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Konteradmiral a.D.

Ich hatte in den letzten Jahren stets eine Berufsgruppenpauschale, die auch immer vom System erkannt wurde.

Diesmal steht da:

Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:
Eine Vorberechnung ist nicht möglich, weil die Ermittlung des Berufsgruppenpauschales eine Zuordnung der Lohnzettel zu einer Berufsgruppe erfordert. Diese Zuordnung kann nur vom Finanzamt durchgeführt werden.

Warum ist das so? Was muss ich machen?

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Maikai
OoK_PS schrieb am 10.1.2019 um 20:40 :

Ich hatte in den letzten Jahren stets eine Berufsgruppenpauschale, die auch immer vom System erkannt wurde.

Diesmal steht da:

 

 

Warum ist das so? Was muss ich machen?

Entsprechender Lohnzettel noch nicht da? Muss vom Dienstgeber bis (ich glaube) Ende Februar übertragen werden.

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Bunter Hund im ASB

Ja, wenn der Lohnzettel schon oben ist und alle Spenden rechtzeitig gemeldet wurden, gehts schnell. Da ärgert sich der Vater von meinem Freund - letztes Jahr hat er die Erklärung im Januar abgegeben und bis Mitte März nichts bekommen. Anruf am Finanzamt, der Kirchenbeitrag fehlt noch. Anruf bei der Kirchenbeitragsstelle "Wir melden alle Kirchenbeiträge erst Ende April, basta". 

Was anderes: ich habe mal als "Service" für Kollegen Vorberechnungen des Familienbonus durchgeführt. Kommt eine wutentbrannte Kollegin (Brutto 1400) zu mir und fragt mich, wieso ich ihr den Familienbonus nur mit € 30,58 gegeben habe, der Online-Rechner gäbe ihr eine monatliche Entlastung von € 63,91 raus. 

Nach einigen Telefonaten mit Lohnverrechnungs-Software-Hersteller, Wirtschaftskammer und Finanzamt konnte ich ihr endlich erklären, dass sie bei Brutto € 1400 nur €30,58 an Steuern zahlt, die restlichen €33,33 kommen vom Verkehrsabsetzbetrag, der in den Lohnsteuertabellen, auf denen der Rechner basiert, enthalten ist und ohnehin standardmäßíg berücksichtigt wird (ohne den VAB würde die €63,91 anstatt €30,58 zahlen). 

Ist offenbar zu viel verlangt vom Finanzamt, auch Lohnsteuertabellen ohne Berücksichtigung vom VAB rauszubringen  :fuckthat:

Edit: Oder den Rechner so anzupassen, dass er als Entlastung durch den Familienbonus nur den Wert angibt, der oben als Steuer ausgewiesen wird. 

bearbeitet von Shatiel

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is eh wuascht

Weiß jemand wie das steuerrechtlich aussieht(in Bezug auf Lohnsteuerausgleich) wenn man unterm Jahr in das EU Ausland zieht und dort arbeitet. Also bis April in AT ab Mai dann EU Ausland und auch Lebensmittelpunkt verlegt. Muss ich da irgendwas angeben? 

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Oasch
wiesa schrieb vor 1 Stunde:

Weiß jemand wie das steuerrechtlich aussieht(in Bezug auf Lohnsteuerausgleich) wenn man unterm Jahr in das EU Ausland zieht und dort arbeitet. Also bis April in AT ab Mai dann EU Ausland und auch Lebensmittelpunkt verlegt. Muss ich da irgendwas angeben? 

Musst dann im Ausland das Jahr versteuern, da du in Österreich aber schon Steuern gezahlt hast, wirst wohl nicht doppelt zahlen wollen. 

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Shatiel schrieb vor 16 Stunden:

Ja, wenn der Lohnzettel schon oben ist und alle Spenden rechtzeitig gemeldet wurden, gehts schnell. 

Ich hab seit 10 Jahren immer die gleichen Positionen, und es hat immer zwischen mehreren Wochen bis hin zu fast vier Monaten gedauert, bis der Bescheid durch war. Ok, so zeitig wie dieses Jahr war der Lohnzettel auch noch nie vorhanden, die anderen Firmen haben sich mit der Übermittlung immer bis zum letztmöglichen Termin Zeit gelassen. Vielleicht ging es diesmal schneller, weil der Zeitpunkt meines Antrags noch sehr früh ist und man am FA noch weniger zu tun hat.

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Fröhliches Mäxchen
wiesa schrieb am 18.1.2019 um 21:00 :

Weiß jemand wie das steuerrechtlich aussieht(in Bezug auf Lohnsteuerausgleich) wenn man unterm Jahr in das EU Ausland zieht und dort arbeitet. Also bis April in AT ab Mai dann EU Ausland und auch Lebensmittelpunkt verlegt. Muss ich da irgendwas angeben? 

Müssete das L1i Formular zum ausfüllen sein.

Keine Sorge, doppelt wird nix besteuert, das steht aber eh genau in dem DBA mit dem jeweiligen Land. Meistens gibts halt einen Progressionsvorbehalt.

 

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is eh wuascht
Herr Max schrieb am 20/01/2019 um 02:23 :

Müssete das L1i Formular zum ausfüllen sein.

Keine Sorge, doppelt wird nix besteuert, das steht aber eh genau in dem DBA mit dem jeweiligen Land. Meistens gibts halt einen Progressionsvorbehalt.

 

Danke für die Antwort.

Ich bin mir aber noch nicht so sicher ob das nicht nur gilt wenn man Grenzgänger ist ode es Überschneidungen gibt, auf Seite der AK steht auch folgendes, wonach ich denke nur mein AT einkommen ist in AT relevant in meinem Fall.  ( Ich will einfach die ganze fucking lohnsteuer zurück :D )
Screenshot 2019-01-19 at 09.51.18.pnghttps://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/Grenzueberschreitende_Arbeitsverhaeltnisse.html

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