Pressekonferenz 08.02.2007


gakfan

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...personifizierte Torgefahr...

Bei der soeben laufenden Pressekonferenz aus Loipersdorf wurde folgendes bekanntgegeben:

Anton Kürschner wird neuer Sektionsleiter, Rettung auf Schiene!

Harald Fischl und Michael Gaisbacher haben schriftlich Ihren bedingungslosen Rücktritt bei Masseverwalter Dr. Norbert Scherbaum hinterlegt. Wolfgang Egi möchte sich, trotz unterschiedlicher Standpunkte hinsichtlich Neugründung bzw. Rettung des Vereins, bei den Sektionsleitern bedanken. Die bestehenden Sektionsleiter können - nach den aktuellen Statuten - neue Personen in den Vorstand kooptieren. Anton Kürschner steht somit ante portas (Sektion Wirtschaft und Recht) und wird mit den bestehenden Sektionsleiter ein "Triumvirat" bilden und diesem vorstehen. Kürschner hat bereits im Vorfeld aktiv mitgearbeitet, konnte das bislang aber nicht offiziell ausüben. Ein vierter Sektionsleiter ist momentan nicht vorgesehen, da rechtlich keine Zeitschienen vorgesehen sind, weiters wird sich Dr. Peter Hadl um das finanzielle Controlling kümmern.

Im Anschluss an die Pressekonferenz wird es das erste Treffen der neuen Führung geben, wo bereits das Budget für die kommende Saison - wo der Aufstieg das klare Ziel ist - aufgestellt werden soll. Anwesend werden bei diesem Gespräch auch die Investoren sein, da alle vier geführten Bedingungen (Ausfinanzierung der Saison und Budgetplanung für die Zukunft, Rettung der Akademie, Finanzierung des Zwangsausgleichs, Rettung des Trainingszentrum für den GAK) auf Schiene sind. Aufgrund dieser Tatsache werden die Gönner auch in Kürze an die Öffentlichkeit gehen. Der GAK hält nochmals fest, dass die bereitgestellten drei Millionen Euro kein Kredit sind und daher nicht zurückgezahlt werden müssen. Von Investorenseite wird es nur ein finanzielles Controlling durch Dr. Peter Hadl geben, um eine neuerliche Verschuldung zu verhindern und den Verein in Zukunft auf einer gesunden finanziellen Basis führen zu können.

Der Zwangsausgleich soll diesmal ohne "Zittern" durchgebracht werden: Im Vorfeld werden Gespräche mit allen Gläubigern geführt und schriftliche Zusagen eingeholt. Bislang hat noch kein einziger Gläubiger die Zusage verwehrt. Die größten Brocken werden wieder die IMG bzw. die Admira sein. In der "Causa Admira" führt Masseverwalter Scherbaum die Gespräche selbst, da sich der Verein zur Zeit selbst in einem Konkursverfahren befindet. Schlagend werden rund 5,8 Millionen Euro, der Rest wurde vom Masserverwalter bestritten. Notwendig sind daher ungefähr eine Million Euro um die 20% Quote zu erfüllen.

Information am Rande: Am 26. März findet die erste Tagsatzung in der Causa "GAK vs. Bundesliga" im Wiener Landesgericht statt, der Streitwert wird mit rund drei Millionen Euro beziffert.

Wenn das mal keine guten Neuigkeiten sind, weiß ich auch nicht mehr weiter!

Auch mal auf den sportlichen Aspekt des Vereines (für das er ja eigentlich da ist!) wurde eingegangen - nicht schlecht!

bearbeitet von gakfan

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asb-graz-finanzminister

Wenn das mal keine guten Neuigkeiten sind, weiß ich auch nicht mehr weiter!

Auch mal auf den sportlichen Aspekt des Vereines (für das er ja eigentlich da ist!) wurde eingegangen - nicht schlecht!

Na da bin ich mal gespannt. Ich bin (wiedermal) vorsichtig optimistisch ;)

Hoffentlich warten nicht wieder böse Überaschungen.

