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Postinho
raumplaner schrieb vor 25 Minuten:

 

dann lass diesen schaden beseitigen und dann sollte die versicherung auch zahlen.

aber natürlich nur für die beseitigung des schadens und keine anderen dinge (wie deine fuge).

Ich lasse keinen Schaden reparieren, wenn dessen Ursache nicht klar ist?! Die Versicherung wird sich freuen, wenn ich ihr jede Woche eine Rechnung vom Maler/Trockenbauer schicke.

Der Installateur wurde in Abklärung mit der Hausverwaltung und dem Versicherer engagiert. 

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jojoba schrieb vor 3 Minuten:

Ich lasse keinen Schaden reparieren, wenn dessen Ursache nicht klar ist?! Die Versicherung wird sich freuen, wenn ich ihr jede Woche eine Rechnung vom Maler/Trockenbauer schicke.

Der Installateur wurde in Abklärung mit der Hausverwaltung und dem Versicherer engagiert. 

wenn die ursache weiterhin nicht klar ist, dann ist auch der auftrag an den installateur nicht abgeschlossen. sofern der auftrag war das leck zu beheben (wovon ich ausgehe). wie gesagt, besprich das morgen mit den anderen parteien, sonst bleibst du übrig. und das wird dann noch teurer. 

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ASB-Legende
jojoba schrieb vor 2 Stunden:

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

Nö. Ist nicht gedeckt.

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Postinho
DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

Nö. Ist nicht gedeckt.

Jop, schaut wirklich schlecht aus ..

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1[aid]=375155&cHash=17950a0f95c28eccd95aa7ae6791f18f

 

E: Wie hätte man in so einem Fall sonst vorgehen können? Ursache unklar, man spricht vorher mit allen Beteiligten (Versicherer und HV) bekommt einen teuren Installateur aufgedrückt, nur um nachher festzustellen, dass der Schaden nicht gedeckt ist. Wenn ich das vorher weiß, nehm ich mir meinen eigenen Pfuscher ..

bearbeitet von jojoba

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(╯°□°)╯ ┻━┻

Das Witzige an einem Wasserschaden ist ja, dass, wenn der Nachbar im Stock darüber einen Wasserschaden hat und dieser in der Wohnung darunter einen Schaden verursacht muss der Mieter im unteren Stock das bei der Versicherung einreichen und den Schaden beheben lassen. 

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ASB-Legende
jojoba schrieb vor 10 Stunden:

Jop, schaut wirklich schlecht aus ..

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1[aid]=375155&cHash=17950a0f95c28eccd95aa7ae6791f18f

 

E: Wie hätte man in so einem Fall sonst vorgehen können? Ursache unklar, man spricht vorher mit allen Beteiligten (Versicherer und HV) bekommt einen teuren Installateur aufgedrückt, nur um nachher festzustellen, dass der Schaden nicht gedeckt ist. Wenn ich das vorher weiß, nehm ich mir meinen eigenen Pfuscher ..

Trocknungsfirma zur Schadensursachenforschung und Kostenvoranschlagserstellung holen. Das dann der Versicherung schicken, damit diese überprüfen kann, ob der Schaden gedeckt ist. Bei "Gefahr im Verzug" muss der Konsument natürlich auch zur Schadenminderung beitragen, dann hilft oft sowieso nur die Beiziehung eines Fachmannes auf eigene Kosten.

 

Ein Anruf bei einer Verbraucherschutzeinrichtung hätte auch gereicht, sofern du dort umlagepflichtig bist. Die hätten dir dann auch am Telefon mitgeteilt, dass der Schaden üblicherweise nicht von den Versicherungsbedingungen umfasst ist. Macht aber natürlich vor Auftragserteilung kaum jemand, weil der Laie berechtigterweise davon ausgeht, dass der Schaden eh über die Versicherung gedeckt ist.

 

In dem Fall würde ich eine Kulanzanfrage bei der Versicherung stellen. Vielleicht geht so noch was.

 

 

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DonFetzo schrieb vor 4 Minuten:

Trocknungsfirma zur Schadensursachenforschung und Kostenvoranschlagserstellung holen. Das dann der Versicherung schicken, damit diese überprüfen kann, ob der Schaden gedeckt ist. Bei "Gefahr im Verzug" muss der Konsument natürlich auch zur Schadenminderung beitragen, dann hilft oft sowieso nur die Beiziehung eines Fachmannes auf eigene Kosten.

