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Fly like an airliner

Frage: Habe 2 Einkommen bezogen (eines aus Lehrtätigkeit) welche auch beide im Finanzonline aufscheinen. Habe nun ganz normal meine (online) AN-Veranlagung durchgeführt (und dort auch bei "Anzahl Lohnauszahlender Stellen" beide vermerkt).

War es das nun oder hätte ich da etwas anderes tun müssen aufgrund der zwei Einkommen?

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Fröhliches Mäxchen
hcg schrieb vor einer Stunde:

Frage: Habe 2 Einkommen bezogen (eines aus Lehrtätigkeit) welche auch beide im Finanzonline aufscheinen. Habe nun ganz normal meine (online) AN-Veranlagung durchgeführt (und dort auch bei "Anzahl Lohnauszahlender Stellen" beide vermerkt).

War es das nun oder hätte ich da etwas anderes tun müssen aufgrund der zwei Einkommen?

Nein, deine einzige Pflicht hast du schon erfüllt, nämlich eine AVN zu machen, das ist in deinem Fall bei zwei Lohnzettel nämlich eine Pflichtveranlagung ;) 

Jetzt brauchst nur mehr warten.

 

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Fly like an airliner
Herr Max schrieb vor 2 Minuten:

Nein, deine einzige Pflicht hast du schon erfüllt, nämlich eine AVN zu machen, das ist in deinem Fall bei zwei Lohnzettel nämlich eine Pflichtveranlagung ;) 

Jetzt brauchst nur mehr warten.

 

Juhu :) danke!!

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  • 2 weeks later...
Banklwärmer

Hallo zusammen, noch ein kurzer Check in die Runde bevor ich die AN-Veranlagung abschicke:

habe ich das (leider) richtig interpretiert, dass weder Eigentumswohnungskauf (tlw. fremdfinanziert, kein Neubau sondern Gebäude aus den 60ern) noch kleinere Sanierungsmaßnahmen (zusätzl. WC, Badezimmer neu) in der neuen Wohnung irgendwie geltend gemacht werden können?

Da ich die AN-Veranlagung auch für Mutter/Schwester machen darf: Umbau Einfamilienhaus (Errichtung Wohnung im Obergeschoss, kein zusätzlicher Nettowohnraum aber dafür Errichtung Badezimmer, WC, eigener Stiegenaufgang außen, eigenfinanziert) auch hier hätte ich es jetzt so interpretiert, dass leider nichts zu holen ist.

Kann man das so grob bestätigen, ohne ins Detail zu gehen, nicht dass ich mich dann im nachhinein ärgere weil ich Sachen nicht angeführt habe.

lg

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ASB-Legende

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Was_z_hlt_zu_den_Errichtungskosten_eines_Eigenheimes_

Wenn das aber alles erst 2016 oder später erfolgte, kannst es vergessen, wurde nämlich bei der größten Steuerreform aller Zeiten gestrichen.

Zitat

Diese Sonderausgaben sind 2018 nur dann absetzbar, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Darlehensvertrag, Vertrag über achtjährig gebundene Beiträge) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen oder mit der tatsächlichen Bauausführung (erster Spatenstich) vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wurde.

 

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  • 1 month later...
get the fuck in!
OoK_PS schrieb vor 15 Minuten:

Ein Freund hat die letzten beiden Jahre im Ausland studiert. Kann er die Studiengebühren beim Steuerausgleich anführen? Verdient hat er nebenbei mwn. nichts. 

Welche Steuer will er dann zurück bekommen, wenn er nichts verdient?

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Konteradmiral a.D.
Maulinho schrieb vor 4 Minuten:

Welche Steuer will er dann zurück bekommen, wenn er nichts verdient?

Das hat mich auch stutzig gemacht :D Also defakto nicht möglich, als Weiterbildung anzugeben und sich von den Studiengebühren etwas zurückzuholen. 

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Solo Viola

Das FA hat mir die letzten 3 Jahre ums Doppelte zuviel Grundsteuer abgebucht - nach meinem Einbringen dass es sich dabei um einen Fehler seitens des FA handelt warte ich nun seit 9 Monaten auf einen Bescheid bzw. die Gutschrift. Frage: gibt es da - ähnlich der Arbeitnehmerveranlagung - eine Frist am welche sich das FA halten muss?

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Homerist
kerozene schrieb vor 59 Minuten:

Das FA hat mir die letzten 3 Jahre ums Doppelte zuviel Grundsteuer abgebucht - nach meinem Einbringen dass es sich dabei um einen Fehler seitens des FA handelt warte ich nun seit 9 Monaten auf einen Bescheid bzw. die Gutschrift. Frage: gibt es da - ähnlich der Arbeitnehmerveranlagung - eine Frist am welche sich das FA halten muss?

Grundsteuer wird von der Gemeinde eingehoben und nicht vom Finanzamt

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