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Mal ein anderes Thema für die Rechtsexperten des Holy ASB: Wegrecht!

Meine Tante wohnt mit meiner Großmutter in einem abgelegenen Sacherl. Die Zufahrtsstraße ist ein ca. 400m langer Privatweg. Der Grund dieses Privatwegs gehört 2 Nachbarn. Auf beiden Seiten der Straße sind einfach nur Felder und die Straße hat sogar noch einen "Hufschlag" (in der mitte Gras, da wo die Reifen fahren Erde/Schotter).

Seit Jahrzehnten geht bei den Nachbarn kein Steig zu Ihnen, dass sie den Grund für die Straße an die Gemeinde ausscheiden. Das ist schon eine generationsübergreifende Sache alá "Mein Vater war auch schon dagegen, dass wir den Grund abtreten".

Die Straße ist immer ziemlich schlecht beinander. Den Winterdienst erledigt immer die Gemeinde (auf gut will eigentlich, weil die Gemeinde müsste bei einem Privatweg gar nichts machen) bzw. repariert die Gemeinde auch immer wieder die Straße (also bissl Schotter in die Schlaglöcher) - besser wird die Straße dadurch aber nie, weil das Können oder die Motivation bei den Gemeindemitarbeitern fehlt.

Das Wegrecht ist definitiv vorhanden und auch irgendwo niedergeschrieben (das Sacherl gibts schon seit 1770).

Eigentlich wärs für die Nachbarn auch eine Erleichterung wenn sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden, immerhin räumt der Schneepflug den ganzen Schotter & Dreck in deren Felder neben der Straße bzw. ist die Straße - aufgrund fehlender Befestigung - in den letzten Jahrzehnten auch schon um eine Meter nach links/rechts gewandert.

 

Wie siehts da rechtlich so aus? Solange die Nachbarn nicht mal darauf einsteigen, dass sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden lassen wird sich nichts machen lassen?

Nachsatz: Natürlich könnte meine Tante mit den beiden Nachbarn auch mal anders reden alá "eigentlich müsstet ihr jährlich für die Instandhaltung + Winterdienst aufkommen, weil Privatweg - aber bei soetwas den richtigen Ton zu finden ist nicht gerade ihre Stärke damit es zum Erfolg führt. Ich und alle anderen wohnen nicht dort und können uns somit auch nicht wirklich bei den Nachbarn einmischen.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Beruf: ASB-Poster
Hammerwerfer schrieb am 14.1.2020 um 21:06 :

Mal ein anderes Thema für die Rechtsexperten des Holy ASB: Wegrecht!

Meine Tante wohnt mit meiner Großmutter in einem abgelegenen Sacherl. Die Zufahrtsstraße ist ein ca. 400m langer Privatweg. Der Grund dieses Privatwegs gehört 2 Nachbarn. Auf beiden Seiten der Straße sind einfach nur Felder und die Straße hat sogar noch einen "Hufschlag" (in der mitte Gras, da wo die Reifen fahren Erde/Schotter).

Seit Jahrzehnten geht bei den Nachbarn kein Steig zu Ihnen, dass sie den Grund für die Straße an die Gemeinde ausscheiden. Das ist schon eine generationsübergreifende Sache alá "Mein Vater war auch schon dagegen, dass wir den Grund abtreten".

Die Straße ist immer ziemlich schlecht beinander. Den Winterdienst erledigt immer die Gemeinde (auf gut will eigentlich, weil die Gemeinde müsste bei einem Privatweg gar nichts machen) bzw. repariert die Gemeinde auch immer wieder die Straße (also bissl Schotter in die Schlaglöcher) - besser wird die Straße dadurch aber nie, weil das Können oder die Motivation bei den Gemeindemitarbeitern fehlt.

Das Wegrecht ist definitiv vorhanden und auch irgendwo niedergeschrieben (das Sacherl gibts schon seit 1770).

Eigentlich wärs für die Nachbarn auch eine Erleichterung wenn sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden, immerhin räumt der Schneepflug den ganzen Schotter & Dreck in deren Felder neben der Straße bzw. ist die Straße - aufgrund fehlender Befestigung - in den letzten Jahrzehnten auch schon um eine Meter nach links/rechts gewandert.

 

Wie siehts da rechtlich so aus? Solange die Nachbarn nicht mal darauf einsteigen, dass sie die Straße an die Gemeinde ausscheiden lassen wird sich nichts machen lassen?

Nachsatz: Natürlich könnte meine Tante mit den beiden Nachbarn auch mal anders reden alá "eigentlich müsstet ihr jährlich für die Instandhaltung + Winterdienst aufkommen, weil Privatweg - aber bei soetwas den richtigen Ton zu finden ist nicht gerade ihre Stärke damit es zum Erfolg führt. Ich und alle anderen wohnen nicht dort und können uns somit auch nicht wirklich bei den Nachbarn einmischen.

Grundsätzliche Frage: ist das Servitut im Grundbuch eingetragen? Aber unabhängig davon meine ich dass man da nicht viel mache kann wenn jemand den Grund nicht abtreten will. Ich meine auch, dass du einem Irrglauben unterliegst, dass der Grundbesitzer alleine für die Instandhaltung und Winterdienst zuständig wäre. Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht. da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

Oft ist es auch so dass Gemeinden solche Wege nur übernehmen wenn sie bereits asphaltiert sind. 

