos-Sender ORF Geld abzuliefern. In Betracht kommen daher in erster Linie Personen, die über Sat fernsehen. Hier reicht es, die ORF-Digital-Karte nicht mehr zu besitzen und daher den ORF nicht mehr empfangen zu können (also z.B. einfach zurückschicken).

Dann kann man sich vom Programmentgelt (der weitaus größte Teil der Gebühr) abmelden und muss nur noch die Länderabgabe und - sofern man ein Radio hat - die Radiogebühr bezahlen. Details dazu unter http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=news&artikel=12201.

Ich hab das nunmehr durchgeführt und es wurde von der GIS problemlos akzeptiert und durchgeführt. Es stimmt mich doch zufrieden, diesem Proporz-Moloch nun kein Geld mehr in den Rachen werfen zu müssen. Vielleicht folgen einige ASB-User meinem Beispiel und kommunizieren mit dem ORF in der einzigen Sprache, die er versteht - in der Sprache des Geldes. Wenn genügend Personen mitmachen, führt das vielleicht zu einem Umdenken der handelnden Personen beim ORF.

Beste Grüße

Monty

PS: Falls dies schon bekannt sein sollte, bitte einfach löschen.

Servus Monty

Hab schon seit längerem nach einem ähnlichen Beitrag gesucht, da ich ein ähnliches Problem habe.

Seit der Umstellung von DVBT auf DVBT2 im Jahr 2010 konnte ich kein ORF mehr empfangen, da alle ORF-Programme auf dem Sat-Gerät verschlüsselt sind.

Ich habe letztens beim ORF-Kundenservice nachgefragt ob ich mich vom ORF-Programmentgelt befreien kann. Hab dies als Antwort und einen Rechtsparagraphen erhalten:

"Wenn Sie Geräte besitzen, dann sind diese melde- und gebührenpflichtig und die Gebühren vollständig zu entrichten. Unabhängig davon, wie oft Sie die Geräte einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen."

Die gesetzliche Grundlage: Rundfunkgebührengesetz, BGBl. Nr. 159/1999 i.d.g.F., § 2 Abs. 1).

Wie hast du damals mit dem GIS geregelt, wenn ich fragen darf?

LG

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Austriansoccerboard458 schrieb vor 4 Stunden:

Servus Monty

Hab schon seit längerem nach einem ähnlichen Beitrag gesucht, da ich ein ähnliches Problem habe.

Seit der Umstellung von DVBT auf DVBT2 im Jahr 2010 konnte ich kein ORF mehr empfangen, da alle ORF-Programme auf dem Sat-Gerät verschlüsselt sind.

Ich habe letztens beim ORF-Kundenservice nachgefragt ob ich mich vom ORF-Programmentgelt befreien kann. Hab dies als Antwort und einen Rechtsparagraphen erhalten:

"Wenn Sie Geräte besitzen, dann sind diese melde- und gebührenpflichtig und die Gebühren vollständig zu entrichten. Unabhängig davon, wie oft Sie die Geräte einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen."

Die gesetzliche Grundlage: Rundfunkgebührengesetz, BGBl. Nr. 159/1999 i.d.g.F., § 2 Abs. 1).

Wie hast du damals mit dem GIS geregelt, wenn ich fragen darf?

LG

Fragst du für einen Freund? LiGrü 

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