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No Fuchs Given

Nachdem hier wirklich einige ziemlich auf zack sind probiere ich es nochmal mit einer Spezialfrage :D

Ich habe Jänner + Februar bisher 4 Rechnungen als Kleinunternehmer OHNE USt ausgestellt. Heute habe ich nun die beantragte UID Nummer erhalten um auch VSt berechtigt zu sein, nachdem ich ohnehin nur B2B Kunden habe. 

1. Wie gehe ich nun mit den ersten 4 Rechnungen aus diesem Kalenderjahr um?

  • Stornieren und neu inklusive USt austellen
  • Rechnung korrigieren, USt ergänzen und neu zusenden
  • Einfach eine zusätzliche Rechnung über die USt Höhe (war Tipp der WKO)

Vor allem die Variante 3 finde ich wenig praktikabel, weil ja die USt eig. immer seperat ausgewiesen sein sollte und nicht alleine auf einer Rechnung stehen kann oder?

2. Der Vorsteuerabzug ist für mich jetzt rückwirkend für alle Eingangsrechnungen 2019 möglich oder? Auch wenn die UID erst heute eingegangen ist.

Sofern keiner Bescheid weiß, rufe ich eh Montag beim FA an. Die hatten heute leider nur bis 12 Uhr Telefondienst :davinci: 

Mit sportlich steuerlichen Grüßen :) 

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Marcel Prawy in Ausbildung

bin freier dienstnehmer und mit 1. jänner in einen anderen bezirk gezogen. wenige wochen nach einzug (und neujahr) kommt ein brief vom finanzamt, ich dachte schon ich hätte mich verrechnet und wär in eine höhere steuerklasse gerutscht, aber sie wollten nur schreiben, dass ich jetzt in einem anderen bezirk wohne und deshalb ein anderes finanzamt zuständig ist.

dazu brauch ich also zwei stück papier und einen lieferdienst? ich hätte mir das nämlich schon gedacht, dass jetzt ein anderes finanzamt zuständig ist. nicht, dass ich mich über das service beschweren würd, nö, aber über die sinnlose müllproduktion. wär nämlich nicht so, dass die keine verifizierte e-mail-adresse hätten.

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Solo Viola
WorkingPoor schrieb vor 4 Stunden:

Weil du dich nur an sie wenden kannst. Du bist kein Kunde, sondern ein lästiger Bittsteller der die Leute dort beim Kaffee stört. Und dann kommst du daher und fragst nach Geld :D

Wir hatten hier ja einen Magistratler, der war fast 24/7 online im ASB.

Genau. Blöd nur dass ich ihren Chef sehr gut kenne...

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uhhuh...h..
kerozene schrieb vor 20 Minuten:

Genau. Blöd nur dass ich ihren Chef sehr gut kenne...

Warum fragst ihn net gleich? :ratlos:

Aber ich kann dich verstehen. Ich rufe gar nicht mehr. Mich dürftens schon im Akt irgendwas vermerkt haben. :clap::D

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Homerist
CounterKreuzi schrieb vor 8 Stunden:

Nachdem hier wirklich einige ziemlich auf zack sind probiere ich es nochmal mit einer Spezialfrage :D

Ich habe Jänner + Februar bisher 4 Rechnungen als Kleinunternehmer OHNE USt ausgestellt. Heute habe ich nun die beantragte UID Nummer erhalten um auch VSt berechtigt zu sein, nachdem ich ohnehin nur B2B Kunden habe. 

1. Wie gehe ich nun mit den ersten 4 Rechnungen aus diesem Kalenderjahr um?

  • Stornieren und neu inklusive USt austellen
  • Rechnung korrigieren, USt ergänzen und neu zusenden
  • Einfach eine zusätzliche Rechnung über die USt Höhe (war Tipp der WKO)

Vor allem die Variante 3 finde ich wenig praktikabel, weil ja die USt eig. immer seperat ausgewiesen sein sollte und nicht alleine auf einer Rechnung stehen kann oder?

