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rattlesnake schrieb vor 2 Minuten:

wird der kirchenbeitrag nicht komplett vom finanzamt wieder zurücküberwiesen bei der steuererklärung ?

bei meinem vorläufigen ergebniss w+rde ich ganze 100 € weniger bekommen als ich 2019 eingezahlt hab 

Dein steuerpfl. Einkommen verringert sich um den Kirchenbeitrag.

Angenommen du zahlst 100€ und bist in der 42% Steuerklasse bekommst du die Steuer der letzten 100€ zurück = 42€

Selbiges z.B. bei Spenden

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get the fuck in!
Hammerwerfer schrieb vor 20 Stunden:

 

Im August war das schon Thema, und jetzt weiß ich mehr dazu:

Datum Art Arbeitgeber/Auftraggeber Betrag
17.07.-30.09. L1 XXX 2.981,45
01.10.-31.12. L1 XXX 1.369,04
2019 W XXX 8.684,87

2x war sie normal Angestellt und 1x auf freier Dienstnehmer das ganze Jahr über.

Bei "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2019" muss ich 2 statt 3 eingeben. Sonst mault Finanz Online, dass zu wenig Daten übermittelt wurden. Also die Lohnart "W" scheint da nicht mitgerechnet zu werden.

Sonst haben wir bis dato bei Finanz Online nichts zusätzlich eingeben. Zum Absetzen hat sie eigentlich auch nichts. Die Vorberechnung ergibt eine Gutschrift in der Höhe von 479€. Ist ja mal nicht so schlecht. Muss sie von dem Arbeitsverhältnis W als Freier Dienstnehmer selbst auch noch Daten eingeben oder sonstiges bzw. an die Sozialversicherung melden? Oder genügts, wenn wir jetzt den Antrag absenden, sie die 479€ Gutschrift erhält und die SV sich vielleicht mal wegen einer Nachzahlung meldet? Bzw, hab ich gerade noch gesehen: Bei den Details als freier Dienstnehmer ist folgendes aufgelistet:

Entgelt (ohne Umsatzsteuer, einschließlich erhaltener Kostenersätze und Sachbezüge): 8.684,87
Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung: 1.088,31
An Vorsorgekasse bezahlte Beiträge: 130,87

Also sollte eigentlich eh keine SV Nachzahlung anstehen?

 

Ist eine etwaige Umsatzsteuer abzugeben?

Selbst muss sie nix irgendwohin melden, ihr könnt es also absenden. Werdets dann eh sehen, ob die Vorberechnung stimmt. :davinci:

SV-Nachzahlung kommt für die beiden geringfügigen Beschäftigungen, das dauert aber noch eine Weile.

Für Umsatzsteuerpflicht hat sie deutlich zu wenig Einnahmen im freien DV.

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rattlesnake schrieb vor 16 Stunden:

wird der kirchenbeitrag nicht komplett vom finanzamt wieder zurücküberwiesen bei der steuererklärung ?

bei meinem vorläufigen ergebniss w+rde ich ganze 100 € weniger bekommen als ich 2019 eingezahlt hab 

das ist ja auch nicht die kirchenbeitragsrückerstattungsstelle :RiedWachler:

wird ja bei anderen ausgaben nicht anders sein, oder?

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uhhuh...h..

" Derzeit ist eine Vorberechnung in Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus nicht möglich. Das Service wird demnächst wieder zur Verfügung stehen (Fehlercode 22482).Die Erklärung kann trotzdem jederzeit eingebracht werden. "

 

8P wurde trotzdem abgeschickt.

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Fröhliches Mäxchen
falcomitdemkoks schrieb am 24.2.2020 um 09:53 :

vor einer woche online ausgefüllt, heute auf dem konto :feier: (FA Feldkirch, wird wohl auch eine Rolle spielen) 

Ist ein sehr großes Amt sogar mit vielen Akten, gar nicht so ein Provinzamt wie man glauben mag.

