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Fröhliches Mäxchen
nero08 schrieb vor 11 Stunden:

Wie lange braucht das Finanzamt um einen Steuerausgleich zu bearbeiten? Hab meinen am 30.8 eingereicht und immernoch nix gehört.

Hast du nur das L1 Formular oder mehrere ?

Kommt ganz darauf an, was du alles angegeben hast, wenn nix geht das manchmal innerhalb eines Tages, bei komplizierten Fragen und Berücksichtigungen kann das schon mal paar Monate dauert.

nero08 schrieb vor 11 Stunden:

Pfff, scheiß beamte.

Danke!

Wenn am schon mal dabei sind. Kann man Blomben bzw. Zahfüllungen absetzen? Laut der Seite hier ja: https://www.konsument.at/geld-recht/zahnbehandlungskosten-von-steuer-absetzen

Hat des schonmal jemand gemacht von euch?

Jap sowas kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen, dein Selbstbehalt hängt aber von deinem Einkommen ab, also es muss nicht zwanghaft sein dass es Auswirkungen hat. Bei sowas schick auf jeden Fall aber gleich Nachweise und Rechnungen mit weil dann gehts schneller, Vorhalte verzögern wieder vieles ;) 

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Herr Max schrieb vor 11 Minuten:

Hast du nur das L1 Formular oder mehrere ?

Kommt ganz darauf an, was du alles angegeben hast, wenn nix geht das manchmal innerhalb eines Tages, bei komplizierten Fragen und Berücksichtigungen kann das schon mal paar Monate dauert.

Jap sowas kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen, dein Selbstbehalt hängt aber von deinem Einkommen ab, also es muss nicht zwanghaft sein dass es Auswirkungen hat. Bei sowas schick auf jeden Fall aber gleich Nachweise und Rechnungen mit weil dann gehts schneller, Vorhalte verzögern wieder vieles ;) 

Ich hab nur ein Formular abgegeben. Reingenommen hab ich eigentlich nur meinen Laptop und für den teil des jahres wo ich noch keine Pendlerpauschale bekommen hab jene...

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Fröhliches Mäxchen
nero08 schrieb vor 11 Minuten:

Ich hab nur ein Formular abgegeben. Reingenommen hab ich eigentlich nur meinen Laptop und für den teil des jahres wo ich noch keine Pendlerpauschale bekommen hab jene...

Gut dann sollte er eigentlich eh bald kommen, so 3 Monate kann's halt schon mal dauern

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ASB-Legende

Vorweg, ich kenn mich mit der Marterie 0,0% aus, vielleicht ist es daher auch eine ziemlich blöde Frage, aber bevor ich mich da jetzt durch 1000 Seiten im Google Universum durchforste bin ich wahrscheinlich da schneller dran.

Ich werde vrst. mit 30.11.2018 freigestellt (wäre noch bis 31.12.2018 bei der Firma gewesen).

Nun beginne ich jedoch schon mit 03.12.2018  in der neuen Firma zu arbeiten, daher meine Frage:
- Ist das eh erlaubt? Ich weiß das es durchaus Konkurrenzklauseln bei diversesten Firmen gibt, die einem eine neue Anstellung während der Freistellung untersagen, aber es sind 2 verschiedene Branchen die gar nichts miteinander zutun haben
- Muss ich da beim Steuerausgleich 2019 irgendwas besonderes beachten oder was melden?

Danke schon mal :) 

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get the fuck in!
svecee schrieb vor 15 Minuten:

Vorweg, ich kenn mich mit der Marterie 0,0% aus, vielleicht ist es daher auch eine ziemlich blöde Frage, aber bevor ich mich da jetzt durch 1000 Seiten im Google Universum durchforste bin ich wahrscheinlich da schneller dran.

Ich werde vrst. mit 30.11.2018 freigestellt (wäre noch bis 31.12.2018 bei der Firma gewesen).

