Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Wien nur du allein!

Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht.

Wenn der Polizist auf seinem Standpunkt bleibt, wirds aber schon ziemlich schwierig. Wie soll der User beweisen, dass er die Freisprecheinrichtung auch verwendet hat?

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ASB-Halbgott

Eine KFG Novelle hinsichtlich was man mit dem Handy im Auto machen darf, wurde erst letzten Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Bisher war die Regelung so, dass nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage unter Strafe stand. Was der Polizist bezüglich "wurscht, auch herumspielen am Handy reicht" gesagt hat, war also ein Blödsinn.

Nachdem du eine Freisprecheinrichtung hast und auch das mit der automatischen Umleitung glaubhaft ist, halt ich das Ganze überhaupt nicht für aussichtslos.

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AAAAlte Zeiten

Wenn der Polizist auf seinem Standpunkt bleibt, wirds aber schon ziemlich schwierig. Wie soll der User beweisen, dass er die Freisprecheinrichtung auch verwendet hat?

folglich werden jetzt die polizisten einfach jeden aufhalten, der gerade "mit der freisprecheinrichtung" redet. :v::=

ist halt auch komisch, man hat eine freisprecheinrichtung und verwendet sie nicht...

v.a. weil die meisten phones ja schon automatisch connecten.

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so is des

Hätte es Sinn (wenn man daran denkt) den Polizisten zu sagen er soll ins Auto schauen und bestätigen dass das Handy mit der Freisprecheinrichtung verbunden war? (Bei meinem Auto sieht man das)

Dann hätte man vielleicht etwas mehr Argumentationsspielraum.

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Tribünenzierde

Hätte es Sinn (wenn man daran denkt) den Polizisten zu sagen er soll ins Auto schauen und bestätigen dass das Handy mit der Freisprecheinrichtung verbunden war? (Bei meinem Auto sieht man das)

Dann hätte man vielleicht etwas mehr Argumentationsspielraum.

Also ich habe die standardmässige UHV von VW mit dem Bluetoothadapter. Da sieht man das eigentlich auch. Ich habs ihm auch gezeigt und der Beamte der mich angehalten hat, war sich daraufhin auch nicht mehr sicht. Er hat halt dann bei dem Kollegen nachgefragt und der hat halt gesagt, dass er sich sicher ist.

Daraufhin sind auch alle Argumentationen von ins Leere gelaufen.

Bzw. wurden mit: "...wenns nicht telefonieren war, dann haben Sie halt anderweitig damit herumgespielt!" kommentiert.

Ich werde sicher mal Einspruch erheben, wenn die Anzeige ins Haus flattert. Mal sehen ob's was hilft.

Aber wenn die Beweislast (wie oben angemerkt) bei mir liegt, seh ich eher schwarz und muss das zähneknirschend hinnehmen.

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so is des

Aber vielleicht dass man darauf besteht dass er das in die Anzeige mit aufnimmt dass man das irgendwo schwarz auf weiß stehen hat.

Ähnliche Geschichte:

Mein Vater ist einmal angehalten worden weil wie einige Sackln Zement hinten im Auto hatten und er auf der schlechten Straße etwas vorsichtiger fahren wollte. Er wurde dann angehalten weil er angeblich nur 60km/h auf der Bundesstraße gefahren ist, Er hat aber das Auto nur ausrennen lassen weil vorne dann eine Ortschaft begonnen hätte.

Mein Vater hat auch überlegt Einspruch zu erheben, er ist aber dann auf die Bh gegangen und hat mit der Sachbearbeiterin geredet und ihm seine Sicht (die wahre) dargelegt und sie hat ihm angeboten die Strafe auf das Mindestmaß zu reduzieren anstatt sich noch länger damit herumzuschlagen.

Generell richtet sich die Hoöhe der Strafen ja nach Schwere des Vergehens und deiner Vorgeschichte. Wenn du also kein Verkehrsrowdy bist würde ich vielleicht mal auf die Bh gehen...

