Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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FAK, in guten wie in schlechten Zeiten.....
flanders schrieb vor 21 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Naja wär ja noch schöner wenn man sich dann einfach brausen gehen kann. Das wär ja eine regelrechte Einladung einfach wahllos Geld zu kassieren und nie die Ware zu verschicken .

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
flanders schrieb vor 21 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

zuerst mit willhaben in kontakt treten, ob denen bereits etwas bekannt ist.

danach anzeige bei der polizei mit allen daten, die du vom "verkäufer" hast. ausgedruckte screenshots (inserat, emails, banküberweisung) sind dabei von vorteil.

und du kannst auch deine bank kontaktieren, dass sie die überweisung zurückfordern. das wird natürlich noch weniger bringen, aber aus prinzip schon anzudenken. vorher aber abklären, ob/welche spesen anfallen, damit der finanzielle verlust nicht noch höher wird.

grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen, dass du nicht zuviel nachdenkst, was es bringt, sondern wirklich energie aufwenden einfach aus schutz deiner mitmenschen vor diesem betrüger bzw. dieser masche (siehe auch das posting von deus). wenn du das gemacht hast, dann können die mühlen langsam mahlen (schnell geht sicher nichts), dann kannst du dich zurücklehnen und die 70 euro mal abhaken, ist ja keine katastrophe. und vielleicht gibt's ja ein happy end.

ich hab übrigens das wort betrüger verwendet, das ist schon durchaus eine aussage, darauf wird man dich bei der polizei auch hinweisen. es kann nämlich genausogut sein, dass der verkäufer einen unfall hatte und einfach daher nicht reagieren kann. es gibt genug situationen, in denen dann ein willhabenverkauf das letzte ist, an das der verkäufer oder seine angehörigen denken. auch deswegen ist der erste schritt die kontaktaufnahme mit willhaben und zuerst einmal einfach nur den fall schildern.

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Postinho

Ich schreib´s mal hier herein:

Freundin hat vor kurzem eine Befähigungsprüfung an der WKO abgelegt. Nachdem sie negativ beurteilt wurde, wollte Sie Einsicht nehmen, was aber dann ein wenig kurios wurde:

Zuerst wollten Sie ihr die Einsicht verweigern ("dass dürfen sie nicht herzeigen"), nach langer Diskussion durfte Sie doch ihre Arbeit ansehen. Dabei war aber nur aufgeschlüsselt, wie viele Punkte sie für das Beispiel tatsächlich bekam, nicht wie viele Punkte dafür zu vergeben wären. Das war auch schon bei der Prüfung nicht angeführt, man wusste nicht, welches Beispiel wie viele Punkte bringt. Auf die Frage, wer die Prüfung benotet hat (aus Ihrer Sicht gab´s einige fragwürdigen Korrekturen), kam ein "das muss ich Ihnen nicht sagen" bzw. "wenn´s ein Problem gibt, dürfen´s beim Ministerium anrufen". Dazu immer das Argument, die WKO müsse keine Auskunft geben, "weil das so in der Prüfungsordnung drin steht". Ich habe mir besagte Prüfungsordnung angesehen, da steht nichts über diese Themen drin, sondern nur allgemeine Punkte. 

Meine Frage: Gibt´s "allgemeine Regeln", wie eine Prüfung auszusehen hat und welche "Rechte" man hat? In der Prüfungsordnung ist nichts angeführt. Ich hätte noch keine Prüfung erlebt, wo man nicht weiß, wie viele Punkte ein Beispiel bringt und wo eine Einsichtnahme dermaßen verhindert wird. Die Punkte für die Beispiele können aus meiner Sicht willkürlich vergeben werden, weil man die Gewichtung der Beispiele im Nachhinein einfach ändern kann.

Oder anders: Gibt´s eine Beschwerdestelle bei der WKO? :davinci: Dieser Verein ist den Erzählungen nach ein zml Sauhaufen. 

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Institut für genoppte Gurken

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

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Europaklassespieler
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

Bin kein Rechtsexperte aber diese Daten gehören meiner Meinung nach zu den schützenswerten Daten nach DSGVO und haben somit nichts in einem Excel File - das für alle einsehbar ist - zu suchen!

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Hakuna Matata Arena schrieb vor 4 Minuten:

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

also die telefonnummern von personen, die nicht bei euch beschäftigt sind? 

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Institut für genoppte Gurken
raumplaner schrieb vor 5 Minuten:

also die telefonnummern von personen, die nicht bei euch beschäftigt sind? 

Exakt

Die Liste war zum selbst eintragen, mit dem Hinweis dass das freiwillig ist. Eventuell wäre das noch wichtig.

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Institut für genoppte Gurken
sulza schrieb Gerade eben:

@Hakuna Matata Arena Gibt's dazu überhaupt eine Einverständniserklärung der Personen, die auch darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten passiert? Und überhaupt: Ist es vielleicht notwendig, dass ihr euch untereinander erreichen könnt?