Nun beginne ich jedoch schon mit 03.12.2018  in der neuen Firma zu arbeiten, daher meine Frage:
- Ist das eh erlaubt? Ich weiß das es durchaus Konkurrenzklauseln bei diversesten Firmen gibt, die einem eine neue Anstellung während der Freistellung untersagen, aber es sind 2 verschiedene Branchen die gar nichts miteinander zutun haben
- Muss ich da beim Steuerausgleich 2019 irgendwas besonderes beachten oder was melden?

Danke schon mal :) 

Wenn du 2 Lohnzettel mit überschneidenden Zeiträumen hast, ist das sowieso ein Pflichtveranlagungstatbestand...heißt jetzt für dich nix anderes als du musst eine Arbeitnehmerveranlagung machen, dort ist aber nix besonderes anzugeben, die Lohnzettel der beiden Dienstgeber haben sie ja.

Konkurrenzverbot laut §7 AngG oder Konkurrenzklausel laut Dienstvertrag gelten natürlich während der Freistellung auch, aber wenn es ein vollkommen anderer Geschäftszweig ist, wird's wohl keine rechtlichen Probleme geben.

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Maulinho schrieb vor 1 Stunde:

Wenn du 2 Lohnzettel mit überschneidenden Zeiträumen hast, ist das sowieso ein Pflichtveranlagungstatbestand...heißt jetzt für dich nix anderes als du musst eine Arbeitnehmerveranlagung machen, dort ist aber nix besonderes anzugeben, die Lohnzettel der beiden Dienstgeber haben sie ja.

Konkurrenzverbot laut §7 AngG oder Konkurrenzklausel laut Dienstvertrag gelten natürlich während der Freistellung auch, aber wenn es ein vollkommen anderer Geschäftszweig ist, wird's wohl keine rechtlichen Probleme geben.

Danke für die schnelle Antwort, wusste ja aufs holy asb ist Verlass :D

 

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  • 2 weeks later...
Mir is ois...

Ich weiß, SV - aber ich stell es td. hier rein.

Nebenbeschäftigung bei Vollversicherung.

Wie berechnet sich die Beitragsgrundlage der Nebenbeschäftigung? (Vollversicherung wird ja sowieso abgeführt) Habe in zwei verschiedenen Monaten jeweils 2 Tage neben meiner Vollversicherung eine geringfügige Beschäftigung gehabt mit unterschiedlichen Bruttoverdiensten. Trotzdem ist die Beitragsgrundlage in den 2 Monaten exakt gleich (70,63€) - gibts da einen Tagessatz?

Edith: Rückseite gesehen: Laut NÖGKK hab ich ein Gesamtentgelt von 141,26€ bei der Nebenbeschäftigung und die haben einfach den Durschschnitt genommen. Laut Lohnzettel beim FA 136,91€. Woher kommt die Differenz? Bei mir gehts nur um 50 Cent, bei einem Freund aber um 300€. Deshalb wäre ich für Antworten dankbar

bearbeitet von ufo05

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ufo05 schrieb vor 6 Stunden:

Ich weiß, SV - aber ich stell es td. hier rein.

Nebenbeschäftigung bei Vollversicherung.

Wie berechnet sich die Beitragsgrundlage der Nebenbeschäftigung? (Vollversicherung wird ja sowieso abgeführt) Habe in zwei verschiedenen Monaten jeweils 2 Tage neben meiner Vollversicherung eine geringfügige Beschäftigung gehabt mit unterschiedlichen Bruttoverdiensten. Trotzdem ist die Beitragsgrundlage in den 2 Monaten exakt gleich (70,63€) - gibts da einen Tagessatz?

Edith: Rückseite gesehen: Laut NÖGKK hab ich ein Gesamtentgelt von 141,26€ bei der Nebenbeschäftigung und die haben einfach den Durschschnitt genommen. Laut Lohnzettel beim FA 136,91€. Woher kommt die Differenz? Bei mir gehts nur um 50 Cent, bei einem Freund aber um 300€. Deshalb wäre ich für Antworten dankbar

Die Beitragsgrundlage ist der Betrag, der am Jahreslohnzettel des Dienstgebers im SV-Teil (Beitragsgrundlagennachweis) steht. Wenn's ein längerer Zeitraum ist, dann teilen sie natürlich wie von dir gesagt die Beträge gleichmäßig auf, weil sie ja keine monatsbezogenen Daten haben bei einem durchgehenden Jahreslohnzettel. (Das ändert sich übrigens ab 2019 durch die Einführung der mBGM - monatliche Beitragsgrundlagenmeldung)

Die Differenz von ein paar Euro zwischen SV und Finanz wird halt im Normalfall von irgendwelchen Lohnbestandteilen o.ä. kommen, die im einen Bereich pflichtig sind und im anderen nicht. War das eventuell eine Aushilfe in der Gastro, wo für die SV eine Trinkgeldpauschale anzusetzen ist?

