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Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

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Beruf: ASB-Poster
Neocon schrieb vor 31 Minuten:

Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

--> gesundheitskasse.at

Dort steht:
"Reicht eine Dienstverhinderung von einem Arbeitsjahr ins nächste Arbeitsjahr, steht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres wieder der volle EFZ-Anspruch zu. Dies gilt auch dann, wenn im alten Arbeitsjahr wegen Ausschöpfung des Anspruches keine EFZ mehr bestanden hat."

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Dazn hat mir jetzt alle Beträge zurückgezahlt und meinen Vertrag gekündigt, nachdem ich ihnen per Mail nochmals ausgerichtet habe, dass ich 3 Monatsraten nicht akzeptieren werde und bereits der konsumentenschutz eingeschalten wurde - fühlt sich sehr gut an. hat zwar 2 monate gedauert, aber das war es wert und da muss man Dazn auch dankbar sein, dass sie sich im endeffekt erbarmt haben. immerhin war es ja nicht meine schuld.,

edit: problem war dass ich mal einen account einrichten wollte, mich bei der mail - adresse vertippt habe scheinbar und dadurch meinen account nie aktivieren konnte. trotzdem habens beinhart geld von meinem konto abgebucht.

bearbeitet von Patrax Jesus

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Kennt das ASB in und auswendig
Neocon schrieb am 8.8.2022 um 11:58 :

Ein Arbeitnehmer (eingetreten mit 01.01.2017) geht ab 01.08.2022 in den Krankenstand. Auf Grund der Dauer des Dienstverhältnisses hat er nun Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt und 4 Wochen halbes. Nach diesen 12 Wochen (also so ab November) muss der Arbeitgeber dann nichts mehr zahlen und es besteht nur noch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Soweit so klar.

Was passiert, wenn der Krankenstand bis ins nächste Jahr andauert? Zum Beispiel bis 31.05.2023. Dann bekommt der Arbeitnehmer wieder Entgeltfortzahlung ab 01.01.2023 und wieder 8 Wochen voll sowie 4 Wochen halb? Oder erneut sich der Anspruch bei durchgehendem Krankenstand nicht und es gebührt weiter nur Krankengeld?

Ja, sobald ein neues Arbeitsjahr beginnt, hat er wieder einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung

Habe eine Frage bezüglich Ausbildungskostenrückersatz.

Es wurde eine Vereinbarung VOR Beginn der Ausbildung unterschrieben, somit ist der Dienstnehmer verpflichtet die Kosten für die Ausbildung zurückzuzahlen. Im konkreten Fall muss er 36 Monate nach der Ausbildung noch im Unternehmen sein, damit keine Kosten bei einer Kündigung durch den Dienstnehmer anfallen.

Was ist aber, wenn im Arbeitsvertrag , den der Dienstnehmer zu Beginn des Dienstverhältnisses unterfertig hat , festgeschrieben ist, dass diese Ausbildung (spezieller Lehrgang) gemacht werden muss?

Hat das irgendeine Relevanz bezüglich des Kostenrückersatzes, oder zählt nur was in der konkreten Vereinbarung unterschrieben worden ist?

bearbeitet von patriot18

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  • 3 weeks later...
DIE Firma für Ihr Posting!

Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein. Teilweise läuft die Anlage sogar nachts durch :facepalm:

Der Mindestabstand zum Fenster laut kurzer Google-Suche (4 Meter) wird definitiv nicht eingehalten. Allerdings ist unser Wohnhaus ein Neubau und die Klimaanlage war sozusagen vor dem Fenster da. Gibts da realistisch irgendwelche Chancen darauf, dass die Betriebszeiten eingeschränkt oder die Anlage sogar entfernt werden muss?

Wenn ja, soll ich zuerst mit der Arztpraxis reden oder ihnen gleich die Behörde auf den Hals hetzen?

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ASB-Halbgott
PostingGmbH schrieb vor 7 Stunden:

Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein.

Könnte man die Abluft nicht ableiten? Generell eine spannende Sache. Hätte man das nicht schon beim Bau merken müssen? Ich würd einfach mit der Arztpraxis reden, da wird es mMn fix eine einfache bauliche Lösung geben. Wer es am Ende zahlt, könnte ein Problem werden.;)

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DIE Firma für Ihr Posting!
Frohnatur schrieb vor 12 Stunden:

Könnte man die Abluft nicht ableiten? Generell eine spannende Sache. Hätte man das nicht schon beim Bau merken müssen? Ich würd einfach mit der Arztpraxis reden, da wird es mMn fix eine einfache bauliche Lösung geben. Wer es am Ende zahlt, könnte ein Problem werden.;)

Bauliche Lösung gäbe es sicher, nur werd ich die wahrscheinlich einklagen müssen...

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Eierschaukelverzichter
PostingGmbH schrieb vor 20 Stunden:

Kurze Frage: Beim Nachbargebäude hängt genau auf Höhe unseres Wohnzimmerfensters eine Klimaanlage einer Arztpraxis. Die Anlage läuft natürlich im Sommer fleißig und bläst die warme Abluft genau beim Fenster rein. Teilweise läuft die Anlage sogar nachts durch :facepalm:

Der Mindestabstand zum Fenster laut kurzer Google-Suche (4 Meter) wird definitiv nicht eingehalten. Allerdings ist unser Wohnhaus ein Neubau und die Klimaanlage war sozusagen vor dem Fenster da. Gibts da realistisch irgendwelche Chancen darauf, dass die Betriebszeiten eingeschränkt oder die Anlage sogar entfernt werden muss?

