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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Grauer Prophet schrieb vor 2 Minuten:

Konto bleibt zu ,da Amazon es sich Aussuchen kann mit wem sie handeln wollen kann ich da auch nichts weiter machen 

Geld und austehende Leistungen hab ich komplett bekommen 

Das mit dem Konto ist zwar etwas ärgerlich (vorallem da ich bewiesen nicht Schuld war) aber auch nicht weiter tragisch 

Alternativen wurden gefunden und wenns mal wirklich was nur auf Amazon gibt hab ich Freunde ….

Ich find es halt trotztem etwas seltsam ich lasse bei Amazon auch beruflich jedes Jahr ca 10 000 Euro und alle Bestellungen die gesamt Probleme Verursacht haben (Rücksendungen kommen so gut wie nicht vor) erreichen einen Gesamtwert von 600 Euro ^^

Najo wenn Amazon mein Geld nimmer will :D

Würde trotzdem aus Interesse einmal nachfragen mit welcher Begründung sie dich sperren, wenn du erwiesenermaßen keine Fehler gemacht hast und ob sie das nicht selbst komisch finden.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
cmburns schrieb vor 1 Minute:

Würde trotzdem aus Interesse einmal nachfragen mit welcher Begründung sie dich sperren, wenn du erwiesenermaßen keine Fehler gemacht hast und ob sie das nicht selbst komisch finden.

Da kommt immer die Standard Mail die sich auf zu viele Erstattungen beruft

Das diese Erstattungen nur Notwendig waren weil die Post geschlampt hat scheint egal zu sein ...

Angerufen hab ich eh auch deswegen die meinen dann immer sie "bearbeiten das" und dann kommt besagte Mail ...

Ich lass es darauf bewenden wie gesagt ich hab mein Geld bekommen und bin nicht darauf angewiesen bei Amazon zu bestellen ,seltsam ist die Situation schon ein bisschen aber was solls 

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V.I.P.
Grauer Prophet schrieb vor 1 Stunde:

Da kommt immer die Standard Mail die sich auf zu viele Erstattungen beruft

Das diese Erstattungen nur Notwendig waren weil die Post geschlampt hat scheint egal zu sein ...

Angerufen hab ich eh auch deswegen die meinen dann immer sie "bearbeiten das" und dann kommt besagte Mail ...

Ich lass es darauf bewenden wie gesagt ich hab mein Geld bekommen und bin nicht darauf angewiesen bei Amazon zu bestellen ,seltsam ist die Situation schon ein bisschen aber was solls 

Wenn dir mal fad ist denen öffentlich auf FB schreiben. Kann oft Wunder wirken.

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(╯°□°)╯ ┻━┻

theoretische Frage:

Straßenpolizei und die Kompetenzverteilung:

aufgrund Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG gilt hier die Kompetenzverteilung Gesetzgebung Bund - Vollziehung Land. (Der Bund gibt das Tempolimit vor und die jeweiligen Länder sanktionieren jeweils aus eigenem Ermessen)
Desweiteren gibt es jedoch eine Annexmaterie zu Art 11 Abs 1 Z 1 B-VG die heißt, dass der Bund, da es sich um eine Annexmaterie handelt, den Verwaltungsstrafbestand festlegen darf.
Ich verstehe das dann so, dass der Bund nicht nur die Gesetzgebung macht sondern auch für die Vollziehung zuständig ist.
Widerspricht sich das nicht oder was hab ich daran nicht verstanden? :)

merci

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Herr Max schrieb vor 1 Stunde:

War das nicht so dass der Bund zuständig ist, diee aber übertragen hat an die Länder und Gemeinden ? Bild mir ein Straßenpolizei war doch immer im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ?^^

Art 11: (Elfermaterien): Gesetzgebung Bund, Vollziehung Land
Mir ging es nur um das Bsp. mit der Geldstrafe die vom Land kommt (normale Kompetenzverteilung) und einmal um ein Bsp. in dem der Bund die Verwaltungsstrafsanktionen vornimmt (Annexmaterie) :ratlos: 
Das eine Bsp. widerspricht sich mit dem anderen bsp. 

Ob die Straßenpolizei ebenfalls vom Land an die jeweiligen Gemeinden abgetreten werden weiß ich nicht. 

