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Postinho
DonFetzo schrieb vor 3 Stunden:

Folgende Verständnisfrage hätte ich:

 

Aufgrund von einer seit heuer bestehenden Vermietungstätigkeit habe ich das Finanzamt wegen einer Steuernummer angeschrieben. Da ich alleine vermiete, hat sich die Steuernummer eh nicht geändert, ich wurde von ANV auf Einkommensteuererklärung umgestellt. Mit dem U12-Formular habe ich dann auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet. das hat auch einwandfrei geklappt. Einmal wurde mir bei der Serviceline gesagt, dass ich damit automatisch eine UID-Nummer bekomme, ein anderes Mal wurde mir mitgeteilt, dass eine UID-Nummer mit dem U15-Formular beantragt werden muss.

 

UID-Nummer habe ich nun wirklich keine erhalten, was wohl vermutlich daran liegt, dass ich nur 3 Wohnungen vermiete und daher nicht als Unternehmer gelte. Komme ich über das U-15-Formular noch zu einer UID-Nummer bzw. was muss ich dort ankreuzen, denn da passt irgendwie für meine Zwecke nix oder brauche ich eh keine UID-Nummer? Wird ja wohl nur für Sanierungsarbeiten am Haus selbst relevant sein, dass bei den Angeboten der Unternehmer dann meine UID-Nummer drauf steht, aber sollte in meinem Fall nicht zwingend notwendig sein oder doch?

 

Im Normalfall brauchst du als Vermieter keine UID, solltest du doch einmal eine benötigen reichst du das U15 nach und gibst dann den Grund an. 

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V.I.P.
DonFetzo schrieb vor 5 Stunden:

Folgende Verständnisfrage hätte ich:

 

Aufgrund von einer seit heuer bestehenden Vermietungstätigkeit habe ich das Finanzamt wegen einer Steuernummer angeschrieben. Da ich alleine vermiete, hat sich die Steuernummer eh nicht geändert, ich wurde von ANV auf Einkommensteuererklärung umgestellt. Mit dem U12-Formular habe ich dann auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet. das hat auch einwandfrei geklappt. Einmal wurde mir bei der Serviceline gesagt, dass ich damit automatisch eine UID-Nummer bekomme, ein anderes Mal wurde mir mitgeteilt, dass eine UID-Nummer mit dem U15-Formular beantragt werden muss.

 

UID-Nummer habe ich nun wirklich keine erhalten, was wohl vermutlich daran liegt, dass ich nur 3 Wohnungen vermiete und daher nicht als Unternehmer gelte. Komme ich über das U-15-Formular noch zu einer UID-Nummer bzw. was muss ich dort ankreuzen, denn da passt irgendwie für meine Zwecke nix oder brauche ich eh keine UID-Nummer? Wird ja wohl nur für Sanierungsarbeiten am Haus selbst relevant sein, dass bei den Angeboten der Unternehmer dann meine UID-Nummer drauf steht, aber sollte in meinem Fall nicht zwingend notwendig sein oder doch?

 

automatisch kriegst nie eine UID Nummer 

es kommt auf die rechnungshöhe an, ob der Lieferant sie braucht 

füll das U15 einfach aus, uid Nummer schadet ja nicht, und vielleicht kaufst ja mal was (betrieblich :D) in der EU

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ASB-Legende

Frage zum Pauschalbetrag bei Werbungskosten:

Dieser macht ja 132€ aus. Ich setze jetzt einen Laptop anteilsmäßig mit 189€ ab. Darf man den Pauschalbetrag hier jetzt dazuaddieren oder ersetzen die 189€ einfach die 132€?

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Postinho
nero08 schrieb vor 5 Minuten:

Frage zum Pauschalbetrag bei Werbungskosten:

Dieser macht ja 132€ aus. Ich setze jetzt einen Laptop anteilsmäßig mit 189€ ab. Darf man den Pauschalbetrag hier jetzt dazuaddieren oder ersetzen die 189€ einfach die 132€?

Zweiteres

Daher setzt du sinnvollerweise auch anteilig Internet ab, dann zahlt es sich wenigstens aus

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ASB-Legende
mido456 schrieb vor 2 Minuten:

Zweiteres

Daher setzt du sinnvollerweise auch anteilig Internet ab, dann zahlt es sich wenigstens aus

Wie schaut das mit dem Internet aus? Ich zahle z.B. rund 30€ für mein Internet, da ist A1 TV z.B auch dabei. WIe viel darf ich da absetzen? Nutz es auch beruflich...

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Postinho
nero08 schrieb vor 3 Minuten:

Wie schaut das mit dem Internet aus? Ich zahle z.B. rund 30€ für mein Internet, da ist A1 TV z.B auch dabei. WIe viel darf ich da absetzen? Nutz es auch beruflich...

