Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Fröhliches Mäxchen
Lurker schrieb vor 5 Stunden:

Blöde Frage, die mir heute Nacht, zugegebenermaßen anlässlich des Coronagates, eingefallen ist und deren rechtliche Betrachtungsweise mir vollkommen unklar ist.

Täter 1 begeht eine Straftat, mittels derer man dann eine andere Straftat des Täters 2 beweisen kann. Ab wann ist die Straftat des Täters 1 rechtlich so irrelevant, daß es zu keiner Aufarbeitung des Falles kommt?

Gleich vorweg: Mir ist klar, daß das Anbringen der Kamera im Stadion nur mittels einer Straftat passieren konnte und wahrscheinlich auch das Anbringen der Kamera selbst + das Filmen einer Straftat entspricht. Andererseits war das LASK-Training, wiewohl wahrscheinlich moralisch verwerflich, wahrscheinlich rechtlich einer Verordnung zuwiderhandelnd, aber keine Straftat. Das soll hier alles keine Rolle spielen, für mich war die Coronagate-Sache nur der Ursprung eines Gedankenexperiments, aber nicht der Grund für dieses Posting.

Also nochmals zur Ausgangslage: Täter 1 bricht irgendwo ein, bringt Kameras an, filmt unerlaubter Weise und bringt diese Filme dann in Umlauf. Das sind dann schon ein paar Straftaten per se. 

In Beispiel 1 filmt der Täter, wie Person X gegenüber der Person Y in einem privaten Gespräch zugibt, daß er die Sonntagszeitung nie bezahlt und er seit Jahren die Sonntagskrone stiehlt. Person X ist eine prominente Person, sagen wir ein Politiker, der Einbrecher will bewusst diese Person schädigen und gibt den Film an die Presse weiter. Es kommt zu einem Skandal, der Politiker tritt zurück.

Beispiel 2: Diesmal wieder das gleiche Einbruchsszenario, aber gefilmt werden Menschen, die einen Kinderpornoring betreiben und die die Polizei erfolgreich bestechen, um die verbotenen Machenschaften gedeckt zu bekommen. Mittels der Aufnahmen können die Verbrecher mitsamt den korrupten Polizisten aufgedeckt werden, diese Täter werden alle verurteilt und das Martyrium vieler Kinder wird beendet.

Was die beiden Beispiele gemein haben, sind die Straftaten des Einbrechers, welcher mEn rechtlich betrachtet per se immer gleich schwer wiegt. Sie unterscheiden sich aber gewaltig in der Auswirkung auf die Gesellschaft. Während einerseits nur eine moralische Konsequenz gezogen wird (Rücktritt des Politikers), aber keine Strafverfolgung des Politikers passieren wird, ist andererseits ein wirklich schlimmes Verbrechen dadurch aufgeklärt worden, und somit eine moralische Rechtfertigung für den zweiten Fall viel leichter zu erbringen und der Einbrauch auch leichter zu befürworten.

Andererseits: Der Einbrecher hat auch im zweiten Fall das Recht selbst in die Hand genommen. Wiewohl mit nobleren Absichten, aber trotzdem.

Daher meine Frage an die Rechtsgelehrten unter euch: Wie ist so etwas eigentlich rechtlich geregelt bzw. wir wird das gelebt? Gibt es da eine Gegenüberstellung der Straftaten? Sprich: in Fall 2 überwiegt der positive Effekt deutlich mehr, weswegen ein Verfahren gegen einen bis dahin unbescholtenen Bürger, der beweisen kann, daß der nur den Zweck der Vernichtung des Pornorings bezweckte, eingestellt wird? Oder wird der Einbruch immer Stand alone betrachtet? 

Für mich wäre es echt interessant, wie die rein rechtliche Handhabung aussieht.

Ganz einfach, Moral ist irrelevant, beides sind Straftaten und werden natürlich verfolgt, da wiegt natürlich eines das andere nicht auf. Stell dir vor jetzt kommt jeder mitn Schmäh daher, dass es noble Absichten waren.