S: 61 + 62 ^^ 
http://www.wirtschaftsrecht-binder.at/fileadmin/Bilder/Downloads/WS_16_17/AG_OERecht_I/Lehrbuch_Kapitel_1-7__inklusive_Glossar_.pdf

BSP1: Wie schnell man auf einer Autobahn fahren darf, regelt auf der Grundlage des Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG („Straßenpolizei“) generell der Bundesgesetzgeber in der „Straßenverkehrsordnung 1960“; eine konkrete Strafe über einen Schnellfahrer auf gesetzlicher Grundlage verhängt die Landesverwaltungsbehörde.

BSP2: Der nach Art 11 Abs 1 Z 4 B-VG für die „Straßenpolizei“ zuständige Bundesgesetzgeber darf auch den Verwaltungsstraftatbestand für die Bestrafung des Schnellfahrens und die Geld- oder Freiheitsstrafe als Sanktion des Schnellfahrens festlegen.

bearbeitet von Tlahuizcalpantecuhtli

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  • 4 weeks later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Jetzt nicht unbedingt Recht, aber doch irgendwie.

Gibt's in Ö. einen groben Standard was beim Wert einer Immobilie bei lebenslangem Wohnrecht beim Schätzwert in Abzug kommt bzw. hat da wer Erfahrungswerte?

Also kann man da sagen 1/4 oder 1/2 Abzug ist Gang und gäbe/üblich etc. bei Lebensalter X und Durchschnittslebenserwartung.

Wer wäre da der richtige Ansprechpartner? Immobilienanwalt?Makler? Sonstwer?

 

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Wien nur du allein!
cmburns schrieb vor 8 Minuten:

Immobilienanwalt?

Anwalt oder Notar sollte das auf alle Fälle wissen. Solche Verträge oder Formulierungen in Testamenten sind ja sehr häufig. Und gerade beim Testament muss das Wohnrecht irgendwie wertmäßig festgestellt werden, damit Pflichtteile etc. richtig verteilt werden.

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Fußballgott

Hätte dazu passend eine Frage:

Angenommen Mensch A möchte ein Haus kaufen. Sein Vater, Mensch B, möchte ihm dafür einen Vorschuss auf sein Erbe geben und sponsert 100.000 € für das Haus. Es gibt ja meines Wissens keine Schenkungssteuer mehr, aber man soll solche Schenkungen melden. Meine Frage: Warum, wenn es eh keine Abgabe dazu gibt? Und welche Folgen hat so eine Meldung?

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Fußballgott
Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Man will so kriminelle Machenschaften unterbinden. Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren. 

Das leuchtet mir ein (auch wenn die, die kriminelle Machenschaften vorhaben, wohl nix melden werden, aber gut). Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

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Junior Vizepräsident
little beckham schrieb vor 29 Minuten:

Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

Da ich nicht davon ausgehe, dass man so einen Betrag bar herumliegen hat, übernimmt das im Normalfall die Bank. 

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Rapid. Immer. Überall.
little beckham schrieb vor 4 Stunden:

Das leuchtet mir ein (auch wenn die, die kriminelle Machenschaften vorhaben, wohl nix melden werden, aber gut). Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

Gibt ein Formular im finanzonline, muss man idr selber ausfüllen und das wars tatsächlich. 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Zitat

Heikle Reinigung: Wer für Putzereischäden aufkommt

Putzereien sind darauf spezialisiert, heikle Kleidungsstücke zu reinigen. Ärgerlich, wenn dabei Textilien beschädigt werden, so wie im Fall einer Konsumentin, deren teure Designerdecke nach dem Reinigen unansehnlich war. Die Putzerei wies jede Schuld von sich. Wer übernimmt den Schaden?

Es war ein Weihnachtsgeschenk: Eine Tagesdecke aus Seide nach eigenem Entwurf, die sich eine Wienerin und ihr Partner vor fünf Jahren von einem renommierten Raumausstatter anfertigen ließen. Der stolze Preis betrug 2.200 Euro. Vergangenen September brachten sie das „gute Stück“ in die Putzerei Harter GmbH in Wien zur Reinigung, bezahlten vorab 18 Euro und holten es zwei Wochen später wieder ab. Vom Ergebnis waren sie enttäuscht.

Putzerei lehnt Schadenersatz ab

„Die teure Decke war komplett verwaschen und ist um zehn Zentimeter eingegangen“, so die Konsumentin. Als Tagesdecke sei sie nun zu kurz und somit unbrauchbar. Die Wienerin reklamierte, doch eine Nachbehandlung in der Putzerei half auch nichts: Die Decke war ruiniert. Also forderte die Wienerin von der Textilreinigung Harter Schadenersatz in der Höhe von 660 Euro – das entspricht 30 Prozent des damaligen Neupreises.