30 % beispielsweise

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Anfänger

Ich warte auch schon 2 Monate.Bei mir steht ganze Zeit Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden. Bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen bereit, senden Sie aber keinesfalls Belege unaufgefordert an Ihr Finanzamt.
Ehhhhhh......

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Witcher schrieb vor 18 Stunden:

Ich warte auch schon 2 Monate.Bei mir steht ganze Zeit Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden. Bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen bereit, senden Sie aber keinesfalls Belege unaufgefordert an Ihr Finanzamt.
Ehhhhhh......

Selbes Bild bei mir. Irgendwer hier hat mal gemeint die haben massive Troubles mit dem Familienbonus+. Wäre bei mir zutreffend. Auch wenn ichs nicht ganz verstehe: Hab den Bonus übers Gehalt bezogen und somit gar nicht in die Arbeitnehmerveranlagung genommen. Keine Ahnung warum das dann so ein Problem ist.

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V.I.P.
Indurus schrieb Gerade eben:

Selbes Bild bei mir. Irgendwer hier hat mal gemeint die haben massive Troubles mit dem Familienbonus+. Wäre bei mir zutreffend. Auch wenn ichs nicht ganz verstehe: Hab den Bonus übers Gehalt bezogen und somit gar nicht in die Arbeitnehmerveranlagung genommen. Keine Ahnung warum das dann so ein Problem ist.

das ist schon mal ein riesenfehler. du musst ihn nochmals reinnehmen, sonst zahlst ihn zurück

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Harry Wijnvoord Fußballgott
J.E schrieb vor 7 Minuten:

das ist schon mal ein riesenfehler. du musst ihn nochmals reinnehmen, sonst zahlst ihn zurück

Hast du dazu eine Quelle? Auf der BMF Seite geht das eigentlich nicht hervor. Ganz im Gegenteil, da steht entweder oder.....

bearbeitet von Indurus

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Fanatischer Poster
Indurus schrieb vor 21 Minuten:

Hast du dazu eine Quelle? Auf der BMF Seite geht das eigentlich nicht hervor. Ganz im Gegenteil, da steht entweder oder.....

Hast du es online ausgefüllt?

Erste Zeile beim Familienbonus:

Familienbonus Plus
- Der Familienbonus Plus ist bei einer Veranlagung jedenfalls zu beantragen, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist.
Sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Sie können auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.
 
 
Auszug aus dem Steuerbuch 2020:
Wichtig
Wenn Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, ist der Familien-bonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits beim Arbeitgeber beantragt haben – nochmal zu beantragen, da es sonst zu einer ungewollten Nachzahlung kommen kann. Sie können in der Arbeitnehmerveranla-gung auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.
bearbeitet von Hans_Dotterblum

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Harry Wijnvoord Fußballgott
Hans_Dotterblum schrieb vor 8 Minuten:

Hast du es online ausgefüllt?

Erste Zeile beim Familienbonus:

Familienbonus Plus
- Der Familienbonus Plus ist bei einer Veranlagung jedenfalls zu beantragen, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist.
Sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Sie können auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.

Kann mich nicht erinnern es angegeben zu haben, habe aber grad in der Zusammenfassung nachgesehen: Da stehts eh richtig drinnen.

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Fanatischer Poster
Indurus schrieb vor 24 Minuten:

Kann mich nicht erinnern es angegeben zu haben, habe aber grad in der Zusammenfassung nachgesehen: Da stehts eh richtig drinnen.

Sehr gut. Verstehe auch nicht, wieso das überhaupt so verlangt wird. Macht nur Arbeit für beide "Seiten".

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Olle weg !!!
Hans_Dotterblum schrieb vor 22 Minuten:

Sehr gut. Verstehe auch nicht, wieso das überhaupt so verlangt wird. Macht nur Arbeit für beide "Seiten".

Weil sie prüfen, ob der DG nicht unberechtigt ausbezahlt hat. Das stört den DG ja nicht, ist ja nur eine Steuer-Erleichterung. Somit könnte der DG einfach für 2 Kinder zahlen, obwohl du nur 1 hast etc. 

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Fanatischer Poster
stifflor schrieb vor 29 Minuten:

Weil sie prüfen, ob der DG nicht unberechtigt ausbezahlt hat. Das stört den DG ja nicht, ist ja nur eine Steuer-Erleichterung. Somit könnte der DG einfach für 2 Kinder zahlen, obwohl du nur 1 hast etc. 

Muss man da keine Familienbeihilfebestätigung vorweisen?

Ähnliches könnte man ja auch zur Pendlerpauschale sagen, oder?

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