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Rapid muss immer.
alpiniolo schrieb vor 23 Stunden:

Ich habe die Vorberechnung mit Familienbonus Plus ohne Fehlercode durchführen können.

Beziehst du den Familienbonus über den Arbeitgeber? Wenn nein, dann sollte auch alles normal funktionieren..

benni889 schrieb am 25.2.2020 um 08:01 :

" Derzeit ist eine Vorberechnung in Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus nicht möglich. Das Service wird demnächst wieder zur Verfügung stehen (Fehlercode 22482).Die Erklärung kann trotzdem jederzeit eingebracht werden. "

 

8P wurde trotzdem abgeschickt.

Mut kann man sich nicht kaufen! :super:

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Who let the Drog out?!

Frage an alle Lohnverrechner, Steuerberater und sonstige Freunde des Steuer- und Sozialversicherungsrechts ...

Folgendes selbst betreffende Szenario: Arbeitgeber wurde, der Einfachheit halber, per 1.10 verkauft und die alte mit der übernehmenden Gesellschaft verschmolzen. Urlaubsgeld wurde somit noch vom „alten Arbeitgeber„ bezahlt, Weihnachtsgeld vom „neuen Arbeitgeber“. Urlaubsgeld wurde begünstigt versteuert und das Weihnachtsgeld zwar voll ausbezahlt, aber nur aliquot begünstigt versteuert ... #aufschrei von mir und meinen beiden Kollegen, die der Spaß betrifft. Beschwichtigung der Lohnverrechnung, sie können das net anders machen, aber wir bekommen das eh über den Ausgleich refundiert - für uns als nicht Lohnverrechner schlüssig und man will ja da nicht zum Einstieg gleich an Mordsbahö schlagen.

Jetzt sind die Lohnzettel eingespielt und in den jeweiligen 220er einerseits nur das tatsächlich ausbezahlte Urlaubsgeld drinnen bzw. das auf drei Monate aliqotierte verzeichnet ... Dh bei mir wird faktisch nur Dreiviertel des Jahressechstels begünstigt besteuert.

Ist das so in dieser Konstellation korrekt - das wäre dann eine Fehlauskunft unserer Lohnverrechner. Bzw wenn nicht, welche 220 Position gehört angepasst?

Pro Level: beide haben die SV Beiträge für die volle 13. Sonderzahlung abgezogen. Wenn’s mich schon bei der LSt aliquotieren, müssten wir das ganze dann ja auch bei der SV machen? Ich habe abgabentechnisch da quasi 2x ein (Volles) 13. bekommen?!

 

:betrunken:

bearbeitet von Flana

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get the fuck in!
Flana schrieb vor einer Stunde:

Frage an alle Lohnverrechner

Klingt jetzt auf die Schnelle mal so, wie wenn sie es einfach falsch gemacht hätten und die Bezüge der ersten nicht beim Jahressechstel der zweiten Firme berücksichtigt haben.

https://www.wko.at/service/steuern/Sonstige-Bezuege---Steuerliche-Behandlung.html

Sonstige Bezüge bei mehreren Arbeitgebern im Kalenderjahr 

Bei mehreren Dienstverhältnissen nebeneinander berechnet jeder Arbeitgeber für sich as Jahressechstel. Die Bezüge beim anderen Arbeitgeber bleiben unberücksichtigt.

Bei mehreren Dienstverhältnissen nacheinander kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer einen Lohnzettel aus vorhergehenden Arbeitsverhältnissen dieses Kalenderjahres vorlegt: Wenn ja, dann sind bei der Berechnung des Jahressechstels auch die Bezüge des vorherigen Arbeitgebers zu berücksichtigen. Ebenso sind vom Folgearbeitgeber für die Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze auch die sonstigen Bezüge des bisherigen Arbeitgebers heranzuziehen. 

