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Sandmännchen

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Wien nur du allein!
Martinovic schrieb vor 10 Minuten:

Aber FaceTime und WhatsApp Anrufe sind eh gratis wenn ich im wlan bin?

Ja, alles was über die Internetverbindung läuft braucht lediglich Datenvolumen. Wohin ist dabei egal.

Zum Rest hat Hutz schon alles richtig gesagt:

Hutz schrieb vor 2 Stunden:

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

 

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USER OF THE YEAR 2020

einige LASK fans haben für das spiel in alkmaar karten für den sektor neben den auswärtssektor gekauft. dies war nur mit einem holländischen bankkoto möglich. daher haben sich diejenigen ein holländisches konto online angelegt und sich so karten gekauft.

alkmaar hat jetzt alle diese karten storniert, die von nicht holländischen staatsbürgern für diesen sektor gekauft wurden, und jetzt generell eingestellt, dass es nur holländern möglich ist, karten außerhalb des auswärtssektors zu kaufen.

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

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Wien nur du allein!
Much1 schrieb vor 2 Stunden:

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

Ist grundsätzlich richtig und stellt eine Diskrimierung im Sinne des EU-Rechts dar.

ABER: Eine Diskrimierung ist zulässig, wenn diese der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" dient. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist oder ob es nicht auch gelindere Maßnahmen geben würde, müsste im Endeffekt der EuGH entscheiden. Soweit ich weiß hat dieser in ähnlichen Fällen aber bereits entschieden, dass derartige Beschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Muss wie gesagt immer im Einzelfall geprüft werden, würde allerdings nicht drauf wetten, dass der EuGH hier eine unzulässige Diskrimierung sieht (Fußballfans sind ja alle ganz böse).

Edit: Rechtliche Grundlage ist dabei das Vertragsrecht. Als Veranstalter kannst du festlegen, zu welchen Konditionen Tickets gekauft werden können (z.B. nur online, nur gegen Vorlage eines Ausweises etc.). Einschränkung auf Staatsbürgerschaft ist eben auch eine Möglichkeit, verstößt aber in der Regel gegen das Diskrimierungsverbot (siehe oben).

bearbeitet von Neocon

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Ich fordere drakonische Strafen.
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Ist grundsätzlich richtig und stellt eine Diskrimierung im Sinne des EU-Rechts dar.

ABER: Eine Diskrimierung ist zulässig, wenn diese der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" dient. Ob dies im konkreten Fall zulässig ist oder ob es nicht auch gelindere Maßnahmen geben würde, müsste im Endeffekt der EuGH entscheiden. Soweit ich weiß hat dieser in ähnlichen Fällen aber bereits entschieden, dass derartige Beschränkungen grundsätzlich zulässig sind. Muss wie gesagt immer im Einzelfall geprüft werden, würde allerdings nicht drauf wetten, dass der EuGH hier eine unzulässige Diskrimierung sieht (Fußballfans sind ja alle ganz böse).

Edit: Rechtliche Grundlage ist dabei das Vertragsrecht. Als Veranstalter kannst du festlegen, zu welchen Konditionen Tickets gekauft werden können (z.B. nur online, nur gegen Vorlage eines Ausweises etc.). Einschränkung auf Staatsbürgerschaft ist eben auch eine Möglichkeit, verstößt aber in der Regel gegen das Diskrimierungsverbot (siehe oben).

Generelle Beschränkung dass nur Inländer erlaubt sind, geht da durch ? Würde mich doch stark wundern.

bearbeitet von Der Athletiker

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Much1 schrieb vor 6 Stunden:

einige LASK fans haben für das spiel in alkmaar karten für den sektor neben den auswärtssektor gekauft. dies war nur mit einem holländischen bankkoto möglich. daher haben sich diejenigen ein holländisches konto online angelegt und sich so karten gekauft.

alkmaar hat jetzt alle diese karten storniert, die von nicht holländischen staatsbürgern für diesen sektor gekauft wurden, und jetzt generell eingestellt, dass es nur holländern möglich ist, karten außerhalb des auswärtssektors zu kaufen.

ist diese vorgehensweise rechtlich haltbar (begründet durch hausrecht) oder handelt alkmaar hier unkorrekt? mit dem gleichbehandlungsgesetz lässt sich das mmn ja nicht vereinbaren, ich bin aber absolut kein experte in dem feld.

welche adresse haben's denn angegeben? 

