Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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ASB-Süchtige(r)

Jemand der sich mit Arbeitsrecht auskennt? Wir arbeiten in 3 Schichten von 6-14, 14-22 und 22-6 Uhr, haben aber laut unseren Chef keinen Anspruch auf Schichtzulage weil es laut seiner Definition um Wechseldienst und nicht Schichtdienst ist. Als zweiten Grund nennt er das wir in der Nacht "Ruhezeiten" haben was aber so nicht stimmt... Von 6 Nächten in der Woche haben wir max. 2-3 mal "weniger" zu tun... Es kann schonmal vorkommen das zwischen 0 und 4 Uhr gar nichts zu tun ist das ist aber sehr sehr selten. Hab im Februar jetzt mal einen Termin bei der AK wollte nur im Vorhinein ein paar Meinungen hören... 

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in welchem rythmus sind die schichtzeiten aufgeteilt? war auch mal 3 jahre schicht hackln und hab mich bissl erkundigt. ich glaub schichtdienst is es erst wenn du die gleichen zeiten 5x oder so hintereinander hast. 

ich hatte damals 2x früh, 2x mittel, 2x nacht, 2x frei. -> wechseldienst

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ASB-Süchtige(r)
indestructable schrieb vor 30 Minuten:

in welchem rythmus sind die schichtzeiten aufgeteilt? war auch mal 3 jahre schicht hackln und hab mich bissl erkundigt. ich glaub schichtdienst is es erst wenn du die gleichen zeiten 5x oder so hintereinander hast. 

ich hatte damals 2x früh, 2x mittel, 2x nacht, 2x frei. -> wechseldienst

Wir haben immer eine Woche Früh -> eine Woche Nacht  -> und eine Woche Mitteldienst... Die Dienste in der Woche bleiben zu 90% immer gleich, hin und wieder kann es sein das wir am letzten Tag in der Nacht Woche einen Mitteldienst haben bzw. am letzten Tag in der Mitteldienst Woche einen Früh Dienst... Zu verschiedenen Anlässen können sich die Dienstzeiten auch verschieben zb. Auf 7-15 Uhr oder auch 16 bis 0 Uhr... das ist aber äußerst selten und betrifft dann max. 1 Tag in der Woche...

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  • 2 weeks later...
Offizieller Social Media Account des SK Rapid Wien

Kennt sich hier jemand mit dem Baurecht in NÖ aus?

Wir möchten unsere Garage erweitern auf 2 PKW, Problem ist die Garagenausfahrt wurde damals an die Grundstücksgrenze gebaut. Ein Freund baut gerade neu und musste mit seiner Ausfahrt mind. 3m Abstand zur Grundstücksgrenze halten.

Unsere Garage schließt hinten an ein anderes Objekt an womit ein Zurücksetzen nicht möglich ist ohne das Ding abzureißen was es natürlich nicht wert ist.

Gibt es da Spielraum bzw wie sieht es tatsächlich aus?

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ASB-Gott
Antirapidler schrieb vor 2 Stunden:

Kennt sich hier jemand mit dem Baurecht in NÖ aus?

Wir möchten unsere Garage erweitern auf 2 PKW, Problem ist die Garagenausfahrt wurde damals an die Grundstücksgrenze gebaut. Ein Freund baut gerade neu und musste mit seiner Ausfahrt mind. 3m Abstand zur Grundstücksgrenze halten.

Unsere Garage schließt hinten an ein anderes Objekt an womit ein Zurücksetzen nicht möglich ist ohne das Ding abzureißen was es natürlich nicht wert ist.

Gibt es da Spielraum bzw wie sieht es tatsächlich aus?

Habe erst vorhin von nem Fall gelesen (http://ooe.orf.at/news/stories/2811237/) bei dem jetzt ein Haus abgerissen werden muss, weil die 3m nicht eingehalten wurden und das obwohl das Haus vor 50 Jahren mitten auf die grüne Wiese ohne irgendwelche Nachbarn gebaut wurde. 

