Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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wienerfußballfan schrieb vor 3 Stunden:

Da es jetzt wieder los ging, sie dürfen.....sie müssen wohl auch (da die Bäume wohl gekürzt werden müssen) und es tut den Arbeitern leid, aber sie können nicht anders... (Hab gerade mit denen gesprochen).... 

Das die ÖBB einen hier nicht informiert ist schon lächerlich..

Gut möglich, dass der Lichtraum oder zur Oberleitung freigeschnitten werden muss, dann sind das aber eher keine geplanten Bauarbeiten und eine Info geht da sowieso nicht raus. 

Die Straßenmeisterei bzw die Wiener Linien informieren dich auch nicht wenn sie in der Nacht arbeiten und das nicht über Monate hinwegeht. 

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wienerfußballfan schrieb vor 7 Stunden:

Passt auch hierher ganz gut...

Es sind ja wohl auch ein paar Zugführer/ÖBB Mitarbeiter hier...

Ich wohne im 19 Bezirk in Wien mit einem Garten angrenzend zu den Schienen der Vorortelinie S-45...

Jetzt war es 2 Mal in den letzen Tagen so, dass wir gegen halb 3 früh von Motorsägen aus dem Schlaf gerissen wurden... Wir haben rausgesehen und niemanden gesehen, nur eben die Motorsägen gehört... Wir gehen davon aus, dass anscheinend bei den Schienen (es ist zu den Schienen so ein da Abhang mit Bäumen/Sträuchern etc) die Bäume/Sträucher gekürzt/geschnitten werden...

Ist das überhaupt legal? Also zur Nachtruhe? Dann auch noch ohne Benachrichtigung bzw. Info?

Tracking the Wild History of Leatherface

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Für immer und dich!

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

bearbeitet von NativeRon

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
NativeRon schrieb vor 6 Minuten:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Ich bin da absolut kein Auskenner, aber ich GLAUBE, wenn du ein Erbe ausschlägst, dann geht das niemanden sonst etwas an. Du machst einfach das, was für dich vorteilhafter ist.

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firewhoman schrieb vor 6 Stunden:

Ich bin da absolut kein Auskenner, aber ich GLAUBE, wenn du ein Erbe ausschlägst, dann geht das niemanden sonst etwas an. Du machst einfach das, was für dich vorteilhafter ist.

Sehe es genauso... Wobei ich mir als Laie vorstellen kann, dass die sicherlich prüfen könnten, was mit dem Erbe passiert...

Gibt genug kreative Leute, die in so einen Fall z.B den Bruder die gesamte Summe erben lassen, dieser jedoch wiederrum auf ominöse Weise mehrere Abhebungen/ Überweisungen macht exakt in der Höhe des Erbteils....

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
NativeRon schrieb vor 6 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Mein Beileid :(

Ich nehme mal an, ein Notar wickelt das Erbe ab. Der sollte sich mit der Materie auskennen.

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I'll be back!
wienerfußballfan schrieb vor einer Stunde:

Sehe es genauso... Wobei ich mir als Laie vorstellen kann, dass die sicherlich prüfen könnten, was mit dem Erbe passiert...

Gibt genug kreative Leute, die in so einen Fall z.B den Bruder die gesamte Summe erben lassen, dieser jedoch wiederrum auf ominöse Weise mehrere Abhebungen/ Überweisungen macht exakt in der Höhe des Erbteils....

 

Solang diese Summe nicht höher als 1 geringer 5-stelliger Betrag ist fällt das bei 1 Prüfung wohl nicht so ins Gewicht und auch nicht weiter auf.

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I'll be back!
NativeRon schrieb vor 7 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Ich hab ja selber grad 1 Todesfall und mein Vater darf sich jetzt auch (unerwartet früh und überraschend) mit diesem Thema beschäftigen und aussortieren. Es sammelt sich im Laufe von 1 Menschenleben ja doch sehr viel an. 