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Tribünenzierde

Generell richtet sich die Hoöhe der Strafen ja nach Schwere des Vergehens und deiner Vorgeschichte. Wenn du also kein Verkehrsrowdy bist würde ich vielleicht mal auf die Bh gehen...

Also dabei geh ich sowieso vom Mindestmaß aus. Ich fahre jetzt seit 2003 an Arbeitstagen 80 km (Hin und Retour) und das wäre meine 2. Strafe. (Das 1. war jetzt ein Organmandat, dass ja nirgends aufscheint)

Ich werd mal die Anzeige abwarten. Direkt mit dem Sachbearbeiter auf der BH werde ich dann sowieso sprechen und mal von dem zu hören was er den gerne alles ans Info's im Einspruchen haben will.

Ich werde euch aber auf alle Fälle am laufenden halten. Ich habe von anderer Seite schon was läuten gehört, dass man soche Fälle (die jetzt nicht eindeutig sind und bei denen Einspruch erhoben wird) gerne mal verjähren lässt.

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Tribünenzierde

Eine KFG Novelle hinsichtlich was man mit dem Handy im Auto machen darf, wurde erst letzten Donnerstag im Nationalrat beschlossen. Bisher war die Regelung so, dass nur das Telefonieren ohne Freisprechanlage unter Strafe stand. Was der Polizist bezüglich "wurscht, auch herumspielen am Handy reicht" gesagt hat, war also ein Blödsinn.

Nachdem du eine Freisprecheinrichtung hast und auch das mit der automatischen Umleitung glaubhaft ist, halt ich das Ganze überhaupt nicht für aussichtslos.

Die StVO sieht hier auch nichts vor??

Das ist dann eigentlich doch wieder interessant! KFG besagt ja nur das, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten ist!?

Demnach könnte man theoretisch sogar Textnachrichten schreiben?

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Im ASB-Olymp

Die StVO sieht hier auch nichts vor??

Das ist dann eigentlich doch wieder interessant! KFG besagt ja nur das, dass Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung verboten ist!?

Demnach könnte man theoretisch sogar Textnachrichten schreiben?

Ohne es zu wissen, aber da wird es wohl auch noch irgend einen Passus geben, wonach jegliche Tätigkeit, die übermäßig ablenkt, verboten ist.

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Tribünenzierde

Ohne es zu wissen, aber da wird es wohl auch noch irgend einen Passus geben, wonach jegliche Tätigkeit, die übermäßig ablenkt, verboten ist.

Hast du natürlich völlig recht. Nach kurzer Suche fand ich diesen Entscheid:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUT_SA_20091007_7152466_09_00

Im Hinblick auf den in dieser VwGH-Entscheidung klar ausgedrückten Schutzzweck der Norm ist jede mögliche Verwendung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung während des Lenkens (z.B. SMS schreiben oder lesen, Kalendereinträge durchführen, Durchführung von Spielen, Nutzung einer am Handy angebotenen Diktierfunktion, etc.) vom Verbot des § 102 Abs 3 KFG umfasst. Das "Diktieren eines Briefes" mit dem Handy während des Lenkens ist daher nicht sanktionslos.

bearbeitet von stendek

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  • 2 weeks later...
Weltklassekicker

Bin gestern abend (ca. 23:15) beim heimfahren auf der Landesstraße einem von links kommenden Tier ausgewichen und hab dabei auf der rechten Seite einen Richtungspfeil (die die Kurve anzeigen) mitgenommen. Bin dann weiter nachhause gefahren. Wollt jz fragen, wenn ich jetzt zur Polizei gehe das melden, droht mir Ungemach wegen Fahrerflucht? getrunken hab ich nichts, sei nur erwähnt.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Gibt es inzwischen schon eine hilfreiche Seite wo man sich über das neue Erben bei Grund/Haus Überblick verschaffen kann, also was kassiert der Staat, was bleibt etc.?

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