Rechtsexperten @ASB??


Sandmännchen

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Das ASB sollte nicht betroffen sein oder? 

https://orf.at/stories/3118264/

Zitat

Registrierungspflicht für Forenposter soll ab 2020 gelten

Die Regierung will heute die Registrierungspflicht für Nutzer und Nutzerinnen von Onlineforen auf den Weg bringen. Zeitungen und auch Plattformen wie Facebook sollen verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.

Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als „digitales Vermummungsverbot“ und als Maßnahme gegen Hasspostings im Netz. Experten haben allerdings schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei, und zwar u. a. deshalb, weil Hacker in die Server von Onlinemedien eingedrungen seien und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen hätten.

Unzensuriert.at nicht betroffen

Wie Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) heute im Ö1-Morgenjournal sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen.

Damit würde es – ein Beschluss im Herbst vorausgesetzt – also für die österreichischen Tageszeitungen gelten und auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FPÖ-nahe wie Unzensuriert.at. Man wolle Start-up-Gründungen nicht behindern, so Blümel.

Ein Entwurf für das „Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ soll heute in Begutachtung gehen. Die Registrierung der User kann den Plänen zufolge etwa durch eine Identifizierung via Handynummer geschehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Experte sieht Verfassungsprobleme

Der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie verwies im „Standard“ allerdings auf mögliche Verfassungsprobleme. Der Plan verstößt aus seiner Sicht „sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte“. Das deshalb, weil die E-Commerce-Richtlinien der EU vorsehen, dass Dienstanbieter im Netz lediglich dem Recht des Herkunftslandes unterliegen.

Österreich dürfte ausländischen Anbietern keine strengeren Vorgaben machen als das jeweilige Heimatland. Sollten heimische Anbieter strenger behandelt werden als ausländische, würde das wiederum den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung verletzten, so Feiler.

 

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  • 3 weeks later...
Kennt das ASB in und auswendig

eine frage an die dsgvo-experten: ich habe ende jänner ein auskunftsbegehren bei der post gestellt, nachdem ja geleakt ist was die so treiben. anfang feb dann die standard-mail, dass sie so arm sind weil es jetzt so viele anträge auf beauskunftung gibt und sie deshalb den gesetzlichen rahmen von 3 monaten ausnutzen. bis dato nix bekommen, letzte woche noch mal nachgefragt, mein email wurde natürlich ignoriert.

gefallen lassen will ich mir das natürlich nicht - macht's sinn das bei der ak zu melden bzw. was ist vernünftig als nächstes zu tun? nachdem das thema daten/analytics mein täglich brot ist bin ich da sehr empfindlich und versuche div. organisationen so wenig wie irgendwie möglich zu füttern.

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Postaholic
Pimmi schrieb vor 5 Minuten:

eine frage an die dsgvo-experten: ich habe ende jänner ein auskunftsbegehren bei der post gestellt, nachdem ja geleakt ist was die so treiben. anfang feb dann die standard-mail, dass sie so arm sind weil es jetzt so viele anträge auf beauskunftung gibt und sie deshalb den gesetzlichen rahmen von 3 monaten ausnutzen. bis dato nix bekommen, letzte woche noch mal nachgefragt, mein email wurde natürlich ignoriert.

gefallen lassen will ich mir das natürlich nicht - macht's sinn das bei der ak zu melden bzw. was ist vernünftig als nächstes zu tun? nachdem das thema daten/analytics mein täglich brot ist bin ich da sehr empfindlich und versuche div. organisationen so wenig wie irgendwie möglich zu füttern.

Richtig wäre eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Hier wäre eine mögliche Vorlage des Beschwerdeschreibens: Vorlage

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Kennt das ASB in und auswendig
void schrieb vor 28 Minuten:

Richtig wäre eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Hier wäre eine mögliche Vorlage des Beschwerdeschreibens: Vorlage

super, vielen dank  :super:. ich werde noch die nächsten tage abwarten und wenn dann noch immer nix da ist werde ich mich dort melden.

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Wien nur du allein!

