Der Ich-weiß-nicht-wo-es-hingehört-Thread


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hoeninjo schrieb am 21.3.2022 um 19:49 :

einfach 5.000 euro strafe und lebenslanges stadionverbot für jeden vollpfosten, der einen becher aufs spielfeld wirft und jemanden verletzt, dann hört sich das ganz schnell auf.

So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. 

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Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor einer Stunde:

So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. 

Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!!
Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden.

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Tribünenzierde
fürimmervorwärts schrieb vor 1 Stunde:

Gibts eigentlich über diese Aktion etwas zu berichten? Erfolg? Übergabe?

Ja wird diese Woche noch übergeben, an den Volkshilfeshop in Steyr. Haben etwas zusammengewartet da wir vom I.F.T. und von unserem privaten Umfeld noch Spenden bekommen haben. 

Vorab auch hier vielen Dank an alle Spender. 

Forza SKV 🔴

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fürimmervorwärts schrieb vor 1 Stunde:

Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!!
Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden.

Hartplastik ist in der Tat unnötig. Mir ging es um volksstraßenimmanente Bierschütt-Folklore mit normalen, weichen Bechern. 

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Postaholic
fürimmervorwärts schrieb vor 2 Stunden:

Kommt drauf an, ob mit oder ohne Becher!!
Zumindest MIT Becher wird sich eh bald aufhören lt. meinem Bekannten (Infra-Chef). Hier soll auf Mehrweg inkl. Pfand umgestelltj werden.

Wenn jemandem im Augenblick der Emotion um sein Bier nicht schade ist, dann wird ihm der Verlust des Pfands auch wurscht sein...

Außerdem sind Pfandbecher viel härter als Einwegbecher, mit denen könnte schon ein ordentliches Cut verursacht werden...

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mens sana in corpore sano

Erinnert mich an eine Situation in den 70-ern auf der Westtribüne:
Vor uns saß einer, der, wuterbrannt, einen Bierbecher in Richtung Linienrichter warf. Es kam, wie´s kommen musste, der Wurf war viel zu kurz, da kaum noch Bier drinnen und der Becher daher zu leicht war. Von hinten schrie einer:" AN STOOAA muasst einigeem, daun fliagt a weeeiiida."

Und, tatsächlich wagte er es. Aber auch dieser Versuch scheiterte, da er zu ungeschickt und der Stein zu klein war.  :)

bearbeitet von Juvenal

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Ergänzungsspieler
fürimmervorwärts schrieb vor 7 Stunden:

Gibts eigentlich über diese Aktion etwas zu berichten? Erfolg? Übergabe?

Alle Spenden wurden soeben abgegeben!
Danke an jeden der gespendet hat!

Szene Steyr & IFT Steyr! 🔴

 

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bearbeitet von Gummistiefelweitwerfer1919

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Amarildo Lambrechtsteiner schrieb am 23.3.2022 um 09:50 :

So schade um das gute Getränk ist, dennoch: Bierschütten ist noch weniger ein Verbrechen als Pyrotechnik. 

Bier - ja.

Becher werfen ist aber sehr wohl eines:
https://www.derstandard.at/story/2000134246740/becherwurf-auf-schiri-assistenten-entsetzen-und-wut-nach-spielabbruch-in

Ich bin da ein bisserl gespalten - ein bisserl trauere ich auch den Zeiten nach, als die Bierdusche für die Schiris einfach dazu gehörte, vor allem nach dem Abpfiff, wenn sie eh gleich unter die Dusche gingen, das war einfach Folklore ... 3 x "Wusch", und er war getauft ...

Andererseits, so ein Becherwurf wie in Bochum geht einfach überhaupt nicht.
(Und ich trink das edle Gesöff immer noch lieber selber.)

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firewhoman schrieb vor einer Stunde:

Becher werfen ist aber sehr wohl eines

No :)

Einteilung der strafbaren Handlungen

§ 17.

 (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

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Postaholic
Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 9 Stunden:

No :)

Einteilung der strafbaren Handlungen

§ 17.

 (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

 

firewhoman schrieb vor 9 Stunden:

Ja, okay, nicht ein "Verbrechen" im juristischen Sinn. Aber sanktioniert wird es sehr wohl, und das auch zu Recht 

Ich denke, es kann schon auch im juristischen Sinn ein Verbrechen sein.Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn es als Folge eines Becherwurfes eine schwere Verletzung gibt (z.B. Verlust des Augenlichtes, was im Prinzip ja möglich ist, wenn man einen vollen Pfandbecher von der Tribüne auf's Auge kriegt), dann ist das mMn kein Vergehen mehr, sondern auch im juristischen Sinn ein Verbrechen.... (da mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert)

Es kommt also - Juristen mögen mich bitte korrigieren - im Prinzip auf die Folgen eines Becherwurfs an, und man kann nicht a priori sagen, ob es sich um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt.

bearbeitet von wienpendler

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 4 Minuten:

Nein, es kommt auf die innere Tatseite an, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. 

Ihr habt beide recht. Es gibt eine innere und eine äußere Tatseite, und BEIDE machen es aus. (Auf die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit geh ich jetzt mal nicht näher ein.)

Die Folgen machen z.B. aus einer Körperverletzung eine schwere KV, und danach richtet sich dann auch das Strafmaß. Aber natürlich auch danach, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig war.

Ist aber jetzt auch net so wichtig ... Fakt ist, Becherwürfe sind verboten, und das aus gutem Grund. Reines Bierschütten zwar auch, aber nachdem da die Folgen minimal sein werden, ist es für mich persönlich ein Kavaliersdelikt. Die Liga muss das anders sehen, auch klar.

 

And now for something completely different:
Im Standard werden die Linzer Stadionneubauten grad ziemlich zerlegt :D

https://www.derstandard.at/story/2000134390494/chaos-im-stadionbau-in-linz-beginnt-die-unregelmaessigkeit

bearbeitet von firewhoman

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Postaholic
Amarildo Lambrechtsteiner schrieb vor 3 Stunden:

Nein, es kommt auf die innere Tatseite an, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. 

Ok, aber in beiden Fällen wäre  es (bei schwerer Körperverletzung) ein Verbrechen, da auch bei Fahrlässigkeit der Strafrahmen bis zu 5 Jahre beträgt...

 

bearbeitet von wienpendler

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