 

Ein Anruf bei einer Verbraucherschutzeinrichtung hätte auch gereicht, sofern du dort umlagepflichtig bist. Die hätten dir dann auch am Telefon mitgeteilt, dass der Schaden üblicherweise nicht von den Versicherungsbedingungen umfasst ist. Macht aber natürlich vor Auftragserteilung kaum jemand, weil der Laie berechtigterweise davon ausgeht, dass der Schaden eh über die Versicherung gedeckt ist.

 

In dem Fall würde ich eine Kulanzanfrage bei der Versicherung stellen. Vielleicht geht so noch was.

 

 

aktuell geht wohl nichts, weil aktuell ja noch kein schaden behoben wurde - die alte/neue fuge ist ja kein schaden. aber solange offenbar ja nicht einmal die ursache klar ist, gilt dein vorschlag einen profi zu beginn ranzulassen weiterhin. 

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Postinho
Santiago82 schrieb vor 11 Minuten:

Was sagt denn die Hausverwaltung? Die sollten das doch übernehmen? 

Ihr Argument: Die Wand ist Teil der Eigentumswohnung und fällt daher nicht unter die Gebäudeversicherung, welche allgemeine Flächen abdeckt.

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Top-Schriftsteller
jojoba schrieb vor 7 Minuten:

Ihr Argument: Die Wand ist Teil der Eigentumswohnung und fällt daher nicht unter die Gebäudeversicherung, welche allgemeine Flächen abdeckt.

Ich würd da nocheinmal bei denen nachbohren. Aber vielleicht kommt es tatsächlich darauf an, ob es eine Wand in der Wohnung ist, oder Teil der "Außenwand / -mauer".

edit: Wenn die HV eh schon mal einen Installateur geschickt hat, dann sind sie wohl auch der Meinung, dass es die Versicherung deckt, oder? 

bearbeitet von Santiago82

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb am 4.1.2019 um 21:08 :

Mich würde eure Sichtweisen zu diesem Thema interessieren: Ich habe neulich teils als Experiment, aber auch als Starthilfe für einen Instagram-Account ein günstiges Follower-Paket gekauft. Link: https://www.socialmediamarket.de/produkt/instagram-follower-kaufen/

Bereits nach wenigen Stunden waren von der bestellten Abonnenten nur noch 80 % vorhanden, die restlichen Fake-Accounts hatten meinen Kanal bereits deabonniert. Aus meiner Sicht ist es schon sehr dreist, lediglich in einigen kryptischen Nebensätzen in den FAQ's darüber zu informieren, dass das passieren kann. Deshalb meine erste Frage: Ist diese Vorgehensweise von dem Unternehmen (insbesondere der für mich unausreichende Hinweis) rechtlich gesehen überhaupt in Ordnung, oder müssten sie mich ausführlicher - vielleicht in den AGB (dort steht auch nichts davon) - darüber informieren?

Und nun zu meiner zweiten Frage: Ist es überhaupt zulässig, die AGB's erst nach dem Abschicken der Bestellung per Mail zuzustellen? Das übliche Kästchen war zwar vorhanden, eine Verlinkung der AGB's fehlte aber. (Siehe Bild)

Fehlende_AGB_SocialMediaMarket.JPG

 

Nachdem ich glücklicherweise keine 3 Euro ausgegeben habe, wäre der finanzielle Schaden verschmerzbar. Unmoralisch ist diese Geschäftspraktik für mich aber dennoch. Nachdem der Support auch extrem provokant war, würde ich nämlich - nach Möglichkeit - schon gerne mein Geld erstattet bekommen.

Edit: Extrem ist für mich trotz der kryptischen Hinweise die Schnelligkeit sowie die Masse an verlorenen Followern.

 

Du hast um drei Euro was gelernt, was dich so ungefähr jeder zweite ASBler gratis, aber mit Häkel, sagen hätte können oder wofür dir eine Agentur einen 100er für eine Halbe Stunde Beratung abgeknüpft hätte. Freu dich. 

DonFetzo schrieb vor 6 Stunden:

Trocknungsfirma zur Schadensursachenforschung und Kostenvoranschlagserstellung holen. Das dann der Versicherung schicken, damit diese überprüfen kann, ob der Schaden gedeckt ist. Bei "Gefahr im Verzug" muss der Konsument natürlich auch zur Schadenminderung beitragen, dann hilft oft sowieso nur die Beiziehung eines Fachmannes auf eigene Kosten.

