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Fröhliches Mäxchen

Die Behörde hat 6 Monate Zeit das zu bearbeiten nach der Vorhaltsbeantwortung, da kannst dir das Anrufen eigentlich sparen, überhaupt weil Urlaubszeit ist^^

Mehr als "wird noch bissl dauern" wirst nicht als Antwort bekommen.

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Who let the Drog out?!
cmburns schrieb vor 1 Stunde:

Ab wann fragt man da einmal nach? Und wo?Online?

@Flanawartest auch noch?

Yep. Geht wie gesagt eigentlich um nichts, deswegen ist es mir auch egal ... Bin halt offenbar in irgendeine Prüfung gerutscht, weil ich mit Wohnraumschaffung eigentlich immer deutlich was zurückbekommen habe und heuer ist nach Auslaufen der Regelung nichts mehr übriggeblieben ... Kann sein, dass ihnen das spanisch vorkommt ... ;) 

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Im ASB-Olymp

hab schon einige jahre keinen Steuerausgleich gemacht da ich im normalfall kaum etwas zum abschreiben haben und der Automatische eigentlich reicht.

für die Jahre 2018-2020 möchte ich ihn jetzt aber machen da ich mit den kosten für den Werkmeister doch einen schönen betrag zum abschreiben hätte (wollte die 3 Jahre gemeinsam eigentlich gleich letztes Jahr machen, hab dann aber drauf vergessen).
jetzt die frage, die kosten dafür fallen ja unter Werbungskosten. ich hab pro semester 1.250€ bezahlt.
schreib ich da einfach den vollen betrag den ich in dem jahr bezahlt haben (2018 & 2020 ein Semster, 2019 zwei Semster) rein?
einen teil der Fahrtkosten dafür kann man ja auch abschreiben, wo sind die zum eintragen und mit welchen betrag? (hab eine exakte liste an welchen Tagen ich im Kurs war, also wieviel Km ich gefahren bin)

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Fröhliches Mäxchen
damich schrieb vor 5 Stunden:

hab schon einige jahre keinen Steuerausgleich gemacht da ich im normalfall kaum etwas zum abschreiben haben und der Automatische eigentlich reicht.

für die Jahre 2018-2020 möchte ich ihn jetzt aber machen da ich mit den kosten für den Werkmeister doch einen schönen betrag zum abschreiben hätte (wollte die 3 Jahre gemeinsam eigentlich gleich letztes Jahr machen, hab dann aber drauf vergessen).
jetzt die frage, die kosten dafür fallen ja unter Werbungskosten. ich hab pro semester 1.250€ bezahlt.
schreib ich da einfach den vollen betrag den ich in dem jahr bezahlt haben (2018 & 2020 ein Semster, 2019 zwei Semster) rein?
einen teil der Fahrtkosten dafür kann man ja auch abschreiben, wo sind die zum eintragen und mit welchen betrag? (hab eine exakte liste an welchen Tagen ich im Kurs war, also wieviel Km ich gefahren bin)

Immer den ganzen Betrag den man im Kalenderjahr gezahlt hat.

Fahrtkosten kannst ganz normal dazu addieren bei den Fort-und Ausbildungskosten, es ist relativ egal unter welchen Punkt du die angibst, sind ja alles Werbungskosten.

Rechnungen und Prüfungsnachweise bzw. Studienbestätigungen aufheben versteht sich ja eh von selbst ;) 

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Im ASB-Olymp
Herr Max schrieb vor 40 Minuten:

Immer den ganzen Betrag den man im Kalenderjahr gezahlt hat.

Fahrtkosten kannst ganz normal dazu addieren bei den Fort-und Ausbildungskosten, es ist relativ egal unter welchen Punkt du die angibst, sind ja alles Werbungskosten.

Rechnungen und Prüfungsnachweise bzw. Studienbestätigungen aufheben versteht sich ja eh von selbst ;) 

Danke schon mal,

bzg. Fahrtkosten, ist das einfach km/verbrauch oder wie komme ich da auf einen betrag den ich eintragen kann. hab ja nicht vor und nach jeder fahrt vollgetankt damit ich weiß wieviel es mir gekostet hat.

