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semmerl schrieb am 3/17/2019 um 12:39 :

Wenn du unter dem Punkt Steuerakt schaust und dann 2018 eingibst, siehst du den kompletten Verlauf seit Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung. Und da steht eben ein neuer Punkt seit Freitag mit Erstbescheid und daneben der Betrag. 

Stimmt, da sieht man viel. :=

Hab mir da jetzt mal die letzten Jahre angesehen, wann ich den Antrag eingebracht und den Bescheid erhalten habe (weil da hier oft viel darüber diskutiert wird).

2011:

  • Bescheid eingereicht: 12.03.2012
  • Bescheid erhalten: 03.04.2012

2012:

  • Bescheid eingereicht: 05.03.2013
  • Bescheid erhalten: 08.03.2013

2013:

  • Bescheid eingereicht: 17.01.2014
  • Bescheid erhalten: 27.01.2014

2014:

  • Bescheid eingereicht: 08.01.2015
  • Bescheid erhalten: 26.01.2015

2015:

  • Bescheid eingereicht: 14.01.2016
  • Bescheid erhalten: 04.02.2016

2016:

  • Bescheid eingereicht: 19.01.2017
  • Bescheid erhalten: 20.01.2017

2017:

  • Bescheid eingereicht: 27.02.2018
  • Bescheid erhalten: 28.02.2018

2018:

  • Bescheid eingereicht: 14.03.2019
  • Bescheid erhalten: 19.03.2019

Dinge zum Abschreiben waren immer nur Pendlerpauschale & Spenden.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Fröhliches Mäxchen
WorkingPoor schrieb am 15.3.2019 um 13:56 :

Weil du dich nur an sie wenden kannst. Du bist kein Kunde, sondern ein lästiger Bittsteller der die Leute dort beim Kaffee stört. Und dann kommst du daher und fragst nach Geld :D

Im Finanzbeamtenjargon heißt das auch "Pflichtiger", Kunden gibts keine :fuckthat: 

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  • 2 weeks later...
Solo Viola

Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post?

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uhhuh...h..
kerozene schrieb vor 8 Stunden:

Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post?

Heisl Verein. Bei mir dauerts auch noch lange. Meiner Frau wurden die Av 17/18 abgelehnt... :lol:

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Fröhliches Mäxchen
kerozene schrieb vor 13 Stunden:

Eingereicht am 29.01., laut Finanz-Online wurde heute das Ergänzungsansuchen versendet (geht um die Kinderbetreuungskosten). Allerdings habe ich elektronischer Kommunikation zugestimmt - warum kommt nun das Ergänzungsansuchen per Post?

Weil du damit nur zustimmst, dass es auch elektronisch versendet werden darf, heißt aber nicht das du nix per Post bekommen darfst, grad die Alten füllen lieber die alten Verfs aus und verschickens mit der Post. 

benni889 schrieb vor 5 Stunden:

Heisl Verein. Bei mir dauerts auch noch lange. Meiner Frau wurden die Av 17/18 abgelehnt... :lol:

Warum wurde was abgelehnt ?

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
oggy4tw schrieb vor 21 Minuten:

Fuck. WohnraumSchaffungskosten, die 2018 angefallen sind, kann man nicht mehr angeben ?

Glaub bis 2016 und dann nur mehr bis in 2-3 Jahren oder so.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
oggy4tw schrieb vor 2 Minuten:

Und ich wollt alle Rechnungen reinknallen...

Alle Rechnungen gehen eh nicht, nur Darlehen/Kreditrückzahlungen glaub ich. Also Handwerker und Co. bild ich mir ein eh nicht.

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Ich bin /root, ich darf das!

Ein Ergänzungsansuchen ist gekommen. Kommen eh früh drauf. Nur 3 Monate später.

Meine Fortbildungskosten waren ihnen heuer wohl zu hoch :D

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legende
cmburns schrieb vor 13 Stunden:

Glaub bis 2016 und dann nur mehr bis in 2-3 Jahren oder so.

ich kapier das aktuell eh absolut noch nicht... vielleicht gibt's hier aber einen kundigen. in welchem fall kann man aktuell (noch?) zinsen steuerlich absetzen? bei kauf
- einer eigentumswohnung für den eigenbedarf
- einer eigentumswohnung zu vermietungszwecken
- einer anlegerwohnung (vorsteuerabzugsfähig) 
:???: 

bei meinen laiengesprächen kommt immer irgendwas anderes als ergebnis raus :D

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Postinho
Relii schrieb vor 13 Stunden:

ich kapier das aktuell eh absolut noch nicht... vielleicht gibt's hier aber einen kundigen. in welchem fall kann man aktuell (noch?) zinsen steuerlich absetzen? bei kauf
- einer eigentumswohnung für den eigenbedarf
- einer eigentumswohnung zu vermietungszwecken
- einer anlegerwohnung (vorsteuerabzugsfähig) 
:???: 

bei meinen laiengesprächen kommt immer irgendwas anderes als ergebnis raus :D

Wenn du vor 2016 für eigenbedarf gekauft hast -> abzugsfähig

Wenn du vermietest und damit gewinne erzielen wirst -> abzugsfähig

 

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