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Fröhliches Mäxchen
wiesa schrieb vor 19 Minuten:

Danke für die Antwort.

Ich bin mir aber noch nicht so sicher ob das nicht nur gilt wenn man Grenzgänger ist ode es Überschneidungen gibt, auf Seite der AK steht auch folgendes, wonach ich denke nur mein AT einkommen ist in AT relevant in meinem Fall.  ( Ich will einfach die ganze fucking lohnsteuer zurück :D )
Screenshot 2019-01-19 at 09.51.18.pnghttps://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/Grenzueberschreitende_Arbeitsverhaeltnisse.html

Wie schaut denn der Sachverhalt bei dir aus genau, bzw um welches Land gehts überhaupt ?^^

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is eh wuascht
Herr Max schrieb vor einer Stunde:

Wie schaut denn der Sachverhalt bei dir aus genau, bzw um welches Land gehts überhaupt ?^^

Spanien. Bin ende april 2018 nach Spanien gezogen und lebe und arbeite seitdem dort. Frag mich halt ob ich beim Lst Ausgleich in AT irgendwas angeben muss, oder ob wirklich nur Januar bis April 2018 zählt und ich (in dem Fall), einiges zurück bekomme.

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Fröhliches Mäxchen
wiesa schrieb vor 37 Minuten:

Spanien. Bin ende april 2018 nach Spanien gezogen und lebe und arbeite seitdem dort. Frag mich halt ob ich beim Lst Ausgleich in AT irgendwas angeben muss, oder ob wirklich nur Januar bis April 2018 zählt und ich (in dem Fall), einiges zurück bekomme.

Eigentlich ist es schon so, es kann allerdings gut sein dass sie eine (Haupt)Wohnsitzbestätigung von dir in Spanien haben wollen und eine Steuererklärung vom spanischen Finanzamt, dass die Steuern ab April in Spanien gezahlt werden. So einen Nachweis würde ich mir gleich holen vom spanischen Finanzamt, weil die brauchen bei solchen Nachweisen teils recht lange.

Mit den beiden Nachweisen sollte es dann eigentlich keine Probleme geben.

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навсегда
wiesa schrieb vor 2 Stunden:

Danke für die Antwort.

Ich bin mir aber noch nicht so sicher ob das nicht nur gilt wenn man Grenzgänger ist ode es Überschneidungen gibt, auf Seite der AK steht auch folgendes, wonach ich denke nur mein AT einkommen ist in AT relevant in meinem Fall.  ( Ich will einfach die ganze fucking lohnsteuer zurück :D )
Screenshot 2019-01-19 at 09.51.18.pnghttps://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/Grenzueberschreitende_Arbeitsverhaeltnisse.html

Also mit Grenzgänger hat das nichts zu tun. Lt. DBA Österreich-Spanien gilt in deinem Fall die Anrechnungsmethode - sprich das spanische Finanzamt rechnet dir die in Österreich gezahlte Lohnsteuer von Jänner - April an (= du zahlst um diesen Betrag weniger LSt in Spanien).

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is eh wuascht
fenix schrieb vor 2 Stunden:

Also mit Grenzgänger hat das nichts zu tun. Lt. DBA Österreich-Spanien gilt in deinem Fall die Anrechnungsmethode - sprich das spanische Finanzamt rechnet dir die in Österreich gezahlte Lohnsteuer von Jänner - April an (= du zahlst um diesen Betrag weniger LSt in Spanien).

Danke

Ich hab mir das jetzt angesehen, beziehst du dich da auf Artikel 24? 
Mir kommt das immer so vor wie wenn das für mich nicht gelten würde. Mir liest sich das alles für zeitgleiche(wie auch immer man das definiert) Arbeiten um Doppelbesteuerungen zu verhindern. Während ich hier eine klare Bruchlinie habe.... verwirrend, ich werd wohl lieber mal nen Steuerberate fragen, geht doch um a poar tausend. Vor allem würde ich mit dem automatischen Lohnsteuerausgleich heuer sowieso die Kohle auch so zurück bekommen.