2. Der Vorsteuerabzug ist für mich jetzt rückwirkend für alle Eingangsrechnungen 2019 möglich oder? Auch wenn die UID erst heute eingegangen ist.

Sofern keiner Bescheid weiß, rufe ich eh Montag beim FA an. Die hatten heute leider nur bis 12 Uhr Telefondienst :davinci: 

Mit sportlich steuerlichen Grüßen :) 

die UID Nummer dient hauptsächlich dem EU-Waren-/Dienstleistungsverkehr und hat eigentlich nichts damit zu tun, ob du in Österreich umsatzsteuerpflichtig bzw. vorsteuerabzugsberechtigt bist. 

Bei dir geht es um die Kleinunternehmerregelung (Formular U12) auf die du verzichten musst/willst. 

Da sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung aufs Kalenderjahr bezieht wärst du auch für das gesamte Kalenderjahr vorsteuerabzugsberechtigt. Bei den Ausgangsrechnungen find ich persönlich Stornorechnung plus neue Rechnung am Saubersten. Variante 2 hängt viel von der Flexibilität der Kunden (bzw. der Buchhalter) ab.

 

bearbeitet von onkelandy

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Im ASB-Olymp
Admira Fan schrieb vor 27 Minuten:

Dann sollte man seine Jobwahl überdenken

Meinst die haben ihren Job angetreten um unnötige, Ressourcen verschwendende Fragen zig mal gleich zu beantworten?

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jung, dynamisch, erfolglos
p1 schrieb vor 54 Minuten:

Meinst die haben ihren Job angetreten um unnötige, Ressourcen verschwendende Fragen zig mal gleich zu beantworten?

Nein, aber im Wissen, dass das Teil ihres Jobs ist

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Homerist
Fuxxl schrieb vor 1 Stunde:

Nein, aber im Wissen, dass das Teil ihres Jobs ist

eigentlich ist es der Job der Call Center Mitarbeiter diese unnötige Nachfragerei gleicht abzublocken und einen gar nicht zum zuständigen Team bzw. Sachbearbeiter zu verbinden damit dieser seine Arbeit machen kann.

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Solo Viola
onkelandy schrieb vor 5 Stunden:

eigentlich ist es der Job der Call Center Mitarbeiter diese unnötige Nachfragerei gleicht abzublocken und einen gar nicht zum zuständigen Team bzw. Sachbearbeiter zu verbinden damit dieser seine Arbeit machen kann.

Genau den hat die Gsibergerin ja erfüllt. Glaubts zumindest...

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semmerl schrieb vor 9 Minuten:

Warum sehe ich seit Freitag einen Erstbescheid im Finanzonline mit entsprechender Gutschrift aber kann nicht drauf klicken? In der Databox ist auch noch nichts... Habt ihr Ideen? 

Wo siehst du denn den Erstbescheid, wenn er nicht in der Databox ist?

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ASB-Halbgott
Hammerwerfer schrieb vor 7 Minuten:

Wo siehst du denn den Erstbescheid, wenn er nicht in der Databox ist?

Wenn du unter dem Punkt Steuerakt schaust und dann 2018 eingibst, siehst du den kompletten Verlauf seit Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung. Und da steht eben ein neuer Punkt seit Freitag mit Erstbescheid und daneben der Betrag. 

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Workaholic
Maulinho schrieb am 12.3.2019 um 14:53 :

Schon total interessant Jahr für Jahr, wann wer seinen Antrag eingereicht hat und wie schnell es bei ihm gegangen ist. :davinci:

Am besten noch anrufen damit man nochmal nach hinten gereiht wird. :davinci:

 

WorkingPoor schrieb am 15.3.2019 um 13:56 :

Weil du dich nur an sie wenden kannst. Du bist kein Kunde, sondern ein lästiger Bittsteller der die Leute dort beim Kaffee stört. Und dann kommst du daher und fragst nach Geld :D

Wir hatten hier ja einen Magistratler, der war fast 24/7 online im ASB.

@Hutz?

Wobei der ist es ja noch immer. :davinci:

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