Was bei deinem Freund gemeint ist, versteh ich jetzt nicht ganz - von welchem Beschäftigungsausmaß reden wir da bei € 300,- Differenz? Für 4 Tage wäre es etwas komisch ohne nähere Infos. :D

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Mir is ois...
Maulinho schrieb vor 1 Minute:

Die Beitragsgrundlage ist der Betrag, der am Jahreslohnzettel des Dienstgebers im SV-Teil (Beitragsgrundlagennachweis) steht. Wenn's ein längerer Zeitraum ist, dann teilen sie natürlich wie von dir gesagt die Beträge gleichmäßig auf, weil sie ja keine monatsbezogenen Daten haben bei einem durchgehenden Jahreslohnzettel. (Das ändert sich übrigens ab 2019 durch die Einführung der mBGM - monatliche Beitragsgrundlagenmeldung)

Wo kann ich diesen Beitragsgrundlagennachweis einsehn? Kann beim FA nur meine Bruttobezüge einsehen. 
Bzw. ich habe zu beiden Tätigkeiten zumindest beim FA auch zwei verschiedene Lohnzettel drin und keinen Jahreslohnzettel (wie bei meinem Hauptarbeitgeber)

Maulinho schrieb vor 4 Minuten:

Die Differenz von ein paar Euro zwischen SV und Finanz wird halt im Normalfall von irgendwelchen Lohnbestandteilen o.ä. kommen, die im einen Bereich pflichtig sind und im anderen nicht. War das eventuell eine Aushilfe in der Gastro, wo für die SV eine Trinkgeldpauschale anzusetzen ist?

Das könnte sein, da ich als Barkeeper tätig war. Gibts dazu Links mit Infos?

Maulinho schrieb vor 5 Minuten:

Was bei deinem Freund gemeint ist, versteh ich jetzt nicht ganz - von welchem Beschäftigungsausmaß reden wir da bei € 300,- Differenz? Für 4 Tage wäre es etwas komisch ohne nähere Infos. :D

Bei ihm gehts um mehrere Nebenbeschäftigungen ohne Vollversichert zu sein.
Bsp.:
Von 01.01. bis 08.03. bei Arbeitgeber A laut FA in Summe 1080€ Brutto
Dann noch 3, andere AGs mit jeweils 60€ Brutto verdienst in dem Zeitraum.
SV sagt nun: 01.01. - 28.02. Beitragsgrundlage 924€ - wtf?

Auf Rückfrage wie die darauf kommen: "Das kann ich ihnen icht sagen, wenns as wissen wollen machens halt einen Einspruch"

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bin schon da :feier:

ufo05 schrieb am 23.11.2018 um 19:30 :

Wo kann ich diesen Beitragsgrundlagennachweis einsehn? Kann beim FA nur meine Bruttobezüge einsehen. 
Bzw. ich habe zu beiden Tätigkeiten zumindest beim FA auch zwei verschiedene Lohnzettel drin und keinen Jahreslohnzettel (wie bei meinem Hauptarbeitgeber)

 

Einsichtnahme vergleichbar mit Finanz Online gibt es hier keine, du könntest nur den Dienstgeber um den oder die Jahreslohnzettel bitten, darauf hast du ja Anspruch. Dort sind weiter unten die Sozialversicherungsrechtlichen Daten angeführt inkl. der Beitragsgrundlagen.