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Postinho

Zwischen "ante portas" stehen und "in Amt und Würden" besteht ein kleiner aber feiner Unterschied. Übrigens wird im "offiziellen" Forum gerade heftig diskutiert, ob da alles rechtens von Statten ging, was die "Installation" von Kürschner und die Alleingänge des Herren Investorensprecher betrifft. Ich zitiere da einen User, der sich mit Statuten etc. recht gut auszukennen scheint:

Kooptierung (-en) ist (sind) laut Statuten durchaus möglich, den der verflixte §11 läßt Tür und Tor offen.

Was laut Statuten jedoch nicht möglich ist, ist der Umstand, dass ein Sektionsleiter quasi der Vorsitzende der Sektionsleiter ist. Das ist statutenmäßig nicht gedeckt.

Meiner Meinung nach wird diese Sache mit der Möglichkeit verwechselt, dass der Verwaltungsrat einen Vorsitzenden haben kann.

2) Ich habe mir die Statuten nochmals angesehen, dabei sind mir so einige Gedanken gekommen.

Es wäre sehr interessant einen Arbeitsjuristen zu folgender Frage zu hören:

In den Statuten steht nirgends, wer für die Anstellung bzw. Kündigung von Personen zuständig ist.

Nur im §7 findet sich ein vager Hinweis:

Zitat:

Der Verein ist berechtigt jederzeit Manager oder Geschäftsführer für klar definierte Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche einzustellen.

.

Ich behaupte nun, dass der Verein grundsätzlich die Generalversammlung ist. Aber sicherlich ist der Verein nicht die Gruppe der Sektionsleiter.

Auch im §11 ("Sektionsleiter") ist das Recht der Anstellung bzw. Kündigung nicht angesprochen.

Das heißt, dass die Kündigung der Platzwarte (Ende Oktober) von einem nicht zuständigen Gremium ausgesprochen wurde.

Sollte hiezu eine der GmbH`s zuständig sein, dann frage ich mich wirklich, was ist in diesem Verein (bzw. was läuft aktuell) alles so hinten herum läuft.

Nur soviel zum Freiraum der aktuellen Statuten.

Allerdings sollte W. Egi bei der Pressekonferenz ganz vorsichtig mit dem Begriff eines "Sektionsleiter-Vorsitzenden" umgehen.

Das wäre ein vorsätzlicher Verstoß gegen die geltenden Statuten.

Hm, das sollte eigentlich zu denken geben.

Spannend finde ich außerdem, dass aus dem Drei-Milionen-Darlehen plötzlich (oder Gott sei Dank!) ein von Gönnern (bis vor kurzem noch "Investoren" genannt) gestellter Betrag ist. Ich hoffe inständig, dass das nicht wieder ein "Egiismus" ist und der Betrag nicht plötzlich eines Tages mit Zins und Zinseszins fällig ist.

Grundsätzlich freuts mich, dass da einiges in Bewegung ist. Aber ich trau der ganzen Kiste (noch) nicht. Abwarten und Bier trinken.

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Stammspieler

Ich stells hier auch rein, weils thematisch passt und an eine Diskussion hier anschließt:

Kredit: Wenn die Investoren beabsichtigen sollten nach der Frühjahrsaison zuzusperren (worst case), weil sie dann bereits ihre Schäfchen im trockenen haben, dann spielt es keine Rolle, ob es (die 3 Mille) ein Kredit oder ein Geschenk ist, da sie das Geld sowieso abgeschrieben haben. Sie haben dann ja für den Einsatz von 3 Millionen einen Gewinn von 5,5 Millionen (TZ) gemacht (wie ich im ASB vor einiger Zeit geschrieben habe). Da können sie auf die 3 Mille locker verzichten, bei über 80% Gewinn in ein paar Monaten.

Dann wäre die Bezeichnung als Kredit nur ein Unfall gewesen. Sprich: in dem Punkt könnte Egi möglicherweise die Wahrheit gesagt haben und es würde (im worst case) nichts ändern.

Im anderen Fall, wenn wir an das Gute glauben, dann würde es einen großen Unterschied machen, ob der GAK KEINE oder 3 Millionen Schulden hat. Dann wäre das ein sehr gute Nachricht. Ein dahingehender Beweis wäre natürlich notwendig. Denn: wer einmal (bzw. zigmal) lügt...

