Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

Recommended Posts

ASB-Legende
wienerfußballfan schrieb vor 3 Stunden:

ch hab mir schon gedacht "gut versteckt" aber naja ich hab ja ein Umtauschrecht bei digital erworbenen Gütern ich schreib dem Shop an...

Jetzt frag ich mich ernsthaft, ob das wirklich so sein kann? Das man mit sowas als Shop durchkommt? Ist das Gesetz nicht komplett veraltet?

Denn Sinn dahinter war es ja missbräuchliche Kopien der Software zu vermeiden... Das tun aber Hersteller ja schon serienmäßig?

§ 18 Abs 1 Z 8 FAGG. Das Gesetz ist übrigens nicht alt, sondern ziemlich neu. Das mit der Sprache war natürlich etwas blöd, leider halt in dem Fall 100% Eigenverschulden und da lässt sich nix machen.

bearbeitet von DonFetzo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

DonFetzo schrieb vor 3 Stunden:

§ 18 Abs 1 Z 8 FAGG. Das Gesetz ist übrigens nicht alt, sondern ziemlich neu. Das mit der Sprache war natürlich etwas blöd, leider halt in dem Fall 100% Eigenverschulden und da lässt sich nix machen.

Wie gesagt, ich verstehe halt nicht, wieso ich Matratzen z.B geöffnet Retour geben kann, aber Spiele nicht.... Vor allem Konsole Spiele können ja kaum kopiert werden....

Es war halt offensichtlich was der Shop da macht (billige Version in AT verkaufen in der Hoffnung es macht der Konsument den Fehler)..

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
DonFetzo schrieb am 5.1.2021 um 13:49 :

Ich kann folgendes Rechtsproblem nicht lösen:

Mündiger Minderjähriger hat 5.000 Euro (sein gesamtes offenbar durch Ferialjobs erwirtschaftetes Vermögen) ohne Genehmigung der Eltern von seinem Jugendkonto nach Amerika als Spende überwiesen. Die Amerikaner rühren sich natürlich nicht, die Bank schiebt das Problem ab, weil sie nur "kontoführende Stelle" ist und will das Geld erst erstatten, wenn aus Amerika das Geld retour gebucht wurde.

Sieht wer die Möglichkeit, dass die Bank in Vorleistung gehen muss? Wenn sie bei "Besachwalteten" Geld überweisen bzw. freigeben oder auszahlen, haften sie logischerweise, weil sie das ja davor prüfen müssen, aber bei mündigen Minderjährigen habe ich irgendwie Probleme mit der Argumentation einer "Prüf- und Warnpflicht".

 

das meint die AK: https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Jugendkonto_AK_Young_2020.pdf&ved=2ahUKEwj6y9z244fuAhVdAxAIHYKRAa8QFjAGegQIChAB&usg=AOvVaw0a8u2X1T-W8Xf0tyViOaVt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott
Herr Max schrieb am 5.1.2021 um 15:47 :

Hab mit Zivilrecht nix mehr zu tun, aber was das bei Ferialjobs verdiente Vermögen nicht immer das Musterbeispiel von Geld, über dass ein mündiger Minderjähriger frei verfügen darf ?! Bin mir da eher sehr unsicher ob man das Geld nochmal bekommt, würd eher nicht davon ausgehen.

 

wienerfußballfan schrieb vor 17 Stunden:

Ich bin halt ein absoluter Laie, aber ein mündiger  Jugendlicher ist doch eingeschränkt Geschäftsfähig oder? Sprich darf über das ihm zur Verfügung stehende Vermögen verfügen? Da zählt eben gerade Geld aus den Ferienjobs dazu oder?

Blödes Beispiel aber wenn der jetzt zum Mediamarkt geht und sich Macbook, iPhone und Co holt, dann wird auch keiner was sagen?

 

 

Ich hätte es mal so gelernt, dass man zwar über das einem zur Verfügung stehende Vermögen verfügen darf - damit sind aber Summern im Bereich einer monatlichen Lehrlingsentschädigung gemeint (halt so 500-800€ auf einmal). 5.000€ liegen da schon deutlich drüber - da sollte man doch annehmen, dass die Bank nachfragt. 

Zitat

Mündige Minderjährige dürfen grundsätzlich auch über ihr Einkommen aus eigenem Erwerb (z.B. Lehrlingsentschädigung) und Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind (z.B. Taschengeld), frei verfügen und sich verpflichten. Kleine Anschaffungen (z.B. eine CD oder Zeitschriften) dürfen Jugendliche dieser Altersgruppe daher beispielsweise mit ihrem Taschengeld oder dem Geburtstagsgeld selbst machen. Auch kleinere Aufträge, beispielsweise für die Reparatur des Fahrrads, dürfen sie selbst geben. Durch derartige Geschäfte darf jedoch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet werden. Das ist dann der Fall, wenn das gesamte Arbeitseinkommen für beispielsweise die Anschaffung eines Mopeds ausgegeben wird. Für ein Rechtsgeschäft wie einen Mopedkauf wird jedenfalls die Zustimmung der Eltern benötigt.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740317.html

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
aurinko schrieb vor 5 Minuten:

 

 

 

Ich hätte es mal so gelernt, dass man zwar über das einem zur Verfügung stehende Vermögen verfügen darf - damit sind aber Summern im Bereich einer monatlichen Lehrlingsentschädigung gemeint (halt so 500-800€ auf einmal). 5.000€ liegen da schon deutlich drüber - da sollte man doch annehmen, dass die Bank nachfragt. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740317.html

 

Ja hast auch Recht.

