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mit Milch
ufo05 schrieb vor 5 Stunden:

Das ist mir schon klar. Aber wie die GKK dann die exakte Nachzahlungssumme berechnet = unbekannt. 

18% sollten es nicht sein, selbst die GKK empfiehlt auf ihrer Seite 15% auf die Seite zu legen.. du wirst halt jedenfalls nachträglich in KV und PV einbezogen, was 14,xx % DN-Anteil ist. Prinzipiell sollte dir die GKK schon sagen können, was da berechnet wird - kommt durchaus öfter vor ;)

Auch die AK schreibt übrigens: Die Nach­zahl­ung beträgt 14,62 % der gesamten Monatseinkünfte. ;)

 

bearbeitet von Kaffee

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get the fuck in!
ufo05 schrieb vor 22 Stunden:

Die NÖGKK verschickt immer Mitte November die SV Nachzahlung. Wird wohl bei allen Kassen ähnlich sein.

Wie ich oben geschrieben habe, könnte sich das heuer ändern durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung...bisher wurde das jährlich gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel an die GKK übermittelt bis Ende Februar des Folgejahres. Seit 2019 muss jeder Betrieb monatlich die Beitragsgrundlagen aller Mitarbeiter an die GKK melden, daher würden sie ja grundsätzlich schon alle Überschreitungen der bisherigen Monate wissen. Also mal schauen, wie schnell das mit den Nachzahlungen nächstes Jahr kommen wird.

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V.I.P.

Kann ich Kosten vom Zahnarzt als außergewöhnliche Belastung absetzen? 

Also ich hab jetzt gelesen, dass man Zumindest für die weißen Plomben die nicht im Frotnbereich liegen zumindest 80% der Amalgam plomben kosten von der Krankenkasse bekomm. Ist aber wahrscheinlich nicht sehr viel. Den Rest würd ich dann einfach absetzen. 

Wär interessant ob Bleaching und Mundhygiene auch absatzfähig wären. 

bearbeitet von Derni

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..................
Derni schrieb vor 7 Minuten:

Kann ich Kosten vom Zahnarzt als außergewöhnliche Belastung absetzen? 

Also ich hab jetzt gelesen, dass man Zumindest für die weißen Plomben die nicht im Frotnbereich liegen zumindest 80% der Amalgam plomben kosten von der Krankenkasse bekomm. Ist aber wahrscheinlich nicht sehr viel. Den Rest würd ich dann einfach absetzen. 

Wär interessant ob Bleaching und Mundhygiene auch absatzfähig wären. 

Ohne jetzt mittels Richtlinien, Literatur oder Entscheidungen zu recherchieren würde ich sagen, dass es sich bei Bleaching usw. schon am grundsätzlichen Erfordernis der außergewöhnlichen Belastungen (außergewöhnlich, zwangsläufig und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) spiest. 

Zahnarztkosten können grundsätzlich (unter Abzug der Refundierungen) angesetzt werden. Oftmals hat's halt aufgrund des einkommensabhängigen Selbstbehaltes (8-12 % vom Einkommen) einfach nur keine Auswirkung. 

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mit Milch
Delije+Gate7 schrieb vor 1 Stunde:

Wenn ich ab 1.1.2020 den Kinderbonus monatlich haben will, wie gehe ich da vor? Muss ich da jetzt schon abgeben? 

Hängt davon ab, wie flott die Personalabteilung deines Arbeitgebers ist und ob dein Gehalt Anfang/Ende des Monats ausbezahlt wird ;) Anfang Dezember sollte in der Regel jedenfalls ausreichen..

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Fanatischer Poster

Kennt sich von euch jemand bei Vermietung/Verpachtung aus?

Es ist ja so, dass ab einem Einkommen von 11.000 Euro Einkommenssteuern zu bezahlen sind.

11k - 18k = 25%

18k - 25k = 35% usw.

 

Wenn ich zB. einen Nettoverdienst durch Arbeit von 20.000 Euro hab und durch Vermietung/Verpachtung nach Abzug diverser Aufwände u. Abschreibungen 3.000 Euro/Jahr einnehme, sind gesamt 23.000 zu versteuern.

7k mit 25% und 5k mit 35%, somit eine Steuer von 3.500 Euro. Somit hätte ich ja am Ende mehr Geld übrig, wenn ich die Wohnung nicht vermiete, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

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Fanatischer Poster

nein, hab ich leider nicht.

Mir ging es eher darum (vorausgesetzt das von mir geschriebene stimmt), dass man bei obigem Beispiel am ende des Tages mehr Geld in der Tasche hat, wenn man "nur" arbeitet und nicht vermietet.

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Who let the Drog out?!
Fink schrieb vor 3 Stunden:

Kennt sich von euch jemand bei Vermietung/Verpachtung aus?