Du meinst, ob die Frauen der Mitarbeiter zugestimmt haben, dass alle anderen Mitarbeiter ihre Privatnummern haben dürfen? Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen :davinci:

Wir sind prinzipiell auf goodwill großteils untereinander erreichbar. Bereitschaft ist ein eigenes Thema, Privatnummern der Kollegen sind nur in ausnahmefallen wenigen anderen bekannt und werden in der Regel nicht hergegeben.

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Hakuna Matata Arena schrieb vor 18 Minuten:

Exakt

Die Liste war zum selbst eintragen, mit dem Hinweis dass das freiwillig ist. Eventuell wäre das noch wichtig.

das file gehört in die personalabteilung und nur 2-3 leute haben darauf zugriff. selbst wenn vorher klar war, dass die liste an alle im unternehmen verschickt wird, dann sind es immer noch die daten von anderen personen. 

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Institut für genoppte Gurken
raumplaner schrieb vor 1 Minute:

das file gehört in die personalabteilung und nur 2-3 leute haben darauf zugriff. selbst wenn vorher klar war, dass die liste an alle im unternehmen verschickt wird, dann sind es immer noch die daten von anderen personen. 

Das xls ist der Weg zum Datensammeln, und wird in dieser Form der Personalabteilung übergeben. MMn hätte sie die nummern einzeln per Mail oder so anfordern müssen, in das xls eintragen auf das sonst keiner zugriff hat, und es dann übermitteln.

So liegt diese Liste seit 2 Wochen am Fileshare herum :facepalm:

Ich hab mich eh nicht eingetragen, bin ja ned deppert :feiervinci:

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Wien nur du allein!

Die fehlenden Informationspflichten sind hier das einzige, was eventuell probelmatisch ist.

Wenn man sich in eine Excel-Liste einträgt, auf die jeder Zugriff hat, dann gilt das als Zustimmung. Problematisch wäre nur, wenn man den Kontakt der Sekträrin schickt und die ihn ungefragt in eine allgemein zugängliche Liste einträgt -> Mail an die Sekträterin: Aufforderung zur Löschung oder die Liste wo anders abspeichern.

Wegen den Daten/Rechten der Partner: Wenn ich meiner Firma die Kontaktdaten meiner Freundin ohne ihrer Zustimmung weitergebe, dann handle ich dabei als Privatperson und nicht im Namen der Firma. Und für Privatpersonen gilt die DSGVO nicht.

Umgekehrter Fall: Wenn ich meiner Freundin die Kontaktdaten eines Kunden gebe, dann handle ich als Mitarbeiter der Firma und diese haftet für den Datenschutzverstoß.

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Institut für genoppte Gurken
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Die fehlenden Informationspflichten sind hier das einzige, was eventuell probelmatisch ist.

Wenn man sich in eine Excel-Liste einträgt, auf die jeder Zugriff hat, dann gilt das als Zustimmung. Problematisch wäre nur, wenn man den Kontakt der Sekträrin schickt und die ihn ungefragt in eine allgemein zugängliche Liste einträgt -> Mail an die Sekträterin: Aufforderung zur Löschung oder die Liste wo anders abspeichern.

Wegen den Daten/Rechten der Partner: Wenn ich meiner Firma die Kontaktdaten meiner Freundin ohne ihrer Zustimmung weitergebe, dann handle ich dabei als Privatperson und nicht im Namen der Firma. Und für Privatpersonen gilt die DSGVO nicht.

Umgekehrter Fall: Wenn ich meiner Freundin die Kontaktdaten eines Kunden gebe, dann handle ich als Mitarbeiter der Firma und diese haftet für den Datenschutzverstoß.

Ok, danke. Das war hilfreich beim Verständnis. 

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Wien nur du allein!
jojoba schrieb vor einer Stunde:

Meine Frage: Gibt´s "allgemeine Regeln", wie eine Prüfung auszusehen hat und welche "Rechte" man hat? In der Prüfungsordnung ist nichts angeführt. Ich hätte noch keine Prüfung erlebt, wo man nicht weiß, wie viele Punkte ein Beispiel bringt und wo eine Einsichtnahme dermaßen verhindert wird. Die Punkte für die Beispiele können aus meiner Sicht willkürlich vergeben werden, weil man die Gewichtung der Beispiele im Nachhinein einfach ändern kann.

Oder anders: Gibt´s eine Beschwerdestelle bei der WKO? :davinci: Dieser Verein ist den Erzählungen nach ein zml Sauhaufen. 

Also so etwas wie allgemeine Prüfungsregeln kann ich mir nicht ganz vorstellen. Beschwerdestelle über WKO keine Ahnung, wird auf Grund der Selbstverwaltung aber schwierig. Am besten wohl wirklich beim Ministerium nachfragen.

Als ordentlichen Rechtsweg kann ich mir nur folgende, etwas mühsame Vorgehensweise vorstellen. Bei der Gewerbebehörde (Magistrat/BH) das Gewerbe anmelden und darauf hinweisen, dass man über die Befähigung verfügt und die Prüfung der WKO nicht anerkennt. Dann bekommt man vermutlich einen negativen Bescheid, welchen man bis zum VwGH oder VfGH hinauf bekämpfen kann. Aber wie gesagt, ist wohl eher theoretischer Natur :davinci:

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