Joe0023 Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 Joe0023 schrieb vor 1 Minute: Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke. Hängt von deinem KV oder div Vereinbarungen in der Firma ab 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 zuerst mal mekn beileid. trauerurlaub oder für das begräbnis? ich würde am einfachsten mit deinem arbeitgeber sprechen. der wird zu 99% hoffe ich mal mitgefühl zeigen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 BuchiRapid schrieb vor 2 Stunden: zuerst mal mekn beileid. trauerurlaub oder für das begräbnis? ich würde am einfachsten mit deinem arbeitgeber sprechen. der wird zu 99% hoffe ich mal mitgefühl zeigen. Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 Fuxxl schrieb Gerade eben: Es geht da weniger um.mitgefühl, als darum ob ein Sonderurlaub zusteht oder nicht. Ein Arbeitgeber einer bestimmten Größe kann ja nicht einfach so Urlaubstage herschenken. Wenn mein bester Freund stirbt geht mir das näher als wenn's mein Schwager ist. Trotzdem muss ich in dem Fall einen Urlaubstag nehmen. Sowieso. Versuchen kann ers trotzdem, wir wissen ja auch nicht wie groß der AG hier ist. Bin leider im AR nicht gerade der Experte & hab keine Zeit für eine kurze Recherche. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 dialsquare schrieb am 19.5.2017 um 13:23 : Problem ist, dass der Typ seiner Versicherung die Fakten anders vorgelegt hat Sie hat jetzt nochmal den Unfallbericht gesendet, mit Screenshot vom Ort usw. Der Scheiß zieht sich halt mittlerweile schon org in die Länge Kann man noch was machen? Wie ging es denn weiter? Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 Joe0023 schrieb vor 4 Stunden: Kurze Frage: Mein Schwager(bereits verheiratet mit meiner Schwester) verstarb bei einem Verkehrsunfall. Bekomme ich dort auch einen Tag Sonderurlaub? Kann das nicht ganz herausfinden aus den Statuten. Danke. Ist im Kollektivvertrag deiner Branche genau geregelt. Wenn der KV nix sagt, besteht Anspruch laut AngG oder ABGB. Wie die Vorposter aber schon sagten, am besten den Vorgesetzten fragen und ihm die Situation erklären. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dialsquare clock is ticking Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 halbe südfront schrieb vor 39 Minuten: Wie ging es denn weiter? Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS. nach mehreren Emails mit gegnerischen Versicherung wurde der Schaden bezahlt 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 25. Juni 2017 halbe südfront schrieb vor 3 Stunden: Wie ging es denn weiter? Ich hatte das auch mal, da ist mir einer aus der Parklücke reingefahren, hat diesen Umstand aber bestritten. Anwalt, Gericht, Sachverständiger, Bodenmarkierungsplan, das ganze Programm war die Folge. Nach positivem Urteil, weils wurscht gewesen wäre ob Parklücke oder nicht, kams dann noch zu einem angenommenen Einspruch (weil - "weils wurscht gewesen wäre" keine ausreichende Urteilsbegründung ist) und einer Wiederholung des ganzen Palawatsch. Hat fast 2 Jahre gedauert. Dafür bekam ich dann immerhin 105.000 ÖS überwiesen, bei einem Sachwert von 40.500 ÖS. na bumm, zwei jahre für eigentlich eine bagatelle. aber zumindest hast du halt einiges gelernt dabei, wenn ich vorher wüsste, dass die geschichte positiv ausgeht, würde ich so etwas auch gerne mal durchmachen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
01er Veilchen ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 27. Juni 2017 Frage: Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 27. Juni 2017 `01er Veilchen schrieb vor 3 Stunden: Frage: Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren... Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen dich einleitet, hast du das Recht auf einen Anwalt. Wenn du dir keinen leisten kannst, wird dir ein sogenannter Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460009.html Wird hier auch genauer erklärt Der Satz "Alles was sie sagen..." ist in Österreich nicht in der Form zu finden. Wenn man als Zeuge vorgeladen wird, kann man in gewissen Fällen die Aussage verweigern, ansonsten ist man (theoretisch) zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Fragen zum Verfahren verpflichtet... https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991372.html 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Beitrag melden Geschrieben 27. Juni 2017 Ich glaube man muss sich aber nicht selbst belasten. Man kann also die Aussage verweigern. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Beitrag melden Geschrieben 28. Juni 2017 sdfsdf schrieb vor 21 Stunden: Ich glaube man muss sich aber nicht selbst belasten. Man kann also die Aussage verweigern. jop, so wars bei richter alexander hold auch immer 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Beitrag melden Geschrieben 29. Juni 2017 `01er Veilchen schrieb am 27.6.2017 um 12:44 : Frage: Inwiefern kann man das Standard-Sprücherl "Sie haben das Recht zu schweigen, alles was Sie... ...Sie haben das Recht auf einen Anwalt..." aus den US-Serien auch auf das österreichische Recht übertragen? Mich würde insbesondere das Recht auf Aussageverweigerung und jenes auf das Recht auf einen Rechtsberater interessieren... Diese Serien überhaupt dir amerikanischen haben in jeder Hinsicht nix mit unserem Alltag hier zu tun Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sdfsdf so is des Beitrag melden Geschrieben 29. Juni 2017 Fuxxl schrieb vor 19 Stunden: jop, so wars bei richter alexander hold auch immer Herr Max schrieb vor 33 Minuten: Aussage darf man aber natürlich als Angeklagter verweigern, man darf auch lügen um sich nicht selbst belasten, als Zeuge musst aber wahrheitsgemäß aussagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.