Wohnung/Mietübernahme usw.


cmburns

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

So, mal eine Frage an die Juristen, Immobilienfachleute hier:

Wie sehen die "Regeln"/Juristerei für Wohnungsübernahmen (Miete) von z.B. Großeltern zu den Verwandten aus (in diesem Fall würde Tochter oder gleich Enkelkind in Frage kommen...) :???: Geht hier um so eine "Friedenszinswohnung" und wie man diese am günstigsten weitergeben kann (irgendwo hab ich mal läuten hören, daß man z.B: 2 Jahre dort gemeldet sein muß etc. pipapoh....)...

Links zu hilfreichen Seiten bzw. Tipps sind alle natürlich herzlich erwünscht! :D

bearbeitet von cmburns

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lächeln!!!

frage: handelt es sich um eine gemeindewohnung?

wenn ja - kein problem - omi und neumieterin gehen gemeinsam ins jeweilige kundendienstzentrum und beantragen eine sogenannte mietrechtsfortsetzung.

für fragen (serviceline wiener wohnen): 05 75 75 75

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Amateur

1) Das Eintrittsrecht

Das Ganze ist im Mietrechtsgesetz, § 14 Abs. 2 und Abs. 3, geregelt, der unter anderem besagt, wer zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt (Ehepartner/Lebensgefährte/Verwandte in gerader Linie/Wahlkinder/Geschwister) lebt.............tritt Kraft Gesetz in den Mietvertrag ein, jedoch wird der Mietzins angepasst. Friedenskronen gibt es heut zu Tage nicht mehr!

2) Das Weitergaberecht

Wenn so etwas im Mietvertrag vereinbart wurde, dann geht der gesamte Vertrag - inklusive des Mietzinses, welcher ebenfalls gleich bleibt - an den neuen Mieter weiter!

Aber am besten du erkundigst dich direkt in Wien, hab einen Link herausgesucht:

http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=15

Viel Glück :winke:

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