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Postinho

Ein furchtbar lieber Nachbar hat sich bei unserem Vermieter darüber beschwert, dass wir manchmal unsere Schuhe (zwei Paar) vor der Türe im Stiegenhaus stehen haben. Es geht ihm dabei nicht um die Optik, sondern um den Sicherheitsaspekt. Unsere Wohnung liegt im Hochparterre und die Wohnungstür befindet sich entlang dem Fluchtweg. Alles was davor steht ist seiner Meinung nach eine potentielle Gefahr. Ist grundsätzlich, wenn auch stark kleinlich, durchaus verständlich. Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.
Mit dem netten Herrn Nachbar kann man auch nicht reden, er lässt einen nicht zu Wort kommen, geht während dem Gespräch kurz weg, kommt zurück und schießt weiter auf einen ein. Schlussendlich drohte er auch mit einer Anzeige und meinte eben, dass er den Vermieter darüber informieren wird.

Rechtlich gesehen, ist der Nachbar vermutlich im Recht, wenn er sich auch selbst "strafbar" macht mit seinen Blumentöpfen.

Das zweite - und das regt mich viel mehr auf - ist, dass der Nachbar den Vermieter darauf angesprochen hat, dass wir uns in den Gemeinschaftsgarten bitte nicht ins Gras legen (mit Handtuch) sollen, sondern eine Liege verwenden sollen. Vermutlich damit das Gras nicht zu sehr zusammengedrückt wird.

Da kann der Nachbar denk ich mal scheißen gehen, oder wie seht ihr das?

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Im ASB-Olymp

Leg ihm eine Bärenfalle vor die Tür.

mit dem zerdrückten Gras kann er in jedem Fall scheissen gehen, mit den Schuhen müsste man wohl die situation sehen, denke ich. Im Zweifelsfall lässt sich Hausverwaltung bzw Vermieter kontaktieren. Wenn er nicht genau auf euch "einen Pick hat" kennen die ihn schon und helfen bei der Einordnung der Sachlage à la "Jaja, der Spinner ruft eh jede Woche wegen was an, das nehmen wir nicht ernst"

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forvert schrieb vor 16 Stunden:

Ein furchtbar lieber Nachbar hat sich bei unserem Vermieter darüber beschwert, dass wir manchmal unsere Schuhe (zwei Paar) vor der Türe im Stiegenhaus stehen haben. Es geht ihm dabei nicht um die Optik, sondern um den Sicherheitsaspekt. Unsere Wohnung liegt im Hochparterre und die Wohnungstür befindet sich entlang dem Fluchtweg. Alles was davor steht ist seiner Meinung nach eine potentielle Gefahr. Ist grundsätzlich, wenn auch stark kleinlich, durchaus verständlich. Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.
Mit dem netten Herrn Nachbar kann man auch nicht reden, er lässt einen nicht zu Wort kommen, geht während dem Gespräch kurz weg, kommt zurück und schießt weiter auf einen ein. Schlussendlich drohte er auch mit einer Anzeige und meinte eben, dass er den Vermieter darüber informieren wird.

Rechtlich gesehen, ist der Nachbar vermutlich im Recht, wenn er sich auch selbst "strafbar" macht mit seinen Blumentöpfen.

Das zweite - und das regt mich viel mehr auf - ist, dass der Nachbar den Vermieter darauf angesprochen hat, dass wir uns in den Gemeinschaftsgarten bitte nicht ins Gras legen (mit Handtuch) sollen, sondern eine Liege verwenden sollen. Vermutlich damit das Gras nicht zu sehr zusammengedrückt wird.

Da kann der Nachbar denk ich mal scheißen gehen, oder wie seht ihr das?

Die Anzeige wegen zwei Paar Schuhen möchte ich sehen. Ebenso wäre ein Kübel Wasser für die Reinigung des Stiegenhauses eine, so wie eure Schuhe, temporäre Gefahr. Der spinnt doch komplett. 

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forvert schrieb vor 17 Stunden:

Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.

Das wär tendenziell schon eher was ahndenswürdiges.
Bei mir ist in der Hausordnung sogar drinnenstanden dass Kinderwagen, Fahrräder und andere sperrige Gegenstände nichts im Stiegenhaus verloren haben. 
Ob da Schuhe konkret auch darunter fallen wage ich zu bezweifeln.

Besorgt euch doch vielleicht so ein kleines Schuhregal für draußen? Dann stehen die Schuhe nicht mehr im Gang 

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legende
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Besorgt euch doch vielleicht so ein kleines Schuhregal für draußen? Dann stehen die Schuhe nicht mehr im Gang 

schuhregal geht fix nicht.

würd den nachbar einfach ausspinnen lassen.

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Postinho

haben gestern mit unserem vermieter gesprochen (dem gehört aber nur unsere wohnung). der meinte, dass die vorigen mieter auch ständig probleme mit ihm hatten. unser vermieter klärte uns auf, dass der nachbar früher eigentümer des ganzen hauses war und erst vor einigen jahren alle wohnungen, außer der eigenen, verkauft hat. er sieht sich wohl immer noch als "blockwart" und will seine macht spielen lassen. mit den anderen parteien (allesamt eigentümer) hat er keinerlei probleme, scheinbar also nur mit untermieter.

schuhregal stell ich lieber nicht auf - da gehts dann richtung sperriger gegenstand. wir haben ohnehin nur "schnelle" schuhe stehen mit denen wir halt den gang zum müll machen, wo man halt schnell reinschlupft.