Es ist ja so, dass ab einem Einkommen von 11.000 Euro Einkommenssteuern zu bezahlen sind.

11k - 18k = 25%

18k - 25k = 35% usw.

 

Wenn ich zB. einen Nettoverdienst durch Arbeit von 20.000 Euro hab und durch Vermietung/Verpachtung nach Abzug diverser Aufwände u. Abschreibungen 3.000 Euro/Jahr einnehme, sind gesamt 23.000 zu versteuern.

7k mit 25% und 5k mit 35%, somit eine Steuer von 3.500 Euro. Somit hätte ich ja am Ende mehr Geld übrig, wenn ich die Wohnung nicht vermiete, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

Das geht mit Grenzsteuersätzen schon rein mathematisch nicht. Was du vllt übersiehst, ist ja, dass du bei deinem Beispiel mit EUR 20k ja auch Steuer bezahlst und nicht die vollen EUR 20k zur Auszahlung kommen.

Jeweils SV-Beiträge ausgenommen.

bearbeitet von Flana

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..................
Fink schrieb vor 2 Stunden:

Kennt sich von euch jemand bei Vermietung/Verpachtung aus?

Es ist ja so, dass ab einem Einkommen von 11.000 Euro Einkommenssteuern zu bezahlen sind.

11k - 18k = 25%

18k - 25k = 35% usw.

 

Wenn ich zB. einen Nettoverdienst durch Arbeit von 20.000 Euro hab und durch Vermietung/Verpachtung nach Abzug diverser Aufwände u. Abschreibungen 3.000 Euro/Jahr einnehme, sind gesamt 23.000 zu versteuern.

7k mit 25% und 5k mit 35%, somit eine Steuer von 3.500 Euro. Somit hätte ich ja am Ende mehr Geld übrig, wenn ich die Wohnung nicht vermiete, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

Definitiv einen Denkfehler. Deine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit sind ja mit dem Lohnsteuer-Abzug gedeckt. Jeden Euro (Gewinn) den du mit der VuV erklärst, musst du je nach Progression mit dem jeweiligen Prozentsatz der individuellen Tarifstufe versteuern. Wenn du jetzt keine Fremdkapitaltilgungen (die keine Werbungskosten darstellen) oder übermäßige Investitionen bzw. Instandsetzungen (die verteilt werden müssen) hast, bleibt im Normalfall schon etwas übrig.

Steuerlicher Gewinn ist nicht gleich cashmäßiger Überschuss.

 

bearbeitet von johnny_knoxville

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V.I.P.
Fink schrieb vor 3 Stunden:

Kennt sich von euch jemand bei Vermietung/Verpachtung aus?

Es ist ja so, dass ab einem Einkommen von 11.000 Euro Einkommenssteuern zu bezahlen sind.

11k - 18k = 25%

18k - 25k = 35% usw.

 

Wenn ich zB. einen Nettoverdienst durch Arbeit von 20.000 Euro hab und durch Vermietung/Verpachtung nach Abzug diverser Aufwände u. Abschreibungen 3.000 Euro/Jahr einnehme, sind gesamt 23.000 zu versteuern.

7k mit 25% und 5k mit 35%, somit eine Steuer von 3.500 Euro. Somit hätte ich ja am Ende mehr Geld übrig, wenn ich die Wohnung nicht vermiete, oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

Du musst von der Bemessungsgrundlage ausgehen und nicht vom Nettolohn. 

20.000 Netto entsprechen ca. 26.000 Brutto im Jahr. - 4.400 Sozialversicherung kommst auf 21.600 Bemesdungsgrundlage. Jeden Euro den du durch V&V verdienst wird dann mit der Tarifstufe versteuert die nach den 21.600 anfallen. Wären also 35% bei 3000€.

bearbeitet von Derni

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Fröhliches Mäxchen
Fink schrieb vor einer Stunde:

nein, hab ich leider nicht.

Mir ging es eher darum (vorausgesetzt das von mir geschriebene stimmt), dass man bei obigem Beispiel am ende des Tages mehr Geld in der Tasche hat, wenn man "nur" arbeitet und nicht vermietet.

Ich kann dir sagen, dass du mit Selbstberechnungsversuchen teils sehr daneben liegen wirst, auch hier im Forum, mach dir Finanzonline, gib alles ein und lass es dir vom System durchrechnen, das ist fast immer dann genau der Betrag der in Wirklichkeit auskommt.
 

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Postinho

Du fokussierst dich nur auf die Steuern und nicht auf das Gesamtergebnis!

Mit der Vermietung hast du ein höheres Einkommen (weil der Mieter dir Geld zahlen muss) und du zahlst mehr Steuern (weil einen Teil der Miete auch das Finanzamt haben will).

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