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Grünes_OÖ schrieb vor 10 Minuten:

Muss der Arbeitgeber nicht bis Ende Februar Lohnzettel beim Finanzamt einreichen, oder hab ich ein Latrinengerücht im Hirn gespeichert?

Muss er, das heißt aber nicht automatisch, dass er am 01.03. schon ersichtlich ist in Finanz Online. ;)

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Mir is ois...

Kann mir jemand sagen, worum es ich hierbei genau handelt:

FinOn.jpg
 

Die Frage kommt daher, da es der einzige Posten ist, der an meiner Vorberechnung etwas ändert (habe nur 4,5 Monate in Österreich gearbeitet letztes Jahr und dabei nur SV bezahlt)

bearbeitet von ufo05

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In guten wie in schlechten Zeiten
ufo05 schrieb vor 47 Minuten:

Kann mir jemand sagen, worum es ich hierbei genau handelt:

FinOn.jpg
 

Die Frage kommt daher, da es der einzige Posten ist, der an meiner Vorberechnung etwas ändert (habe nur 4,5 Monate in Österreich gearbeitet letztes Jahr und dabei nur SV bezahlt)

Ich glaub' da geht's darum, dass wenn Du in einem Jahr über der Geringfügikeitsgrenze warst und SV-Beiträge nachzahlen musst, dass man dann diese Nachzahlung in dem Feld berücksichtigt. Das heißt wenn man nachzahlt entstehen Werbungskosten & die verringern den zu versteuernden Betrag.

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LASK08 schrieb vor 21 Stunden:

Muss heuer das erste Mal Einkommen aus Kapitalvermögen (p2p-Kredite) angeben und eine Steuererklärung machen. Wo finde ich das im internen Bereich - ist vermutlich ein anderes Formular als jenes zur Arbeitnehmerveranlagung, oder? Die Stichwortsuche spuckt jedenfalls nichts aus auf dieser Seite im eingeloggten Bereich. Weiß jemand von euch Bescheid? 

Ist es das normale Formular zur EInkommenssteueererklärung E1?

Beilage E1kv :)

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In guten wie in schlechten Zeiten
jojoba schrieb vor 22 Minuten:

Wenn wir schon dabei sind: Welches Formular benötigt man, um Bitcoin Gewinne zu versteuern? :davinci:

Einfach die normale Einkommensteuererklärung, Punkt 18.2 bzw Feld 801.

(Sofern zwischen deinem Kauf und Verkauf wengier als 1 Jahr lag)

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In guten wie in schlechten Zeiten

Ich halte Cash-Bestände in Kanadischen Dollar. Aufgrund der Euro-Stärke haben die im letzten Jahr an Wert verloren.

Weiß jemand ob/wo man solche Währungsverluste steuerlich absetzen kann in der EkSt-Erklärung? Müsste eigentlich gehen oder, ich hab das aber noch nie machen müssen.

E: Muss vl. anmerken, zum Teil realisiert, um diese Bestände geht es. Wenn man den Verlust noch nicht realisiert hat, wird wahrscheinlich sowieso nichts gehen.

bearbeitet von vozabal

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vozabal schrieb vor 2 Stunden:

Ich halte Cash-Bestände in Kanadischen Dollar. Aufgrund der Euro-Stärke haben die im letzten Jahr an Wert verloren.

Weiß jemand ob/wo man solche Währungsverluste steuerlich absetzen kann in der EkSt-Erklärung? Müsste eigentlich gehen oder, ich hab das aber noch nie machen müssen.

E: Muss vl. anmerken, zum Teil realisiert, um diese Bestände geht es. Wenn man den Verlust noch nicht realisiert hat, wird wahrscheinlich sowieso nichts gehen.

Zwecks Verlustausgleich: Jein. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen, sprich aus realisierten Verlusten, können nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen im selben Jahr verrechnet werden. Mit Gewerbebetrieb, nicht selbständiger Arbeit etc sind die Verluste nicht verrechnbar...

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vozabal schrieb am 3/1/2018 um 23:14 :

Ich glaub' da geht's darum, dass wenn Du in einem Jahr über der Geringfügikeitsgrenze warst und SV-Beiträge nachzahlen musst, dass man dann diese Nachzahlung in dem Feld berücksichtigt. Das heißt wenn man nachzahlt entstehen Werbungskosten & die verringern den zu versteuernden Betrag.

Danke für den Input, habe auf gut Glück den Maximalbetrag rein geschrieben und schon einen positiven Bescheid erhalten :handtuch:

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lois schrieb vor 2 Minuten:

Glückwunsch ;) Aber was sagt man dann eigentlich dem Finanzamt, wenn man überprüft wird?

Naja, wenn du dir den Posten ansiehst ist der recht unverständlich geschrieben und dann hätt ichs halt falsch verstanden ;)  Im Endeffekt gehts e "nur" um 130€. Denke beim ersten Vorfall kann man sich da noch gut raus winden.

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