Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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I'll be back!

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

nimm es wie ein mann!

ich bin sicher der 283.477ste der es dir sagt, aber wer dämlich und sorglos ist und keine verantwortung für sein handeln übernehmen will wird früher oder später deppensteuer zahlen müssen. so ist nun mal der lauf der dinge. sei's bei der bank, bei gericht oder beim unterhalt.

nough said.

nachdem das gschropp wohl nie eine wirkliche beziehung zu dir haben wird, bleiben dir nur 18 jahre brennen oder alternativ dazu selber für's kind zu sorgen übrig. falls deine ex irgendwie spinnert wird, das kind zu misshandeln beginnt oder zu einem fall für die psychiatrie wird, bist du, deine oder ihre eltern oder evtl. dein nachfolger als ihr neuer lebensgefährte/gatte wohl eine der ersten anlaufstellen für's jugendamt wenn's drum geht dem kind ein "elternhaus" bieten zu können. ansonsten kämen nach der geburt wohl noch pflegeeltern für's kind infrage (ob du dann auch noch zahlen musst weiß ich nicht, ich glaub aber eher nicht) oder das kind zu adoption freigeben zu lassen. dann wärt ihr beide von eurer verantwortung entbunden.

ich war selber ein unterhaltsempfänger (die eltern haben sich scheiden lassen als ich 12 war), der vater hat afaik sporadisch gezahlt. mir persönlich war's aber eher wurscht ob und wieviel er zahlt, und weil mir eine intakte beziehung zu ihm wichtiger als das ganze geld war (ich hab wesentlich mehr wert drauf gelegt eine alternative zur dodl-verwandtschaft mütterlicherseits zu haben für den fall dass es hart auf hart kommt) hab ich mich persönlich auch nie um eine unterhaltsklage bemüht. ursprünglich war sogar geplant, dass ich und meine schwester zum vater (und seiner damaligen lebensgefährtin samt deren 2 kinder) gehen, aber das mit dem umziehen müssen hat uns beide dann doch davon abgehalten. kann sein, dass dann sogar die mutter ein wenig besteuern hätte müssen.

bearbeitet von Renne

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Botaniker

wobei man während einer schwangerschaft wiederum ein noch höheres risiko hat eine thrombose zu entwickeln. und beim gebärmutterhalskrebs besteht wohl eher ein erhöhtes risiko, weil man(n) kein kondom mehr benutzt.

Ich meinte Gebärmutterkrebs (Endometrium-Ca), nicht Gebärmutterhalskrebs (wo Du natürlich recht hast).

sonst hast du schon recht mit seltenen nebenwirkungen, aber ich wollt das nicht so stehen lassen, sonst fühlen sich die alternativ"mediziner" wieder bestätigt in der ach so bösen "schulmedizin"

Paßt schon. Ich hab das deswegen so formuliert, weil es natürlich auch Frauen gibt, die aus guten medizinischen Gründen kein Pille nehmen. Umso wichtiger dann die Verhütung durch den Mann.

Vor ein paar Jahren waren es auf jeden Fall noch ~350.

Kann es sein, daß manche Bundesländer was zuschießen und das die Preisunterschiede erklärt?

uns ham sie damals beigebracht dass der bislang einzig geklärte risikominimierende faktor das fehlen der vorhaut ist. :)

Das hat sich als Unsinn herausgestellt.

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Superstar

business as usual:D 3 mediziner 3 verschiedene meinungen. wobei es beim HPV schon geklärt ist, dass kondome die übertragung minimieren aber eben auch ausreichende hygiene

@schallvogl: sry, hab mich verlesen.

bearbeitet von since 1899

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Anti Bauernmafia

Ohne den Thread zuende gelesene zu haben:

Auch wenn das sicher schon eine Reihe von Leuten hier geschrieben haben - such dir einen Job und sorge für dein Kind, du verantwortungsloser Depp.

bearbeitet von Space Janitor

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hold your colour

Auch wenn das sicher schon eine Reihe von Leuten hier geschrieben haben - such dir einen Job und sorge für dein Kind, du verantwortungsloser Depp.

