Frage zum Mietrecht


unnerum

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Ich denke das es nur deren Problem ist wenn es Baumängel sind, für Nutzungsschäden ist die Genossenschaft mMn nicht haftbar.

habe 3 Wände am WC mit Fliesen. Bei den beiden anderen kann ich nichts dergleichen erkennen. Die betroffene Wand dürfte recht nahe dem Aufzugsschacht sein. Wie nah kann ich aber nicht genau sagen.

Wenns Nutzungsschäden wären, müssten doch die anderen Wände betroffen sein, oder?

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Knows how to post...

Hab da auch mal ne Frage zum Thema Wohnung....

Wohn in einer Genossenschaftswohnung, wo sich am WC langsam die Fliesen von einer Wand ablösen. Man merkt es, da sich die Fliesenwand schon leicht wölbt und die Fugen schön langsam ausbrechen.

Ist das mein Kaffee, oder muss sich da die Genossenschaft drum kümmern?

wenn sich die wand wölbt dann wirst vermutlich ein wasser problem dahinter haben. denn fliesen lösen sich nicht einfach so von der wand. in diesem fall ist die genossenschaft dafür verantwortlich. versuch mal 'ne fliese vorsichtig zu entfernen und schau ob das mauerwerk dahinter feucht ist.

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NCITDOME!!!

habe 3 Wände am WC mit Fliesen. Bei den beiden anderen kann ich nichts dergleichen erkennen. Die betroffene Wand dürfte recht nahe dem Aufzugsschacht sein. Wie nah kann ich aber nicht genau sagen.

Als Aufzugsprofi kann ich dir sagen das dein Problem daher rühren könnte.

Wenns Nutzungsschäden wären, müssten doch die anderen Wände betroffen sein, oder?

ah, dummes ich. Dachte die ganze Zeit es geht ums Bad. Am WC sind ja Nutzungsschäden eher auszuschließen.

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NCITDOME!!!

keine sorge. ich trompete sie nicht von der Wand. Hoff ich halt :lol:

Wie gesagt, den Aufzugsschacht als Ursache könnte ich mir gut vorstellen. Ich hatte schon mal einen Fall da sind durch die permanenten Erschütterungen irgendwann die Küchenkastln von der Wand gefallen.

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Europaklassespieler
wenn er jetzt einen alten gebrauchten kauft müssten die das auch fressen. insofern isses ja auch im interesse der hausverwaltung dass da ein "gscheites" geräte reinkommt, ergo (war auch in meinem fall zweimal bei egeräten - kühlschrank und herd - so) is es vielleicht doch gar nicht unwahrscheinlich, dass die was drauflegen

Mit dem fragen hast du natürlich vollkommen recht... probieren kann er's ja in jedem Fall. Ich kann nur sagen dass mir meine Hausverwaltung da was husten würde.

Prinzipiell kann es der Hausverwaltung ja wurscht sein ob er jetzt ein gebrauchtes Gerät nachkauft. Das mindert ja den Wert der Wohnung keineswegs. Sie können halt nur weniger Ablöse für die Geräte verlangen (von den Nachmietern). ABER: wenn die WG auszieht und jemand neues einzieht, muss er ja keine Ablöse für das Gerät bezahlen. Wenn er sich einen neuen Geschirrspüler kauft, kann er den ja im Falle eines Auszuges wieder mitnehmen. Und die Hausverwaltung sich den alten auf den Hut picken.

Wenn die Hausverwaltung jetzt mitzahlt (wahrscheinlich ein Minimum) dann kann die WG sich den Geschirrspüler beim Auszug aufzeichnen, weil der wahrscheinlich in der Wohnung bleiben muss. Da ist es mir lieber ich zahle ihn ganz und kann ihn mir dann wieder mitnehmen.

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Wie gesagt, den Aufzugsschacht als Ursache könnte ich mir gut vorstellen. Ich hatte schon mal einen Fall da sind durch die permanenten Erschütterungen irgendwann die Küchenkastln von der Wand gefallen.

sowas in der richtung hätt ich mir eh auch gedacht

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Europaklassespieler

@ Para: ja, da könntest du recht haben. In meinem konkreten Fall hapert's beim Spülkasten, und ich gehe davon aus dass ich das selbst bezahlen muss. Zudem meine Hausverwaltung eher nicht sehr kulant ist und die Hausbesitzerin eine gierige S*u.

Wenn irgendwas mit den Leitungen (Wasserleitungen - Zu-, und Abfluss) defekt ist, dann denke ich schon dass die da was mitbezahlen müssen. Habe mal gehört dass für alles was IN den Mauern ist (und defekt wird) die Hausverwaltung zuständig ist. Nehme mal an dass dies auch veraltete Bleirohre gilt.

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Bei uns in der WG ist der Geschirrspühler kaputt gegangen. Wir haben ihn immer vorschriftsmäßig bedient, deshalb die Frage: Wer ist muss für eine etwaige Reparatur/Austausch aufkommen? Der Vermieter oder wir als Mieter?

es gibt eine ogh-entscheidung, nach der der vermieter eine kaputte therme ersetzen muss. wenn der geschirrspueler mit der wohnung mit vermietet wird, muesste er dem eigentlich gleichgestellt sein. die entscheidung ist allerdings umstritten, weil sie im wesentlichen dem wortlaut des § 10 mrg widerspricht (nur aufwendungsersatz bei auszug) und sie auch nicht von einem mietrechtssenat getroffen wurde.

ich empfehle zur sicherheit einen besuch beim amtstag des fuer dich zustaendigen bezirksgericht, jeden dienstag von 8.00-13.00h, dort kannst du das mit einem bestandsrichter besprechen.

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