Sachgüter aus dem Nachlass, von denen du der Meinung bist sie nicht zu benötigen, solltest du jedenfalls besser noch nicht entsorgen. Etwaige Kleinigkeiten könnten ggf. noch veräußerbar sein und auch als Erbminderung gesehen werden, wenn sie zu vorschnell entsorgt werden. Da isses besser vorher mal zu ordnen und zu sortieren und dann mal weiterzuschauen, d.h. wenn du das noch nicht hinter dir hast.
 

bearbeitet von Iniesta

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Oasch
NativeRon schrieb vor 8 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt?

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V.I.P.
NativeRon schrieb vor 15 Stunden:

Zwei Fragen an die "Auskenner":

Ich bin PVA-Pensionist mit Ausgleichszulage. Mein Vater ist am 26.12.2020 verstorben, und hat meinem Bruder und mir Testamentarisch zu gleichen Teilen eine Summe an Bargeld vererbt. Wenn ich das jetzt beim Notar annehme, kann mir doch wahrscheinlich die PVA meine Ausgleichszulage streichen, oder?

Wenn ich nun das Erbe ausschlage, weil ich eben auf lange Sicht, mit der Pension plus Ausgleichszulage "besser fahre", als mit dem Gelderbe, kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Google spuckt dies aus, heißt für mich, Erbe kein Problem, aber sicherheitshalber noch dem Notar vielleicht vorab schreiben, damit er die Infos validiert hat zum Termin.

Die Ausgleichszulage ist eine bedarfsgeprüfte Leistung: Einkommen, Unterhaltsansprüche oder Sachleistungen von Verwandten (zB mietfreies Wohnen bei den erwachsenen Kindern) werden auf die Höhe angerechnet, anders als bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung wird aber vorhandenes Vermögen wie Sparguthaben oder Autos nicht mit berücksichtigt.

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Für immer und dich!
revo schrieb vor 12 Stunden:

Wenn das Erbe aufgebraucht ist, bist du dann nicht wieder anspruchsberechtigt?

Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst.

Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. :clever:

J.E schrieb vor 5 Stunden:

Die Ausgleichszulage hat was mit dem Vermögen zu tun? Meiner Meinung nach Erbe annehmen und rechtmäßig die Zulage weiter beziehen. Das Erbe ist ja kein Einkommen. Wo ist der Unterschied, ob du Geld oder eine Wohnung erbst? 

So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumamal, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint.

bearbeitet von NativeRon

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Oasch
NativeRon schrieb vor 2 Minuten:

Wahrscheinlich schon, aber da mir die PVA schon zweimal richtige Troubles gemacht hat, und mich jeweils 8 A4 Seiten ausfüllen hat lassen, möchte ich mir ja genau das ersparen. Voriges Jahr habe ich ein Depot eröffnet, ca. 14 tage darauf kam schon das zweitemal die Anordnung, das vorgefertigte Formular wahrheitsgemäß auszufüllen und zu retournieren. Habe das Depot dann wieder gekündigt, und alles hat wieder gepasst.

Das erste Mal war, weil mein Vater meiner Lebensgefährtin für einen Autokauf was borgte, es aber blöderweise mir aufs Konto überwiesen hat, anstatt gleich auf ihr Konto. Meine Konto.Nr. kannte er halt schon, und so hat sich eigentlich keiner etwas dabei gedacht. Wir sind leider viel gläserner als viele glauben. :clever:

So hätte ich es mir, nach ein bisserl recherchieren, als Laie halt, auch gedacht. Habe da gelesen, angeben muss ich nur regelmäßige Einkommensänderungen, auch von der Partnerin. Und ein Erbe ist ja in dem Sinne kein Einkommen. Schaumaml, was der Verlassenschaftsnotar nächste Woche dazu meint.

Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ;) 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
revo schrieb vor 2 Minuten:

Ruf einmal bei der PVA an, nimm halt das Handy von jemand anders, wenn du Angst hast, dass du gleich aufscheinst im System. ;) 

... oder mit unterdrückter Rufnummer.

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