Alles in allem wird weiterhin vieles dem Glauben überlassen. Ich für meinen Teil warte jetzt bis jemand, den man ernstnehmen kann den Mund aufmacht.

bearbeitet von Ras Tschubai

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Tribünenzierde

Die von einem Vorposter geäußerte Meinung

Was laut Statuten jedoch nicht möglich ist, ist der Umstand, dass ein Sektionsleiter quasi der Vorsitzende der Sektionsleiter ist. Das ist statutenmäßig nicht gedeckt.

Meiner Meinung nach wird diese Sache mit der Möglichkeit verwechselt, dass der Verwaltungsrat einen Vorsitzenden haben kann.

ist meiner Meinung nach unrichtig, da es im Paragraph 11 heißt:

Die Sektionsleiter können eine eigene Geschäftsordnung beschließen, die dann für alle Beteiligten bindend ist.

Daher ist es durchaus möglich, im Rahmen dieser Bestimmung einen Vorsitzenden zu installieren.

Auch was die Einstellung und die Kündigung des Personals betrifft, scheint mir die Sache eindeutig: Nachdem in den "Aufgaben der Generalversammlung" dieses Thema nicht explizit angeführt ist, obliegt es auch nicht der GV Kündigungen auszusprechen, ganz abgesehen davon, dass diese ohnedies erst durch 2 Unterschriften der Sektionsleiter rechtswirksam werden würden.

Die beiden Platzwarte sind übrigens nach wie vor im Dienst.

Was ist daraus abzuleiten:

Die Statuten vom August 2007 (und hier besonders der Paragraph 11) hinterlassen einen mehr als oberflächlichen Eindruck, es ist für mich kaum vorstellbar, dass ein erfahrener Jurist daran beteiligt war.

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Stammspieler

Die Statuten vom August 2007 (und hier besonders der Paragraph 11) hinterlassen einen mehr als oberflächlichen Eindruck, es ist für mich kaum vorstellbar, dass ein erfahrener Jurist daran beteiligt war.

Du sagst es. Der Vorposter war übrigens Hawaii, der hier allerdings nicht postet, sondern nur zitiert wurde. Er ist Experte im Vereinsrecht und arbeitet derzeit an einem Entwurf für neue Statuten im forum.gak1902.at . Schau doch mal vorbei, das könnte ja eine interessante Diskussion werden, außerdem suchen wir sowieso immer Mitarbeiter dabei (bin da kein Experte, gebe nur meinen Senf dazu und redigiere/koordiniere etwas).

bearbeitet von Ras Tschubai

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Tribünenzierde

Ich bin der Meinung, man sollte auch hinsichtlich der Statuten zuerst einmal die Vergangenheit aufarbeiten:

Mit der Beschlussfassung über die Entlastung der zurückgetretenen Sektionsleiter Fischl und Gaisbacher bei der GV wird wohl so schnell nichts werden, denn zuvor ist der Bericht der Rechnungsprüfer über die Gebarung und die Rechnungsabschlüsse zu erstatten. Meines Wissens wurden bei der letzten GV noch gar keine Rechnungsprüfer gewählt!

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Stammspieler

Ich bin der Meinung, man sollte auch hinsichtlich der Statuten zuerst einmal die Vergangenheit aufarbeiten:

Mit der Beschlussfassung über die Entlastung der zurückgetretenen Sektionsleiter Fischl und Gaisbacher bei der GV wird wohl so schnell nichts werden, denn zuvor ist der Bericht der Rechnungsprüfer über die Gebarung und die Rechnungsabschlüsse zu erstatten. Meines Wissens wurden bei der letzten GV noch gar keine Rechnungsprüfer gewählt!

Die alten Statuten haben was von einem Emmentaler: Voller Löcher, stinkt, und alles Käse...

(wie die eine oder andere Pressekonferenz)

Hawaii hat übrigens noch einige ganz interessante Dinge dazu herausgefunden. Wie zum Beispiel Dinge, die Präsidenten entscheiden müssen, doch Präsidenten gibt es laut Statuten gar nicht...