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навсегда
wiesa schrieb vor 3 Minuten:

Danke

Ich hab mir das jetzt angesehen, beziehst du dich da auf Artikel 24? 
Mir kommt das immer so vor wie wenn das für mich nicht gelten würde. Mir liest sich das alles für zeitgleiche(wie auch immer man das definiert) Arbeiten um Doppelbesteuerungen zu verhindern. Während ich hier eine klare Bruchlinie habe.... verwirrend, ich werd wohl lieber mal nen Steuerberate fragen, geht doch um a poar tausend. Vor allem würde ich mit dem automatischen Lohnsteuerausgleich heuer sowieso die Kohle auch so zurück bekommen.

Ja, genau Artikel 24.

Es geht genau um solche Fälle, wie es deiner ist. Du hast in beiden Ländern in diesem Kalenderjahr Einkünfte, bist jedoch nach Artikel 4 (2) b) in Spanien ansässig, weswegen jener Absatz in Artikel 24 greift.

Wie das dann genau abgehandelt wird, weiß ich nicht, da ich es noch nie gebraucht habe. Ich denke aber, dass man in beiden Ländern eine Erklärung abgeben muss und sich das die FA dann untereinander regeln.

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ASB-Legende

Bis zum Umzug warst du in Ö unbeschränkt steuerpflichtig. Ab mai dann in Spanien. Wenn du dann deine Wohnung in Ö  aufgegeben hast, dann besteuert Ö die Einkünfte von Jan bis april und Spanien alle Einkünfte des Jahres (die ö Einkünfte müssen dann in der Erklärung abgezogen werden). Somit musst 2 Erklärungen abgeben in Ö und Spanien. 

bearbeitet von Rainman80

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is eh wuascht
Rainman80 schrieb vor einer Stunde:

Bis zum Umzug warst du in Ö unbeschränkt steuerpflichtig. Ab mai dann in Spanien. Wenn du dann deine Wohnung in Ö  aufgegeben hast, dann besteuert Ö die Einkünfte von Jan bis april und Spanien alle Einkünfte des Jahres (die ö Einkünfte müssen dann in der Erklärung abgezogen werden). Somit musst 2 Erklärungen abgeben in Ö und Spanien. 

Alles klar, also ich mach das dann mal so. auch die AK hat mir ähnliches zurück geschrieben. Also AT Steuerausgleich ganz normal, der spanische wird dann aber eine Gaude werden.....

 

Danke Leute

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ASB-Legende
wiesa schrieb vor 39 Minuten:

Alles klar, also ich mach das dann mal so. auch die AK hat mir ähnliches zurück geschrieben. Also AT Steuerausgleich ganz normal, der spanische wird dann aber eine Gaude werden.....

 

Danke Leute

Bei der spanische Erklärung brauchst eh an Berater. Umzugskosten, maklerkosten etc kannst  auch geltend machen. Wennst noch Bankkonten, depot in Ö mit kest pflichtigen Sachen hast, kann das auch noch interessant werden., ?

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Fröhliches Mäxchen
Rainman80 schrieb vor 10 Minuten:

Wennst noch Bankkonten, depot in Ö mit kest pflichtigen Sachen hast, kann das auch noch interessant werden., ?

Diese DBA-Fälle liegen oft eeewig rum also eilig sollte er es nicht haben :fuckthat: 

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ASB-Legende
Herr Max schrieb vor 20 Minuten:

Diese DBA-Fälle liegen oft eeewig rum also eilig sollte er es nicht haben :fuckthat: 

Die ö Bank könnte was sagen. Müsste dann ja die höhere EU quellensteuer einbehalten wenn er nicht nachweist., dass Zinsen in ES besteuert werden

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..................
Doug Heffernan schrieb vor 25 Minuten:

Eine Frage hätte ich noch.... man kann ja die Kosten für Kinderbetreuung einreichen (also Kindergarten, Hort,...), aber kann man auch die Kosten für eine Privatschule einreichen? Einen entsprechenden Posten hab ich beim Formular nicht gefunden

https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html#Welche_Kosten_sind_absetzbar_

 

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