Wenn deine beiden oben angeführten Monate nicht direkt aufeinanderfolgend waren, sollten es sowieso 2 Lohnzettel sein, auch für die SV...dann müssten sie aber auch die jeweiligen Beitragsgrundlagen haben und nicht einfach jeweils die Hälfte nehmen. :ratlos:

 

ufo05 schrieb am 23.11.2018 um 19:30 :

Das könnte sein, da ich als Barkeeper tätig war. Gibts dazu Links mit Infos?

 

z.B. hier: https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.679504

Das ist für jedes Bundesland anders geregelt.

 

ufo05 schrieb am 23.11.2018 um 19:30 :

Bei ihm gehts um mehrere Nebenbeschäftigungen ohne Vollversichert zu sein.
Bsp.:
Von 01.01. bis 08.03. bei Arbeitgeber A laut FA in Summe 1080€ Brutto
Dann noch 3, andere AGs mit jeweils 60€ Brutto verdienst in dem Zeitraum.
SV sagt nun: 01.01. - 28.02. Beitragsgrundlage 924€ - wtf?
 

Da kann man nicht allzu viel genaues sagen, ohne nähere Unterlagen vom Dienstgeber oder der GKK dazu lässt sich kaum was nachvollziehen.

Die Beträge im Finanz Online sind übrigens auch nicht brutto, sondern die steuerpflichtigen Bezüge (also Brutto abzüglich SV etc.). Damit müsste aber die Grundlage zumindest bei Arbeitgeber A eher noch höher sein, dort sollte ja SV angefallen sein.

 

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Maulinho schrieb vor 4 Stunden:

bin schon da :feier:

Danke schon mal für deinen Aufwand! :clap:

Maulinho schrieb vor 4 Stunden:

Einsichtnahme vergleichbar mit Finanz Online gibt es hier keine, du könntest nur den Dienstgeber um den oder die Jahreslohnzettel bitten, darauf hast du ja Anspruch. Dort sind weiter unten die Sozialversicherungsrechtlichen Daten angeführt inkl. der Beitragsgrundlagen.

Danke. Jetzt komme ich wenigstens bei meinem Hauptarbeitgeber auf die Zahl, die auch von der SV gesendet wurde (Brutto - verbrauchte SV-BMG). Extra Lohnzettel anfordern werde ich jetzt für meinen Fall wohl nicht.

Maulinho schrieb vor 4 Stunden:

Wenn deine beiden oben angeführten Monate nicht direkt aufeinanderfolgend waren, sollten es sowieso 2 Lohnzettel sein, auch für die SV...dann müssten sie aber auch die jeweiligen Beitragsgrundlagen haben und nicht einfach jeweils die Hälfte nehmen. :ratlos:

Da bin ich mir nicht sicher. Ich habe zwar zwei Beschäftigungszeiten bei diesem AG, aber nur ein Gesamtentgelt angeführt auf dem Nachzahlungswisch.

Maulinho schrieb vor 4 Stunden:

z.B. hier: https://www.noedis.at/cdscontent/?contentid=10007.679504

Das ist für jedes Bundesland anders geregelt.

Nachdem ich in NÖ zu Hause bin und arbeite passt das schon :feiervinci: Komme zwar trotzdem nicht auf die 1,45€ oder 0,73€ Pauschale (Differenz Brutto FA zu SV = 4,35 bei 4 Tagen, also 1,09€ pro Tag). Aber egal bei mir.

Maulinho schrieb vor 4 Stunden:

Da kann man nicht allzu viel genaues sagen, ohne nähere Unterlagen vom Dienstgeber oder der GKK dazu lässt sich kaum was nachvollziehen.

Die Beträge im Finanz Online sind übrigens auch nicht brutto, sondern die steuerpflichtigen Bezüge (also Brutto abzüglich SV etc.). Damit müsste aber die Grundlage zumindest bei Arbeitgeber A eher noch höher sein, dort sollte ja SV angefallen sein.

 

Ja, er wird jetzt e einmal die Jahreslohnzettel aller AG beantragen. 

Aber soweit ich weiß hat er immer geschaut, dass er unter der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze bleibt um eben keine SV zu zahlen. Macht ca. 360€ Brutto/Monat bei Arbeitgeber A

bearbeitet von ufo05

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