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Sandmännchen

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die reparatur meiner badewannenarmatur war nicht von ewiger dauer. jetzt ist wieder die option die armatur komplett zu tauschen im rennen. 

im mietvertrag (genossenschaft) steht klar drinnen, dass ich für die erhaltung der sanitäranlagen verantwortlich bin. 

auf der webseite der mietervereinigung steht folgendes: 

3) Wessen Aufgabe ist es eine kaputte Badezimmerarmatur zu reparieren?

In der Regel wird bei privaten Mietwohnungen keine Verpflichtung des Vermieters zum Austausch einer defekten Armatur bestehen. Bei Neubau-Mietverträgen ist es jedoch notwendig, vorher den Mietvertrag zu überprüfen. Bei Genossenschaftswohnungen wird zwischen Bagatell- und sonstigen Reparaturen unterschieden. Alle Reparaturen, die man einfach und ohne Zuhilfenahme eines Professionisten vornehmen kann, sind von den Mietern selbst, alle anderen von der Genossenschaft durchführen zu lassen.

wie seht ihr das? überreguliert da etwas meinen mietvertrag? professionisten finde ich schon angebracht, denn wenn man das nicht richtig macht, dann rinnt logischerweise wasser in die wand.

herzlichen dank für den support!

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Im ASB-Olymp

ich lese: du brauchst keinen Installateur rufen, um den filter am Wasserhahn auszutauschen. Nimmst die ganze Armatur runter, sollte das ein Profi machen, Ich hatte selber mal das Problem, dass in der wohnung darüber einer selber einen Durchlauferhitzer (falsch rum) angeschlossen und damit das ganze Haus geflutet hat. Wurde teuer für die Hausgemeinschaft, weil's eben nicht schriftlich niedergelegt war. Oh, die Idee, dass Leute irgendwas, was sie machen, auch können.


Andere Frage: wieder Vereinsrecht. Um eine Veranstaltungsbilanz (oder allenfalls Jahresbilanz) einzusehen, muss ich als einfaches Mitglied den Rechnungsüprüfer ansprechen?  Und wie lange habe ich nach Übersendung des Protokolles (Vorstand bestätigt inhaltliche Richtigkeit, was mEn nicht stimmt) Zeit dafür?

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V.I.P.
zerenato schrieb vor 9 Stunden:

Andere Frage: wieder Vereinsrecht. Um eine Veranstaltungsbilanz (oder allenfalls Jahresbilanz) einzusehen, muss ich als einfaches Mitglied den Rechnungsüprüfer ansprechen?  Und wie lange habe ich nach Übersendung des Protokolles (Vorstand bestätigt inhaltliche Richtigkeit, was mEn nicht stimmt) Zeit dafür?

du musst eigentlich den vorstand bzw kassier ansprechen. der rechnungsprüfer ist ja nur kontrollorgan des kassiers. der rechnungsprüfer schaut ja nur nach, dass die rechnungen ordentlich verbucht worden sind und die zahlen stimmen /dass auch 20 Euro gezahlt wurden, wenn man 20 Euro auf der rechung steht). der kassier macht an und für sich eine veranstaltungsbilanz (da ja bei ihm alle geldflüße zusammenfließen/weggehen).

was meinst du mit zeit nach übersendung des protokolls? das zu beeinspruchen? => da bin ich überfragt.

bearbeitet von AlexR

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Im ASB-Olymp
AlexR schrieb vor 15 Stunden:

du musst eigentlich den vorstand bzw kassier ansprechen. der rechnungsprüfer ist ja nur kontrollorgan des kassiers. der rechnungsprüfer schaut ja nur nach, dass die rechnungen ordentlich verbucht worden sind und die zahlen stimmen /dass auch 20 Euro gezahlt wurden, wenn man 20 Euro auf der rechung steht). der kassier macht an und für sich eine veranstaltungsbilanz (da ja bei ihm alle geldflüße zusammenfließen/weggehen).

was meinst du mit zeit nach übersendung des protokolls? das zu beeinspruchen? => da bin ich überfragt.

Wir vermuten, dass der Vorstand im Rahmen zweier Veranstaltungen "eine linke gedreht" (sprich Geld eingesteckt und ein Minus angegeben hat) und versucht hat, das Thema in der Sitzung abzubiegen. Nun habe ich das Protokoll erhalten, dass der Vorstand unterzeichnete, in dem steht, dass die Bilanzen der Veranstaltungen erklärt wurden und "leider ein Minus angefallen ist". Das ganze ist vom Vorstand "für die Richtigkeit des Protokolles" unterzeichnet. 
A) Wurden die Bilanzen der Veranstaltungen eben nicht geklärt
und B) ist somit das Protokoll unrichtig.
Das möchte ich den Verein wissen lassen. Jetzt kann ich mir vorstellen, dass es einen Passus gibt, der besagt "mit unterschrift durch Vorstand ist alles erledigt" oder "nach versand/erhalt des Protokolls sind xx Tage Einspruchsfrist." oder ganz was anderes.
Ich hoffe, ich war jetzt klarer..

