menasche Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2017 ja, meine angst ist eben, dass die maklerin dann eben den verkäufer doch noch schnell kontaktiert und mir mitteilt "na ist ja eh mittlerweile unterzeichnet" - folge wäre, ich sitze auf dem vertrag fest und muss meine makler-provision bezahlen. lt. internet-recherche (ich bin ja kein jurist) verstehe ich es nämlich so, dass ich das anbot zum nicht einmal zurückziehen kann bzw. dem verkäufer eine angemessene zeit (14 tage?) geben muss, dieses zu unterschreiben. und da sie ja keine provision erhält - und ja, ich unterstelle der maklerin, an sich selbst auch zu denken - möchte ich das eben nicht direkt über sie spielen. ich will ja das objekt nicht mehr. ;D aber: ich denke mir, solange der doch nicht unterzeichnet, muss ich doch das recht haben, das anbot zu widerrufen?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Allesfahrer Anfänger Beitrag melden Geschrieben 5. März 2017 (bearbeitet) Ja Hallo erstmal! Ich hab hier mal eine Frage an unsere Rechtsexperten. Und zwar: im Bezirk X gab es einen Vorfall, wo man nur Zeuge war. Nehmen wir mal eine Ausschreitung in Verbindung mit dem Fußball an. Die Polizei im Bezirk Y hat dann von allen die dort waren die Daten aufgenommen und wird viele oder alle wahrscheinlich zu Befragungen laden. Selber wohnt man aber im Bezirk Z. Hat man dann das Recht, die Aussage auf einer Polizeistation im Bezirk Z zu machen, oder muss man auf die Polizeistelle im Bezirk Y, welche dies behandelt? Ich sag im vorhinein schonmal Danke für eure Antworten!! bearbeitet 5. März 2017 von Allesfahrer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 5. März 2017 Bild mir ein das ich mal mitbekommen hätte, dass jemand dann bei sich zu hause die aussage getätigt hätte!!! 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Allesfahrer Anfänger Beitrag melden Geschrieben 5. März 2017 Admira Fan schrieb vor 2 Minuten: Bild mir ein das ich mal mitbekommen hätte, dass jemand dann bei sich zu hause die aussage getätigt hätte!!! Müsste somit folglich auf einem anderen Polizeiposten auch gehen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 5. März 2017 Allesfahrer schrieb vor 4 Minuten: Müsste somit folglich auf einem anderen Polizeiposten auch gehen? So hät ichs in erinnerung 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vielfahrer92 ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 5. März 2017 Admira Fan schrieb vor 42 Minuten: So hät ichs in erinnerung + 1 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 15. März 2017 (bearbeitet) bei bestellungen bei händlern über das internet gelten ja 14 tage rücktrittsrecht ohne angaben von gründen. nun möchte ich mir festnetzinternet von a1 zuzulegen, welches ebenfalls online bestellbar ist. kann ich hier genauso binnen der 14 tagen vom vertrag zurücktreten? in den agbs bei ihnen steht diesbzgl. nichts (auffindbares) edit: lösung schon gefunden: (ja, ist möglich) https://www.a1community.net/fragen-zum-vertrag-333/frist-rucktritt-vom-vertrag-223660 bearbeitet 15. März 2017 von BigDiggerNick 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 15. März 2017 BigDiggerNick schrieb vor 8 Minuten: bei bestellungen bei händlern über das internet gelten ja 14 tage rücktrittsrecht ohne angaben von gründen. nun möchte ich mir festnetzinternet von a1 zuzulegen, welches ebenfalls online bestellbar ist. kann ich hier genauso binnen der 14 tagen vom vertrag zurücktreten? in den agbs bei ihnen steht diesbzgl. nichts (auffindbares) edit: lösung schon gefunden: (ja, ist möglich) https://www.a1community.net/fragen-zum-vertrag-333/frist-rucktritt-vom-vertrag-223660 Tu es nicht und meide diesen Drecksverein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Beitrag