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Fröhliches Mäxchen
Sirus schrieb am ‎19‎.‎08‎.‎2019 um 15:40 :

Lt. tel. Auskunft vom Finanzamt ist der Weg zu rechnen, der angetreten wird. Ein Nebenwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes, ist nicht automatisch der Grund Anspruch auf das Pauschale zu verlieren. Für mich steht dann allerdings Aussage gegen Aussage und ich hab keine Ahnung wie ichs ohne Fahrtenbuch und Tankrechnungen belegen soll :ratlos:

Ganz ehrlich, es ist meistens den Aufwand nicht wert, es wird eigentlich immer der näheste Aufenthaltsort angenommen und Fahrtenbücher kann man leicht in der Luft zerreißen wegen Kleinigkeiten (gibt auch genug Judikatur die das stützt). Also wenns nicht um wirklich nette Beträge geht, würd ich mir den Aufwand sparen. Angeben würd ich halt trotzdem mal den weiter entfernten Wohnort, du kannst auch durchaus das Glück haben, dass dein Antrag automatisch durchläuft.

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Knusprig & Frisch
berninat0r schrieb vor 22 Stunden:

wir haben uns einen gebrauchtwagen in deutschland gekauft und müssen natürlich jetzt zum finanzamt wegen der nova. weiß jemand, welchen betrag man für die bemessungsgrundlage hernehmen muss? brutto oder netto? inwiefern spielt auch die tageszulassung hier eine rolle?

und blöde frage hinterher: wie läuft das bezahlen der nova ab? geb ich das formular dort ab und bekomme dann einen zahlschein? bekomme ich die bestätigung, dass die nova erledigt ist, gleich oder erst nachdem ich diese auch beglichen habe?

hab das heute erledigt. bin wieder etwas schlauer geworden:
- da das auto weniger als 6000km hat, ist es ein neuwagen und deshalb muss man die umsatzsteuer in österreich zahlen, nicht im herkunftsland (deutschland in unserem fall). da wir das auto bereits bezahlt und das geld überwiesen haben (inkl. steuer, weil sowohl der deutsche händler als auch wir das nicht wussten), bekommen wir die steuer vom händler demnächst wieder zurück.
- tageszulassung spielt gar keine rolle.
- bemessungsgrundlage war der nettopreis.
- grundsätzlich berechnet sich die nova im pdf formular selber, wenn man die bemessungsgrundlage, den co2-emissionen-prozentsatz und den abzugsposten (300,- gutschrift) angibt. mehr daten braucht man nicht. der rechner auf der öamtc-homepage macht nix anderes.
- wenn es ein neuwagen ist, muss man im formular auch die fahrzeugeinzelbesteuerung ausfüllen. 20% vom nettopreis. das ist die zuvor erwähnte umsatzsteuer.
- nova und fahrzeugeinzelbesteuerung zahlt man am besten direkt am finanzamt, damit der sachbearbeiter das auto gleich freigeben kann.

bearbeitet von berninat0r

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oi! gorgeous! what's your name?
Herr Max schrieb am 9.8.2019 um 11:02 :

Das kann in 2 Tagen erledigt sein oder bleibt Monate liegen, kann alles passieren.

Die Frist gilt also nicht mehr bzw. wird ab der Abgabe der Ergänzung neu berechnet?

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Knusprig & Frisch
CounterKreuzi schrieb vor 2 Minuten:

Hat es sich unterm Strich ausgezahlt in DE einzukaufen oder ist man mit Nova erst wieder auf Ö-Preisniveau?

schwer zu sagen, weil ein gebrauchtes auto mit den kriterien, die für uns wichtig waren, war in österreich so in der form nicht zu bekommen. ich würde aber meinen, dass wir uns durchaus den ein oder anderen 1000er erspart haben und so groß waren dann die strapazen auch nicht.

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berninat0r schrieb vor 11 Minuten:

ich würde aber meinen, dass wir uns durchaus den ein oder anderen 1000er erspart haben und so groß waren dann die strapazen auch nicht.