Wenn ja, soll ich zuerst mit der Arztpraxis reden oder ihnen gleich die Behörde auf den Hals hetzen?

Fix montierte Klimaanlagen sind baurechtlich genehmigungspflichtig, wenn eine Anlage im Wohnungseigentum ist bedarf es zudem die Zustimmung der restlichen Wohnungseigentümer

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Im ASB-Olymp

Eine generelle Frage:

Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)?

Hintergrund:

Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert.

 

P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet.

bearbeitet von bianco verde

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bianco verde schrieb vor 16 Minuten:

Eine generelle Frage:

Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)?

Hintergrund:

Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert.

 

P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet.

Was war denn zuerst da? Euer Haus oder der Sportplatz oder was auch immer.

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Im ASB-Olymp
ooeveilchen schrieb vor 2 Minuten:

Was war denn zuerst da? Euer Haus oder der Sportplatz oder was auch immer.

Die Freifläche. Aber es geht nicht um Veranstaltungen, für die diese Fläche vorgesehen sind (also zB Fußballspiele), sondern eben Extraveranstaltungen, die stattfinden, weil die Fläche an externe Veranstalter vermietet werden. 

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V.I.P.
bianco verde schrieb am 5.9.2022 um 13:37 :

Eine generelle Frage:

Wenn ein Veranstalter für ein Event um eine Genehmigung bei der BH ansuchen muss, haben Anrainer dann irgendwelche Rechte (Stellungsnahme, Widerspruch...etc.)?

Hintergrund:

Wir wohnen in der Nähe einer Freifläche, auf der Sportveranstaltungen stattfinden. Immer wieder finden dort aber Abendveranstaltungen statt, die vor allem im Sommer in der letzten Zeit überhand nehmen. Wenn das im Rahmen bleibt (22 Uhr), ist das zwar ärgerlich, aber in Ordnung. Aber immer öfter passierte es in der jüngsten Vergangenheit, dass Veranstaltungen stattfinden (Konzerte, Parties), die bis Mitternacht dauerten und eine extreme Lärmbelästigung waren. Auf mails reagierte die Gemeinde sofort und freundlich, aber verwies auf die BH, die auf gar nichts reagiert.

 

P.S.: Edit: wir sind nicht alleine, sondern leben in einem dicht bebauten und besiedelten Gebiet.

Ich kenne die Situation nur von meinerseits abgehaltenen anmelde- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen. Betroffene Parteien abseits der Behörde bzw. des Veranstalters wurden hier nicht einbezogen. Es gelten im Regelfall aber ohnehin übliche Gesetze, außer die Behörde bewilligt eine Ausnahme. In eurem Fall müsste ohne gesonderte Erlaubnis jedenfalls die Nachtruhe eingehalten werden.

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Im ASB-Olymp
sulza schrieb vor 5 Stunden:

Ich kenne die Situation nur von meinerseits abgehaltenen anmelde- oder anzeigepflichtigen Veranstaltungen. Betroffene Parteien abseits der Behörde bzw. des Veranstalters wurden hier nicht einbezogen. Es gelten im Regelfall aber ohnehin übliche Gesetze, außer die Behörde bewilligt eine Ausnahme. In eurem Fall müsste ohne gesonderte Erlaubnis jedenfalls die Nachtruhe eingehalten werden.

Vielen Dank, aber es geht um diese Ausnahmegenehmigungen. Bis 10 Uhr sagt eh keiner was, aber diesen Sommer gab es halt doch sehr viele Veranstaltungen, die eine solche Ausnahmegenehmigung hatten. Da gab es eine Woche Open-Air-Kino, dass um 9 begonnen hat, dann private Veranstaltungen, die den Platz gemietet hatten mit Konzerten bis nach Mitternacht, wo die Leute, die noch viel weiter weg wurden, davon aufgewacht sind etc. Deswegen eben die Frage, ob die Behörde das selbst entscheidet oder man da als betroffene Partei irgendeine Form von Mitsprache hat. 

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V.I.P.
bianco verde schrieb vor 4 Stunden:

Vielen Dank, aber es geht um diese Ausnahmegenehmigungen. Bis 10 Uhr sagt eh keiner was, aber diesen Sommer gab es halt doch sehr viele Veranstaltungen, die eine solche Ausnahmegenehmigung hatten. Da gab es eine Woche Open-Air-Kino, dass um 9 begonnen hat, dann private Veranstaltungen, die den Platz gemietet hatten mit Konzerten bis nach Mitternacht, wo die Leute, die noch viel weiter weg wurden, davon aufgewacht sind etc. Deswegen eben die Frage, ob die Behörde das selbst entscheidet oder man da als betroffene Partei irgendeine Form von Mitsprache hat. 

Ich glaube ehrlicherweise, dass sicher genügend Veranstaltungen die Nachtruhe unerlaubt ignorieren.

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