Copyright-Verletzung in Holland


Dannyo

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Schefoasch

Liebe User bzw. Juristen unter den Usern!

Wir (ASB bzw. ich als Domaininhaber) haben einen Brief aus Holland bekommen und wurden aufgefordert 960€ zu zahlen, weil ein Benutzer ein Foto in seinem Userprofil hatte, das dem Kopierecht eines holländischen Fotografen unterliegt.

Wir sollen das Bild rausnehmen (bereits geschehen), denen sagen, wie wir zu dem Bild gekommen sind (weiß ich nicht, da es als Userbild verwendet wurde und damit nicht von uns als Admins publiziert wurde) und dann sollen wir eben 960€ zahlen (dreifache reguläre Reproduktionsrate von 240€ plus einmal 240€, weil wir dem Foto keinen "Name credit" beigefügt haben).

Weiß jemand von euch wie das rechtlich aussieht? Welcher Gerichtstand? In wie fern können die das aus Holland einklagen? Was passiert, wenn wir nicht zahlen? etc etc

Sind für Hilfe sehr dankbar! :)

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Liebe User bzw. Juristen unter den Usern!

Wir (ASB bzw. ich als Domaininhaber) haben einen Brief aus Holland bekommen und wurden aufgefordert 960€ zu zahlen, weil ein Benutzer ein Foto in seinem Userprofil hatte, das dem Kopierecht eines holländischen Fotografen unterliegt.

darf man fragen welcher user das war und um welches bild es sich hierbei handelt?

scheiss Holland :finger2:

schnauze

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Schefoasch

die spinnen die Holländer :hää?deppat?:

scheiss Holland :finger2:

produktives kann ich leider nicht beitragen.. aber das musste mal gesagt werden

Danke schön. Genau solche Postings brauchen wir gerade nicht.

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ASB-Legende

Aus Holland? Ich weiß nicht?

Für mich klingt das eher nach einer Abzocke einer Briefkastenfirma als nach einer ernsten Sache.

Ich bin juritsich zwar nicht so gut bewandert, aber wenn diese Person auf Urheberrechtsverletzung klagt (klagen würde), dann müsste sie erst mal beweisen das sie der Urheber des Bildes ist. Wenn beim Bild nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, dass die klagende Person dieses Bild tatsächlich geschossen hat, dann ist das nichts weiter als eine leere Drohung. Denn zusätzlich müsste man noch beweisen, dass das Bild urheberrechtlich geschützt war (ist). Außerdem steht für mich in zweifel, dass das Board, also du, überhaupt dafür haftbar gemacht werden kannst. Genau weiß ich das aber nicht.

Wenn du näheres wissen willst, dann musst du den Boardanwalt aragorn kontaktieren. Ich bin mir sicher, dass er genauer darüber bescheid weiß.

Mir kommt das alles nämlich ein wenig spanisch vor.

bearbeitet von Exilgrüner

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ASB-Legende

wieso muss das asb eigentlich dafür aufkommen? hätten ja betreffendem user eine nachricht zukommen lassen können...

Ich glaub, dass es schwer ist einer anonymen Person ein solches Schreiben zukommen zu lassen. Per Pm würde das nicht realistisch aussehen.

Die Fragen die sich für mich stellen sind folgende:

1) Kann der Fotograf zweifelsfrei beweisen, dass er Urheber des Bildes ist?

2) Kann der Fotograf beweisen, dass das Bild eben durch diese Bestimmung geschützt war (ist)?

3) Inwieweit kann dannyo für die im Board veröffentlichten Inhalte(also auch Fotos) verantwortlich gemacht werden?

4) Was wäre der Gerichtsstand? Ich weiß es nicht. Holland oder Österreich, beides ist möglich.

5) Zahlen oder nicht? Mein bescheidener Rat lautet: Auf gar keinen Fall! Für mich klingt das sehr nach einer Finte.

Aber das muss schlussendlich dannyo entscheiden.

bearbeitet von Exilgrüner

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ASB-Legende

für mich klingt das auch eher nach einer abzockmethode

Genau. Das ganze klingt sehr suspekt für mich. Es wäre ja nicht das erste mal, dass irgendwelche Betrüger die sich hinter einem Briefkasten verstecken, versuchen über das Internet Leute abzuzocken.

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V.I.P.

Vorallem ist die frage was genau das für ein foto war den wenn das angeblich geschützt ist wo soll der jenige den dann foto so leicht herbekommen irgendetwas ist faul an der ganzen sache

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Werde morgen auf alle Fälle die Wirtschaftskammer anrufen, habe aber jetzt schon mit einem Freund gesprochen, der sich mit dem Urhebergesetz recht gut auskennen sollte.

Vorerst werden wir nichts zahlen, denn angeblich müssten wir zuerst darauf aufmerksam gemacht werden, dass es zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist. Nur wenn man dann nicht umgehend darauf reagiert, kann es teuer werden.

Keine Ahnung ob das so stimmt, werde mich morgen noch näher erkundigen. Falls es im ASB einen Urheberrechtsspezialisten gibt dann freuen wir uns natürlich sehr.

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V.I.P.
Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sind keine „Kavaliersdelikte“, denn es sind sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Rechtsfolgen vorgesehen.

Zivilrechtlich drohen dem Rechtsverletzer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung (z.B. Löschung illegaler Dateien), Urteilsveröffentlichung, Auskunft (z.B. über die Herkunft illegalen Materials) sowie auf Zahlung eines angemessenen Entgelts oder von Schadenersatz.

Die Zahlung von Schadenersatz setzt ein Verschulden voraus, alle anderen zivilrechtlichen Ansprüche bestehen auch ohne Verschulden des Rechtsverletzers. Unterlassungsansprüche können mittels einstweiliger Verfügung gesichert werden. Vorsätzliche Urheberrechtseingriffe sind sogar gerichtlich strafbar und können Geldstrafen, in besonders schweren Fällen auch Haftstrafen zur Folge haben.

Quelle: http://www.ideensindetwaswert.at

Erstmal nix zahlen würd ich sagen :p

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