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ASB-Legende

Wenn du den Ingenieurstitel allein auf Grund der Berufserfahrung beantragen kannst, würde ich das unter sonstige Werbungskosten eintragen. Weiterbildung nur dann, wenn du speziell einen Kurs besucht hast, auf Grund dessen du dich dann Ingenieur nennen darfst.

 

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Postinho
Morpheno schrieb vor 5 Stunden:

habe im Jahr 2019 für eine genossenschaftswohnung (neubau - erstbezug) genossenschaftsanteil gezahlt & klarerweise alles neu eingerichtet...kann man beim steuerausgleich davon was abschreiben und wenn ja, was alles?

Leider nein

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ASB-Messias

Ich mache momentan in meinem Beruf denn Meister Kurs, begonnen vorigen November und dauert noch bis April, die Kosten vom Kurs wurden im Oktober eingezahlt. 

Schreibe ich die Gesamten Kurskosten (4900€) beim Steuerausgleich für 2019 unter Weiterbildung ab??

Die Spritkosten die ich 2019 schon hatte auch heuer??

Und die Spritkosten von diesem Jahr und die Prüfungsgebühren, einbezahlt jetzt im Jänner, dann nächstes Jahr beim Ausgleich für 2020??

Kann ich sonst noch irgendwas "besonderes" abschreiben??

Jetzt noch eine "spezielle" Frage, wird überprüft ob ich die Kurskosten selbst bezahlt habe :davinci:.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Botsch schrieb vor 9 Minuten:

Ich mache momentan in meinem Beruf denn Meister Kurs, begonnen vorigen November und dauert noch bis April, die Kosten vom Kurs wurden im Oktober eingezahlt. 

Schreibe ich die Gesamten Kurskosten (4900€) beim Steuerausgleich für 2019 unter Weiterbildung ab??

Die Spritkosten die ich 2019 schon hatte auch heuer??

Und die Spritkosten von diesem Jahr und die Prüfungsgebühren, einbezahlt jetzt im Jänner, dann nächstes Jahr beim Ausgleich für 2020??

Kann ich sonst noch irgendwas "besonderes" abschreiben??

Jetzt noch eine "spezielle" Frage, wird überprüft ob ich die Kurskosten selbst bezahlt habe :davinci:.

Alles  in 2019 jetzt, Rest dann nächstes Jahr.

Prüfen wird keiner ob du sie selbst bezahlt hast, aber wenn derjenige Sie auch absetzt (Arbeitgeber?) dann könnte es bei einer Überprüfung blöd sein wenns beide haben oder die Rechnung nicht auf dich is. Musst halt 7 Jahre glaub ich Geduld haben ob was passiert.

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ASB-Messias
cmburns schrieb vor 21 Stunden:

Alles  in 2019 jetzt, Rest dann nächstes Jahr.

Prüfen wird keiner ob du sie selbst bezahlt hast, aber wenn derjenige Sie auch absetzt (Arbeitgeber?) dann könnte es bei einer Überprüfung blöd sein wenns beide haben oder die Rechnung nicht auf dich is. Musst halt 7 Jahre glaub ich Geduld haben ob was passiert.

Ja Arbeitgeber.

Ich werde es einfach probieren...

Danke

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Botsch schrieb vor 20 Minuten:

Ja Arbeitgeber.

Ich werde es einfach probieren...

Danke

Muss dir aber klar sein wenns draufkommen werdens wohl den Vorsatz abei abstrafen, weil du ja fix gewusst hast, dass dein Arbeitgeber bezahlt hat. Keine Ahnung was man dann zu erwarten hat als Strafe, nur zurückzahlen wirds nicht sein.

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Homerist
Botsch schrieb vor 55 Minuten:

Ja Arbeitgeber.

Ich werde es einfach probieren...

Danke

spätestens beim zu erwartenden Ergänzungsersuchen würd ich nicht mehr lügen

§ 33 Finanzstrafgesetz

 (1) Der Abgabenhinterziehung macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt.

5) Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erkennen.

 

 

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ASB-Messias
onkelandy schrieb vor 55 Minuten:

spätestens beim zu erwartenden Ergänzungsersuchen würd ich nicht mehr lügen

 

Ja das ist eh klar.

Ich schau mal bei der Vorberechnung was raus kommt wenn ichs absetzt oder nicht und werde dann entscheiden.

 

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Liga oida !

Kurze Frage an die Fachmänner unter euch: Wie bring ich 3 verschiedene "Arten" der Pendlerpauschale unter? 

Jänner - März ==> Firma alt, Pendlerpauschale bei monatlichem Lohn dabei

März - August ==> Firma neu - Dienstort A

August - Dezember ==> Dienstort B

Weiters hab ich bei der neuen Firma Gleitzeit. Was geb ich hier für Arbeitszeiten an? Ungefähr (bin ja eigtl immer früher in der Firma und gehe später als Normalarbeitszeit) oder muss ich die Normalarbeitszeit angeben?

Danke und lg

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Bunter Hund im ASB
stifflor schrieb vor 4 Stunden:

Tatsache ? Ich bekomme immer wieder einen Schrieb der Genossenschaft über den Absetzbetrag beim Steuerausgleich. 

Das gilt nur für Kredite/... zur Wohnraumschaffung/Sanierung und Personenversicherungen, die vor dem Jahr 2016 schon bestanden sind, was danach abgeschlossen wurde, kann man nicht mehr absetzen.

Absetzen kann man es übrigens nur noch dieses Jahr, dann endet die Übergangsfrist. Ab 2021 kann man weder Wohnraumschaffung noch Personenversicherungen als Sonderausgaben geltend machen. 

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