Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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ASB-Legende
Admira Fan schrieb vor 8 Stunden:

Frage an die Vertragsexperten - 2 Parteien unterschreiben einen Vertrag, Partei G behauptet er wäre ungültig und will Klage einreichen! Kann Partei G sich dann einfach nicht mehr daran halten obwohl das Gericht noch nicht über die Gültigkeit entschieden hat?

Ich kann ja nicht behaupten, dass der Vertrag ungültig ist und trotzdem zum Training der A erscheinen.

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Olle weg !!!
cmburns schrieb vor 23 Stunden:

Wie soll das funktionieren mit 34 Prämie? Reichst jedes Jahr 500 für eine Brille ein oder 1200 gesamt für Wahlärzte, schafft man locker...die müssten ja Pleite gehen bei dem Modell...

ich hab keine 34 € Prämie ... zahl weit mehr für uns 4 ... dafür hab ich keine Obergrenze bei den Einreichungen zB also von Ärzten ... Physio etc ist dann schon begrenzt, aber so hoch, dassd schon ordentlich beinand sein musst, dass du das erreichst ...

vaas schrieb am 15.6.2018 um 17:31 :

Was zahlstn du für die private KV? 
Werd mir Ende des Jahres auch eine zulegen..


LG

also für uns 4 sinds knapp 180 € im Monat - wobei die Claudia dabei am teuersten is - weil sie alles dabei hat als Erwachsene. 

Muss sagen, dass ich es aber noch nicht bereut hab - Raphi damals mit den 2 OPs in Döbling mit jeweils 10.000 € an Kosten. Nur beim zweiten mal hab ich dann 300 € SB geblecht, weil die OPs in einem Jahr waren 

raumplaner schrieb vor 23 Stunden:

brille einmal im jahr neu wundert mich schon stark.

jop - kanns mir jedes Jahr neu machen. also ich hab einen Betrag bis zu dem kann ich Brillen und Kontaktlinsen einreichen - ich nehms halt immer für die Linsen 

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Im ASB-Olymp
Admira Fan schrieb vor 23 Stunden:

Frage an die Vertragsexperten - 2 Parteien unterschreiben einen Vertrag, Partei G behauptet er wäre ungültig und will Klage einreichen! Kann Partei G sich dann einfach nicht mehr daran halten obwohl das Gericht noch nicht über die Gültigkeit entschieden hat?

Also wenn er trotzdem zu Training erscheint dann könnte man ja bleiben, dass er den Vertrag trotzdem als gültig ansieht. Es gab da eine Fall O. der hat nach Bekanntwerden der Ungültigkeit sämtliche Gehaltszahlungen rücküberwiesen.

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Baltic Cup Champion
herr_bert schrieb vor 5 Stunden:

... der hat nach Bekanntwerden der Ungültigkeit sämtliche Gehaltszahlungen rücküberwiesen.

 

Nein, der hat sofort nach ziehen der Option durch den SVM begonnen alle Gehälterzurückzuüberweisen. Darauf hat Herr G. bisher verzichtet. ;)

 

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halbe südfront schrieb vor 6 Stunden:

 

Nein, der hat sofort nach ziehen der Option durch den SVM begonnen alle Gehälterzurückzuüberweisen. Darauf hat Herr G. bisher verzichtet. ;)

 

müsste er ja an sich auch erst ab 1.7. wenn der Vertrag bis 30.6. läuft! bis dahin galt ja noch der unbestrittene gültige Vertrag

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Admira Fan schrieb vor 20 Minuten:

müsste er ja an sich auch erst ab 1.7. wenn der Vertrag bis 30.6. läuft! bis dahin galt ja noch der unbestrittene gültige Vertrag

Ist halt die Frage ob eine etwaige Gehaltserhöhung erst ab 1.7. schlagend geworden ist oder schon vorher. Ansonsten müsste er die Differenz wohl ziemlich sicher überweisen.

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Wenn ich Unterschriften sammeln geh, beispielsweise gegen den Abriss von Bäumen und es dann dem zuständigen Magistrat vorlege, muss das Layout der Unterschriftliste einer Norm entsprechen oder reicht es Name + Adresse + Unterschrift? 

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Workaholic
Devil Jin schrieb vor einer Stunde:

Wenn ich Unterschriften sammeln geh, beispielsweise gegen den Abriss von Bäumen und es dann dem zuständigen Magistrat vorlege, muss das Layout der Unterschriftliste einer Norm entsprechen oder reicht es Name + Adresse + Unterschrift? 

Sie schauens ja eh ned an. :lol:

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Wie lang kann man denn so ca. rechnen bei einer EU-Flugverordnungsklage bis die in Schwechat entscheiden? Also eine "Lappalienklage", wird aber wohl Fristen geben vom Einreichen bis zum Termin etc., würd mich interessieren wie lang so was ca. dauert. 

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Rapid. Immer. Überall.
cmburns schrieb vor 29 Minuten:

Wie lang kann man denn so ca. rechnen bei einer EU-Flugverordnungsklage bis die in Schwechat entscheiden? Also eine "Lappalienklage", wird aber wohl Fristen geben vom Einreichen bis zum Termin etc., würd mich interessieren wie lang so was ca. dauert. 

Nach Zustellung haben die 4 Wochen Frist für eine Klagebeantwortung bzw. Einspruch (wenn’s via Zahlungsbefehl gemacht wird). Dann wird vom Richter/in eine kurze Verhandlung angesetzt, wird aber whsl erst 5-6 Wochen nach KB sein, kann aber im BG-Verfahren auch schneller sein. Dann wird in so einem Fall vermutlich mündlich verkündet, dann gibt’s die Möglichkeit rechtsmittel einzulegen. Dann kommt die urteilsausfertigung und die wird dann je nachdem ob mündlich verkündet oder nicht und ob Rechtsmittel oder nicht nach einer gewissen Zeit rechtskräftig. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
BuchiRapid schrieb vor 2 Minuten:

Nach Zustellung haben die 4 Wochen Frist für eine Klagebeantwortung bzw. Einspruch (wenn’s via Zahlungsbefehl gemacht wird). Dann wird vom Richter/in eine kurze Verhandlung angesetzt, wird aber whsl erst 5-6 Wochen nach KB sein, kann aber im BG-Verfahren auch schneller sein. Dann wird in so einem Fall vermutlich mündlich verkündet, dann gibt’s die Möglichkeit rechtsmittel einzulegen. Dann kommt die urteilsausfertigung und die wird dann je nachdem ob mündlich verkündet oder nicht und ob Rechtsmittel oder nicht nach einer gewissen Zeit rechtskräftig. 

Danke. Also glaub eingereicht wurde so Anfang Juni, dann wird's wohl frühestens September.

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