GIS Gebühren


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Hobbyjournalist

Im Sinne der Fixkosten-Senkung plane ich nun einen Eingriff am Tuner bzw. den Ausgängen meines Fernsehers vornehmen zu lassen, um mich von den GIS-Kosten zu verabschieden. Hätte bitte evtl jemand einen Text für mich, den der Techniker daraufhin auf Papier bringen müsste, so dass ich gar nichts mehr mit der GIS zu tun hätte? Nicht, dass ich im Worst Case technisch bedingt nicht mehr fernsehen könne und immer noch zahlen müsste. In Zukunft plane ich einfach über Sky X zu streamen...

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Footballhead schrieb vor 19 Stunden:

Naja, der wiederum meinte, er wisse nicht, wie es in rechtlicher Endkonsequenz aussehe 

Naja, wenn er den Eingriff vornimmt (und weiß was er tut) dann braucht er ja nur in Worte fassen, was er gemacht hat und seinen Stempel draufgeben...?

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Footballhead schrieb am 7.2.2021 um 10:13 :

Im Sinne der Fixkosten-Senkung plane ich nun einen Eingriff am Tuner bzw. den Ausgängen meines Fernsehers vornehmen zu lassen, um mich von den GIS-Kosten zu verabschieden. Hätte bitte evtl jemand einen Text für mich, den der Techniker daraufhin auf Papier bringen müsste, so dass ich gar nichts mehr mit der GIS zu tun hätte? Nicht, dass ich im Worst Case technisch bedingt nicht mehr fernsehen könne und immer noch zahlen müsste. In Zukunft plane ich einfach über Sky X zu streamen...

Das Teil, wird einfach ausgelötet und Ruhe ist. Kann jeder Mechatroniker bzw. jemand der Reparaturen im Bereich Radio-Fernseher aber auch IT Techniker sollten das können;
Das ist kein Hexenwerk. Und ne Rechnung wird er ja wohl noch schreiben können? Da steht das dann drauf und die GIS kann sich mal wieder ärgern.
Manchen empfehle ich aber das zu bezahlen, wenn man wirklich gerne ORF schaut.
 

bearbeitet von mazunte

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  • 1 month later...
Weltklassecoach

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

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Dumi schrieb vor 24 Minuten:

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Bezahl das oder willst immer wieder mehr und mehr bezahlen müssen?
Habe seit gut 15 Jahren keinen TV mehr, läuft alles über den Rechner. Vielleicht wäre dies auch eine Option für Dich/Euch.

Habe die gesetzes Lage lange nicht mehr verfolgt. Es gibt hier aber auch user, die sich da gut - sehr gut auskennen. Ev. weiß darüber aber auch die AK Bescheid.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Dumi schrieb vor 31 Minuten:

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Was jetzt das juristisch komplett Richtige wäre, kann ich dir nicht sagen.

Ich würde einmal die Strafe zahlen und dann aber die Auskunft geben. Die Strafe befreit dich meines Wissens nicht!

Meine Auskunft wäre einfach, dass ich keinen (betriebsfähigen) Fernseher habe ... sollen sie mir doch das Gegenteil beweisen (aber ohne mein Haus/meine Wohnung zu betreten)!

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forza roma
Dumi schrieb vor 33 Minuten:

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Gib doch einfach die Auskunft, dass du kein Gerät hast. Danach hatte ich sowohl in der letzten als auch aktuellen Wohnung meine Ruhe vor denen.

bearbeitet von Delarge

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Delarge schrieb vor 24 Minuten:

Gib doch einfach die Auskunft, dass du kein Gerät hast. Danach hatte ich sowohl in der letzten als auch aktuellen Wohnung meine Ruhe vor denen.

Fällt mir grad meine Mamsch ein; Ernstl, die vom ORF haben das so einen Bus und können messen, ob man einen Fernseher hat! :nervoes:
---
Hätte es damals schon Tool Time gespielt hätte ich gesagt, das glaube ich nicht Tim. :davinci:
---
Sky und deren eigenen Dodln, musst auch zahlen; Gibt immer noch genug im free TV vom Orf.
---
Bin mir ned sicher, ob ned dann doch etwas weiter gegeben wird vom Meldeamt, vom Nachbarn or what ever;

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
mazunte schrieb vor 7 Minuten:

Fällt mir grad meine Mamsch ein; Ernstl, die vom ORF haben das so einen Bus und können messen, ob man einen Fernseher hat! :nervoes:

Du, im letzten Jahrhundert hat das wirklich jeder geglaubt!

Erst als ich mich ein bisserl mehr mit Physik und Sendern/Empfängern beschäftigt hab, bin ich da misstrauisch und ungläubig geworden.

mazunte schrieb vor 8 Minuten:

Bin mir ned sicher, ob ned dann doch etwas weiter gegeben wird vom Meldeamt, vom Nachbarn or what ever;

Meldeamt: Nein.

Nachbarn: Vielleicht. Wenn die ungut sind/sein wollen.
Aber das kann man auch immer abwehren mit "man hat gestreamt bzw. DVD geschaut". (Mache ich ja tatsächlich so ... wie will man das von außen unterscheiden?)

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Weltklassecoach
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Was jetzt das juristisch komplett Richtige wäre, kann ich dir nicht sagen.

Ich würde einmal die Strafe zahlen und dann aber die Auskunft geben. Die Strafe befreit dich meines Wissens nicht!

Meine Auskunft wäre einfach, dass ich keinen (betriebsfähigen) Fernseher habe ... sollen sie mir doch das Gegenteil beweisen (aber ohne mein Haus/meine Wohnung zu betreten)!

Muss mal schauen, ob ich den NEIN/NEIN-Zettel noch irgendwo finde. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Dumi schrieb vor 3 Minuten:

Muss mal schauen, ob ich den NEIN/NEIN-Zettel noch irgendwo finde. 

Hä? Brauchst eh nur das Auskunftsbegehren entsprechend beantworten!

Warum rufst nicht einmal die Hotline an - die haben mir letztes Jahr super weitergeholfen! Ganz in meinem Sinne.

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