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Wien nur du allein!
Der Athletiker schrieb vor 12 Stunden:

Generelle Beschränkung dass nur Inländer erlaubt sind, geht da durch ? Würde mich doch stark wundern.

Nur Inländer vielleicht nicht. Es lässt sich sachlich wohl kaum rechtfertigen, wieso ein deutscher Groundhopper das Spiel nicht besuchen darf. Bei Österreichern, welche wohl zu 99% LASK-Fans sind, kann man hingegen durchaus argumentieren, dass man diese aus Sicherheitsgründen nicht außerhalb des Auswärtssektors haben möchte.

Der Rechtsweg ist halt auch sehr mühsam. Nachdem du dich durch die niederländische Justiz gekämpft hast, kannst du dich an den EuGH wenden (außer ein niederländisches Gericht wendet sich gleich direkt an den). Ein EuGH-Urteil wirst du aber wohl frühestens in zwei Jahren erhalten, davon hat man dann nicht mehr all zu viel. Präjudizwirkung für andere Fälle ist wohl auch nur sehr begrenzt, da die Entscheidung auch immer von den Umständen rundherum abhängig ist. Welcher Verein spielt wo, gab es davor schon Vorfälle etc.

bearbeitet von Neocon

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Oasch
Neocon schrieb vor 6 Stunden:

Nur Inländer vielleicht nicht. Es lässt sich sachlich wohl kaum rechtfertigen, wieso ein deutscher Groundhopper das Spiel nicht besuchen darf. Bei Österreichern, welche wohl zu 99% LASK-Fans sind, kann man hingegen durchaus argumentieren, dass man diese aus Sicherheitsgründen nicht außerhalb des Auswärtssektors haben möchte.

Der Rechtsweg ist halt auch sehr mühsam. Nachdem du dich durch die niederländische Justiz gekämpft hast, kannst du dich an den EuGH wenden (außer ein niederländisches Gericht wendet sich gleich direkt an den). Ein EuGH-Urteil wirst du aber wohl frühestens in zwei Jahren erhalten, davon hat man dann nicht mehr all zu viel. Präjudizwirkung für andere Fälle ist wohl auch nur sehr begrenzt, da die Entscheidung auch immer von den Umständen rundherum abhängig ist. Welcher Verein spielt wo, gab es davor schon Vorfälle etc.

Es müsste einfach einmal ein ausländischer Alkmaar-Fan z.B. klagen. Oder wird das einfach als "kleineres Übel" vom Gericht dann weggewischt?

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Wien nur du allein!
revo schrieb vor einer Stunde:

Es müsste einfach einmal ein ausländischer Alkmaar-Fan z.B. klagen. Oder wird das einfach als "kleineres Übel" vom Gericht dann weggewischt?

Und er würde vermutlich Recht bekommen (wenn ihm überhaupt der Einlass verwerht wird). Ein Österreicher hätte von dieser Entscheidung aber nichts (wenn sein Team künftig nochmal in Alkmaar spielt).

Der ÖFB hat das bei Länderspielen übrigens auch schon gemacht und massenhaft Tickets storniert, welche z.B. von Serbien gekauft wurden. Gut, Serbien ist nicht EU und daher ist der Fall etwas anders gelagert. War aber bei Polen glaub ich ähnlich.

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Oasch
Neocon schrieb vor 43 Minuten:

Und er würde vermutlich Recht bekommen (wenn ihm überhaupt der Einlass verwerht wird). Ein Österreicher hätte von dieser Entscheidung aber nichts (wenn sein Team künftig nochmal in Alkmaar spielt).

Der ÖFB hat das bei Länderspielen übrigens auch schon gemacht und massenhaft Tickets storniert, welche z.B. von Serbien gekauft wurden. Gut, Serbien ist nicht EU und daher ist der Fall etwas anders gelagert. War aber bei Polen glaub ich ähnlich.

Naja, zumindest die Sperre nach IP/Nationalität müssten's dann aufheben und manuell stornieren. Wie soll der ausländische Fan sonst zu seinem Ticket kommen? Beim Schalter geht's ja im EC kaum, weil's selten Restkarten gibt in der K.O.-Phase

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  • 2 weeks later...
#27 Branko Boskovic

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

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flanders schrieb vor 10 Minuten:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Anzeigen, würde mir aber nicht zu viel erwarten -> und auch willhaben melden

bearbeitet von Admira Fan

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flanders schrieb vor 9 Stunden:

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Willhaben wird doch wohl einen Support für solche Fälle haben, die werden dir schon sagen ob du zur Polizei gehen sollst oder nicht. 

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