Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Postinho
Neocon schrieb vor 5 Minuten:

Also so etwas wie allgemeine Prüfungsregeln kann ich mir nicht ganz vorstellen. Beschwerdestelle über WKO keine Ahnung, wird auf Grund der Selbstverwaltung aber schwierig. Am besten wohl wirklich beim Ministerium nachfragen.

Als ordentlichen Rechtsweg kann ich mir nur folgende, etwas mühsame Vorgehensweise vorstellen. Bei der Gewerbebehörde (Magistrat/BH) das Gewerbe anmelden und darauf hinweisen, dass man über die Befähigung verfügt und die Prüfung der WKO nicht anerkennt. Dann bekommt man vermutlich einen negativen Bescheid, welchen man bis zum VwGH oder VfGH hinauf bekämpfen kann. Aber wie gesagt, ist wohl eher theoretischer Natur :davinci:

Haha, danke, vielleicht werde ich den 2.Weg in der Pension wählen, wenn ich genug Zeit und Geld habe :davinci:

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#27 Branko Boskovic
Admira Fan schrieb am 4.2.2020 um 21:46 :

Anzeigen, würde mir aber nicht zu viel erwarten -> und auch willhaben melden

 

ooeveilchen schrieb am 5.2.2020 um 07:08 :

Willhaben wird doch wohl einen Support für solche Fälle haben, die werden dir schon sagen ob du zur Polizei gehen sollst oder nicht. 

 

DerOnkel schrieb am 5.2.2020 um 13:39 :

Polizeiliche Anzeig erstatten, alle Mails mitnehmen, Header auslesen wenn möglich....und alle Nachrichten vorab sichern und ned löschen!

 

DeusAustria schrieb am 5.2.2020 um 19:26 :

Naja wär ja noch schöner wenn man sich dann einfach brausen gehen kann. Das wär ja eine regelrechte Einladung einfach wahllos Geld zu kassieren und nie die Ware zu verschicken .

 

raumplaner schrieb am 5.2.2020 um 19:44 :

zuerst mit willhaben in kontakt treten, ob denen bereits etwas bekannt ist.

danach anzeige bei der polizei mit allen daten, die du vom "verkäufer" hast. ausgedruckte screenshots (inserat, emails, banküberweisung) sind dabei von vorteil.

und du kannst auch deine bank kontaktieren, dass sie die überweisung zurückfordern. das wird natürlich noch weniger bringen, aber aus prinzip schon anzudenken. vorher aber abklären, ob/welche spesen anfallen, damit der finanzielle verlust nicht noch höher wird.

grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen, dass du nicht zuviel nachdenkst, was es bringt, sondern wirklich energie aufwenden einfach aus schutz deiner mitmenschen vor diesem betrüger bzw. dieser masche (siehe auch das posting von deus). wenn du das gemacht hast, dann können die mühlen langsam mahlen (schnell geht sicher nichts), dann kannst du dich zurücklehnen und die 70 euro mal abhaken, ist ja keine katastrophe. und vielleicht gibt's ja ein happy end.

ich hab übrigens das wort betrüger verwendet, das ist schon durchaus eine aussage, darauf wird man dich bei der polizei auch hinweisen. es kann nämlich genausogut sein, dass der verkäufer einen unfall hatte und einfach daher nicht reagieren kann. es gibt genug situationen, in denen dann ein willhabenverkauf das letzte ist, an das der verkäufer oder seine angehörigen denken. auch deswegen ist der erste schritt die kontaktaufnahme mit willhaben und zuerst einmal einfach nur den fall schildern.

Danke für alle Antworten. Heute ist es angekommen. War echt ein schwieriger Fall und die Kommunikation mit dem Verkäufer irgendwas. Aber er hat wenigstens vor einigen Tagen wieder mal reagiert und gestern endlich verschickt. 

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  • 1 month later...
Harry Wijnvoord Fußballgott

Ich habe einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (notariell beglaubigt). Bislang wurde der Vetrag vom Bauträger jedoch nicht nicht gegengezeichnet. Ich habe keinen zeitlichen Stress aber mich würde interessieren ob ich da solange nur ich unterschrieben habe jederzeit wieder raus kann (wenns zu lange dauert und ich zB was anderes gefunden habe) oder ob der Bauträger theoretisch zuwarten kann solange er möchte, weil meine Unterschrift ja beglaubigt bereits am Papier steht? 

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

 

 

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.
Indurus schrieb vor 4 Minuten:

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

Nach 17 Jahren ASB hätte ich mir da jetzt schon mehr Skills bezüglich Suchfunktion erwartet :D

bearbeitet von chili

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Im ASB-Olymp
jojoba schrieb am 11.2.2020 um 11:31 :

Haha, danke, vielleicht werde ich den 2.Weg in der Pension wählen, wenn ich genug Zeit und Geld habe :davinci:

Weiß natürlich nicht, um welche Sparte es sich handelt und ob sie bereits Mitglied ist. Wenn ja, Kontaktiert die Spartenvertretung. Sie zahlt Kammerumlage und genau dafür ist das da, die sollen was hackeln für Ihre Mitglieder, die gspritztn.
Anosnsten gibst die Rechtsberatung der WK- jenachdem welches bundesland halt. Deren Aussage beginnt zu 100% mit:"da hat ihnen der Kollege einen Blödsinn erzählt" aber da beginnt der Lauf durch die Institutionen halt mal.