Tagesdecke

Die Tagesdecke war nach dem Putzen zerknittert und zu kurz

Als Antwort bekam sie Post von einer Anwaltskanzlei: „Bedauerlicherweise vergessen Sei bei Ihrer Darstellung zu erwähnen, dass ausdrücklich und auch auf ihrem Beleg ersichtlich durch den Vermerk ‚auf Risiko des Kunden‘ gereinigt wurde, da an der Decke keinerlei Pflegehinweis angebracht war“. Auch die im Geschäft ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würden hier eine Haftung ausschließen. Kein Schadersatz also.

Streitpunkt: „Reinigung auf Kundenrisiko“

Gegenüber help.ORF.at bestritt die Konsumentin, dass die Reinigung auf ihr Risiko erfolgt sei. Weder sei sie darauf aufmerksam gemacht worden, noch habe sie etwas unterschrieben. Erst im Nachhinein habe sie von der Putzerei einen Zettel bekommen, auf dem steht: „Ihre Decke wurde auf Kundenrisiko ohne Pflegekennzeichnung von uns gereinigt“.

Help.ORF.at fragte bei der Putzerei Harter und der Anwaltskanzlei nach, wann und in welcher Form die Kundin auf das Risiko aufmerksam gemacht wurde – mündlich oder schriftlich - und ob es dafür Belege wie eine Unterschrift der Konsumentin gibt. Die Kanzlei reagierte zwar, beantwortete aber diese Fragen nicht und blieb auch Belege schuldig.

Einverständniserklärung unterschreiben

„Hier ist fraglich, ob tatsächlich über dieses Risiko aufgeklärt wurde“, so Anja Mayer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Ohne ausreichenden Beleg oder Nachweis sei das sehr schwierig zu beweisen. Wahrscheinlich würde auch eine nur mündliche Information der Kunden über das Risiko ausreichen, empfehlenswert sei das jedoch nicht. Die AK-Juristin rät, Hinweise auf ein Risiko schriftlich festzuhalten und eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit man im Streitfall einen Nachweis hat.

Hemden in einer Putzerei

Pannen können passieren, müssen aber nicht hingenommen werden

Bei der Bundesinnung der Textilreiniger in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) heißt es, dass ein Fachbetrieb auch ohne Pflegeetikett erkennen müsse, wie das Stück zu reinigen ist. Vorgeschrieben ist, dass die Putzerei zumindest mündlich darüber informieren muss, wie sich das Material beim Reinigen auf eigenes Risiko verändern kann. Innungsmeister Walter Imp rät Konsumenten ebenfalls, sich das auch schriftlich geben zu lassen. Wenn es einen solchen Beleg gibt, dann müsse dieser aber auch vom Kunden unterschrieben sein.

Wieviel Schadenersatz zusteht

Liegt kein Fehler des Herstellers vor - weil etwa schlampig verarbeitete Nähte aufgehen - sondern die Putzerei hat den teuren Kaschmirpullover oder das Ballkleid ruiniert, dann bekommt man zunächst die Kosten für die Reinigung zurück. Dazu kommt noch Schadenersatz: Im ersten Jahr nach dem Kauf 70 Prozent des Neupreises, im zweiten Jahr die Hälfte, im dritten Jahr 40 Prozent und ab dem vierten Jahr 30 Prozent. Im Fall der verwaschenen Tagesdecke wären das 660 Euro. Ob die Kundin das Geld erhält, wird sich nur mittels Sachverständigengutachten vor Gericht klären lassen – und das kann teuer kommen, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsanwaltskanzlei der Firma Harter bot der Konsumentin inzwischen einen Reinigungsgutschein in der Höhe von 500 Euro an. Damit kann sich die Wienerin zwar keine neue Tagesdecke anfertigen lassen, sie wird den Gutschein aber trotzdem annehmen. Wer sich bei einem Streit mit einer Putzerei nicht vor Gericht wiederfinden will, kann sich an eine der Verbraucherorganisationen wenden. Auch die Innung der Textilreiniger bietet beim „Roten Telefon“ (05 / 90 900 3100) persönliche Beratung an.

Karin Fischer, help.ORF.at

https://help.orf.at/stories/2950296

durchaus spannender fall, finde ich. auch hinsichtlich wertverlust, bei einem hemd, welches man regelmäßig trägt, wär's egal, aber bei textilien, die selten getragen werden (eine decke könnte auch einfach ein jahr im kasten liegen), steigt man da schon schlecht aus.

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