Hab das noch gefunden, besonders der Musterbrief ist vl hilfreich, vl mit dem an die Bank wenden und mal abchecken was mit Kulanz geht.

https://www.konsument.at/cs/util/getDownload.jsp?param={AES}3CD5FE259F0EF466CBBEADF096C56D2DA7DFF6159B266A28650D37F717C30309FF6D2FA0F9AC6D657E20D00A0E82520EAF2480D039BF197BABEC85CE13C26CA145A935172B0E28EB3FC399C23FA69BBD7910E0FD0953610171E345C74395CC5A

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Herr Max schrieb vor 16 Stunden:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Ja, ich fürchte, so ist es.
Die Bank putzt sich da ab.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Oasch
DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Konten auflösen und zu einer anderen Bank transferieren. Mehr bleibt dir da nicht mehr übrig.

bearbeitet von revo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Jetzt würde mich noch interessieren, welche Orga in den USA das war, der der Jugendliche so viel Geld gespendet hat und auch nach seiner Volljährigkeit wohl wieder tun würde (womit sich die Geschichte eh relativiert) ... die Proud Boys am Ende?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sektion Mineralwasser

Lass mich raten, Twitch-Spenden an irgendwelche hirnverbrannten, eh schon endlos reichen Streamer? :D Aber solang er die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse nicht gefährdet ist meines Wissen sogar die Höhe der Ausgaben wurscht, heisst wenn er 5.000 aufm Sparbuch hat kann er die auch wegbrennen wofür er will. Und bei einem Jugendlichen, der noch daheim bei seinen Eltern und auf deren Kosten wohnt, ist das wohl eher nicht so schnell anzunehmen... (Ist jetzt aber nur meine Erinnerung ans erste Semester ohne nachgelesen zu haben.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Herr Max schrieb am 5.1.2021 um 15:47 :

Hab mit Zivilrecht nix mehr zu tun, aber was das bei Ferialjobs verdiente Vermögen nicht immer das Musterbeispiel von Geld, über dass ein mündiger Minderjähriger frei verfügen darf ?! Bin mir da eher sehr unsicher ob man das Geld nochmal bekommt, würd eher nicht davon ausgehen.

 

Bankintern wirds ein Überweisungslimit geben, oder was das nie "eingestellt" (geht bei der Bank Austria online mit einem Klick) ?

Wenn das Geld weg vom Konto ist, kannst es aber meistens sowieso vergessen, hab mal Über Sofortüberweisung irgendwie zweimal bezahlt und hab die €40 niemals wieder bekommen ... und da wars nichtmal meine Schuld.

Keiner hat sich für zuständig angesehen und €40 war mir dann im Endeffekt ein Rechtsstreit auch nicht wert, ich betrachte es als Lehrgeld. 

Wieso soll auch die Bank deine von dir zwei Mal getätigte Zahlungsanweisung erstatten? Bank A(ustria) greift einfach auf das Konto von Bank B(urgenland) zu, weil der Kunde gemeint er hat sich vergogelt. Bzw. sagt: „Armer Maxl, das kommt seit wir das dem Daniel mal aus eigener Tasche erstattet haben fast täglich vor, natürlich haben wir dich gleich gerne und zahlen dir deine 40 Euro. Gott sei Dank waren es nicht 850 Euro, wie bei ihm!“

DonFetzo schrieb am 5.1.2021 um 14:59 :

Vom Fach wäre ich schon selbst. ;) Mich würden da bei einem Jugendkonto eher die bankinternen Abläufe interessieren, ob es da nicht ein bankinternes Sicherheitssystem bzgl. Rückfragen oder automatischer Sperre bei einem höheren Betrag oder sowas gibt. Habe den Fall an unsere Vertragsanwältin ausgelagert, die sieht auch nicht sonderlich gute Chancen, damit gebe ich mich aber nicht gern zufrieden. :D Wenn ich klage bzw. klagen lasse, will ich davor aber schon alle Möglichkeiten ausloten, damit es nicht nur sinnlos produzierte Anwaltskosten sind und eine Klage in Amerika macht natürlich null Sinn und wenn dann würde ich den "einfacheren" Weg gegen die Bank wählen.

 

Schlussendlich kommt dabei eh nix raus, denn wenn das Geld zurückkommt, wartet der Jugendliche halt bis er 18 ist und spendet bzw. überweist dann den Betrag halt nochmal, aber das ist dann nicht mehr mein :stoesschen: 

 

Im Normalfall gibt es bankinterne Limits, die rechtlich abgestimmt sind. Dein Fall hört sich für mich, wie nach einem 17-jährigen an. Das Geld stammt aus seinem Einkommen und der Vermögensstand war unter 10.000 Euro, dann darf er so fetzendeppert sein, leider.