:super:

Mittlerweile wird der Fredl eh nimma ernsthaft bzw. wurde er eh nur die ersten paar Postings ernsthaft behandelt.

Irrsinnige Frechheit von der Frau.. was für ein Biest...

Auf der anderne Seite "wir haben nicht verhütet" lol? Hat dich niemand aufgeklärt? Lebst du in Afrika? Manchmal frag ich mich echt was in manchen Köpfen vorgeht.

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Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

Vaterschaftstest kannst machen, danach weißt wenigstens zu 100% Bescheid und siehst die Situation vlt. mit anderen Augen. Und wende dich in Zukunft an Beratungsstellen, die kosten in der Regel nichts und dort kann euch wirklich geholfen werden.

Eine Bitte an dich für die Zukunft: Verhüte mit Kondom, sonst passiert dir das ein zweites Mal, nur du bist für dich selbst verantwortlich.

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no one expects the spanish inquisition!

Hey...folgendes ist mir wiederfahren.

Ich lebe mittlerweile seit fast 9 Monaten in einer Beziehung und war kurzzeitig verlobt. Nur leider haben wir nie verhütet, auch wenn wir uns einig waren dass wir beide keine Kinder wollen. Meine Freundin meinte, sie würde eh abtreiben wenns soweit wäre, ich meinte ich würde die Abtreibung bezahlen. Ich weiss, denkts euch euren Teil.

Jedenfalls, es kommt wie es kommen muss, immer häufiger wird gestritten, und jetzt steht die Beziehung vor dem Ende. Gleichzeitig wird bekannt, dass sie schwanger ist. Natürlich kommt abtreiben jetzt nicht mehr in Frage.

Alles schön und gut, die Streitereien können beiseite geräumt werden, und irgendwie freuen sich dann doch beide auf das Kind. Meine Situation ist die, dass ich zuletzt beim Bundesheer war, aufgrund dessen bin ich jetzt verschuldet, arbeitslos und wohne mit 20 bei Großmutti. Toll, nicht? Passt ein Kind ja richtig schön dazu. Dennoch, einigen wir uns darauf dass wir das schaffen. Sie meint, sie verzichtet auf sämtliche Zahlungen meinerseits. Ich meine, ich werde dem Kind finanziell alles geben was ich kann, möchte aber zu nichts verpflichtet sein. Es wird vereinbart, dass sie schriftlich auf jegliche Unterhaltszahlungen verpflichtet. Alle sind zufrieden, scheint so...

Doch dann der nächste Streit. Und der nächste, immer das gleiche und wieder steht die Beziehung vor dem Ende. Bis dato gibt es noch kein Schriftstück, in dem sie auf Zahlungen verzichtet - mir wurde gesagt das hätte vor Gericht sowieso keine Wirkung??? - egal, jedenfalls habe ich für mich beschlossen dass ich mit dieser Frau nicht mehr zusammensein möchte -habe ihr es allerdings noch nicht gesagt- auch wenn es jetzt eine blöde Situation mit dem Kind ist.

An die Rechtsexperten: Hat sie jetzt meine Eier in der Hand und kann mich ausnehmen wenn das Kind da ist, oder kann ich irgendwie dagegen ankämpfen. Auch wenn sichs schirch anhört, aber wenn ich die Vaterschaft nicht anerkenne, muss ich dann nichts zahlen?

Die Situation ist ohnehin schwer genug, ich habe ein Kind in die Welt gesetzt und kann ihm ws nich beim aufwachsen zusehen, und jetzt soll ich 18 Jahre lang brennen dafür? Kann man da rechtlich gar nichts machen? Eine aussergerichtliche Einigung kann es leider nicht geben, da sie ihre Meinung alle 2 Minuten ändert...

Ich hoffe, es kennt sich wer aus und kann helfen.