 

Ein Anruf bei einer Verbraucherschutzeinrichtung hätte auch gereicht, sofern du dort umlagepflichtig bist. Die hätten dir dann auch am Telefon mitgeteilt, dass der Schaden üblicherweise nicht von den Versicherungsbedingungen umfasst ist. Macht aber natürlich vor Auftragserteilung kaum jemand, weil der Laie berechtigterweise davon ausgeht, dass der Schaden eh über die Versicherung gedeckt ist.

 

In dem Fall würde ich eine Kulanzanfrage bei der Versicherung stellen. Vielleicht geht so noch was.

 

 

ich bin wahrlich kein versicherungsfachmann, aber was hätte er noch tun sollen, außer in Abstimmung mit der HV einen Fachmann rufen? Was bringt ihm eine Trocknungsfirma, wenn er noch nicht weiß, ob der Schaden ein Rohrbruch ist, eine gesenkte Fuge, oder - Überspitzt jetzt - ein Loch im Dach. Das kann eine "trocknungsfirma" doch gar nicht herausfinden.

jojoba schrieb vor einer Stunde:

Danke für eure Hilfe, wir werden es auf Kulanz probieren. Freundin ist seit 10 Jahren in der Wohnung und hat noch kein einziges mal die Haushaltsversicherung benötigt, mal schauen ..

das argument kannst in der Pfeiffe rauchen, das ist einem Versicherer völlig egal. 

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Postinho

Die Freundin hatte damals den Schaden am Telefon der HV geschildert und die haben gesagt, sie werden "ihren" Installateur benachrichtigen, er werde sich das ansehen. Vermutlich in dem Gedanken, dass das dann eh unsere Hausversicherung zahlt. Für unseren Versicherer war das damals auch in Ordnung, das dieser Installateur vorbeikommt. Da wusste halt noch niemand, dass der Schaden (zum jetzigen Zeitpunkt) durch eine undichte Fuge entstanden ist. HV sagt jetzt eben, das fällt nicht in ihre Zuständigkeit (weil nicht Allgemeinfläche und keine Wasserleitungsrohre) und Versicherer meint, das ist kein "klassischer" Leitungswasserschaden.

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Workaholic

Ist eben auch die Frage was er seiner Versicherung gesagt hat bevor er den Fachmann geholt hat. Wenns ein "Hallo, ich hab einen Wasserschaden ist der eh gedeckt" war, dann ist das für die Versicherung wahrscheinlich etwas anderes als "Hallo, mein Bad ist zehn Jahre alt, ich vermute eine alte Fuge als Fehler und habe deshalb einen unhübschen Wasserfleck."

Mein Schwager ist Installateur und wechselt in seinem Haus alle 1,5-2 Jahre alle Silikonfugen aus. Irgendwann wird das wohl alles durchlässig.

Ich frage mich nur wie so ein großer Fleck entstehen kann? Wenn ich es richtig verstehe ist diese Fuge ja während des Duschens nicht permanent unter Wasser und somit kommt da ja nur ein "bissl" Spritzwasser hin. Dafür scheint mir der Fleck zu groß.

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Postinho
rapidwien21 schrieb vor 1 Minute:

Ist eben auch die Frage was er seiner Versicherung gesagt hat bevor er den Fachmann geholt hat. Wenns ein "Hallo, ich hab einen Wasserschaden ist der eh gedeckt" war, dann ist das für die Versicherung wahrscheinlich etwas anderes als "Hallo, mein Bad ist zehn Jahre alt, ich vermute eine alte Fuge als Fehler und habe deshalb einen unhübschen Wasserfleck."

Mein Schwager ist Installateur und wechselt in seinem Haus alle 1,5-2 Jahre alle Silikonfugen aus. Irgendwann wird das wohl alles durchlässig.

Ich frage mich nur wie so ein großer Fleck entstehen kann? Wenn ich es richtig verstehe ist diese Fuge ja während des Duschens nicht permanent unter Wasser und somit kommt da ja nur ein "bissl" Spritzwasser hin. Dafür scheint mir der Fleck zu groß.

Wir haben der Versicherung vorab Fotos geschickt, ich wäre als Laie auch nicht auf die Idee gekommen, dass dieser Schaden durch eine undichte Fuge entstehen kann. Der Installateur hat jetzt nur mal den Schaden angezeichnet und gesagt, wir sollen dranbleiben und nachsehen, ob der Wasserfleck größer wird oder nicht.

Die Duschwanne ist nicht sehr hoch, kann schon sein, dass abundzu etwas mehr Spritzwasser dorthin kommt. Dazu ist der Fleck hinter einem Schuhkastl vermutlich lange unentdeckt geblieben, also kann der Fleck schon sehr länger dort "gewachsen sein".

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