Rechnungen etc. ist schon klar, da bin ich heute aber e draufgekommen das mir aus dem Jahren 19/20 konoauszüge fehlen wo 3 der 4 zahlungen reinfallen. da ich über onlinebanking eingezahlt habe muss ich jetzt schauen das ich die Kontoauszüge noch bekomme da ich sonst keinen nachweiß der zahlungen habe. (wobei ich die nur bei einer prüfung brauche und eine bestätigung der zahlungen mir wohl auch das Wifi ausstellen kann)

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Homerist
damich schrieb vor 14 Minuten:

bzg. Fahrtkosten, ist das einfach km/verbrauch oder wie komme ich da auf einen betrag den ich eintragen kann. hab ja nicht vor und nach jeder fahrt vollgetankt damit ich weiß wieviel es mir gekostet hat.

gefahrene Kilometer x € 0,42 (=amtliches Kilometergeld)

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Im ASB-Olymp

so, hab mir jetzt mal alles rausgesucht für die 3 Jahre.

jetzt nur als beispiel das Jahr 2018. da hab ich 1.250€ Kurskosten. hin und retour pro kurstag bin ich 216km gefahren, insgesamt 13x (es waren 15 kurstage, 2x hab ich unten übernachtet, hab dafür aber keine rechnungen mehr). somit rechne ich die 216x13x0,42 = 1.179,36€

also trage ich dann bei den Werbungskosten (Fortbildung-, Ausbildungs-, und Umschulungskosten) gesamt 2429,36€ (1.250€ + 1.179.36€) ein?

bei den Sonstigen Werbungskosten kann ich dann noch die Betriebsratsumlage eintragen wenn ich das richtig sehe? ist nicht viel aber wenn ich ihn schon mache kann ich die natürlich auch angeben.

ist das im großen und ganzen richtig? wenn das so halbwegs passt würde ich mich damit noch mit meinem Nachbarn zusammensetzen, der ist Betriebsrat und kennt sich dabei auch recht gut aus, unvorbereitet möchte ich das aber nicht machen sondern eben schon wo im großen und ganzen das meiste passt.

Danke jedenfalls schon für die Hilfe! :v:

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Homerist
damich schrieb vor 1 Stunde:

so, hab mir jetzt mal alles rausgesucht für die 3 Jahre.

jetzt nur als beispiel das Jahr 2018. da hab ich 1.250€ Kurskosten. hin und retour pro kurstag bin ich 216km gefahren, insgesamt 13x (es waren 15 kurstage, 2x hab ich unten übernachtet, hab dafür aber keine rechnungen mehr). somit rechne ich die 216x13x0,42 = 1.179,36€

also trage ich dann bei den Werbungskosten (Fortbildung-, Ausbildungs-, und Umschulungskosten) gesamt 2429,36€ (1.250€ + 1.179.36€) ein?

Kilometergeld ist richtig gerechnet - Eintragung aber unter "Beruflich veranlasste Reisekosten" (wobei das kein Weltuntergang ist wenns zu den Fortbildungskosten gerechnet wird). Für die Übernachtungen kannst 2x15 Euro pauschales Nächtigungsgeld dazurechnen (auch zu den Reisekosten) wenn Rechnungen fehlen - falls du die Zahlung der Nächtigung aber zB per Kontoauszug/Kreditkartenabrechnung nachweisen kannst nimm den tatsächlich bezahlten Betrag.

Falls du bei den Fortbildungen zusätzlichen Verpflegungsaufwand hattest zusätzlich € 2,20 pro Stunde (gerechnet ab Abfahrt bis Heimkehr - max. 26,40 pro Tag).

damich schrieb vor 2 Stunden:

bei den Sonstigen Werbungskosten kann ich dann noch die Betriebsratsumlage eintragen wenn ich das richtig sehe

korrekt

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uhhuh...h..
para schrieb vor 21 Minuten:

ja war bei mir gestern auch so....auf der anderen seite eh gut, möcht net wissen wieviel leute net ihre daten aktualisieren...

tragisch ja.

Somit könnens eh fein abputzen "pech ghobt, wir habens ja gesagt"

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ASB-Gott
cmburns schrieb vor 11 Stunden:

Oida, Mail, man freut sich, dann nur a Datenaktualisierungsaufforderung...:facepalm:

Ging mir gestern gleich - wobei ich mich schon wunderte, warum die mir schreiben, weil mein Geld vom letzten Ausgleich habe ich ja schon lange bekommen. 

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