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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde:

Wenn ich vom Arbeitgeber einen Zuschuss fürs Fitnessstudio bekomme (vom Betriebsrat in Bar ausbezahlt), muss ich das irgendwie beim Jahresausgleich angeben?

Glaub nicht, den "Weinachtsbonus" in Form von Sodhexo muss ich auch nicht angeben, glaub der Arbeitgeber darf bis zu Betrag X (200?) Sachleistung verteilen. Bar weiß ich jetzt nicht, obs eben nicht Gutschein oä sein muss.

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Rapid is stabil, Junge!

Thema Familienbonus... Wir haben ein Kind, wer von uns beiden macht den Familienbonus geltend beim Steuerausgleich? Oder ist das egal?

Situation:

Frau hat Jahresstelle, 30 h/Woche

Ich arbeite als Koch auf Saison, also mit zwischenzeitlichem Stempeln in Frühjahr und Herbst

bearbeitet von GRENDEL

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Bunter Hund im ASB

https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus

Hier am besten das Jahreseinkommen eingeben und schauen. Wenn es sich bei keinem zu 100 % ausgeht, dann kann jeder 50 % beantragen. 

Grundsätzlich zahlt man ab einem monatlichen Brutto von €1800 so viel Steuer, dass sich der Familienbonus bei der Person ausgeht. Wobei der Rechner die Ersparnis wiedergibt - wenn ihr bisher den Kinderfreibetrag (der ja für den Fabo abgeschafft wurde) beantragt habt, zeigt er die Differenz zwischen Familienbonus und Kinderfreibetrag an. Bei einem Einkommen von €1800 beträgt die Ersparnis dann "nur" 1425. 

 

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cmburns schrieb vor 9 Stunden:

Glaub nicht, den "Weinachtsbonus" in Form von Sodhexo muss ich auch nicht angeben, glaub der Arbeitgeber darf bis zu Betrag X (200?) Sachleistung verteilen. Bar weiß ich jetzt nicht, obs eben nicht Gutschein oä sein muss.

Ok danke. Muss i ma anschauen. 276€ hab ich Gesamt 2019 an Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen.

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get the fuck in!
cmburns schrieb vor 9 Stunden:

Glaub nicht, den "Weinachtsbonus" in Form von Sodhexo muss ich auch nicht angeben, glaub der Arbeitgeber darf bis zu Betrag X (200?) Sachleistung verteilen. Bar weiß ich jetzt nicht, obs eben nicht Gutschein oä sein muss.

 

Hammerwerfer schrieb vor 17 Minuten:

Ok danke. Muss i ma anschauen. 276€ hab ich Gesamt 2019 an Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen.

 

Relii schrieb vor 1 Minute:

730 euro sind pro jahr steuerfrei.

€ 730,- pro Jahr sind steuerfrei für selbständige Tätigkeiten, die mit dem Dienstverhältnis nix zu tun haben dürfen.

Gutscheine etc. sind bis € 186,- steuerfrei, kein Bargeld!

Grundsätzlich solltest du nix was vom Arbeitgeber kommt beim Finanzamt melden müssen, das ist seine Aufgabe...aber bei "Barzahlung vom Betriebsrat" bin ich skeptisch. :D Würde aber auf jeden Fall nix irgendwo angeben, das ist nicht dein Problem.

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Maulinho schrieb vor 2 Stunden:

 

 

€ 730,- pro Jahr sind steuerfrei für selbständige Tätigkeiten, die mit dem Dienstverhältnis nix zu tun haben dürfen.

Gutscheine etc. sind bis € 186,- steuerfrei, kein Bargeld!

Grundsätzlich solltest du nix was vom Arbeitgeber kommt beim Finanzamt melden müssen, das ist seine Aufgabe...aber bei "Barzahlung vom Betriebsrat" bin ich skeptisch. :D Würde aber auf jeden Fall nix irgendwo angeben, das ist nicht dein Problem.

Die letzten Jahre hams mas imma so in die Hand gedrückt wo ich nur auf einer Liste unterschreiben musste, dass ich es erhalten habe.

Gestern wars dann noch ein zweiter Zettel, wo ich unterschreibe, dass ich für die richtige Versteuerung selbst verantwortlich bin.

Aber eh.. wegen ~300 Netsch sicherheitshalber mal nix wo angeben. Gibt größere Fische wo es um mehr geht.

bearbeitet von Hammerwerfer

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"wir sind viel schwuler als ihr!"
Maulinho schrieb am 28.11.2019 um 09:40 :

Grundsätzlich solltest du nix was vom Arbeitgeber kommt beim Finanzamt melden müssen, das ist seine Aufgabe...aber bei "Barzahlung vom Betriebsrat" bin ich skeptisch. :D Würde aber auf jeden Fall nix irgendwo angeben, das ist nicht dein Problem.

in meiner letzten firma ist im betriebsratsbüro ein großer zettel gehängt: "bei erhalt von BR-sonderzuwendungen sind sie selbst für die korrekte meldung beim finanzamt verantwortlich."

keine ahnung, wie die rechtliche situation dazu ausschaut.

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Bunter Hund im ASB

Bin mir da auch nicht sicher. Theoretisch wäre es ja auch der SV zu melden (wenn es nicht steuerfrei ist, ist es in der Regel auch nicht Sv-Frei), wenn ich nicht komplett daneben liege.