Es gibt subjektive Rechtfertigungsgründe wie eben Notwehr/Notstand, das hat  aber damit jetzt nichts zu tun.

Das mitn Einbruch kannst jetzt auch nicht pauschal sagen, hatte der Einbrecher wirklich den subjektiven Willen den Kinderpornoring aufzudecken oder ist er nur zufällig im Laufe des Einbruches dahinter gekommen ? Da gibts jetzt viele Varianten.

Wie der Relii sagt, strafbar bleibt alles, man wird halt dann beim Strafrahmen sehr darauf bedacht nehmen, welche Motivation dahinter steckt.

ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Verlieren nicht Beweismittel ganz oder zum Teil ihre Geltung wenn sie auf unrechtmäßigem Wege zustande gekommen sind?

Nur bei Behörden bei Lockvögel und so, bei Privatpersonen zb. nicht (außer es hätte sich was geändert im Strafrecht).

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Lurker schrieb vor 7 Stunden:

Was meinst du mit "dagegen vorgehen"? Sie anzeigen? Weil sie die Aussicht und die Blumen gefilmt haben? Ernsthaft jetzt? 

Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen?

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Oasch
WorkingPoor schrieb vor 4 Stunden:

Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen?

Oder auf seiner Privatinsel in Fidschi ...

bearbeitet von revo

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Beruf: ASB-Poster
WorkingPoor schrieb vor 10 Stunden:

Das Zauberwort heißt Drehgenehmigung. Die muss man sich vor einem Dreh holen. Im öffentlichen Raum sowieso, auf Privatgrund erst recht. Wie würde Mateschitz reagieren, wenn da auf seinem Berggrundstück plötzlich ein Filmteam auftaucht und filmt, ohne wen zu fragen?

Wahrscheinlich wäre es ihm relativ egal, wenn es sich um ein Grundstück handelte, von dem man dann eine paar Blumen und einen Blick in die Landschaft gesehen hat. Oder noch wahrscheinlicher: Er würde es nicht einmal merken, weil er so viele Grundstücke hat. Da den Überblick zu behalten ist nicht so einfach.


Nein, im Ernst: Ich sage ja nicht, daß das alle komplett ok war. Die Frage war aber: Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Und wenn du mich fragst, dann ist das ein komplett klares NEIN! Schlussendlich ist das eine totale Kleinigkeit. Die Hausbesitzer waren nicht anwesend, niemand wurde wirklich gestört. Wenn man wirklich sauer ist, dann kann man das mittels eines Schreibens äußern, aber jede darüber hinausgehende Energie ist komplett verschwendet. 

Was, wenn man eine Anzeige macht, und das Verfahren eingestellt wird, weil es eine totale Kleinigkeit war? Man ärgert sich. Was, wenn es zu einem Verfahren kommt, und der Richter einem dann klar macht, daß er sich verarscht vorkommt, wegen so einem Blödsinn im Verhandlungssaal sitzen zu müssen? Man ärgert sich. De facto: Gibt es überhaupt irgendeine theoretische Möglichkeit, daß man hier ein Verfahren anstrebt und sich anschließend nicht ärgert? Eher nicht. Daher: Einfach vergessen oder einen Brief schreiben, vielleicht mit einem Wunsch, daß man als Wiedergutmachung sich über z.B. Karten für Talk und Tore haben möchte, wenn mal Vertreter seines Lieblingsvereins dabei sind, oder vielleicht 2 Karten für den A1 Ring (was wahrscheinlich schwieriger ist, da der A1 Ring ja nicht zu Servus gehört), oder was auch immer. Ich denke, daß dann die Chance besteht, daß man ein nettes Schreiben bekommt und eventuell sogar die Zusage für die Karten. 

