GIS Gebühren


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Amateur
Indurus schrieb vor 1 Minute:

Und selbst wenn der kommt (was nicht passiert): Dann hast du den Fernseher seit gestern und wolltest ihn gerade anmelden. Dann meldest ihn halt an und gleich wieder ohne Grund ab. Ich bin gespannt ob der Hampelmann dann so schnell wieder vor der Türe steht. Falls doch, beginnt das Spiel wieder von vorne!

Ja sicher habt eh recht.

Vielen Dank für die ganzen Antworten von euch allen.

Hab gerade angekreuzt dass ich nichts habe und werde den Brief jetzt mal retour senden.

Mal schauen wie lange ich wieder Ruhe habe von diesem Verein....

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

Urban Legend oder wahr? Mir hat man mal erzählt, dass man diese ganzen Kasperln (GIS mit Anhang der Behörden oder Gerichte) erst dann reinlassen "muss", wenn der eigene Anwalt vor Ort ist. In der Zwischenzeit können die Kasperln im Hof spielen oder wie auch immer die Warzeit überbrücken.

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Postinho
WorkingPoor schrieb vor 15 Minuten:

Urban Legend oder wahr? Mir hat man mal erzählt, dass man diese ganzen Kasperln (GIS mit Anhang der Behörden oder Gerichte) erst dann reinlassen "muss", wenn der eigene Anwalt vor Ort ist. In der Zwischenzeit können die Kasperln im Hof spielen oder wie auch immer die Warzeit überbrücken.

Der Betroffene einer Hausdurchsuchung wird aufgefordert, bei der Durchsuchung
anwesend zu bleiben und sie zu beobachten. Er kann eine Vertrauensperson, beispielsweise einen Rechtsanwalt, hinzuziehen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460402.html

bearbeitet von BigDiggerNick

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
BigDiggerNick schrieb vor 19 Minuten:

Der Betroffene einer Hausdurchsuchung wird aufgefordert, bei der Durchsuchung
anwesend zu bleiben und sie zu beobachten. Er kann eine Vertrauensperson, beispielsweise einen Rechtsanwalt, hinzuziehen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/246/Seite.2460402.html

Bei Strafverfahren ist das schon klar. GIS sehe ich aber im zivilrechtlichen Bereich angesiedelt. Auch wenn die sich aufführen, als ob man vor denen Leichen im Haus versteckt.

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Wien nur du allein!
WorkingPoor schrieb vor 35 Minuten:

Urban Legend oder wahr? Mir hat man mal erzählt, dass man diese ganzen Kasperln (GIS mit Anhang der Behörden oder Gerichte) erst dann reinlassen "muss", wenn der eigene Anwalt vor Ort ist. In der Zwischenzeit können die Kasperln im Hof spielen oder wie auch immer die Warzeit überbrücken.

Würde ich nicht so sehen:

Zitat

(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 86 Abs. 4 und 5 des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sinngemäß anzuwenden hat.

Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ist in diesem Fall der Polizist, der mit ist.

Zitat

die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb sowie über das Bereitstellen von Anlagen im Sinn des Bundesgesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Man muss den Polizisten also in die Wohnung lassen. Ist dann aber keine Hausdurchsuchung. Der Polizist darf sich daher nur umsehen und nichts durchsuchen. Er darf daher auch keine Laden oder Kästen öffnen.

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Man muss den Polizisten also in die Wohnung lassen. Ist dann aber keine Hausdurchsuchung. Der Polizist darf sich daher nur umsehen und nichts durchsuchen. Er darf daher auch keine Laden oder Kästen öffnen.

Und wenn man nicht zuhause ist (also nicht aufmacht)?

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Wien nur du allein!
Indurus schrieb vor 55 Minuten:
Neocon schrieb vor 1 Stunde:
Man muss den Polizisten also in die Wohnung lassen. Ist dann aber keine Hausdurchsuchung. Der Polizist darf sich daher nur umsehen und nichts durchsuchen. Er darf daher auch keine Laden oder Kästen öffnen.
 

Und wenn man nicht zuhause ist (also nicht aufmacht)?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde dazu berechtigt ist, die Tür in diesem Fall gewaltsam aufzubrechen. Wenn man offensichtlich daheim ist und nicht aufmacht begeht man allerdings eine Verwaltungsstraftat und kann bis zu 8.000 Euro Strafe erhalten (wenn ich das beim Drüberfliegen richtig gesehen habe)

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Wien nur du allein!
weisshaar schrieb vor 46 Minuten:

Finde die AdvoFin Sammelklage gegen die Ust gut!

Wenn das EuGH-Urteil wirklich so ähnlich gelagert ist, war es grob fahrlässig, die USt die letzten Jahre zu verrechnen.

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Fröhliches Mäxchen
halbe südfront schrieb am ‎15‎.‎10‎.‎2018 um 21:06 :

 

Das wird eben deswegen rausgeschickt, damit der Zustellversuch nachweisbar ist und um dir die Verweigerung der Annahme (wie bei einem normalen Schreiben möglich) nicht zu ermöglichen.

Ich wurde übrigens mal von meiner Adresse behördlich abgemeldet, weil ich ein gerichtliches Schreiben 2x nicht abgeholt habe. Das ist auch sehr unangenehm. 

Ganz genau :super:

Ich finds immer sehr lustig wie manche hier glauben sie sind so viel gescheiter als die Leute von der Behörde und können alle an der Nase rumführen.

Als ob die nicht genau wissen was Sache ist und die Schmähs der Leute in und auswendig kennen ...

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Baltic Cup Champion
themanwhowasntthere schrieb am 15.10.2018 um 22:37 :

nur blöd, dass ich genau das getan hab...

 

Hast du nicht. Ein RSA/RSB gilt als zugestellt, sobald du die Benachrichtigung im Kastl hast. Steht eigentlich eh auch auf der Benachrichtigung drauf, wenn ich mich nicht irre.
Pass nur auf, dass du nicht behördlich abgemeldet wirst und gegen das Meldegesetz verstößt, so wie es mir passiert ist. Die sagen dir nämlich nicht, wenn sie das tun (aus ihrer Sicht deswegen, weil sie ja nicht wissen wie sie dich erreichen können, da du an deiner "vorherigen" Adresse ja nicht durch ein behördliches Schreiben erreichbar bist und an keiner neuen Adresse angemeldet bist).

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