melden Geschrieben 15. März 2017 psywalker schrieb Gerade eben: Tu es nicht und meide diesen Drecksverein damit hab ich fast gerechnet ja, muss noch schauen inwiefern andere provider eine alternative sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stifflor Olle weg !!! Beitrag melden Geschrieben 15. März 2017 um deine Frage zu beantworten: ja, du hast auch hier die 14 Tage Rücktrittsrecht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 15. März 2017 psywalker schrieb vor 11 Stunden: Tu es nicht und meide diesen Drecksverein Als ob die Alternativen wirklich besser wären. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
psywalker 1899 Beitrag melden Geschrieben 16. März 2017 unnerum schrieb vor 7 Stunden: Als ob die Alternativen wirklich besser wären. Hatte in der alten Wohnung 5 Jahre UPC und kein einziges Problem - bin mir aber sicher, dass dafür wiederum andere mit UPC Probleme hatten, aber mit A1 zufrieden sind. Ewig lang funktionierte mein WLAN nicht richtig - beim abspielen von Youtube-Videos musste dazwischen immer neu "gepuffert" werden. Nach mehrfachen Telefonaten mit der Hotline haben sie es endlich geschafft, es so einzustellen, dass das halbwegs funktioniert. Vor ca. einem Monat habe ich ihnen meine Kündigung geschickt und schon is das Internet wieder wie gewohnt saulangsam. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Beitrag melden Geschrieben 22. März 2017 Erbschaftsrecht mit folgenden Protagonisten: Vater, Kind A, Kind B, Immobilie C (gehört Vater (50%), Kind A (25%) und Kind B (25%) und Immobilie D. (gehörte vormals Vater, jetzt Kind B (100%) durch Kauf) Zu Lebzeiten des Vaters wird die Immobilie C an die Kinder überschrieben. Allerdings machte der Vater eine eigenwillige Rechnung, wodurch Kind A 75% bekam und Kind B bei den 25% blieb. Laut Vater liegt es daran, dass er die Immobilie D an Kind B viel zu günstig verkaufte und diese hat ohnehin einen deutlich höheren Wert als Immobilie C. Das stimmt allerdings nicht und die Zahlen für einen möglichen Verkauf sind fiktiv. Der Vater ist mittlerweile verstorben und Kind A will wahrscheinlich die Immobilie C verkaufen. Kind B wäre damit einverstanden, sofern die Verteilung gerecht ist und würde dementsprechend auf 50% des Verkaufspreises pochen. Hat man da eine Chance? tl,dr: Die Aufteilung der Schenkung ist falsch und das kann man belegen. Ich hoffe ich konnte es halbwegs verständlich erklären. P.S.: Ein Anwalt wird wahrscheinlich sowieso aufgesucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Beitrag melden Geschrieben 22. März 2017 Zwar kein Anwalt, aber ob die Schenkung damals falsch aufgeteilt wurde oder nicht tut meiner Meinung nach nichts zur Sache bzw. kannst weil Schenkung und nix Erbschaft da nix rückwirkend fordern. Denke es geht nur darum ob jetzt bei der letzten Immobilie beide mit 50 zu 50 einverstanden sind, also Goodwill. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GreatWhiteDope Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 22. März 2017 Würde die Verlassenschaft schon abgewickelt? Nach neuer, geltender Rechtslage kann Kind A bei gesetzlicher Erbfolge die Hinzurechnung von Vorschenkungen verlangen, muss sich seinerseits jedoch die selbst erhaltenen Schenkungen anrechnen lassen. Beim zu günstigen Verkauf der Liegenschaft wäre der Differenzbetrag zum Verkehrswert ebenfalls als geschenkt zu betrachten. Geht schon etwas tiefer das ganze, wichtig wäre zu wissen, was der Stand des Verlassenschaftsverfahrens ist. Geh lieber zu einem Notar, kennt dich in diesen Dingen in der Regel besser aus, als ein RA. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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