Somit denke ich einfach, daß es gescheiter ist, hier keine Energie zu verschwenden. Aber man kann natürlich auch einen Streit beginnen, falls es einen glücklich macht.

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Lurker schrieb vor 3 Minuten:

Somit denke ich einfach, daß es gescheiter ist, hier keine Energie zu verschwenden. Aber man kann natürlich auch einen Streit beginnen, falls es einen glücklich macht.

Zumal sie ja kaum zu Millionen an Schadensersatz verurteilt werden.
Dann dürfens halt den Beitrag mit den Blumerl nie wieder ausstrahlen und müssen im Teletext eine Entschuldigung reinschreiben.

Ob es einem das Wert ist :ratlos:

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ASB-Gott
Lurker schrieb vor 13 Stunden:

Nein, im Ernst: Ich sage ja nicht, daß das alle komplett ok war. Die Frage war aber: Lohnt es sich, dagegen vorzugehen? Und wenn du mich fragst, dann ist das ein komplett klares NEIN! Schlussendlich ist das eine totale Kleinigkeit. Die Hausbesitzer waren nicht anwesend, niemand wurde wirklich gestört. Wenn man wirklich sauer ist, dann kann man das mittels eines Schreibens äußern, aber jede darüber hinausgehende Energie ist komplett verschwendet. 

Ich sag das Parken wäre ja noch egal. Aber wie es @WorkingPoor geschrieben hat, fehlt eindeutig die Drehgenehmigung. Ich würde da schon hergehen und mal dezent bei Servus TV anfragen, dass ich am xy in der Sendung sowieso meinen Grund wiedererkannt habe und, ob sie mir die zugehörige Drehgenehmigung bzw. sonstige Erlaubnis zum Betreten des Grundes zeigen können andernfalls ich eine Besitzstörungsklage einreichen werde. Man kann ggf. auch noch mal am Grundstück ganz genau schauen, ob da irgendein "Schaden" (zertretene Blumen, weggeworfene Zigarettenkippen etc. vorliegt) Und dann mal schauen was passiert. 

 

Die bei Servus TV sollten auch wissen, dass dann nicht ganz legal war und eigentlich von sich aus irgendeine Schadensersatzleistung anbieten. 

 

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Beruf: ASB-Poster
aurinko schrieb vor 36 Minuten:

Ich sag das Parken wäre ja noch egal. Aber wie es @WorkingPoor geschrieben hat, fehlt eindeutig die Drehgenehmigung. Ich würde da schon hergehen und mal dezent bei Servus TV anfragen, dass ich am xy in der Sendung sowieso meinen Grund wiedererkannt habe und, ob sie mir die zugehörige Drehgenehmigung bzw. sonstige Erlaubnis zum Betreten des Grundes zeigen können andernfalls ich eine Besitzstörungsklage einreichen werde. Man kann ggf. auch noch mal am Grundstück ganz genau schauen, ob da irgendein "Schaden" (zertretene Blumen, weggeworfene Zigarettenkippen etc. vorliegt) Und dann mal schauen was passiert. 

 

Die bei Servus TV sollten auch wissen, dass dann nicht ganz legal war und eigentlich von sich aus irgendeine Schadensersatzleistung anbieten. 

 

Eine fehlende Drehgenehmigung führt doch nicht zu Schadenersatzpflicht. :facepalm:

 

Und weißt, was passiert, wenn ein Gänseblümerl zertreten wurde? Nichts! Ganz abgesehen davon, daß die Beweispflicht beim Geschädigten liegt. Und scheinbar war da kein Schaden, denn sonst hätte der ursprüngliche Poster das ja kundgetan.

 

Ganz ehrlich, Leute, die versuchen, krampfhaft einen Schaden zu konstruieren, nur um ein paar Euro (noch dazu rechtswidrig) vom anderen abzucashen, sind auch keine Menschen, die mir übertrieben sympathisch erscheinen. :nope:

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ASB-Gott

Na da würde ich gerne dich sehen, wenn mal ein Filmteam ungefragt in deinem Garten rumtrampelt.