Legt der Arbeitnehmer beim nachfolgenden Arbeitgeber keinen Lohnzettel vor, können die Freigrenze und der Freibetrag in voller Höhe berücksichtigt werden. Allerdings wird dann auch das Jahressechstel nur aus den laufenden Bezügen des neuen Dienstverhältnisses gerechnet. Da bei der Jahressechstelberechnung immer durch die Anzahl der Monate von Jänner bis zum Abrechnungsmonat dividiert werden muss, ergibt sich daraus ein sehr geringes Jahressechstel. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt keine Korrektur des Jahressechstels, während ein mehrfach berücksichtigter Freibetrag vom Finanzamt rückverrechnet wird. Eine Nichtvorlage des Lohnzettels beim neuen Arbeitgeber wird sich also für den Arbeitnehmer steuerlich ungünstig auswirken.  

SV hat damit nix zu tun, die können sie jeweils ganz normal rechnen.

 

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Anfänger

Grüß euch liebe Leute,

hat von euch schon wer das Phänomen gehabt, das neben 'in bearbeitung' das Rufzeichen stand und plötzlich einen Tag später war das Rufzeichen weg.

Im Rufzeichen stand:

Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden. Bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen bereit, senden Sie aber keinesfalls Belege unaufgefordert an Ihr Finanzamt.

Ich hab auch ein Mail erhalten mit den Worten:

Wir bearbeiten Ihren Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung. Bis zum Bescheid dauert es möglicherweise noch einige Zeit. Der Grund: Wir prüfen zuerst die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn wir dazu etwas von Ihnen brauchen, melden wir uns.

 

Könnte es jetzt sein, dass es doch nicht ewig dauert, bis ich den Bescheid bekomme?

Ich hatte bei der Berechnung auch den Fehler - Code, jedoch nachdem ich jedes Jahr keine außergewöhnlichen Rechnungen angebe, ist alles Standard somit hab ich mir gedacht, ich schick es trotzdem ab.

Ich habe 3 Kinder und beziehe den FamilienBonus Plus monatlich von der Firma. Hab den natürlich auch bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben. Sonst würde das Finanzamt das Geld zurück fordern.

lg

Andy

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Who let the Drog out?!
Maulinho schrieb vor 2 Stunden:

Klingt jetzt auf die Schnelle mal so, wie wenn sie es einfach falsch gemacht hätten und die Bezüge der ersten nicht beim Jahressechstel der zweiten Firme berücksichtigt haben.

https://www.wko.at/service/steuern/Sonstige-Bezuege---Steuerliche-Behandlung.html

 

 

Besten Dank erstmal, bevor ich wieder vergesse...

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uhhuh...h..
andyhistory schrieb vor 2 Stunden:

Grüß euch liebe Leute,

hat von euch schon wer das Phänomen gehabt, das neben 'in bearbeitung' das Rufzeichen stand und plötzlich einen Tag später war das Rufzeichen weg.

Im Rufzeichen stand:

Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden. Bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen bereit, senden Sie aber keinesfalls Belege unaufgefordert an Ihr Finanzamt.

Ich hab auch ein Mail erhalten mit den Worten:

Wir bearbeiten Ihren Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung. Bis zum Bescheid dauert es möglicherweise noch einige Zeit. Der Grund: Wir prüfen zuerst die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn wir dazu etwas von Ihnen brauchen, melden wir uns.

 

Könnte es jetzt sein, dass es doch nicht ewig dauert, bis ich den Bescheid bekomme?

Ich hatte bei der Berechnung auch den Fehler - Code, jedoch nachdem ich jedes Jahr keine außergewöhnlichen Rechnungen angebe, ist alles Standard somit hab ich mir gedacht, ich schick es trotzdem ab.

Ich habe 3 Kinder und beziehe den FamilienBonus Plus monatlich von der Firma. Hab den natürlich auch bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben. Sonst würde das Finanzamt das Geld zurück fordern.

lg

Andy

Abwarten. Seit der umstellung hat sich eben FA bisserl "modernisiert". Diese Mails habe ich auch bekommen. Wenn was ist, werden sie schon melden. 

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