Nein, es ist leicht sich darüber zu mokieren, da wurde einfach immer vom Vorgänger abgeschrieben und dazugeflickt bis nur mehr Blödsinn drinnen steht. Natürlich ist sich Egi nicht zu blöd den Blödsinn auszunutzen, wenn er einen Vorteil sieht. Aber in dem ganzen Blödsinn steht auch manches, was ihm (zu blöd!) noch schaden kann.

bearbeitet von Ras Tschubai

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Anfänger

@wox

Die Statuten vom August 2007 (und hier besonders der Paragraph 11) hinterlassen einen mehr als oberflächlichen Eindruck, es ist für mich kaum vorstellbar, dass ein erfahrener Jurist daran beteiligt war.

Meines Wissens nach war da sehr wohl zumindest ein renommierter Jurist und Rechtsanwalt dabei.

Die Sektionsleiter können eine eigene Geschäftsordnung beschließen, die dann für alle Beteiligten bindend ist.

Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz (und um diesen Zeitpunkt ging es auch) hatten die Sektionsleiter keine Geschäftsordnung. Daher hätte SL Egi auch keinen Vorsitzenden vorstellen können. Ich glaube, dass er den Wink mit dem Zaunpfahl durchaus verstanden hat.

Auch was die Einstellung und die Kündigung des Personals betrifft, scheint mir die Sache eindeutig: Nachdem in den "Aufgaben der Generalversammlung" dieses Thema nicht explizit angeführt ist, obliegt es auch nicht der GV Kündigungen auszusprechen, ganz abgesehen davon, dass diese ohnedies erst durch 2 Unterschriften der Sektionsleiter rechtswirksam werden würden

Wer ist dann zuständig, wenn "Einstellung und die Kündigung des Personals" nicht in den Statuten vorkommt.

Bei den Sektionsleitern sind "Einstellung und die Kündigung des Personals" ebenso nicht angeführt.

Für mich ist "der Verein" immer noch die Summe aller Mitglieder, also die GV.

Auch wenn in den Statuten der Passus vorkommt: "....Die Sektionsleiter sind jeweils für die ihnen zugeordneten Bereiche bzw. Sektion verantwortlich, vertreten den Verein nach außen und führen die Geschäfte des Vereines."

Statuten §7

Der Verein ist berechtigt jederzeit Manager oder Geschäftsführer für klar definierte Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche einzustellen.

§8:

In der Generalversammlung ist nur über solche Anträge abzustimmen, die mindestens acht Tage vor dem Tag der Generalversammlung in schriftlicher Form dem Verein bzw. dem Präsidenten zugekommen sind

Wer ist eigentlich "der Verein"?

Die Sektionsleiter?

Der Verwaltungsrat (den es noch nicht gibt und nie geben wird)?

Die Generalversammlung?

Der Präsident (den es gar nicht geben kann, da er im §7 "Vereinsorgane" nicht vorkommt)

Die Summe aller Personen?

Eine Einzelperson?

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Tribünenzierde

Was die Kündigung betrifft, ist die Sache rechtlich eindeutig geregelt:

Entweder ist die Vorgangsweise in den Statuten exakt definiert oder es gilt die gleiche Regelung, mit der die Aufnahme der betreffenden Person erfolgt ist.

Was die Aufnahme betrifft, geht kein Weg an den Sektionsleitern vorbei, denn diese vertreten (jeweils zu zweit!) den Verein nach außen.

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Anfänger

@wox

Siehst, jetzt bist genau da, wo ich dich hinführen wollte (ist nicht negativ gemeint).

Die sind angestellt worden, da hat es noch keine Sektionsleiter gegeben!

Ich gehe davon aus, dass Einstellung & Kündigung von Personal noch niemals in GAK-Statuten geregelt war.

Wieso?

Weil sich bisher kein Funktionär um Statuten gekümmert hat. Ist halt alles so gegangen.

Das Resultat sieht man am jetzigen Zustand des ehemaligen Traumschiffs GAK.

Daher mein Versuch die Zuständigkeit in Statuten zu definieren.

Und nochmals mein Hinweis, dass ich der Meinung bin, dass Kündigungen in den letzten Monaten nicht rechtes waren, da von nicht zuständigen Personen ausgesprochen.

Daher die Frage: wer ist der Verein wirklich?

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