Verstehen kann ich den Zugang meist nicht warum man den Grund nicht hergeben will, anderweitig verwenden kann man ihn eh nicht (sofern das Servitut festgeschrieben ist) und man spart sich einen Haufen Arbeit wenn der Weg in der Verantwortung der Gemeinde ist.

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Honsai The Bonsai schrieb vor 11 Stunden:

Grundsätzliche Frage: ist das Servitut im Grundbuch eingetragen? Aber unabhängig davon meine ich dass man da nicht viel mache kann wenn jemand den Grund nicht abtreten will. Ich meine auch, dass du einem Irrglauben unterliegst, dass der Grundbesitzer alleine für die Instandhaltung und Winterdienst zuständig wäre. Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht. da bin ich mir aber nicht 100% sicher.

Oft ist es auch so dass Gemeinden solche Wege nur übernehmen wenn sie bereits asphaltiert sind. 

Verstehen kann ich den Zugang meist nicht warum man den Grund nicht hergeben will, anderweitig verwenden kann man ihn eh nicht (sofern das Servitut festgeschrieben ist) und man spart sich einen Haufen Arbeit wenn der Weg in der Verantwortung der Gemeinde ist.

Danke für deine Antwort!

Das Wegrecht ist niedergeschrieben und liegt in Linz am Landesarchiv auf. Also schätze ich, dass es auch im Grundbuch sein wird.

Zwecks Instandhaltung bin ich mir selbst auch nicht mehr sicher. In der Verwandtschaft hat sich mal jemand bei einem Anwalt informiert und da hieß es, dass der Besitzer dafür verantwortlich ist. Im Internet habe ich jetzt auf die schnelle das Gegenteilige gefunden, dass der Wegnutzer in der Pflicht ist.

Früher als mein Großvater noch lebte, hat er sich gemeinsam mit den beiden Nachbarn 1x im Jahr die Kosten für die Reparatur der Straße (neuen Schotter usw..) immer mit Ihnen geteilt.

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Rapid. Immer. Überall.
Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde:

Das Wegrecht ist niedergeschrieben und liegt in Linz am Landesarchiv auf. Also schätze ich, dass es auch im Grundbuch sein wird.

Wennst mir eine PN schickst mit Einlagezahl und Katastralgemeinde, dann kann ich dir am Montag einen aktuellen GBA schicken. :) 

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Honsai The Bonsai schrieb am 16.1.2020 um 06:40 :

Hier ist meines Wissens nach auch der/die Nutznießer des Servituts in der Pflicht.

Das wird wohl vom Inhalt des Servitutvertrages abhängen

BuchiRapid schrieb am 16.1.2020 um 20:08 :

Wennst mir eine PN schickst mit Einlagezahl und Katastralgemeinde, dann kann ich dir am Montag einen aktuellen GBA schicken. :) 

Du solltest sogar schon auf den Vertrag zugriff haben! Zumindest in Nö gibts schon paar Grundbücher die alles digitalisiert haben

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Rapid. Immer. Überall.
Admira Fan schrieb vor 41 Minuten:

Das wird wohl vom Inhalt des Servitutvertrages abhängen

Du solltest sogar schon auf den Vertrag zugriff haben! Zumindest in Nö gibts schon paar Grundbücher die alles digitalisiert haben

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

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BuchiRapid schrieb vor einer Stunde:

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

Das was im Landesarchiv abgelegt ist, ist in Kurrentschrift. Soviel weiß ich. Da tut man sich mitn Lesen schwer. Was digital und im Grundbuch ist weiß ich nicht.

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Devil Jin schrieb vor 4 Stunden:

Muss man Autokennzeichen auf YouTube unkenntlich machen? Es geht um ein Panorama-Video, wo nix spezielles ohne Hilfsmittel gefilmt wird, sondern nur der öffentliche Raum.  

Wenn man es klar und deutlich erkennt würd ich es schon machen. 

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V.I.P.
Devil Jin schrieb vor 4 Stunden:

Muss man Autokennzeichen auf YouTube unkenntlich machen? Es geht um ein Panorama-Video, wo nix spezielles ohne Hilfsmittel gefilmt wird, sondern nur der öffentliche Raum.  

Fast alle YouTuber verpixeln die Kennzeichen mittlerweile. Würde ich dir auch raten, nachdem ohne Pixelung eigentlich fast schon eine eindeutige Rückverfolgbarkeit möglich wäre.

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Eierschaukelverzichter
BuchiRapid schrieb am 19.1.2020 um 17:09 :

Das hängt sehr stark davon ab ob der Vertrag - wenn überhaupt verbüchert - vor 2002/2005 (weiß grad ned genau ab wann) im Grundbuch eingetragen wurde.

wenns im Linzer Landesarchiv ist, ist’s in der Regel nicht abrufbar ;) 

2005 sonst Urkundensammlung am BG 

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Chefjugo am Platz

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

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ASB-Legende
Hutz schrieb vor einer Stunde:

Wenn du nach Deutschland anrufst, zahlst du normal den Auslandstarif. Hat mit Roaming nix zu tun. Deine Nachbarn werden halt einen anderen Tarif haben, wo Gespräche ins EU-Ausland teilweise inkludiert sind.....

Aso Danke. 

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