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Triathlet !!!!!
aurinko schrieb vor 15 Stunden:

Habe erst vorhin von nem Fall gelesen (http://ooe.orf.at/news/stories/2811237/) bei dem jetzt ein Haus abgerissen werden muss, weil die 3m nicht eingehalten wurden und das obwohl das Haus vor 50 Jahren mitten auf die grüne Wiese ohne irgendwelche Nachbarn gebaut wurde. 

wahnsinn

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aurinko schrieb vor 16 Stunden:

Habe erst vorhin von nem Fall gelesen (http://ooe.orf.at/news/stories/2811237/) bei dem jetzt ein Haus abgerissen werden muss, weil die 3m nicht eingehalten wurden und das obwohl das Haus vor 50 Jahren mitten auf die grüne Wiese ohne irgendwelche Nachbarn gebaut wurde. 

Aber Grundstücksgrenze gabs dennoch. Wenn man den Fall liest, ist er sicher bitter, aber hausgemacht.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

sollen froh sein, dass sie 50 jahre lang drinnen wohnen konnten. und wenn die deppen nicht wegen der hecke gestritten hätten, würden sie das weiterhin können.

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Postinho
raumplaner schrieb vor 56 Minuten:

sollen froh sein, dass sie 50 jahre lang drinnen wohnen konnten. und wenn die deppen nicht wegen der hecke gestritten hätten, würden sie das weiterhin können.

Der Hausbesitzer sagte gegenüber Radio Oberösterreich, dass das Haus nach dem damals gültigen Baugesetz von 1875 errichtet worden war. „Die Abstandsbestimmung damals waren, zwischen zwei Gebäuden sechs Meter; aber nicht zwischen Gebäude und Grundgrenze.“

das hast du auch gelesen? stimmt das nämlich, fände ich das höchst ungerecht. 

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Beruf: ASB-Poster
Der Hausbesitzer sagte gegenüber Radio Oberösterreich, dass das Haus nach dem damals gültigen Baugesetz von 1875 errichtet worden war. „Die Abstandsbestimmung damals waren, zwischen zwei Gebäuden sechs Meter; aber nicht zwischen Gebäude und Grundgrenze.“

das hast du auch gelesen? stimmt das nämlich, fände ich das höchst ungerecht. 



Ohne den Fall beobachtet zu haben gehe ich davon aus: Stimmte das, wäre es im Urteil berücksichtigt worden.

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DIE Firma für Ihr Posting!
aurinko schrieb vor 18 Stunden:

Habe erst vorhin von nem Fall gelesen (http://ooe.orf.at/news/stories/2811237/) bei dem jetzt ein Haus abgerissen werden muss, weil die 3m nicht eingehalten wurden und das obwohl das Haus vor 50 Jahren mitten auf die grüne Wiese ohne irgendwelche Nachbarn gebaut wurde. 

Ich freu mich jetzt schon darauf, wenn ich mit dem Haus meiner Eltern (wenn ich es denn übernehme) mal irgendwas machen muss/will auf den Streit mit den Nachbarn :fuckthat:

Dass das Haus erst 2016 nach rechtmäßig (neu) gebaut wurde, sollte das ganze hoffentlich leichter machen...

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Junior Vizepräsident
BigDiggerNick schrieb vor 3 Stunden:

stimmt das nämlich, fände ich das höchst ungerecht. 

Ja, falls das stimmt, denn da wird fast immer nur die halbe Wahrheit erzählt. Mein Onkel ist Sachverständiger und der kann von solchen Streitigkeiten in den Nachbarschaften ein Lied singen. Nirgendwo anders verklagen sich die Nachbarn sooft wie bei uns und z.T. mit den absurdesten Begründungen. 

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Junior Vizepräsident
Zitat

Die Lenkerin/Der Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen AT hat am XX.XX.2016 um XX:XX Uhr in 1160 Wien, Maroltingergasse 102A, umgekehrt in Richtung Thaliastraße, Ottakringer Straße das deutlich sichtbar aufgestellte Gebotszeichen "VORGESCHRIEBENE FAHRTRICHTUNG" nicht beachtet und haben die Fahrt nicht im Sinne de Gebotszeichens fortgesetzt.

Bitte übersetzen. Bis auf " 120px-Vorschriftszeichen_15_links.svg.pn missachtet" habe ich nur Bahnhof verstanden. Wo genau soll das gewesen sein? 

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