Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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legende

was soll "die, die und die" überhaupt bedeuten? eventuell waren das links zu den agb, die man halt auf den ersten blick nicht sieht.

aber klar, wirklich transparent ist das nicht gemacht - vermutlich teil der geschäftspraktik, weil sie sich denken, dass wegen drei euro eh keiner einen aufstand macht.

 

wie das rechtlich aussieht hab ich keine ahnung; mit hausverstand betrachtet ist es aber logisch dass die die follower wieder entfolgen können... sonst müsste dieser anbieter ja eine art follower-troll-farm betreiben und selbst verwalten. insofern kann er es nicht "garantieren" dass dir die für immer und ewig erhalten bleiben.

bearbeitet von Relii

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
since1312 schrieb vor einer Stunde:

Wiederruf :laugh: dürfte eine besonders seriöse Seite sein

die, die und die gelesen ist auch nicht schlecht. So klar ersichtlich was man da gelesen hat.

Likes kaufen :fuckthat:

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Fröhliches Mäxchen
sulza schrieb vor 16 Stunden:

Mich würde eure Sichtweisen zu diesem Thema interessieren: Ich habe neulich teils als Experiment, aber auch als Starthilfe für einen Instagram-Account ein günstiges Follower-Paket gekauft. Link: https://www.socialmediamarket.de/produkt/instagram-follower-kaufen/

Bereits nach wenigen Stunden waren von der bestellten Abonnenten nur noch 80 % vorhanden, die restlichen Fake-Accounts hatten meinen Kanal bereits deabonniert. Aus meiner Sicht ist es schon sehr dreist, lediglich in einigen kryptischen Nebensätzen in den FAQ's darüber zu informieren, dass das passieren kann. Deshalb meine erste Frage: Ist diese Vorgehensweise von dem Unternehmen (insbesondere der für mich unausreichende Hinweis) rechtlich gesehen überhaupt in Ordnung, oder müssten sie mich ausführlicher - vielleicht in den AGB (dort steht auch nichts davon) - darüber informieren?

Und nun zu meiner zweiten Frage: Ist es überhaupt zulässig, die AGB's erst nach dem Abschicken der Bestellung per Mail zuzustellen? Das übliche Kästchen war zwar vorhanden, eine Verlinkung der AGB's fehlte aber. (Siehe Bild)

Fehlende_AGB_SocialMediaMarket.JPG

 

Nachdem ich glücklicherweise keine 3 Euro ausgegeben habe, wäre der finanzielle Schaden verschmerzbar. Unmoralisch ist diese Geschäftspraktik für mich aber dennoch. Nachdem der Support auch extrem provokant war, würde ich nämlich - nach Möglichkeit - schon gerne mein Geld erstattet bekommen.

Edit: Extrem ist für mich trotz der kryptischen Hinweise die Schnelligkeit sowie die Masse an verlorenen Followern.

 

Natürlich ist es rechtlich nicht in Ordnung, ist solchen Seitenbetreibern wo die Server wohl irgendwo stehen ziemlich wurscht, ka warum man bei solchen Seiten auch was kauft.

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Oasch

Fällt das nicht unter die 14-tägige Rückgabezeit? Und wer sind die Follower dann, die das liken, wenn nicht maschinell betriebene? Bekommen die alle 1 cent für 1 Like und der Vermittler behält sich den zweiten cent?

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Postinho

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
jojoba schrieb vor 7 Minuten:

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

wenn "Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen" versichert sind, dann werden wohl auch nur solche übernommen. die undichte fuge kann logischerweise kein solcher schaden sein.

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Postinho
raumplaner schrieb vor 15 Minuten:

wenn "Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen" versichert sind, dann werden wohl auch nur solche übernommen. die undichte fuge kann logischerweise kein solcher schaden sein.

In meinem Verständnis ist eine Dusche eine wasserführende Anlage. 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
jojoba schrieb vor 12 Minuten:

In meinem Verständnis ist eine Dusche eine wasserführende Anlage. 

es wär interessant, was in deinem verständnis der schaden sein soll.

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Postinho
raumplaner schrieb vor 26 Minuten:

es wär interessant, was in deinem verständnis der schaden sein soll.

Siehe das Bild.

Persönlich glaube ich ja, dass die Fuge gar nicht das Problem ist, sondern die Leitung vom Abflussrohr einen Schaden hat. Der Installateur wollte aber wie gesagt nicht gleich eine Riesenbaustelle aufmachen sondern es mal mit geringeren Mitteln versuchen. 

IMG_20190106_193034.jpg

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
jojoba schrieb vor 12 Minuten:

Siehe das Bild.

Persönlich glaube ich ja, dass die Fuge gar nicht das Problem ist, sondern die Leitung vom Abflussrohr einen Schaden hat. Der Installateur wollte aber wie gesagt nicht gleich eine Riesenbaustelle aufmachen sondern es mal mit geringeren Mitteln versuchen. 

IMG_20190106_193034.jpg

 

dann lass diesen schaden beseitigen und dann sollte die versicherung auch zahlen.

aber natürlich nur für die beseitigung des schadens und keine anderen dinge (wie deine fuge).

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

übrigens, falls du der meinung bist, dass das leck gar nicht behoben ist, dann melde das spätestens morgen früh der hausverwaltung und der versicherung und besprich mit ihnen die nächsten schritte. der installateur ist auftragnehmer (von wem eigentlich? hast du den engagiert? die hausverwaltung? die versicherung?), aber er ist der einzige der 4 genannten parteien, der definitiv nichts zahlen wird, dessen meinung ist wichtig für den sachverhalt, aber ob er eine riesenbaustelle aufmachen WILL, ist nicht relevant.

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ASB-Legende
revo schrieb vor 21 Stunden:

Fällt das nicht unter die 14-tägige Rückgabezeit? Und wer sind die Follower dann, die das liken, wenn nicht maschinell betriebene? Bekommen die alle 1 cent für 1 Like und der Vermittler behält sich den zweiten cent?

denke, das fällt unter eine Ausnahme

Zitat

Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Erfüllung nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme der Konsumentin oder des Konsumenten vom Verlust des Rücktrittsrechts bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird (z. B. E-Books),

http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Konsumentenrechte/Ruecktritt#Rücktrittsrecht_bei_Verträgen_im_Fernabsatz

steht auch ungefähr so auf der Website des Follower-Verkäufers:

https://www.socialmediamarket.de/unternehmen/widerrufsbelehrung/

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wenn überhaupt das Fernabsatzgesetz anwendbar ist - wenn man Follower käuflich erwerben will, hat man wohl mehr oder weniger kommerzielle Absichten und ist damit insoweit kein Konsument mehr.

Allenfalls kommt mangelhafte Vertragserfüllung in Frage, nur wird hier bei einem ausländischen Portal und einem geringen Streitwert alles was über ein selbst verfasstes Mail/Anschreiben (das nicht einmal ignoriert werden wird) hinausgeht, die Kosten nicht wert sein.

bearbeitet von Blackie75

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