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Kennt das ASB in und auswendig

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

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Joe0023 schrieb vor 1 Minute:

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

Hängt von deinem KV oder div Vereinbarungen in der Firma ab

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jung, dynamisch, erfolglos
BuchiRapid schrieb vor 2 Stunden:

zuerst mal mekn beileid. 

trauerurlaub oder für das begräbnis? ich würde am einfachsten mit deinem arbeitgeber sprechen. der wird zu 99% hoffe ich mal mitgefühl zeigen.

Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen.

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Rapid. Immer. Überall.
Fuxxl schrieb Gerade eben:

Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen.

Sowieso. Versuchen kann ers trotzdem, wir wissen ja auch nicht wie groß der AG hier ist. Bin leider im AR nicht gerade der Experte & hab keine Zeit für eine kurze Recherche. 

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Baltic Cup Champion
dialsquare schrieb am 19.5.2017 um 13:23 :

Problem ist, dass der Typ seiner Versicherung die Fakten anders vorgelegt hat

Sie hat jetzt nochmal den Unfallbericht gesendet, mit Screenshot vom Ort usw.

Der Scheiß zieht sich halt mittlerweile schon org in die Länge

Kann man noch was machen?

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

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DIE Firma für Ihr Posting!
Joe0023 schrieb vor 4 Stunden:

Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke.

Ist im Kollektivvertrag deiner Branche genau geregelt. Wenn der KV nix sagt, besteht Anspruch laut AngG oder ABGB.

Wie die Vorposter aber schon sagten, am besten den Vorgesetzten fragen und ihm die Situation erklären.

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clock is ticking
halbe südfront schrieb vor 39 Minuten:

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

nach mehreren Emails mit gegnerischen Versicherung wurde der Schaden bezahlt

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
halbe südfront schrieb vor 3 Stunden:

 

Wie ging es denn weiter? :ears:

Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS.

na bumm, zwei jahre für eigentlich eine bagatelle. aber zumindest hast du halt einiges gelernt dabei, wenn ich vorher wüsste, dass die geschichte positiv ausgeht, würde ich so etwas auch gerne mal durchmachen.

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ASB-Halbgott

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

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DIE Firma für Ihr Posting!
`01er Veilchen schrieb vor 3 Stunden:

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen dich einleitet, hast du das Recht auf einen Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, wird dir ein sogenannter Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460009.html

Wird hier auch genauer erklärt ;)

Der Satz "Alles was sie sagen..." ist in Österreich nicht in der Form zu finden. Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, kann man in gewissen Fällen die Aussage verweigern, ansonsten ist man (theoretisch) zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Fragen zum Verfahren verpflichtet...

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991372.html

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Fröhliches Mäxchen
`01er Veilchen schrieb am 27.6.2017 um 12:44 :

Frage:

Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren...

Diese Serien überhaupt dir amerikanischen haben in jeder Hinsicht nix mit unserem Alltag hier zu tun :fuckthat:

Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen.

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so is des
Fuxxl schrieb vor 19 Stunden:

jop, so wars bei richter alexander hold auch immer :davinci:

 

Herr Max schrieb vor 33 Minuten:

Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen.

:davinci: 

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