Frange an die Anwälte - Erb Recht


GRENDEL

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Rapid is stabil, Junge!

Kennt sich jemand mir Erb Recht aus? Angenommen man erbt... muss einem von offizieller Seite (also vom Notar der das Erbe vergeben muss) gesagt werden, ob auf diesem Erbe finanzielle Schulden lasten? Gilt in Deutschland das gleiche Recht?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Zusatz: der Verwandte ist vor 8 Jahren gestorben... sie brauchten solange um den Erben zu finden (Alleinerbe). Welche Kosten kommen da auf einen zu? (vom Notar, Bearbeitung, etc.)

Ich bin übrigens nicht persönlich der Erbe.

Noch ein Zusatz: hab grad erfahren, dass Erbermittler damit beauftragt wurden (dürfte auch einiges kosten). Die Firma dürfte tatsächlich existieren, ich hab mir deren HP angesehen.

Die Unterlagen haben wir noch nicht, die treffen erst ein. Haltet ihr es für sinnvoll, von unserer Seite einen Anwalt zu nehmen, der alles überprüft?

bearbeitet von GRENDEL

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  • 6 years later...
Zündler

Hätte auch eine kurze sehr allgemeine Frage zum Erbrecht. 

Wenn in einer Verlassenschaft auch eine Liegenschaft enthalten ist und diese dann (zwecks fehlenden Testaments) auf alle Erbberechtigten nach dem gesetzlichen Schlüssel (verbliebener Elternteil 1/3 & Kinder 2/3) aufgeteilt wird, hat man als Erbe einen Geldanspruch (ähnlich wie beim gesetzlichen Pflichtteil im Falle einer Enterbung) oder wird man prozentualer Eigentümer?

Ich hab versucht mich einzulesen, bin mir aber trotzdem nicht 100% sicher.

Aus meiner Sicht heißt es aber, ein Erbe erhält x% an der Liegenschaft und wenn dann unter den Erben keine Einigung erzielt wird, weil sich einer quer legt (unabhängig von der Anteilsgröße) ist der nächste Schritt die Teilungsklage (und nicht z.B. eine Schätzung zur Auszahlung des Erben wie beim Pflichtteil) und in weiterer Folge eine gerichtliche Versteigerung durch das Verlassenschaftsgericht. Sind meine Annahmen korrekt? 

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Fröhliches Mäxchen

Erbrecht ist ein Zeiterl her also man möge mich bitte verbessern, bin jetzt nicht sicher.

Also jeder ist auf jeden Fall prozentueller Miteigentümer und ja die Möglichkeits einer Teilungsklage gibt es, darf aber auch nicht zu einer Unzeit oder zum Nachteil der anderen erhoben werden.

Wenn die Liegenschaft irgendwie real teilbar ist wird das gemacht (ist halt fast nie der Fall bzw ein Ding der Unmöglichkeit meisten), sonst wie du sagst wirds versteigert und dann verhältnismäßig ausgezahlt.

 

Tatsache ist halt, das erstens eine Teilungsklage nicht günstig ist, besonders nicht wenn eine Realteilung im Raum steht und das alles genau vermessen wird und weiters erzielt man bei einer gerichtlichen Versteigerung selten einen gleich guten Preis wie bei einem normalen Verkauf, also wenns irgendwie möglich ist würde ich mit der Verwandtschaft den Konsens suchen. :) 

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Bunter Hund im ASB

Das ist halt reine Theorie. In der Praxis werden sich die Erben mal zusammensetzen und darüber sprechen, was sinnvoll wäre. Bringt ja nix, wenn einer Miteigentümer wird, der nichts davon hat. Sollte keiner die Liegenschaft wollen, wird eben gemeinsam verkauft. Meistens übernimmt einer die gesamte Liegenschaft und zahlt die anderen aus. Anspruch darauf gibt es nicht.

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