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uhhuh...h..
Rothaut schrieb vor 23 Minuten:

Du kannst nicht... Du MUSST den beim Arbeitgeber beantragten Bonus auch beim Steuerausgleich angeben

Danje. Hab ichs doch richtig gelesen. Eines hab ich schnell überflogen, wegen ganz/halb, ich/partnerin familienbeihilfe. NUR: ich kassier bonus, partnerin F-Beihilfe. Das kann ich net ankreuzen?!

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FC Wacker Innsbruck 1913
benni889 schrieb vor 3 Minuten:

Danje. Hab ichs doch richtig gelesen. Eines hab ich schnell überflogen, wegen ganz/halb, ich/partnerin familienbeihilfe. NUR: ich kassier bonus, partnerin F-Beihilfe. Das kann ich net ankreuzen?!

Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus
Bei mir hat das funktioniert, ist glaub ich das gleiche das du brauchst oder?
 
 
 

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Postinho
fcw_1913 schrieb vor 50 Minuten:
Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus
Bei mir hat das funktioniert, ist glaub ich das gleiche das du brauchst oder?
 
 
 

Hab ich auch so verstanden

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Bunter Hund im ASB
benni889 schrieb vor 11 Stunden:

Danje. Hab ichs doch richtig gelesen. Eines hab ich schnell überflogen, wegen ganz/halb, ich/partnerin familienbeihilfe. NUR: ich kassier bonus, partnerin F-Beihilfe. Das kann ich net ankreuzen?!

Am Jahreslohnzettel (der vom Dienstgeber übermittelt wird) gibts ein Feld auf dem man pro Kind ankreuzen muss ob man Familienbeihilfebezieher, Partner vom Familienbeihilfebezieher oder Unterhaltszahler ist. Wird vermutlich so bei der Erklärung ablaufen. In deinem Fall Partner vom Familienbeihilfebezieher ankreuzen. 

bearbeitet von Shatiel

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get the fuck in!
Shatiel schrieb vor 19 Stunden:

Muss am Lohnzettel angegeben werden, ob man Bezieher, Unterhaltszahler oder Partner des Familienbehilfebeziehers ist. Kam recht kurzfristig seitens des Finanzamtes, die Info von unserem Softwareanbieter kam am 10. Dezember (in der November-LV habe ich die Felder noch nicht gesehen, da wurde wohl noch auf Hochdruck programmiert). Im Dezember gehts eh drunter und drüber, die Lohnverrechnung muss vor dem Weihnachtsurlaub durchsein und überwiesen werden, da hat man mir richtig viel Freude damit gemacht, dass ich bei allen FABO-Beziehern noch Beziehung des Fabo-Beziehers zum Kind nachtragen musste (sicherheitshalber für jedes Monat). 

Finde ich aber auch etwas komisch von der Software, bei uns steht das seit Anfang 2019 drin.

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Postinho
mazunte schrieb vor 4 Stunden:

Wie lange hat jetzt der Arbeitgeber Zeit für seine Steuererklärung? Stimmt das mit Ende Feb.?
Edit: gerade auf Help.gv.at dieses gefunden. >

 

Finanz-Frist.png

Das hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun... das sind die Fristen für Selbstständige und ihre Einkommensteuererklärung.

Der Arbeitgeber "sollte" bis Ende Februar die LZ übermittelt haben.

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Hammerwerfer schrieb am 22.8.2019 um 22:47 :

Muss man im Vorhinein etwas beachten wenn man 2 Geringfügige Jobs hat und somit die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet? Oder genügt es, wenn man bissl Geld auf die Seite legt und beim Jahresausgleich die Sozialversicherung nachzahlt.

 

Hammerwerfer schrieb am 23.8.2019 um 09:12 :

Ok danke. Es betrifft eine Bekannte die studiert und jetzt nebenbei 2 Jobs macht. Ich gebs ihr mal so weiter.

Im August war das schon Thema, und jetzt weiß ich mehr dazu:

Datum Art Arbeitgeber/Auftraggeber Betrag
17.07.-30.09. L1 XXX 2.981,45
01.10.-31.12. L1 XXX 1.369,04
2019 W XXX 8.684,87

2x war sie normal Angestellt und 1x auf freier Dienstnehmer das ganze Jahr über.

Bei "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2019" muss ich 2 statt 3 eingeben. Sonst mault Finanz Online, dass zu wenig Daten übermittelt wurden. Also die Lohnart "W" scheint da nicht mitgerechnet zu werden.

Sonst haben wir bis dato bei Finanz Online nichts zusätzlich eingeben. Zum Absetzen hat sie eigentlich auch nichts. Die Vorberechnung ergibt eine Gutschrift in der Höhe von 479€. Ist ja mal nicht so schlecht. Muss sie von dem Arbeitsverhältnis W als Freier Dienstnehmer selbst auch noch Daten eingeben oder sonstiges bzw. an die Sozialversicherung melden? Oder genügts, wenn wir jetzt den Antrag absenden, sie die 479€ Gutschrift erhält und die SV sich vielleicht mal wegen einer Nachzahlung meldet? Bzw, hab ich gerade noch gesehen: Bei den Details als freier Dienstnehmer ist folgendes aufgelistet:

Entgelt (ohne Umsatzsteuer, einschließlich erhaltener Kostenersätze und Sachbezüge): 8.684,87
Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung: 1.088,31
An Vorsorgekasse bezahlte Beiträge: 130,87

Also sollte eigentlich eh keine SV Nachzahlung anstehen?

 

Ist eine etwaige Umsatzsteuer abzugeben?

bearbeitet von Hammerwerfer

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