Hab den bisherigen thread nur überflogen, insofern bitte ich um Nachsicht, wenn ich Dinge von mir gebe, die bereits geschrieben wurden.

Ad Anerkennen: Erstens: Tu das nur, wenn du sicher bist, dass es dein Kind ist. Ansonsten kann die Sache übel ausgehen.

Solltest du 100% sicher sein, dass das Kind von dir ist (klingt vielleicht blöd, aber wenn man wie ich auf einer Familienrechtsabteilung war, dann kommen solche Fragen auf), dann hilft es dir nichts, wenn du die Anerkennung verweigerst. In diesem Fall könnte sie einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Dann wird das Gericht die Sache abklären, nämlich einen Gutachter bestellen, der einen DNA Test macht. Der kostet erfahrungsgemäß 3000,-- bis 3500,-- €. Solltest du also sicher sein, wie das Ergebnis sein wird, dann kannst dir das Geld sparen.

Solltest du unsicher sein in dieser Hinsicht, aber dir die Summe nicht leisten können, dann stell einen Antrag auf Verfahrenshilfe. Dann werden dir die Kosten vorerst erlassen (wenn du nach Vermögensbekenntnis belegst, dass 3000 € + deinen eigenen Lebensunterhalt gefährden könnten). Solltest du innerhalb von 5 Jahren zu vermögen kommen, dann kanns passieren, dass sich die Republik das Geld zurück holt.

Ad Unterhalt fürs Kind: Das Problem beim Unterhaltsverzicht ist, dass die Mutter nicht wirksam verzichten kann, da das Geld ja nicht ihr sondern dem Kind zusteht. Denkbar ist ein Unterhaltsvergleich, am besten vor Gericht (erkundige dich beim Amtstag; jeden Dienstag bei jedem Bezirksgericht. Und frag dort gleich nach dem zuständigen Rechtspfleger! Sonst wartest vor den "normalen" Zimmern 2 Stunden und die schicken dich erst weiter!). Mit einem Vergleich kann eine gemeinsame Lösung gefunden werden, vorausgesetzt, das Pflegschaftsgericht stimmt zu.

Aber gänzlich rauskommen wirst du aus der Unterhaltsverpflichtung - da muss ich dich enttäuschen - nicht. Höhenmäßig schaut das folgendermaßen aus: Der Unterhalt bemisst sich für ein minderjähriges Kind anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten (Du). Bei einem Kind bis zu 6 Jahren wird da als Richtwert 16 % deines Nettoeinkommens (bzw. des Einkommens, das du realistischerweise verdienen könntest; also absichtlich arbeitslos bleiben, hilft nix) herangezogen werden. Wobei das nur ein Richtwert ist; Untergrenze ist jeweils dein Existenzminimum.

Ad Unterhalt für die Mutter: Falls Info notwendig: Die Mutter hat gegen dich keinen eigenen Unterhaltsanspruch. Dies nur, falls ihr verheiratet gewesen sein solltet. Verlobung reicht definitiv nicht! Es geht also nur um den Kindesunterhalt!

Ich würde jetzt nicht sagen, dass sie deine Eier in der Hand hat. Aber sie hat gewisse Druckmittel. Im allseitigen Interesse wäre also eine verleichsweise Lösung (am besten gemeinsam mit dem Rechtspfleger besprechen) am sinnvollsten. Dass ihr euch zusammensetzt und darüber redet, was die Mutter unbedingt benötigt (ein Kind ist ja nicht billig) und was du maximal leisten kannst, ohne Hunger haben zu müssen. Irgendwo dazwischen kann man sich mit Segen des Pflegschaftsgerichtes treffen. Wichtig dabei ist aber, dass diese Vereibarung dann gilt und auch einen Exekutionstitel schafft.

Bei der Gelegenheit solltet ihr euch auch gleich über die Obsorge einigen. Vielleicht lässt sie sich dazu bringen, der gemeinsamen Obsorge zuzustimmen. Damit du auch Entschuldigungen für die Schule schreiben kannst, im Krankenhaus was zu reden hast etc...