bearbeitet von zerenato

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zerenato schrieb am 11.11.2019 um 13:00 :

ich lese: du brauchst keinen Installateur rufen, um den filter am Wasserhahn auszutauschen. Nimmst die ganze Armatur runter, sollte das ein Profi machen, Ich hatte selber mal das Problem, dass in der wohnung darüber einer selber einen Durchlauferhitzer (falsch rum) angeschlossen und damit das ganze Haus geflutet hat. Wurde teuer für die Hausgemeinschaft, weil's eben nicht schriftlich niedergelegt war. Oh, die Idee, dass Leute irgendwas, was sie machen, auch können.

das ist eben genau der punkt, es ist zwar vielleicht nicht besonderes schwierig die armatur zu tauschen (im idealfall passen sogar die anschlüsse der neuen armatur direkt), aber das verbleibende restrisiko ist halt ordentlich hoch.

aber meine ganze hoffnung basiert aktuell halt nur auf einem text der mietervereinigung, welcher nicht weiter begründet ist. der mietvertrag selbst ist ja recht klar gehalten diesbezüglich. hab vorgestern an die AK geschrieben, mal schauen, was die antworten. die mietervereinigung berät ja nur mitglieder.

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ASB-Legende

Kurze Frage, mir hat eine Fluglinie fälschlicherweise zu viel überwiesen. 

Mmn kann die Fluglinie gem 1431 den Betrag natürlich zurückfordern, aber ich bin als Konsument nicht verpflichtet die Fluglinie aktiv auf ihren Fehler hinzuweisen oder??

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ASB-Legende
and111 schrieb vor 11 Stunden:

Kurze Frage, mir hat eine Fluglinie fälschlicherweise zu viel überwiesen. 

Mmn kann die Fluglinie gem 1431 den Betrag natürlich zurückfordern, aber ich bin als Konsument nicht verpflichtet die Fluglinie aktiv auf ihren Fehler hinzuweisen oder??

Nö, man muss nicht aktiv hinweisen. Ich schulde einem Möbelunternehmen noch 10.000 Euro. Lieferung ist vor 3 Monaten erfolgt, Abrechnung noch keine bekommen. Werde natürlich auch nicht darauf hinweisen,  sondern hoffen, dass die 3 Jahre Verjährungsfrist recht "schnell" um sind. Du musst halt auch die 3 Jahre abwarten, danach gehört das Geld dir.

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Top-Schriftsteller

Arbeitsrecht:

Frau hat mit dem Arbeitgeber Reduktion der Arbeitszeit nach der Karenz vereinbart. 

Ist das nun automatisch Elternteilzeit (=besonderer Kündigungsschutz) oder muss man das mit diesem Namen beantragen, damit es als Elternteilzeit gilt, und man damit den expliziten Kündigungsschutz hat?

 

 

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Top-Schriftsteller
Rothaut schrieb vor 8 Stunden:

Wenn ich diese Info richtig interpretiere, gilt wohl der besondere Kündigungsschutz:

https://www.arbeiterkammer.at/elternteilzeit

Ja, die Seite habxich natürlich schon gelesen, interpretieren würde ich es auch so, nur würde ich es denn gerne wirklich wissen.

 Hilft wohl nur ein Anruf bei der AK.

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Living the Dream!

kurze frage, vielleicht weiß das jemand.

wenn man sich als Privatperson vor langer langer zeit (also vor DSGVO oder ähnlichem) von einer Zeitung fotografieren hat lassen darf diese Zeitung das Foto ungefragt auch heute noch wiederverwenden? (weder damals noch heute stand ein name oder ähnliches dabei, nur ein "beispielfoto" halt) oder kann man in diesem fall rechtlich dagegen vorgehen :confused:

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V.I.P.
schooontn schrieb vor 25 Minuten:

kurze frage, vielleicht weiß das jemand.

wenn man sich als Privatperson vor langer langer zeit (also vor DSGVO oder ähnlichem) von einer Zeitung fotografieren hat lassen darf diese Zeitung das Foto ungefragt auch heute noch wiederverwenden? (weder damals noch heute stand ein name oder ähnliches dabei, nur ein "beispielfoto" halt) oder kann man in diesem fall rechtlich dagegen vorgehen :confused:

Auch vor der DSGVO hatten Personen Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild". Ich schätze daher schon, dass du deine damalige Einwilligung - sofern es überhaupt eine (schriftliche) dazu gab - widerrufen kannst.

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sulza schrieb vor 53 Minuten:

Auch vor der DSGVO hatten Personen Anspruch auf das "Recht am eigenen Bild". Ich schätze daher schon, dass du deine damalige Einwilligung - sofern es überhaupt eine (schriftliche) dazu gab - widerrufen kannst.

Kommt ja auf die Umstände drauf an.
Bei vielen Veranstaltungen gibst du ja mit dem Kauf der Karte quasi die Bildrechte ab. 

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