Bei uns wars so, dass wir einer in Pension gehenden Mitarbeiterin am Ende der Weihnachtsfeier einen Reisegutschein um ca. 300 Euro geschenkt haben - bei der GPLA-Prüfung wurde der Reisegutschein nachträglich als steuer- und SV-Pflichtig bezeichnet (ich weiß nicht mehr genau, ob die Argumentation war weil der Freibetrag überschritten war oder weil der Reisegutschein eine individuelle Belohnung darstellte und deshalb nicht steuerfrei ist. Oder eh beides). Folge war, dass wir alles nachzahlen mussten - Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge bei der SV, Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer. Bei der SV fielen noch Säumniszuschläge an. 

Geldzuwendungen sind übrigens nie (!) steuer- oder SV-Frei. 

Ich bin mir aber auch nicht sicher, wie es rechtlich aussieht. Da aber eben nicht nur Mitarbeiter hierfür Lohnsteuer (und SV, sofern die Höchstbeitragsgrundlage von €5220 nicht überschritten wurde) zahlen müsste, sondern auch das Unternehmen Abgaben an SV und Gemeinde abführen muss und sich die offenbar sparen will. Richtig wäre eine Aufnahme des Bezuges in die Lohnverrechnung, das Abführen der Sozialversicherung (sofern die Höchstbeitragsgrundlage von 5220 nicht überschritten wird) und der Lohnnebenkosten. 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Werbungskosten nocheinmal:

Drücken die die Steuerbemessungsgrundlage?

Zahlen jetzt absolute Hausnummern:

Zu versteuerndes Einkommen 40000, der Steuersatzprozentsatzsprung ist bei 38000, davor 35%, danach 41% abzuführen.

Werden jetzt Werbungskosten/Fortbildungskosten 3000 Euro vom Ganzen abgezogen und man landet bei 37000 zu versteuern und im  35% Level?

Wenn man dann bei einer der Grenzen herumdümpelt müsste man sich überlegen ob man, wenn machbar die Kosten noch im alten oder neuen Jahr einzahlt. Also zb altes Jahr drunter und neues Jahr mit Gehaltserhöhung über einem der Grenzwerte, dann wäre neues Jahr wohl besser, weil man im alten im selben Level bleibt?

Hoffe halbwegs verständlich.

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get the fuck in!
cmburns schrieb vor einer Stunde:

Werbungskosten nocheinmal:

Drücken die die Steuerbemessungsgrundlage?

Zahlen jetzt absolute Hausnummern:

Zu versteuerndes Einkommen 40000, der Steuersatzprozentsatzsprung ist bei 38000, davor 35%, danach 41% abzuführen.

Werden jetzt Werbungskosten/Fortbildungskosten 3000 Euro vom Ganzen abgezogen und man landet bei 37000 zu versteuern und im  35% Level?

Wenn man dann bei einer der Grenzen herumdümpelt müsste man sich überlegen ob man, wenn machbar die Kosten noch im alten oder neuen Jahr einzahlt. Also zb altes Jahr drunter und neues Jahr mit Gehaltserhöhung über einem der Grenzwerte, dann wäre neues Jahr wohl besser, weil man im alten im selben Level bleibt?

Hoffe halbwegs verständlich.

18k-31k: 35%

31k-60k: 42%

Naja, sicher bringt es bei höherem Steuersatz mehr, aber man sollte es anders formulieren - es bringt nix, wo man "landet", sondern wo man die 3000,- drin hat.

In der einen Stufe sparst du 42% Steuer für die Kosten, in der anderen 35%. (Also bei 3000,- Kosten um € 210,- mehr Steuerersparnis in der oberen Stufe)

Wenn du ein wenig drüber bist und z.B. die Hälfte in der unteren und die Hälfte in der oberen Stufe liegt, dann sparst du 35% von 1.500,- und 42% von 1.500,-.

Wenn du nur ganz knapp über der Stufe liegst mit dem Einkommen (Hausnummer € 31.001,-) und du dann mit dem ganzen Betrag in die untere Stufe rutscht, sparst du dir von quasi allem nur 35%.

Es ist also nicht besser, wenn man in die untere Klasse rutscht, sondern wenn man den ganzen Betrag in einer höheren absetzen kann.

bearbeitet von Maulinho

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Maulinho schrieb vor 1 Stunde:

18k-31k: 35%

31k-60k: 42%

Naja, sicher bringt es bei höherem Steuersatz mehr, aber man sollte es anders formulieren - es bringt nix, wo man "landet", sondern wo man die 3000,- drin hat.

In der einen Stufe sparst du 42% Steuer für die Kosten, in der anderen 35%. (Also bei 3000,- Kosten um € 210,- mehr Steuerersparnis in der oberen Stufe)

Wenn du ein wenig drüber bist und z.B. die Hälfte in der unteren und die Hälfte in der oberen Stufe liegt, dann sparst du 35% von 1.500,- und 42% von 1.500,-.

Wenn du nur ganz knapp über der Stufe liegst mit dem Einkommen (Hausnummer € 31.001,-) und du dann mit dem ganzen Betrag in die untere Stufe rutscht, sparst du dir von quasi allem nur 35%.

Es ist also nicht besser, wenn man in die untere Klasse rutscht, sondern wenn man den ganzen Betrag in einer höheren absetzen kann.

Danke, das hilft mir sehr weiter, genau das wollte ich wissen. Muss ich nur noch schauen ob heuer oder nächstes Jahr besser is und wieviel. Ich kann da mit den Kosten wann ichs zahle etwas jonglieren bzw. zahlt tw. der Arbeitgeber und da kann ich auch sagen ihr zahlts jetzt Summe X davon und ich später den Test und viceversa, weils mir besser in die Steuer passt. :D

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