Habe ich meine Zahlungsverpflichtung (egal wofür) erfüllt, wenn ich ein SEPA-Mandat ausgestellt habe und mein Gläubiger daher berechtigt ist, den Betrag einzuziehen. Oder kann er auf eine Überweisung bestehen? (zB aus technischen Gründen)

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ASB-Legende

Folgendes Problem/Frage

Ich bin in Vertragschinesisch nicht so gut, könnte mir das jemand übersetzen?

Insbesondere der erste Satz bei Lastenfreiheiten interessiert mich, auch der 2. Absatz ist irgendwie nicht ganz verständlich fur mich

Handelt sich um den Kauf eines Mobilheims

DaaankeIMG_20190507_205230.jpg

bearbeitet von svecee

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Fröhliches Mäxchen

Bist du Konsument ?

Wenn Ja, darf Laesio enormis ("Verkürzung über die Hälfte") niemals gegenüber Konsumenten ausgeschlossen werden, (abgesehen wenn man den wahren Wert weiß und es eine besondere Vorliebe ist aber das ist eher ein Sonderfall).

 

Zum oberen Absatz: Das Objekt muss lastenfrei übergeben werden, also es dürfen keinerlei Belastungen, Servitute oder andere Beschränkungen vorhanden sein. (Hypotheken, Wegrechte,.... )

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
svecee schrieb vor 15 Stunden:

Folgendes Problem/Frage

Ich bin in Vertragschinesisch nicht so gut, könnte mir das jemand übersetzen?

Insbesondere der erste Satz bei Lastenfreiheiten interessiert mich, auch der 2. Absatz ist irgendwie nicht ganz verständlich fur mich

Handelt sich um den Kauf eines Mobilheims

DaaankeIMG_20190507_205230.jpg

 

der absatz zur lastenfreiheit enthält ja gerade mal einen halben satz, der sich wirklich um die lastenfreiheit dreht :davinci:

im übrigen beginnt der absatz mit einem verkäufer und am ende sind's mehrere :RiedWachler:

 

was steht denn im restlichen vertrag noch so?

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ASB-Legende
raumplaner schrieb vor 6 Minuten:

 

der absatz zur lastenfreiheit enthält ja gerade mal einen halben satz, der sich wirklich um die lastenfreiheit dreht :davinci:

im übrigen beginnt der absatz mit einem verkäufer und am ende sind's mehrere :RiedWachler:

 

was steht denn im restlichen vertrag noch so?

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

Es ist ein Paar, welches das Mobilheim verkauft, vielleicht deshalb.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
svecee schrieb Gerade eben:

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

wenn das der ganze vertrag sein soll, dann fehlt ohnehin er essentielle teil, welcher beschreibt, worum es überhaupt geht.

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ASB-Legende
raumplaner schrieb vor 2 Minuten:

wenn das der ganze vertrag sein soll, dann fehlt ohnehin er essentielle teil, welcher beschreibt, worum es überhaupt geht.

Nein das ist natürlich nicht der gesamte Teil, es gibt schon auch einen Teil über den Kaufgegenstand, die vereinbarte Ablöse, die beiden Parteien etc

Für mich war halt nur dieser eine Satz zu chinesisch und ich hab ihn nicht ganz verstanden.

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Rapid. Immer. Überall.
svecee schrieb vor einer Stunde:

"..,nicht jedoch für ein bestimmtes Außmaß oder irgendeine Beschaffenheit desselben."

Das konnte ich bis dato nicht entziffern.

Es ist ein Paar, welches das Mobilheim verkauft, vielleicht deshalb.

desselben soll sich wohl auf das vertragsgegenständliche Objekt beziehen.

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  • 1 month later...
(╯°□°)╯ ┻━┻

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Es ist für mich unbegreiflich, dass wenn ich mich so betrinke, dass ich > 3 Promille habe und in Folge dessen jemanden umbringen würde entweder mit Straflosigkeit oder den drei Jahren gem. § 287 Abs 1 StGB davonkomme. :lol: 

Was soll das? :lol: 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 53 Minuten:

Wahrscheinlich bin ich mit der Frage hier eh falsch aber weiß jemand wie eine actio liberia in causa bei Schuldunfähigkeit bei >3 Promille in der Praxis nachgewiesen wird? 

Leider keine Ahnung.

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