Ware an eB** Käufer liefern


Gast Gitterkater

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Gast Gitterkater

Mahlzeit,

folgendes Problem in Kurzform:

- Habe bei eB** vor über einem Monat eine CD zu insgesamt 3,50 verkauft (Käuferin aus Österreich, also keine Auslandszahlung)

- Käuferin meinte nach einigen Tagen, es gäbe Probleme mit ihrer Bank, ich solle ihr meine Adresse mitteilen, damit sie mir das Geld zukommen lassen kann. Da ich nicht jedem x-beliebigen meine Adresse gebe, und ich der Meinung bin, es kann ja nicht so schwer sein, einen Zahlschein über 3,50 auszufüllen, habe ich dies verneint. Darauf meinte sie, ok, muss sie es anders probieren.

- Nach etwa eineinhalb Wochen Wartezeit ohne irgendwelche Kontaktaufnahme durch die Käuferin habe ich eine Unstimmigkeit gemeldet

- Keinerlei Reaktion seitens der Käuferin, daher wurde mir die VKProvision erstattet. Fall schien somit erledigt.

Jetzt, nach über einem Monat habe ich gesehen, dass der Betrag gestern doch noch eingegangen ist. Ich habe zwar eB** gefragt, was nun ratsam wäre, aber wahrscheinlich kommt eh nur eine vordefinierte Antwort heraus.

Ich würde ja nun den Betrag wieder zurück überweisen, da ich mit der Käuferin absolut keinen Kontakt mehr wünsche. Jedoch fürchte ich, dass ich dann negativ bewertet werde. Somit bin ich in jedem Fall der Verlierer, denn selbst wenn ich die CD schicke, kann ich sie nicht negativ bewerten, was eigentlich angebracht wäre.

(Würde auch ihrem Bewertungsprofil entsprechen, hat jetzt allein im vergangenen Monat 4 negative Bewertungen erhalten und ihr vermeintlich altes Bewertungsprofil (gleicher Name, nur ein Buchstabe mehr im Usernahmen) spricht auch nicht gerade für sie).

Was meint ihr dazu?

bearbeitet von Gitterkater

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für leiwand, gegen oasch.

Obwohl sie sich längere Zeit nicht gemeldet hat, ist dennoch ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Du wirst ihr die CD wohl schicken müssen, wenn sie nicht ebenfalls ausdrücklich vom Vertrag zurücktritt.

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Gast Gitterkater

Ja, das habe ich mir eh auch gedacht, nur wie sieht's nun mit der Bewertung aus?

Ich gehe mal davon aus, dass sie auf meine Bewertung wartet, aber was soll ich da reinschreiben, zumal ich ja nicht negativ / neutral bewerten kann?

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V.I.P.

ich glaube das es ein neues bewertungsystem gibt das käufer vom verkäufer nicht mehr negativ bewertet werden können oder auch umgekehrt kannst aber sicher bei eb... nachlesen

bearbeitet von Capo

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Gast Gitterkater

Ja genau das ist ja das Problem.

Durch das neue Bewertungssystem sind mir nun die Hände gebunden, sprich ich kann sie NUR positiv bewerten, auch wenn sie im genannten Fall zu keinem Zeitpunkt kooperativ war.

Das einzige was mir wohl bleibt ist, zwar positiv bewerten (geht eh nichts anderes) aber im Text was negatives schreiben.

Das würde dann aber auch die Anzahl ihrer positiven Bewertungen erhöhen und so viele Leute schauen sicher nicht, ob bei einer positiven Bewertung was negatives drinnen steht.

Ich denke, am Besten ist es, ihr die CD zu schicken und sie überhaupt nicht zu bewerten. Das wäre immerhin noch besser als ihr eine geschenkte positive (weil ja im Prinzip negative) Bewertung zu geben.

In diesem Sinne :winke:

bearbeitet von Gitterkater

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Gast Gitterkater

OK, nochmals in kürzester Form:

Sie hat vor über einem Monat die CD ersteigert und sich seither nicht mehr gemeldet. Auch auf die gemeldete Unstimmigkeit wurde nicht reagiert. Daher wurde die Transaktion für beendet erklärt. Nun hat sie gestern doch überwiesen, daher war nun meine Frage, was ihr machen würdet, da die Sache ja eigentlich beendet war.

@ herrgesangsverein

Im Übrigen finde ich die Angelegenheit nicht witzig, auch wenn es nur um eine CD ging. Tatsache war, dass sie scheinbar aus Spaß mitgeboten hat und dann nicht zahlen wollte / konnte. Würde das jeder so machen, hätte ich wohl viel damit zu tun, ständig die Verkaufsprovison rückzufordern.

Daher war meine Frage, was ihr in so einem Fall machen würdet. Was daran jedoch witzig sein soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

bearbeitet von Gitterkater

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Sie hat vor über einem Monat die CD ersteigert und sich seither nicht mehr gemeldet. Auch auf die gemeldete Unstimmigkeit wurde nicht reagiert. Daher wurde die Transaktion für beendet erklärt. Nun hat sie gestern doch überwiesen, daher war nun meine Frage, was ihr machen würdet, da die Sache ja eigentlich beendet war.

Schick ihr die CD.

Bewertung: Nach anfänglichen Schwierigkeit hat doch noch alles geklappt. Danke.

Würd ich zumindest so machen.

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Gast Gitterkater

Schick ihr die CD.

Bewertung: Nach anfänglichen Schwierigkeit hat doch noch alles geklappt. Danke.

Würd ich zumindest so machen.

Danke, wenigstens wieder mal eine vernünftige Antwort

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was für eine frage! ich würd ihr halt die cd schicken, und der fall ist erledigt. du hast 3,50 am konto, sie hat die cd. du bekamst sogar die provision gutgeschrieben. bewerte sie einfach kreativ positiv, in etwa so: "alles super! kunde hatte kreative Auslegung bez. zahlungstermin. eher ruhiger Typ. bringt neue ideen in die alten, festgefahrenen bieten-und-bezahlen-strukturen"

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Gast Gitterkater

Wow, 12 Besucher gleichzeitig bei einem Thread von mir.

Danke für die Antworten

[bitte closen]

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es triple del chacho!

Daher war meine Frage, was ihr in so einem Fall machen würdet. Was daran jedoch witzig sein soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

ich kenn mich ja bei der ganzen ebay geschichte nicht aus, aber ich stells mir halt witzig vor, wenn jeder der mal irgendwo ein bier zu viel zahlen musste, weil sich die kellnerin verrechnet hat, im forum nachfragen würde, was jetzt am besten zu tun ist.

"würdet ihr noch mal hingehen und ihr die sachlage erklären?"

"sollte ich dieses wirtshaus in zukunft meiden?"

"beim nächsten mal einfach ein bier weniger zahlen, mal schaun ob sie draufkommt?"

"zukünftig kein trinkgeld mehr?"

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