Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
PostingGmbH schrieb Gerade eben:

Dann wird er dich dafür hassen, dass der ganze Ort plötzlich mit ihm befreundet sein will sein Geld will :davinci:

das mag schon sein, aber gibt's rechtlich eine konsequenz?

übrigens wäre es bei finanzproblemen keine üble nachrede, da es ja entweder stimmt oder ich ja aus bester quelle das erfahren habe.

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DIE Firma für Ihr Posting!
raumplaner schrieb vor 1 Minute:

das mag schon sein, aber gibt's rechtlich eine konsequenz?

übrigens wäre es bei finanzproblemen keine üble nachrede, da es ja entweder stimmt oder ich ja aus bester quelle das erfahren habe.

Theoretisch ja, praktisch eher nicht...

Der Begriff Finanzprobleme ist halt sehr weit zu verstehen. Das geht von "Ich habe mein Konto 2 Tage lang um 100€ überzogen", bis hin zu "Ich habe 50.000 Schulden und bin kurz vor der Privatinsolvenz". Dadurch könnte es zu Missverständnissen kommen, die sich dann aufschaukeln. Ich sag nur: Stichwort Stille Post :x

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
PostingGmbH schrieb Gerade eben:

Theoretisch ja

weil?

sorry, ich würd's nur einfach gerne wissen, ob und was da greifen würde. also im rein privaten bereich. gibt's da vielleicht im ABGB was?

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Wien nur du allein!
raumplaner schrieb vor 5 Stunden:

wenn jemand eine info in einem gespräch (rein privat) bekommt und der gesprächspartner betont, dass das aber schon unter uns bleiben soll, gäbe es dann rechtliche konsequenzen, wenn dann diese info dennoch weitergegeben wird bzw. welches gesetz würde hier greifen? dass es ohnehin schwer zu beweisen wäre usw. spielt mal alles keine rolle, ist auch nur fragestellung theoretischer natur.

Sehe es ähnlich wie PostingGmbH, ist eher schwierig jemanden da rechtlich was anzuhängen.

Bei den Strafbeständen wie Üble Nachrede muss es sich, wie du schon sagst, um Unwahrheiten handeln. Bei beruflichen Infos könnten Verschwiegenheitsklauseln verletzt werden. Im Aktienbereich wäre Insiderhandel denkbar.

Im privaten Rahmen ist es aber sehr schwierig. Eventuell könnte man Schadenersatz denken. Dazu müsste der Person aber auf alle Fälle ein Schaden entstanden sein, welcher auf der Weitergabe der Info beruht. Außerdem müsste man das Gespräch so umdeuten, dass die beiden Gesprächspartner eine Art Vertrag geschlossen haben und das Weitererzählen ein Verstoß gegen diesen ist. Aber das ist schon ziemlich konstruiert.

Edit:

Aber ein konkreter Tatbestand im ABGB ist mir nicht bekannt.

bearbeitet von Neocon

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DIE Firma für Ihr Posting!
raumplaner schrieb vor 5 Minuten:

weil?

sorry, ich würd's nur einfach gerne wissen, ob und was da greifen würde. also im rein privaten bereich. gibt's da vielleicht im ABGB was?

@Neocon hat es ziemlich gut formuliert. Ausdrückliche Paragraphen gibt es keine in diese Richtung und gerade im privaten Bereich wird es sehr schwierig, jemandem etwas anzuhängen...

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Neocon schrieb vor 11 Minuten:

Sehe es ähnlich wie PostingGmbH, ist eher schwierig jemanden da rechtlich was anzuhängen.

Bei den Strafbeständen wie Üble Nachrede muss es sich, wie du schon sagst, um Unwahrheiten handeln. Bei beruflichen Infos könnten Verschwiegenheitsklauseln verletzt werden. Im Aktienbereich wäre Insiderhandel denkbar.

Im privaten Rahmen ist es aber sehr schwierig. Eventuell könnte man Schadenersatz denken. Dazu müsste der Person aber auf alle Fälle ein Schaden entstanden sein, welcher auf der Weitergabe der Info beruht. Außerdem müsste man das Gespräch so umdeuten, dass die beiden Gesprächspartner eine Art Vertrag geschlossen haben und das Weitererzählen ein Verstoß gegen diesen ist. Aber das ist schon ziemlich konstruiert.

Edit:

Aber ein konkreter Tatbestand im ABGB ist mir nicht bekannt.

es wundert mich halt nur, dass es da nicht mal irgendeinen ohnehin praktisch nicht einklagbaren paragraphen gibt, der genau darauf abzielt. sind ja dinge, die tagtäglich mehrmals vorkommen, nicht gerade neu sind und es besteht ja wohl kein zweifel daran, dass es grundsätzlich unerwünscht ist, dass diese vertraulichkeit verletzt wird.

aber danke jedenfalls euch beiden für die rasche beantwortung!

