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uhhuh...h..
Admira Fan schrieb vor 13 Minuten:

Nehme an die Dame wollte die Mutter des Kindes schützen - will nicht wissen wieviele Väter das einkassieren und die Frau das nie sieht ... wovon ich im Falle @Soldi jetzt natürlich nicht ausgehe

Und trotzdem soll die Dame richtig auskennen und auskunft geben. Schließlich sind das nicht Beamten?! 

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get the fuck in!
Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

Nehme an die Dame wollte die Mutter des Kindes schützen - will nicht wissen wieviele Väter das einkassieren und die Frau das nie sieht ... wovon ich im Falle @Soldi jetzt natürlich nicht ausgehe

Der unterhaltsleistende Vater hat aber genauso Anspruch darauf wie die Mutter.

Es können ja auch beide den vollen Bonus beantragen, wenn sie wollen - wird dann eh bei der Veranlagung auf 2x 50% geändert, es kann also kein Partner dem anderen alles wegnehmen.

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Kennt das ASB in und auswendig
benni889 schrieb vor 5 Stunden:

Und trotzdem soll die Dame richtig auskennen und auskunft geben. Schließlich sind das nicht Beamten?! 

Also wenn du so gefragt hast, wie du schreibst, ist eine korrekte Auskunft auch schwer möglich :winke:

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  • 2 weeks later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Für nächstes Jahr schon:

 

Wieviel Werbungskosten kann man geltend machen und wieviel davon bekommt man retour?

Kann wohl eine Weiterbildung reintun die 2020 beginnt, aber evtl schon 2019 noch was gezahlt wird davon. Zählt da das Einzahlungsdatum? Wäre wohl besser 2019 und 2020 was reinhauen zu können?

 

Danke

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Olle weg !!!
cmburns schrieb vor 17 Stunden:

Für nächstes Jahr schon:

 

Wieviel Werbungskosten kann man geltend machen und wieviel davon bekommt man retour?

Kann wohl eine Weiterbildung reintun die 2020 beginnt, aber evtl schon 2019 noch was gezahlt wird davon. Zählt da das Einzahlungsdatum? Wäre wohl besser 2019 und 2020 was reinhauen zu können?

 

Danke

Ich weiß nicht, was die Höchstgrenze ist, was du reingeben kannst - wenn es darunter liegt kannst ja alles 2020 geltend machen - wird wuascht sein. Wenn die Ausbildungskosten den Maximalbetrag überschreiten, würde ich spliten. 

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  • 2 weeks later...
Jahrhunderttalent

Thema Schenkungssteuer:

Für den Kauf einer Immobilie bekommen wir von meinen Eltern und von den Eltern meiner Frau Geld. Sofern wir nicht von einen Elternteil mehr als 50.000€(pro Jahr) bekommen, brauchen wir das auch nicht bekannt geben.

Hab ich das richtig verstanden oder hab ich etwas übersehen?

Danke im Vorraus!

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Rapid. Immer. Überall.
Icerain schrieb vor 4 Stunden:

Thema Schenkungssteuer:

Für den Kauf einer Immobilie bekommen wir von meinen Eltern und von den Eltern meiner Frau Geld. Sofern wir nicht von einen Elternteil mehr als 50.000€(pro Jahr) bekommen, brauchen wir das auch nicht bekannt geben.

Hab ich das richtig verstanden oder hab ich etwas übersehen?

Danke im Vorraus!

Es gibt in Österreich keine Schenkungssteuer. Du bist für Schenkungen > 50k allerdings meldepflichtig, Steuern löst dies aber keine aus

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Jahrhunderttalent
BuchiRapid schrieb vor 7 Stunden:

Es gibt in Österreich keine Schenkungssteuer. Du bist für Schenkungen > 50k allerdings meldepflichtig, Steuern löst dies aber keine aus

Aber nur, wenn die von einer einzelnen Personen kommen, oder in Summe?

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legende

dann schenken sie dir halt am 31.12. 49.000 euro und am 1.1. noch mal 49.000 euro. (außer es es mehr als 98.000 euro, dann muss man halt noch mal kreativer werden ;) )

bearbeitet von Relii

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  • 2 weeks later...
ASB-Legende
Relii schrieb am 7.10.2019 um 12:18 :

dann schenken sie dir halt am 31.12. 49.000 euro und am 1.1. noch mal 49.000 euro. (außer es es mehr als 98.000 euro, dann muss man halt noch mal kreativer werden ;) )

BMF disagrees.

https://www.bmf.gv.at/steuern/a-z/schenkungsmeldung/schenkungsmeldung.html#Befreiungen

Zitat

Unentgeltliche Erwerbe eines Angehörigen von demselben Angehörigen innerhalb eines Jahres (seit dem letzten Erwerb) sind nur dann von der Anzeigepflicht befreit, wenn die Summe der gemeinen Werte all dieser Erwerbe 50.000 Euro nicht übersteigt.

Die 50.000 Euro-Grenze gilt für die Geschenke eines Angehörigen X an einen Angehörigen Y – eine Zusammenrechnung erfolgt daher lediglich innerhalb einer Person.

Es sollte daher z.B. der 31.12.19 und der 1.1.21 sein ;)

Oder es schenkt einmal Papa und einmal Mama, dann kann es aber auch gleichzeitig sein.

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Postinho
Relii schrieb am 7.10.2019 um 12:18 :

dann schenken sie dir halt am 31.12. 49.000 euro und am 1.1. noch mal 49.000 euro. (außer es es mehr als 98.000 euro, dann muss man halt noch mal kreativer werden ;) )

Oder man macht einfach die Meldung! Was ist das Problem?

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Postinho
Relii schrieb vor 34 Minuten:

nachdem ich nicht in der situation bin, kann ich dir das leider nicht sagen. ;)

Nach dem ich schon in der Situation bin, der Finanz erklären zu müssen, wo manche Leute das Geld herbekommen, kann ich dir versichern die Meldung schadet nicht. Die Finanz hat die Prüfungen von Kapitalflüssen zwar aufgrund der massiven Sinnlosigkeit wieder eingestellt, aber man weiß ja nicht, ob es in ein paar Jahren wieder so einen Anlauf gibt.

 

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