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lois schrieb vor 56 Minuten:

Und mit Sparbuchenzinsen ist das glaube ich auch nicht gegenzurechnen, sondern nur mit etwaigen Gewinnen aus zB Aktien. Oder?

Glückwunsch ;) Aber was sagt man dann eigentlich dem Finanzamt, wenn man überprüft wird?

Sparbuchzinsen sind in Österreich ohnehin durch die KESt endbesteuert und nicht in die Steuererklärungen aufzunehmen, außer du hast auf Regelbesteuerung optiert. Und ja, Verlust aus realisierten Wertminderungen können nicht mit Zinsen verrechnet werden.

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lois schrieb vor 17 Stunden:

Naja endbesteuert sind Aktiengewinne, Dividende, Immobilienverläufe auch. Das ist für mich hier kein Argument. 

Hast schon recht, geht aber trotzdem nicht um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen.

Zwecks fehlerhafte Angaben: Viele Dinge werden ohnehin im Vorhalts- bzw. Rechtsmittelverfahren geklärt. Bei solchen Peanuts würde ich mir sowieso keine Sorgen machen...

bearbeitet von johnny_knoxville

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Mir is ois...
lois schrieb am 3/8/2018 um 14:44 :

Glaub auch, dass bei solchen Beträgen nicht gestraft wird und selbst wenn kanns um nichts gehen bei solchen Beträgen. Aber wenn ich zum Beispiel fälschlicherweise eine Haushaltsversicherung abschreibe, dann kann ich den Zahlungsbeleg vorlegen, aber was legt man vor, wenn man gar nichts gezahlt hat?

Da bin ich irgendwie zu feig. Besonders wenn man sich durchliest wieviele ASBler überprüft werden :o

Bei deinem Beispiel ist es natürlich schwieriger. Was man dann bekannt gibt? Ich weiß es nicht. Bei größeren Summen würde ich dies wohl auch nicht machen :davinci: Bei mir hätte ich mich eben einfach darauf raus geredet, dass ich mit der Geringfügigkeit etwas falsch versanden hätte etc. . . 

 

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is eh wuascht

Mir hat das finanzonline meine Abschreibungen nicht gespeichert (habe da nen bedienungsfehler gemacht) bei der Arbeitnehmerveranlagung und hab sie leider schon abgesendet. Kann ich die irgendwie nachreichen oder nachmelden? Oder habe ich da keine Chance mehr?

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wiesa schrieb vor 13 Minuten:

Mir hat das finanzonline meine Abschreibungen nicht gespeichert (habe da nen bedienungsfehler gemacht) bei der Arbeitnehmerveranlagung und hab sie leider schon abgesendet. Kann ich die irgendwie nachreichen oder nachmelden? Oder habe ich da keine Chance mehr?

Wenn der Bescheid kommt, kannst du diesen binnen 4 Wochen beeinspruchen und etwas Nachreichen.

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is eh wuascht
Hammerwerfer schrieb vor 2 Stunden:

Wenn der Bescheid kommt, kannst du diesen binnen 4 Wochen beeinspruchen und etwas Nachreichen.

cool danke. :)

 

Aja noch etwas, ziehe heuer ins EU Ausland. Gibt es da EU weit irgendwelche Abkommen bezüglich Versteuerung, oder würde dann nächstes Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung wirklich nur mein Einkommen aus AT zählen (würde in dem Fall dann schön was zurück bekommen)

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_Wurzelsepp_ schrieb am 15.3.2018 um 14:56 :

14 Tage nach Einreichung kam die Bescheidzustellung - Kohle kommt dann vermutlich auch in den nächsten Tagen.

War bei mir zB. am vierten Tag nachdem Bescheid am Konto. Selbige Hausbank;

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ASB-Legende
wiesa schrieb am 11.3.2018 um 13:55 :

cool danke. :)

 

Aja noch etwas, ziehe heuer ins EU Ausland. Gibt es da EU weit irgendwelche Abkommen bezüglich Versteuerung, oder würde dann nächstes Jahr bei der Arbeitnehmerveranlagung wirklich nur mein Einkommen aus AT zählen (würde in dem Fall dann schön was zurück bekommen)

hier gibt's Infos, Kapitel Steuerpflicht in Österreich am Anfang und weiter hinten zum Thema Auslandseinkünfte.

https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/Steuerbuch2018-de-Barrierefrei.pdf?69bcc5

 

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ASB-Legende
mazunte schrieb vor 16 Minuten:

Gibt es dafür eine Begründung oder bist ihnen zu oft auf den Sack gegangen?

laut denen dauern die anträge, die händisch geprüft werden (bei mir die große pendlerpauschale) einfach länger, weil die gesondert abgearbeitet werden... voriges jahr bei mir: ende februar arbeitnehmerveranlagung online abgeschickt... im mai oder so info bekommen, dass ich das formular ausfüllen und retournieren muss, wo ich angeben kann, wie lange meine fahrtstrecke ist und ende im august oder so wars geld da

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Michael_sksg schrieb vor 2 Stunden:

laut denen dauern die anträge, die händisch geprüft werden (bei mir die große pendlerpauschale) einfach länger, weil die gesondert abgearbeitet werden... voriges jahr bei mir: ende februar arbeitnehmerveranlagung online abgeschickt... im mai oder so info bekommen, dass ich das formular ausfüllen und retournieren muss, wo ich angeben kann, wie lange meine fahrtstrecke ist und ende im august oder so wars geld da

Frechheit! Aber das kann doch bitte ned nur an der P.Pauschale liegen, die rechnen das ja selber aus oder wie soll das sonst gehen?

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