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Kennt das ASB in und auswendig
raumplaner schrieb vor 3 Stunden:

es wundert mich halt nur, dass es da nicht mal irgendeinen ohnehin praktisch nicht einklagbaren paragraphen gibt, der genau darauf abzielt. sind ja dinge, die tagtäglich mehrmals vorkommen, nicht gerade neu sind und es besteht ja wohl kein zweifel daran, dass es grundsätzlich unerwünscht ist, dass diese vertraulichkeit verletzt wird.

aber danke jedenfalls euch beiden für die rasche beantwortung!

Da stellt sich halt immer die Frage der "Beweispflicht".

Kommt es zu einem Rechtsschreit in so einer Angelegenheit, wie willst du dem Richter beweisen, dass du im Gespräch (welches wohl nicht aufgezeichnet ist) erwähnt hast das es sich um "vertrauliche" Infos handelt.

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  • 2 weeks later...
Junior Vizepräsident

Folgende Situation: Es geht um einen öffentlichen Parkplatz. (Wortwörtlich gemeint, da es eine große Fläche ist, wo die Autos parken können.) Innerhalb dieses Platzes gibt es Fahrradbügel, welche in einer weißen Bodenmarkierung liegen, die sich nicht von den anderen Markierungen auf dem Platz unterscheiden. Theoretisch könnte vor und hinter dem Fahrradstellplatz ein Mehrspuriges Kraftfahrzeug parken und wäre noch innerhalb der Markierung. Sprich es fände keine Verkehrsbehinderung statt. Jedoch soll diese Fläche nur für Fahrräder bzw. Motorräder reserviert sein. Schilder, Hinweise etc. gibt es nicht. Weiß da jemand mehr? 

Parkplatz.jpg

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Lichtgestalt schrieb am 3.3.2018 um 14:27 :

hat jemand erfahrung mit einem teilungsklageverfahren? wie lange dauert sowas üblicherweise, bis es zur zwangsversteigerung kommt? und inwieweit beeinflusst ein bestehendes wohnrecht die sache?

Ich reihe den post mal vor ...

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SINE METU

Hallo!

Ich habe eine Frage zu Garantie bzw. Gewährleistung. Ich habe mir im August 2017 eine neue Kaffeemaschine beim MM gekauft. Gegen Jänner fiel mir auf, das sich unter der Maschine beim Kaffeemachen eine Wasserlacke bildet. Nicht nur ärgerlich, sondern auch anstrengend die jedes Mal wegzuputzen. Also habe ich sie zum Reparaturservice gebracht und die haben mir die Maschine innerhalb von 14 Tagen repariert retourniert. 

So weit so gut. Kurze Zeit darauf ist mir aufgefallen, das sich der Auffangbehälter für die Kapseln nur mehr schwer bzw. überhaupt nicht herausziehen ließ. Daraufhin habe ich die Kaffeemaschine wieder zum RS gebracht, wo die doch freundliche Servicekraft es auch probiert hat und auch so ihre Schwierigkeiten hatte. Also wurde die Kaffeemaschine wieder eingeschickt. Bei der Reparatur konnte allerdings kein Mangel festgestellt werden und somit habe ich sie wiederbekommen. Der Kapselbehälter hat sich nun gut entfernen lassen. 

Also bin ich nach Hause, um mir einen Kaffee zu gönnen. Also habe ich die Maschine eingeschalten wobei mir signalisiert wurde, bitte in den Entalkungsmodus zu wechseln. Gesagt, getan. Also die habe ich die übliche Prozedur befolgt und währenddessen ist mir aufgefallen, das die Maschine wieder Wasser verliert. Ihr könnt euch meinen Ärger vorstellen. 

So, jetzt zu meiner Frage. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, alle paar Wochen mal zum RS zu fahren um meine Maschine einzuschicken. Deshalb möchte ich morgen hinfahren und eine befriedigende Lösung erzielen. Was können mir die Rechtsexperten da so empfehlen?

 

 

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so is des

Naja Gewährleistung dürfte wohl flach fallen, wenn der Mangel erst seit Jänner auftritt. Solltest du eine Garantie auf die Maschine haben, dann musst du genau die Bedingungen durchlesen.

Selber aufschrauben, wäre keine Option? 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Mit denen Reden dassx es dir nach 3 mal reicht und sie sollen dir das Ding komplett umtauschen. Hab ich auch einmal bei einem Maschine  bei Reparatur Nummer 3 gemacht. Hartnäckig bleiben und zur Not den Filialleiter verlangen. War auch ein MM. Umgetauscht, fertig.

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SINE METU
cmburns schrieb vor einer Stunde:

Mit denen Reden dassx es dir nach 3 mal reicht und sie sollen dir das Ding komplett umtauschen. Hab ich auch einmal bei einem Maschine  bei Reparatur Nummer 3 gemacht. Hartnäckig bleiben und zur Not den Filialleiter verlangen. War auch ein MM. Umgetauscht, fertig.

Habs jetzt zum 3. Mal eingeschickt. Wir habens sogar vor Ort getestet und in den Reparaturauftrag reingeschrieben. Beim nächsten Mal hoffe ich das die A) funktioniert oder B) auf einen Umtausch. Ich will ja nur meinen Kaffee trinken, mehr nicht.

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