Ist eh besser wenn du das so für dich meinst ;) alles andere wäre ja auch eher zach :feier:

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Mir is ois...
CounterKreuzi schrieb vor 24 Minuten:

Hat es sich unterm Strich ausgezahlt in DE einzukaufen oder ist man mit Nova erst wieder auf Ö-Preisniveau?

Vorführwagen vor ein paar Jahren geholt und dabei im Vergleich zu Ö in Summe ca. 2.500€ gespart.

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get the fuck in!
Hammerwerfer schrieb vor einer Stunde:

Muss man im Vorhinein etwas beachten wenn man 2 Geringfügige Jobs hat und somit die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet? Oder genügt es, wenn man bissl Geld auf die Seite legt und beim Jahresausgleich die Sozialversicherung nachzahlt.

Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze hat weder mit dem Finanzamt etwas zu tun, noch zahlst du dort SV hin. Du bekommst dafür eine Vorschreibung von der GKK. Macht knapp 15% der Bezüge aus, für die Monate in denen es eine Überschreitung gab. Bisher hat das immer eine schöne Weile gedauert - ist oft erst Ende Sommer/Anfang Herbst des Folgejahres verschickt worden. Vielleicht geht das jetzt ab 2019 durch die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen schneller, das werden wir noch sehen.

Wenn du SV-Beiträge nachzahlst, kannst du diese übrigens dann bei der Arbeitnehmerveranlagung als Pflichtbeiträge absetzen.

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V.I.P.
Shatiel schrieb am 21.8.2019 um 07:54 :

Noch ein kurzer Nachtrag für @sirius: wenn du Rechnungen aufbewahrst, solltest du sie auch kopieren. Grad auf Thermopapier kann man es nach ein bis zwei Jahren kaum mehr lesen. 

Halbes Jahr, dann verblassen sie schon. 

Ich würde auch wie Herr Max sagt handeln. 

bearbeitet von AlexR

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Maulinho schrieb vor 8 Stunden:

Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze hat weder mit dem Finanzamt etwas zu tun, noch zahlst du dort SV hin. Du bekommst dafür eine Vorschreibung von der GKK. Macht knapp 15% der Bezüge aus, für die Monate in denen es eine Überschreitung gab. Bisher hat das immer eine schöne Weile gedauert - ist oft erst Ende Sommer/Anfang Herbst des Folgejahres verschickt worden. Vielleicht geht das jetzt ab 2019 durch die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen schneller, das werden wir noch sehen.

Wenn du SV-Beiträge nachzahlst, kannst du diese übrigens dann bei der Arbeitnehmerveranlagung als Pflichtbeiträge absetzen.

Ok danke. Es betrifft eine Bekannte die studiert und jetzt nebenbei 2 Jobs macht. Ich gebs ihr mal so weiter.

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Mir is ois...
Hammerwerfer schrieb am 8/23/2019 um 09:12 :

Ok danke. Es betrifft eine Bekannte die studiert und jetzt nebenbei 2 Jobs macht. Ich gebs ihr mal so weiter.

Die NÖGKK verschickt immer Mitte November die SV Nachzahlung. Wird wohl bei allen Kassen ähnlich sein.

Wie schon geschrieben kann man in den Monaten, welche die Geringfügikeitsgrenze übersteigen, mit einer Nachzahlung von ca. 18% rechnen. Wobei es ein Mysterium bleibt die die GKK auf die genauen Beträge kommt - zumindest mir konnte es noch nie jemand beantworten.

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ufo05 schrieb vor 1 Stunde:

Die NÖGKK verschickt immer Mitte November die SV Nachzahlung. Wird wohl bei allen Kassen ähnlich sein.

Wie schon geschrieben kann man in den Monaten, welche die Geringfügikeitsgrenze übersteigen, mit einer Nachzahlung von ca. 18% rechnen. Wobei es ein Mysterium bleibt die die GKK auf die genauen Beträge kommt - zumindest mir konnte es noch nie jemand beantworten.

Die Betriebe müssen die Daten an die GKK übermitteln.

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