 

Und nein mir geht es nicht ums Geld sondern ums Prinzip. Es gibt nun mal Regeln, an die man sich halten muss und gerade ein Sender wie Servus TV sollte dies wissen. Es kann nicht sein, dass die einfach ohne Erlaubnis ein Privatgrundstück betreten. Wäre das jetzt ein Spaziergänger, der vorbeikommt und sich denkt "Oh ist das ein schöner Garten" da mach ich mal ein paar Bilder und betritt dabei vielleicht 2-3m das Grundstück wird keiner was sagen. Aber wenn das jetzt jemand zur gewerblichen Nutzung macht ist das eine pure Frechheit.

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what's the chapel of mine
aurinko schrieb vor 3 Stunden:

Wäre das jetzt ein Spaziergänger, der vorbeikommt und sich denkt "Oh ist das ein schöner Garten" da mach ich mal ein paar Bilder und betritt dabei vielleicht 2-3m das Grundstück wird keiner was sagen.

doch. weils ja ums prinzip geht.

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Junior Vizepräsident
Lurker schrieb vor 15 Stunden:

Und scheinbar war da kein Schaden, denn sonst hätte der ursprüngliche Poster das ja kundgetan.

Ob ein Schaden entstanden ist, weiß ich erst nach Pfingsten. Sollte neben der Einfahrt auf der Grünfläche aufgrund von Platzgründen geparkt oder gewendet worden sein, dann wird man das eindeutig sehen, da die Erde dort sehr weich ist und entsprechende Spuren entstehen. Die verschwinden auch nicht bei einem Dauerregen. Und wie gesagt, es steht ein großes Schild inkl. Absperrkette, sozusagen als Einfahrttorersatz. Es ist somit klar ersichtlich, dass es sich um einen abgesperrten Privatgrund handelt.

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Oasch
Devil Jin schrieb vor 3 Stunden:

Ob ein Schaden entstanden ist, weiß ich erst nach Pfingsten. Sollte neben der Einfahrt auf der Grünfläche aufgrund von Platzgründen geparkt oder gewendet worden sein, dann wird man das eindeutig sehen, da die Erde dort sehr weich ist und entsprechende Spuren entstehen. Die verschwinden auch nicht bei einem Dauerregen. Und wie gesagt, es steht ein großes Schild inkl. Absperrkette, sozusagen als Einfahrttorersatz. Es ist somit klar ersichtlich, dass es sich um einen abgesperrten Privatgrund handelt.

Habt ihr Servus TV schon zu einer Stellungnahme aufgefordert?

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Leistungsträger

Na servas da sind die Jus kapazunder unterwegs. 
 

Eine Besitzstörungsklage wird vmtl längst verfristet sein und ein Schaden steht nicht einmal fest, also will man da einklagen?

Und auch wenn es der LASK gerne hätte: das einsteigen in ein Stadion oder einen Trainingsplatz ohne Beschädigung samt Anbringen einer Kamera ist nicht gerichtlich strafbar. Das hat ihnen die StA aber eh schon mitgeteilt.

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Junior Vizepräsident
wienerfußballfan schrieb vor 7 Stunden:

Ist denn überhaupt gesichert, dass ServusTV am Grundstück war? Oder hätte man Garten bzw. Aussicht auch von der Straße Filmen können?

Im Garten ist eine groß angelegte, individuelle Blumenwiese, worin der Moderator stand und die Aussicht kann man nicht von der Straße sehen. Es hätte auch beim Nachbargrund sein können, aber dort gibt es nur Gras. Wie ich mittlerweile erfahren habe, gibt es Reifenspuren und ein paar Blumen wurden zertreten. Von der Redaktion gab es bis heute keine Stellungsnahme. Sei's drum. Wir haben nur Indizien und es ist wohl ziemlich sinnlos, es weiter zu verfolgen.

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