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DIE Firma für Ihr Posting!
GRENDEL schrieb am 1.1.2020 um 13:40 :

Wollt heut Steuerausgleich machen. Geht erst ab 9. Jänner. :facepalm:

Geht offiziell auch erst ab 1.3., und dann auch nur, wenn dein Arbeitgeber fristgerecht übermittelt hat :davinci:

Aber wenn ich schon hier bin: Wie genau nimmt das Finanzamt es, wenn ich private Handy/Internet als Werbungskosten abschreiben möchte? Kann ich da ruhigen Gewissens ein paar % (hatte so an 10% gedacht) ansetzen, oder werden sie da ungut mit der Prüfung?

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PostingGmbH schrieb vor 2 Stunden:

Wie genau nimmt das Finanzamt es, wenn ich private Handy/Internet als Werbungskosten abschreiben möchte? Kann ich da ruhigen Gewissens ein paar % (hatte so an 10% gedacht) ansetzen, oder werden sie da ungut mit der Prüfung?

Wird halt davon abhängen wie glaubhaft du das vermitteln kannst. 

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Postinho
PostingGmbH schrieb vor 9 Stunden:

Geht offiziell auch erst ab 1.3., und dann auch nur, wenn dein Arbeitgeber fristgerecht übermittelt hat :davinci:

Aber wenn ich schon hier bin: Wie genau nimmt das Finanzamt es, wenn ich private Handy/Internet als Werbungskosten abschreiben möchte? Kann ich da ruhigen Gewissens ein paar % (hatte so an 10% gedacht) ansetzen, oder werden sie da ungut mit der Prüfung?

Ist überhaupt kein problem, überhaupt wenn du Home-Office machst.

Du musst aber zumindest über die werbungskostenpauschale von € 132 kommen, sonst kannst dir das ganze sparen

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DIE Firma für Ihr Posting!
mido456 schrieb vor 46 Minuten:

Ist überhaupt kein problem, überhaupt wenn du Home-Office machst.

Du musst aber zumindest über die werbungskostenpauschale von € 132 kommen, sonst kannst dir das ganze sparen

Sollte insgesamt deutlich drüber sein, weil ich den Laptop noch ein Jahr und Studiengebühren für die FH geltend machen kann.

Dazu gleich die nächste Frage: Studiengebühren für ein Masterstudium sollten als Weiterbildung durchgehen und damit absetzbar sein, oder?

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Postinho
PostingGmbH schrieb vor 11 Stunden:

Sollte insgesamt deutlich drüber sein, weil ich den Laptop noch ein Jahr und Studiengebühren für die FH geltend machen kann.

Dazu gleich die nächste Frage: Studiengebühren für ein Masterstudium sollten als Weiterbildung durchgehen und damit absetzbar sein, oder?

Ja.

Kannst auch fahrtkosten zur uni, literatur etc ansetzen

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Who let the Drog out?!
mido456 schrieb am 5.1.2020 um 10:11 :

Ja.

Kannst auch fahrtkosten zur uni, literatur etc ansetzen

Aber auch nur, wenn du noch keinen „gleichwertigen“ Abschluss hast, oder? Wie sieht es mit Doktorat nach Diplom aus (ist dann mit dazuinskribieren eines gleichwertigen Abschlusses dies zu umgehen?)?

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Postinho
Flana schrieb vor 4 Stunden:

Aber auch nur, wenn du noch keinen „gleichwertigen“ Abschluss hast, oder? Wie sieht es mit Doktorat nach Diplom aus (ist dann mit dazuinskribieren eines gleichwertigen Abschlusses dies zu umgehen?)?

Gleichwertig ist egal, es muss dir halt beruflich helfen.

Wenn du als betriebswirt einen doktor der Philosophie machst hilft dir auch ein höherwertiges studium nichts.

Wenn du als dr. Der rechtswissenschaften einen bachelor in bwl machst, weil es dir beruflich hilft wirst du es absetzen können.

bearbeitet von mido456

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ASB-Legende
Hammerwerfer schrieb vor 12 Minuten:

Kann man die 379€ für den Ingenieur Antrag beim Jahresausgleich absetzen? Immerhin könnte es mir beruflich helfen, wenn der Ing. vorne steht. :) 

Würde ich auf jeden Fall machen! Wenn das nicht beruflich veranlasst sein soll, was dann? 

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