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zerenato schrieb vor 8 Stunden:

dem zerdrückten Gras kann er in jedem Fall scheissen gehen

Der Nachbar vermutlich schon, aber wenn der Besitzer der Rasenfläche auf seinen Zug aufspringt, kann eher derjenige mim Handtuch scheissen gehen

forvert schrieb vor 1 Stunde:

wir haben ohnehin nur "schnelle" schuhe stehen mit denen wir halt den gang zum müll machen, wo man halt schnell reinschlupft.

Warum gerade die am Gang? Dreckige Schuhe von was weiß ich, würd ich ja noch verstehen?

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Im ASB-Olymp
Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

Der Nachbar vermutlich schon, aber wenn der Besitzer der Rasenfläche auf seinen Zug aufspringt, kann eher derjenige mim Handtuch scheissen gehen

Warum gerade die am Gang? Dreckige Schuhe von was weiß ich, würd ich ja noch verstehen?

wenn es mir gestattet ist, dort eine Liege hinzustellen, möchte ich die Argumentation sehen, die mir ein Liegen auf einem Handtuch verbietet. Außerdem stand da "gemeinschaftsgarten" also würde ich das gerne sehen, wie auf gemeinschaftlichen Grund das liegen mit einem Handtuch oder gar einer Decke:eek: untersagt wird. Oder anders gesagt: "Wos is, bitte?"

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V.I.P.
forvert schrieb am 7.4.2020 um 19:08 :

 

Prinzipiell hätte ich gesagt, ihn auch bei der Hausverwaltung melden, aber das ist dann schon zu kindisch. 

Bei uns im Haus, haben sie tatsächlich mal einen "Reinwasch" gemacht und den Leute tatsächlich wegen vor der Tür stehenden Schuhe und Blumen im Stiegenhaus Briefe geschickt, aber das ist jetzt auch nur mehr eine Empfehlung. Mich stört es eh nicht, jeder ist mit einem Hirn ausgestattet. Muss selber wissen, was intelligent ist und was nicht. 

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Postinho

Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen.

Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist.

Widersprechen sich die Punkte nicht?

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ASB-Legende
mido456 schrieb vor 4 Minuten:

Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen.

Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist.

Widersprechen sich die Punkte nicht?

Klar widersprechen sich die. Die Regelung ist halt in jedem Bundesland anders. In der Steiermark muss man gar nix bezahlen, weil das Land einspringt. In Kärnten soll auf Vorschag des LH auf 50% reduziert werden, wobei das wohl rechtlich nicht halten dürfte, aber ist zumindest besser als nix.

 

Wenn sie ein Kind nicht nehmen, dürfen sie dafür dann auch nicht kassieren.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
AlexR schrieb vor 8 Stunden:

Prinzipiell hätte ich gesagt, ihn auch bei der Hausverwaltung melden, aber das ist dann schon zu kindisch. 

Bei uns im Haus, haben sie tatsächlich mal einen "Reinwasch" gemacht und den Leute tatsächlich wegen vor der Tür stehenden Schuhe und Blumen im Stiegenhaus Briefe geschickt, aber das ist jetzt auch nur mehr eine Empfehlung. Mich stört es eh nicht, jeder ist mit einem Hirn ausgestattet. Muss selber wissen, was intelligent ist und was nicht. 

mit den briefen dokumentiert die hausverwaltung, dass sie die feuerpolizeilichen bestimmungen ernst nimmt und jeder darauf hingewiesen wurde. im ernstfall sind sie damit aus dem schneider, nicht aber die bewohner, die sich nicht daran halten. 

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ASB-Legende
mido456 schrieb vor 18 Minuten:

Hab gestern ein Schreiben von meinem Kindergarten erhalten, dass die Beiträge ganz normal zu zahlen sind, weil die Betreuung grundsätzlich möglich wäre und die Fixkosten weiterlaufen.

Im Anschluss steht, dass nur Eltern die Kinder in Betreuung geben dürfen, wenn Home-Office ausgeschlossen ist.

Widersprechen sich die Punkte nicht?

Du musst halt aufpassen, dass die nicht den Vertrag kündigen, obwohl sie eigentlich dazu keine Berechtigung hätten. Weil viele Krabbelstuben/Kindergärten argumentieren, dass bei Nichtzahlung das Kind einfach abgemeldet wird. Wenn es jetzt nicht z.B. das letzte Kindergartenjahr ist und man den Platz im Herbst nicht mehr braucht, könnte es bisserl kompliziert werden, da du den Platz benötigen wirst.

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DonFetzo schrieb vor 5 Minuten:

Du musst halt aufpassen, dass die nicht den Vertrag kündigen, obwohl sie eigentlich dazu keine Berechtigung hätten. Weil viele Krabbelstuben/Kindergärten argumentieren, dass bei Nichtzahlung das Kind einfach abgemeldet wird. Wenn es jetzt nicht z.B. das letzte Kindergartenjahr ist und man den Platz im Herbst nicht mehr braucht, könnte es bisserl kompliziert werden, da du den Platz benötigen wirst.

Werde natürlich weiterzahlen.

Sind nur am überlegen unseren sohn dich manchmal Vormittags hinzugeben, weil das mit Home-Office wirklich schwierig ist und er auch schon sehr traurig ist, immer alleine spielen zu müssen.

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