Und als Vater hast du selbstvertändlich ein Besuchsrecht! Aber auch das ist so eine Materie, die im Prinzip nur im beidseitign Einvernehmen funktioniert.

In Summe also: Versuch, das mit ihr ohne Emotionen zu besprechen! Mach ihr klar, dass es um euer gemeinsames Kind und nicht um verletzte Eitelkeiten geht. Aber dein Kind hat ein Recht und ein wichtiges Interesse, dass es einen Vater hat. Das Kind kann nichts dafür, dass sich die Eltern nicht mehr leiden können. Und wenn beide Seiten an das denken und dir Mühe gibst, das Kind finanziell zu unterstützen (im Rahmen deiner Möglichkeiten), dann wird die Sache reibungslos über die Bühne gehen. Denn wenn solche Dinge (von Unterhalt bis Besuchsrecht) dauerhaft vor Gericht enden, dann wird die Sache erfahrungsgemäß immer unschön.

bearbeitet von Inquisitor

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Austr(al)ia!

ist die höhe der zahlung unabhängig davon wie viel die mutter verdient?

und kann der (gutverdienende)elternteil wirklich nicht darauf verzichten und den teil des (schlechtverdienenden) elternteil übernemen wenn alle beteiligten damit einverstanden wären?

1.) Ja.

2.) Theoretisch kann der betreuende Elternteil den Unterhaltspflichtigen schad- und klaglos halten. Das heißt er könnte sich verpflichten, die Beträge zu ersetzen die der Unterhaltspflichtige zu leisten hat.

3.) Ein Verzicht der Mutter im Namen des Kindes ist unwirksam.

4.) Sollte Unterhalt festgesetzt werden und der Betrag beim Verpflichteten nicht einbringlich gemacht werden können, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dann schießt der Staat vor und versucht es sich vom Verpflichteten zu holen.

5.) Sollte durch Unterhaltsverletzung eine Gefährdung des Minderjährigen eintreten, handelt es sich um einen Straftatbestand (eine der wenigen Möglichkeiten durch Schulden-theoretisch- ins Gefängnis zu müssen).

6.) Sollte ein Verpflichteter nicht das verdienen, was er bei Ausnützung aller Möglichkeiten verdienen könnte, wird er angespannt, d.h. der Unterhalt wird von einem fiktiven Einkommen berechnet.

7.) Der aktuelle Regelbedarf ist übrigens für Neugeborene € 177 - solltest du das nicht zahlen können, wird es schon eine Begründung brauchen.

Um deine Verpflichtungen kommst du nicht herum, und das ist gut so.

Übrigens bist du ein Schnorrer auch noch, denn für obige Auskünfte zahlen andere Leute. Du bekommst sie von mir Gratis (und nach 9 Jahren Praxis im Familienrecht, weiß ich wovon ich rede), weil sie für dich negativ sind und mir das eine Genugtuung ist.

"Ich will eh zahlen, aber nur freiwillig" :kotz:

Da du allerdings aber weder ein Einkommen hast kannst du auch net unbedingt herangezogen werden. Bsw besitzen wirst auch net viel. Also kommst du Kasperl allen Endes noch mit einem blauen Auge davon.

Genau! Darauf würde ich mich verlassen. :glubsch: So ein Unsinn! Aber das passiert, wenn Hinz und Kunz glauben sie müssen juristische Tips geben.

bearbeitet von aragorn

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Grantscherm

normal gehören solche leute häusln wie sandmänchen und dazugehöriger tussi gleich zwangssterilisiert. zum budan sans ned z´deppat...

die edith meint noch, daß er dann auch noch lieber internet surft als sich eine arbeit zu suchen. rosige aussichten für einen 20jährigen. normal sollts von papa mindestens einen satz heiße ohren geben.

bearbeitet von Pompfinewra

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