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Ich fordere drakonische Strafen.
Indurus schrieb vor 25 Minuten:

Ich habe einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (notariell beglaubigt). Bislang wurde der Vetrag vom Bauträger jedoch nicht nicht gegengezeichnet. Ich habe keinen zeitlichen Stress aber mich würde interessieren ob ich da solange nur ich unterschrieben habe jederzeit wieder raus kann (wenns zu lange dauert und ich zB was anderes gefunden habe) oder ob der Bauträger theoretisch zuwarten kann solange er möchte, weil meine Unterschrift ja beglaubigt bereits am Papier steht? 

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

 

 

Nein kann er normalerweise nicht (außer bei den Verträgen gibts besondere Regelungen).

Prinzipiell sollten Verträge innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden (Postweg & angemessene Überlegungszeit) und haben Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt in dem man eine Antwort erwarten darf. Wird viel zu spät geantwortet, ist die Annahmeerklärung seitens des Bauträges nicht mehr gültig. 

bearbeitet von Der Athletiker

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Der Athletiker schrieb vor 51 Minuten:

Nein kann er normalerweise nicht (außer bei den Verträgen gibts besondere Regelungen).

Prinzipiell sollten Verträge innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden (Postweg & angemessene Überlegungszeit) und haben Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt in dem man eine Antwort erwarten darf. Wird viel zu spät geantwortet, ist die Annahmeerklärung seitens des Bauträges nicht mehr gültig. 

Glaub nicht dass es besondere Regeleungen gibt. Liegt seit ca. einem halben Jahr von mir (einseitig) unterschrieben bei ihm auf. Um meine Unterschrift "zurückzunehmen" (wie auch immer das juristisch exakt heißt) bräuchte ich dann wohl wieder einen Notar...? 

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Ich fordere drakonische Strafen.
Indurus schrieb vor 1 Stunde:

Glaub nicht dass es besondere Regeleungen gibt. Liegt seit ca. einem halben Jahr von mir (einseitig) unterschrieben bei ihm auf. Um meine Unterschrift "zurückzunehmen" (wie auch immer das juristisch exakt heißt) bräuchte ich dann wohl wieder einen Notar...? 

MMn nach nicht weil die Beurkundung zeigt ja nur die Echtheit der Unterschrift an. Mit dem wirksam zustandegekommen des Vertrages hat das so nichts zu tun. Der wird durch die Dauer schon nicht wirksam.

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Relii schrieb vor 1 Stunde:

was ist das bitte für ein bauträger??

wenn sich die beim kaufvertrag schon so deppert anstellen, kannst vielleicht eh froh sein wennst da noch irgendwie rauskommst...

Die bauen das Reihenhaus erst wenn sie 3 von 8 Einheiten verkauft haben. Die finanzieren das so und sind offenbar recht vorsichtig. Ist mir lieber als sie gehen während dem Bauen in Konkurs. Dann hätt ich wohl so richtig den Scherm auf. Sonst passt alles, die machen das laut Käufern anderer Projekte immer so. Es eilt nix bei mir, daher ists ok. Aber ich möchte jetzt keine Jahrzehntelange Geisel von denen sein, daher sie Frage ob ich da recht schnell wieder rauskommen würde, wenn sie sich allzulange spielen. Die Verzögerung jetzt ist wohl (auch) Covid bedingt... 

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 35 Minuten:

Die bauen das Reihenhaus erst wenn sie 3 von 8 Einheiten verkauft haben. Die finanzieren das so und sind offenbar recht vorsichtig. Ist mir lieber als sie gehen während dem Bauen in Konkurs. Dann hätt ich wohl so richtig den Scherm auf. Sonst passt alles, die machen das laut Käufern anderer Projekte immer so. Es eilt nix bei mir, daher ists ok. Aber ich möchte jetzt keine Jahrzehntelange Geisel von denen sein, daher sie Frage ob ich da recht schnell wieder rauskommen würde, wenn sie sich allzulange spielen. Die Verzögerung jetzt ist wohl (auch) Covid bedingt... 

Gibt es eine Punktation oder Vorvertrag, der seitens des Bauträger bereits unterschrieben ist? 

Ein halbes Jahr ist schon an der Grenze der Zumutbarkeit, bei einem Rücktritt wär jedenfalls der Vertragsverfasser trotzdem zu bezahlen

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Harry Wijnvoord Fußballgott
OidaFoda schrieb vor 9 Stunden:

Gibt es eine Punktation oder Vorvertrag, der seitens des Bauträger bereits unterschrieben ist? 

Ein halbes Jahr ist schon an der Grenze der Zumutbarkeit, bei einem Rücktritt wär jedenfalls der Vertragsverfasser trotzdem zu bezahlen

Nein, da gibts leider nix. Wie gesagt ich will gar nichtu bedingt raus jetzt, ich will nur nicht dass das jetzt jahrelang in der Luft hängen könnte ohne dass ich mich nach was andrem umschauen kann.

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Eierschaukelverzichter
Indurus schrieb vor 2 Stunden:

Nein, da gibts leider nix. Wie gesagt ich will gar nichtu bedingt raus jetzt, ich will nur nicht dass das jetzt jahrelang in der Luft hängen könnte ohne dass ich mich nach was andrem umschauen kann.

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