DonFetzo schrieb vor 20 Stunden:

Danke für die liebe Hilfe. Interveniert habe ich für die Mutter des Minderjährigen bereits, aber die Bank will nicht. Mir ging es eigentlich nur darum, ob die Bank irgendwelche internen Kontrollsysteme bei Jugendkonten hat, die nun versagt haben könnten, woraus ich denen bzw. die Anwältin dann in der Klage einen Vorwurf machen kann, sofern es sich nicht außergerichtlich lösen lässt. 

Wenn ich als 17jähriger ein Auto um 10.000 Euro kaufe, dann kann die Erziehungsberechtigte dem Vertrag natürlich die Genehmigung verwehren. Würde in der Angelegenheit meiner Ansicht nach prinzipiell auch funktionieren, aber auf direktem Weg wohl nur gegenüber der "Organisation", die das Geld als Spende empfangen hat und wohl nicht gegenüber der Bank.

Ohne einen Phishingtreffer wird da bei der Bank mit Sicherheit nix angeschlagen haben, weil, wie bereits oben erwähnt, sich alles innerhalb der Möglichkeit abgespielt haben wird. Einzig, wenn das Vermögen des Burschen bei der Bank (Girokonto und Sparbuch) über 10.000 Euro betragen hat, hätte das Pflegschaftsgericht eine Zustimmung geben müssen und die Bank hätte das abwarten müssen.

firewhoman schrieb vor 19 Stunden:

Ja, ich fürchte, so ist es.
Die Bank putzt sich da ab.

Völlig zurecht. Die Bank ist nicht für die Idiotie ihrer Kunden verantwortlich, auch wenn sie noch jung sind. Wenn der junge Mann unter 16 ist, schaut die Sachlage wieder anders aus. Als Bank gebe ich den jungen Menschen Schritt für Schritt mehr Verantwortung für ihr Vermögen. Verantwortung heißt aber auch, dass man selber Schuld ist, wenn man was dämliches macht.

Außerdem: Was genau er gemacht hat, weiß nur DonFetzo von uns. Wenn es dem Burschen so wichtig ist, dass er es sowieso wieder macht, aber seine Mutter es für deppert hält, ist das womöglich auch ein „Generationenproblem“. Und aus Sicht des Burschen jetzt und womöglich auch in 10 Jahren eine bodenlose Frechheit der Bank, dass sie ihn sein sauer verdientes Geld nicht für seine Überzeugung ausgeben lassen haben und sie kein Recht hatten sich da einzumischen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid is stabil, Junge!

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Meine deutsche Frau und ich leben in eingetragener Partnerschaft, was ähnlich der Ehe ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Kindergarten Alter. Zudem eine Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.

Angenommen, mir oder meiner Frau passiert was... Dann würde die Tochter einen Pflichtteil erben. Das würde zum finanziellen Ruin des verbliebenen Ehepartners führen... es würde zwar eine LV ausgezahlt, aber damit müsste man die Wohnung abzahlen. Beim Pflichtteil wird vom Verkehrswert der Wohnung ausgegangen, mWn.  

Oder überseh ich da was? Wir wollen rechtzeitig eine Vorkehrung treffen, besser frühzeitig als zu spät.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Top-Schriftsteller
GRENDEL schrieb vor 17 Minuten:

Kennt sich jemand mit Erbrecht aus?

Meine deutsche Frau und ich leben in eingetragener Partnerschaft, was ähnlich der Ehe ist. Wir haben eine gemeinsame Tochter im Kindergarten Alter. Zudem eine Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.

Angenommen, mir oder meiner Frau passiert was... Dann würde die Tochter einen Pflichtteil erben. Das würde zum finanziellen Ruin des verbliebenen Ehepartners führen... es würde zwar eine LV ausgezahlt, aber damit müsste man die Wohnung abzahlen. Beim Pflichtteil wird vom Verkehrswert der Wohnung ausgegangen, mWn.  

Oder überseh ich da was? Wir wollen rechtzeitig eine Vorkehrung treffen, besser frühzeitig als zu spät.

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Santiago82 schrieb vor 3 Minuten:

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

Vielleicht is die eh gemeint, ohne hätts den Kredit gar nicht gegeben bei uns.

Muss der Pflichtteil nicht dann erst mit Volljährigkeit ausbezahlt werden? Bzw. kriegt das Kind halt dann einfach den Gegenwert des Pflichteils an der Wohnung und nicht gleich Bares vor Volljährigkeit?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid is stabil, Junge!
Santiago82 schrieb vor 10 Minuten:

Wir haben bei der Bank bei Kreditaufnahme eine Ablebensversicherung abgeschlossen. Die würde den Kredit tilgen, falls einem von uns was passiert. Das ist unsere Vorkehrung. Vielleicht ist das ja eine Option für euch? 

Haben wir auch. Dann ist eine abgezahlte Wohnung da. Da wird der Wert berechnet. Anhand des Wertes steht dem Kind der Pflichtteil zu. Da kannst gleich den nächsten Kredit aufnehmen, um das zu zahlen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.