Recommended Posts

get the fuck in!
ufo05 schrieb vor 1 Stunde:

Aber soweit ich weiß hat er immer geschaut, dass er unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze bleibt um eben keine SV zu zahlen. Macht ca. 360€ Brutto/Monat bei Arbeitgeber A

Was ich nicht verstehe sind die erwähnten € 1080,- für 01.01. bis 08.03., bei einer durchgehenden Beschäftigung kann er nämlich damit nicht geringfügig sein, weil für März dann nur die anteilige Geringfügigkeitsgrenze für die 8 Tage möglich wäre, also um die € 115,-. Es sei denn, es waren getrennte Dienstverhältnisse.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin /root, ich darf das!

Spät aber doch hab ich den Ausgleich gemacht und promt etwas zurück bekommen. 

Eien Frage hätte ich zum Freibetragsbescheid 2019. Dort steht, ich kann den Freibetrag bei der Lohnverrechnung des Arbeitsgebers berücksichtigen lassen. Ist das denn schlau?

Es geht um 206 Euro mtl. Macht € 2.480 jährlich. Kommt mir etwas hoch vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

get the fuck in!
RenZ schrieb vor 2 Stunden:

Spät aber doch hab ich den Ausgleich gemacht und promt etwas zurück bekommen. 

Eien Frage hätte ich zum Freibetragsbescheid 2019. Dort steht, ich kann den Freibetrag bei der Lohnverrechnung des Arbeitsgebers berücksichtigen lassen. Ist das denn schlau?

Es geht um 206 Euro mtl. Macht € 2.480 jährlich. Kommt mir etwas hoch vor.

Es ist auf jeden Fall nicht schlau, wenn im kommenden Jahr nicht wieder Sonderausgaben usw. in ähnlicher Höhe zu erwarten sind, da du sonst Lohnsteuer nachzahlen musst, weil zu wenig abgeführt wurde. (Und du bist auch zur Veranlagung verpflichtet.) Eventuell auch gesetzliche Rahmenbedingungen bei sowas bedenken, z.B. sind die div. Versicherungen ab 2020 nicht mehr absetzbar, nächstes Jahr schon noch.

Wenn du sicher bist, auch beim nächsten Mal mindestens das gleiche absetzen zu können, dann kannst du es auch monatlich berücksichtigen lassen. Oder weiterhin über die Veranlagung einen höheren Betrag auf einmal bekommen.

Und der Betrag reduziert die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage, also wenn du beispielsweise 35% Grenzsteuersatz hast, wären das € 206,- x 35% = € 72,10 monatlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen

Kann dem Maulinho nur zustimmen, im Zweifel eher ankreuzen dass man keinen Freibetragsbescheid möchte. Manche erleben dann zu einem späteren Zeitpunkt teils böse Überraschungen und dann gibts für den Steuerpflichtigen wieder teils lange Beschwerdeverfahren. Ab 2020 fallen dann einige Sachen weg nämlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Wie sieht's denn mit dem Freibetrag von 730 aus?

Folgendes, heuer hab ich ihn schon ausgeschöpft, nun müsste/könnte ich am 29 Dez arbeiten, Geht auf ZA oder auszahlen. Ich würde gerne auszahlen lassen schon für 2019, wie ist den da vorzugehen? Honorarnote erst im neuen Jahr stellen? Gilt das Datum der erbrachten Leistung oder ab wann am Konto ist? Also Honorarnote mit 29 Dez ausstellen und am Konto Hausnummer 5 Jänner, zählt das zu 2018 oder 2019?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
cmburns schrieb vor 7 Stunden:

Wie sieht's denn mit dem Freibetrag von 730 aus?

Folgendes, heuer hab ich ihn schon ausgeschöpft, nun müsste/könnte ich am 29 Dez arbeiten, Geht auf ZA oder auszahlen. Ich würde gerne auszahlen lassen schon für 2019, wie ist den da vorzugehen? Honorarnote erst im neuen Jahr stellen? Gilt das Datum der erbrachten Leistung oder ab wann am Konto ist? Also Honorarnote mit 29 Dez ausstellen und am Konto Hausnummer 5 Jänner, zählt das zu 2018 oder 2019?

Es gilt das Datum der zahlung. Kannst du also machen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
Hammerwerfer schrieb vor 10 Minuten:

Nicht das Datum der Honorarnote?

 

Nein, er ist Einnahmen Ausgabenrechner gemäß 4(3) Einkommensteuergesetz. Somit zählt das Datum der Zahlung. 

 

cmburns schrieb vor 8 Stunden:

Danke!

Gerne

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
PostingGmbH schrieb vor 25 Minuten:

 

Dafür bekommt meine Mutter jetzt eine nette Rechnung, weil ich die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten habe :facepalm:

Da muss man halt aufpassen, da ist man auf Euro sehr genau.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 weeks later...
..................
PostingGmbH schrieb am 9.12.2018 um 14:44 :

Antrag letzten Sonntag über FinanzOnline gestellt. Geld war am Freitag schon da :D

Dafür bekommt meine Mutter jetzt eine nette Rechnung, weil ich die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten habe :facepalm:

Falls es noch zusätzliche Werbungskosten, ao Belastungen oder Sonderausgaben gibt, weshalb dein steuerpflichtiges Einkommen auf <10.000 sinken könnte, würde ich eine Beschwerde empfehlen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

DIE Firma für Ihr Posting!
johnny_knoxville schrieb vor 12 Stunden:

Falls es noch zusätzliche Werbungskosten, ao Belastungen oder Sonderausgaben gibt, weshalb dein steuerpflichtiges Einkommen auf <10.000 sinken könnte, würde ich eine Beschwerde empfehlen.

Ich müsste über 700 Sonderausgaben geltend machen. Rechnung habe ich für maximal 150€ (was eh fast dem Pauschbetrag für die Werbungskosten beträgt). Habe es daher bleiben lassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
Ich müsste über 700 Sonderausgaben geltend machen. Rechnung habe ich für maximal 150€ (was eh fast dem Pauschbetrag für die Werbungskosten beträgt). Habe es daher bleiben lassen.

Ganz ehrlich, ich hätte es versucht. Auf Nachfrage sind halt leider die Rechnungen verschwunden... Dann stehst du da wo du jetzt bist...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen

Probiers trotzdem, kann mit Glück sein dass das einfach automatisch durchrennt ohne dass du einen Vorhalt bezüglich Rechnungen bekommst,

Falls doch, dann schick hat die hin die du hast, schlechter aussteigen als nicht probieren kannst du nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.